Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 384

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 384 (NJ DDR 1963, S. 384); art grobe Verletzung der vertraglichen Pflichten, die mit einer effektiven Vermögensschädigung zum Nachteil des sozialistischen Eigentums verbunden ist, daß die schuldrechtlichen Konsequenzen und Einwirkungsmaßnahmen allein kaum ausreichend sein werden und daher eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Kommissionärs in Betracht kommt. Diese Möglichkeit absolut ausschließen zu wollen, würde einer durch nichts zu rechtfertigenden Ermunterung solcher Kommissionshändler gleichkommen, die sich rücksichtslos über alle freiwillig übernommenen vertraglichen Verpflichtungen hinwegsetzen und sich auf Kosten des sozialistischen Eigentums bereichern wollen. Jedoch müßten im einzelnen folgende Umstände besonders geprüft werden: a) Ist die Verwendung der vorenthaltenen Gelder durch den Kommissionär mit einer Pflichtverletzung verbunden? (In aller Regel wird das gemäß § 6 Abs. 3 c des Vertrages der Fall sein.) b) Ist durch die Geldverwendung unter Berücksichtigung aller Warenverluste und Warenminderungen die Höhe der tatsächlich vorhandenen Kaution überschritten worden? (Ein unerhebliches Übersteigen dieser Höhe dürfte u. U. materiell die Bejahung eines Verbrechenstatbestandes gemäß § 29 StEG ausschließen.) c) Hat der Täter vorsätzlich gehandelt? War er sich über die Höhe des vorenthaltenen Geldbetrags im klaren? (Die Tatsache eines Mankos allein begründet noch keine Verantwortlichkeit wegen Untreue.) Welche Übersicht hatte er sonst über die Bilanz seines Geschäftes bzw. auf Grund welcher Umstände (z. B. Irrtum über die Höhe der Provision) durfte er das Verwenden von Geldern aus dem Erlös der Waren für unerheblich ansehen? Oder hat er rücksichtslos ohne Bedenken Geld für sich verbraucht? d) Wie hat der Täter seine vertraglichen Pflichten sonst erfüllt? Aus welchem Grunde hat er die Gelder nicht abgeführt? e) Welche Versäumnisse in der Anleitung und Kontrolle seitens des Handelsorgans hat es gegeben? (So notwendig es ist, diese begünstigenden Umstände besonders im Hinblick auf die Verbesserung der Arbeit der sozialistischen Handelsorgane genau aufzudecken, so darf das jedtoch nicht dazu führen, den Täter deshalb von der Verantwortung zu befreien. Die Strafverfolgungsorgane sollten die Handelsorgane veranlassen, sich bereits bei der ersten vielleicht noch unbedeutenden Pflichtverletzung von seiten des Kommissionshändlers, z. B., wenn er nicht jeden Tag die Erlöse abführt oder nicht monatlich den Kommissionshandelsbericht einreicht usw., mit ihm in Verbindung zu setzen, um so von vornherein schwerwiegende Pflichtverletzungen zu verhindern.) Man kann also zur strafrechtlichen Würdigung der Entnahme von Waren bzw. Geld durch den Kommissionshändler zusammenfassend feststellen: 1. Grundsätzlich ist bei der objektiv bestehenden Rechtslage eine unberechtigte Waren- oder Geldentnahme als Unterschlagung (Veruntreuung) von sozialistischem Eigentum zu prüfen. Dabei ist im Zusammenhang mit der gestellten Kaution die konkrete materielle Gefährdung besonders zu beachten. 2. War die Anweisung vom 15. März 1961 nicht Bestandteil des Vertrages und wußte der Kommissionshändler nicht, daß die von ihm vereinnahmten Verkaufserlöse sozialistisches Eigentum sind, so ist in Fällen vorsätzlicher grober Pflichtverletzung und schwerer Schädigung sozialistischen Eigentums die Tatbestandsmäßigkeit der Untreue gern. § 29 StEG (§ 266 StGB) zu prüfen. Eine richtig differenzierte Strafpolitik in bezug auf un-getreue Kommissionshändler muß darauf gerichtet sein, das Verantwortungsbewußtsein der Kommissionshändler zu stärken. Dabei müssen sektiererische Überspitzungen vermieden werden, während gleichzeitig gegenüber kriminellen Erscheinungen dem Gesetz volle Geltung zu verschaffen ist. Eine Bemerkung ist zum vorstehenden Urteil schließlich noch notwendig, weil das Bezirksgericht hinsichtlich der Warenentnahme zu Unrecht Tateinheit zwischen Unterschlagung und Untreue angenommen hat. Die Entnahme der Waren stellt eine qualifizierte Unterschlagung (Veruntreuung) in bezug auf die dem Täter entsprechend dem Kommissionshandelsvertrag anvertrauen Waren dar und ist durch diesen gesetzlichen Tatbestand umfassend rechtlich charakterisiert. Es bedarf also nicht mehr der zusätzlichen Heranziehung des Untreuetatbestandes, der im übrigen zur Unterschlagung, namentlich zur qualifizierten Unterschlagung (Veruntreuung), ohnehin im Verhältnis der Gesetzeskonkurrenz (Subsidiarität bzw. Konsumtion) steht. Und Gesetzeskonkurrenz schließt bekanntlich die Anwendung des konsumierten bzw. subsidiären Tatbestandes aus6. Daraus folgt weiter, daß im Verhältnis zwischen der strafbaren Warenentnahme (Unterschlagung) und dem strafbaren Eigenverbrauch des Geldes (Untreue) Tatmehrheit besteht, was auch die Unterschiedlichkeit des Charakters dieser beiden Handlungen zutreffend zum Ausdruck bringt. Sofern die Waren- und Geldentnahmen wie das meist der Fall ist fortlaufend erfolgten, wäre jeweils eine fortgesetzte Unterschlagung in Tatmehrheit mit fortgesetzter Untreue anzunehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß in der Regel nicht jede einzelne Entnahme als Teilhandlung des Fortsetzungszusammenhangs bereits materiell eine Straftat darstellt, sondern daß vielfach erst die fortlaufenden Entnahmen bzw. 'die fortgesetzten Pflichtverletzungen in ihrer Gesamtheit die Tatbestände der Unterschlagung (Veruntreuung) bzw. Untreue erfüllen. Dr. Erich Buchholz, Stellv. Direktor des Instituts für Strafrecht der Humboldt-Universität Berlin 6 Näheres hierzu im Lehrbuch des Strafrechts der DDR, Allgemeiner Teil, Berlin 1957, S. 629 bis 631, wo unbeschadet der prinzipiellen Kritik an der Grundposition des Lehrbuchs zutreffende juristische Einzelaussagen enthalten sind. Im Staatsverlag der DDR erscheint demnächst: A. B. Sacha row: Die Persönlichkeit des Täters und die Ursachen der Kriminalität in der UdSSR Etwa 240 Seiten Leinen etwa 8,40 DM Der Verfasser geht davon aus, daß jede verbrecherische Handlung Ausdruck einer individualistischen, antisozialen Einstellung des Täters ist, der seine egoistischen Interessen über die gesellschaftlichen Interessen stellt. Die Ursachen dafür liegen in den kapitalistischen Verhältnissen und ihrer Einwirkung auf die sozialistische Gesellschaftsordnung. Sacharow untersucht, warum sich derartige individualistische Tendenzen im Sozialismus erhalten haben, obwohl im sozialistischen Staat alle Voraussetzungen geschaffen wurden, die Kriminalität schrittweise einzudämmen und schließlich zu überwinden. Dieses Werk gibt wichtige Anregungen und Hinweise zur zielgerichteten Bekämpfung der Kriminalität und zur Durchsetzung der sich aus den Rechtspflegebeschlüssen und dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates der DDR ergebenden Aufgaben. Es hat für die Entwicklung des Strafrechts in der DDR eine große Bedeutung, weil es dazu beiträgt, formale, dogmatische Auffassungen in der Strafrechtswissenschaft und -praxis zu überwinden. t, 384;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 384 (NJ DDR 1963, S. 384) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 384 (NJ DDR 1963, S. 384)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit erlassenen und für alle Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verbindlichen Ordnungs- und Verhaltensregeln in der Untersuchungshaf tans alt sowie - die auf den genannten rechtlichen Grundlagen, dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und dos belters der Diensteln-heit, so besonders der gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltоs der des Ministers für Staatssicherheit sowie des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und besonders gegen ihre Sicherheitsorgane zu verwerten. Auf Grund der Tatsache, daß auch eine erhebliche Anzahl von. Strafgefangenen die in den der Linie zum Arbeitseinsatz kamen, in den letzten Jahren ein Ansteigen der Suizidgefahr bei Verhafteten im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit zu erkennen ist. Allein die Tatsache, daß im Zeitraum von bis in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , zur Verhinderung von Entweichungsversuchen, Selbsttötungsabsichten sowie von Angriffen auf Leben und Gesundheit unserer Mitarbeiter während des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges durchgeführt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X