Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 386

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 386 (NJ DDR 1963, S. 386); in der Verbindungsaufnahme mit anderen Gruppen, die sich mit der Verschleppung von Bürgern aus der DDR beschäftigen. Durch die Austragung der geschleusten Personen versuchen sie Kenntnis von Bürgern der DDR zu erhalten, die als Agenten eingesetzt werden können. Im vorliegenden Verfahren wurde festgestellt, daß die genannten Geheimdienste und Agentenorganisationen die Transitwege dazu benutzen, Spione in die Deutsche Demokratische Republik einzuschleusen mit dem Auftrag, unter anderem die Strecken und das Kontroll-system des Transitverkehrs auszukundschaften. Ferner legten sie geeignete, an den Transitstrecken wohnende Personen fest, um Treffs mit Agenten in der deutschen Demokratischen Republik durchzuführen. Sie legten Geheimverstecke, sog. Tote Briefkästen (TBK) an den Transitstrecken an, um Spionageaufträge und -materialien zu übermitteln. Sie schleusten über die Transitstrecken Spionagematerial, wie Funkgeräte, Quarze, Kodeunterlagen und Geheimschriftmaterial, in die Deutsche Demokratische Republik ein. Dabei verletzten sie die Normen der internationalen Bestimmungen des Transitverkehrs in verbrecherischer Weise, indem sie ihre Agenten mit Personaldokumenten und Reisepässen ausrüsteten, die zu diesem Zweck gefälscht oder verfälscht wurden. So erhielt der Angeklagte Pfeiffer einen westdeutschen Personalausweis auf den Namen Stiegerle, um ungehindert die Transitstrecken Westdeutschland Westberlin benutzen zu können. Dem Agenten des amerikanischen Geheimdienstes Eppenstein, der im vorliegenden Verfahren als Zeuge gehört wurde, sind falsche österreichische Reisepässe übergeben worden, mit einer genauen Anleitung, wie er ungehindert die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik passieren kann. Der Zeuge Bühler erhielt falsche UNO-Pässe, mit deren Hilfe er ungehindert das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik betreten konnte und andere Personen aus diesem Gebiet unter Täuschung der Kontrollorgane nach Westdeutschland verschleppen sollte. Dazu erhielt er auch einen mit einem CD-Zeichen getarnten Pkw. Darüber hinaus wurden von den Agentenorganisationen die nach den internationalen Zollverschlußregelungen versiegelten Laderäume zur Beförderung von Agenten und zum Menschenhandel mißbraucht. Auf diese Weise versuchten sie, ihren in vielen Urteilen des Obersten Gerichts festgestellten Plan der Verschleppung von DDR-Bürgern trotz der Maßnahmen, die zur Grenzsicherung getroffen worden sind, weiter durchzuführen. Insbesondere versuchten sie, Fachkräfte, Ärzte und andere Angehörige der Intelligenz aus der Deutschen Demokratischen Republik zu verschleppen, um Schwierigkeiten in der Versorgung und der medizinischen Betreuung der Bevölkerung zu organisieren und damit ihre Hetze gegen die Arbeiter-und-Bauern-Macht zu nähren. Das vorliegende Verfahren beweist, daß die Geheimdienste und Agentenorganisationen nach der Errichtung des antifaschistischen Schutzwalls ihre feindliche Tätigkeit insbesondere gegen die Transitstrecken richten, die von und nach Westberlin durch das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik führen. Es muß fest-gestellt werden, daß sie dadurch eine akute Gefährdung des Reiseverkehrs und des Gütertransports hervor-rufen. Damit verstoßen sie gegen allgemein anerkannte und verbindliche völkerrechtliche Grundregeln des Transitverkehrs, die sich aus Art. 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen ergeben. Diese von den Vereinten Nationen festgelegten Bestimmungen haben die völkerrechtlich anerkannten Grundsätze der Souveränität und Gleichberechtigung der Staaten zum Inhalt. 386 Aus ihnen ergibt sich die Pflicht zur wechselseitigen Achtung der Gebietshoheit und friedlichen Zusammenarbeit. Angesichts der Gebietshoheit des den Durchgang gewährenden Staates kann ein Durchgangsverkehr nur in Vereinbarung mit ihm, nur zu friedlichen Zwecken und nicht gegen die Interessen dieses Staates vorgenommen werden. Die Respektierung der Gesetze und. Anordnungen des Transit gewährenden Staates ist die selbstverständliche Voraussetzung für die Benutzung der Durchgangswege. Das bedeutet, daß die Benutzung der Verkehrswege der Deutschen Demokratischen Republik zu Lande, zu Wasser oder in der Luft die Beachtung insbesondere der Paß-, Zoll- und Devisenbestimmungen sowie der Strafgesetze voraussetzt. In der Beweisaufnahme ist festgestellt worden, daß sämtliche Angeklagten die Transitgelegenheiten zu friedensgefährdenden Zwecken mißbraucht haben. Die Handlungen der Angeklagten gehören zum System der Bonner NATO-Politik, die ihre Ziele mit aggressiven Mitteln zu verwirklichen versucht. Diese Politik stellt im Sinne des Art. 6 des IMT-Statuts vom 8. August 1945 Aggressionsverbrechen dar. Derartige Verbrechen sind nach den international anerkannten Nürnberger Prinzipien, die nach Art. 5 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik auch für die Deutsche Demokratische Republik gelten, die gefährlichsten aller Verbrechen. Diese Prinzipien wurden auch von der Vollversammlung der Vereinten Nationen 1946 und 1947 bestätigt. Trotz der ständigen Mißachtung ihrer Souveränität ist die Deutsche Demokratische Republik entsprechend den Grundsätzen der friedlichen Koexistenz und den allgemein anerkannten Normen des Völkerrechts bemüht, den internationalen Transitverkehr zum Wohle aller auszubauen und schnell und reibungslos durchzuführen. Ein eindeutiger Beweis für dieses Bemühen ist auch in der am 15. Juni 1963 erfolgten Eröffnung einer weiteren Passierstelle von Westberlin in die Deutsche Demokratische Republik an der Rudower Chaussee zu sehen; desgleichen in der Eröffnung der Transitflugstrecke Berlin Wien. Alle Störungen und Verzögerungen des Transitverkehrs ergeben sich wie dieser Prozeß beweist aus den verbrecherischen Machenschaften der in Westberlin residierenden Bonner und der anderen imperialistischen Geheimdienste und Agentenorganisationen. Ihre gegen die Deutsche Demokratische Republik gerichtete Tätigkeit erfordert eine sehr sorgfältige Kontrolle des Transitverkehrs und Maßnahmen zur Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik und zum Schutz ihrer Bürger. Das gesamte Verfahren beweist die Notwendigkeit, den Appell der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik an die Bürger Westdeutschlands vom 20. Juni 1963 ernst zu nehmen, sich nicht für solche Verbrechen der Bonner und Schöneberger Kriegstreiber mißbrauchen zu lassen, sondern sich für sachliche und korrekte Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten einzusetzen. II 1. Der im Jahre 1911 geborene Angeklagte Richter war seit 1933 bei der Reichsbahn tätig. Er war Mitglied der Nazipartei, der SA und weiterer faschistischer Organisationen. Während des zweiten Weltkrieges war er Offizier der Hitler-Armee. 1948 wurde er von der Entnazifizierungskommission als Mitläufer eingestuft.* * Nach Beendigung des zweiten Weltkrieges war der Angeklagte unter anderem technischer Leiter der Bahnmeisterei Güstrow, Wirtschaftsgruppenleiter Bau des R.eichsbahnamtes Wittenberge, Amtsvorstand Bau sowie Investbauleiter im gleichen Reichsbahnamt und seit 1957 * Die Angaben zur Person der Angeklagten wurden aus Kaumgründen redaktionell zusammengefaßt. D. Red. *;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 386 (NJ DDR 1963, S. 386) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 386 (NJ DDR 1963, S. 386)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdenden Zustandes nur dadurch erfolgen kann, daß zeitweilig die Rechte von Bürgern eingeschränkt werden. Gehen Gefahren von Straftaten, deren Ursachen oder Bedingungen oder anderen die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes unumgänglich ist Satz Gesetz. Ziel und Zweck einer Zuführung nach dieser Rechtsnorm ist es, einen die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der Befehle und Weisungen nicht konsequent genug erfolgte. Eine konkretere Überprüfung der Umsetzung der dienstlichen Bestimmungen an der Basis und bei jedem Angehörigen muß erreicht werden Generell muß beachtet werden, daß der eingesetzte sich an die objektiv vorhandenen Normen-halten muß und daß er unter ständiger Kontrolle dieser Gruppe steht. Dieser Aspekt muß bei der Durchsetzung operativer Zersetzungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Hauptabteilung Kader und Schulung, Bereich Disziplinär bestimmt. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden die Möglichkeiten und Befugnisse des Bereiches Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung der Abteilung Finanzen und der Rechtsstelle Staatssicherheit zu erfolgen. Der Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung und der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit haben das Recht zu dieser Durchführungsbestimmung in gegenseitiger Abstimmung weitere notwendige Regelungen zu erlassen. Diese Durchführungsbestimmung tritt am in Kraft.

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