Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 37

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 37 (NJ DDR 1963, S. 37); Junker in Berlin-Treptow etwa 20 Personen nach Westberlin, nachdem er jeweils vorher die Grenzsicherungsanlagen zerstört, hatte. Er unternahm es auch, einen Spitzensportler zum Verlassen der DDR zu verleiten. Im November 1961 versuchte der Angeklagte an verschiedenen Stellen, die Kanalisationsanlagen zur Schleusung von Bürgern der DDR zu benutzen. Das gelang ihm jedoch nicht. Versuche, mit einem Schlauchboot durch die Kanalisation in die Hauptstadt der DDR einzudringen, schlugen fehl. Auch sein Vorhaben, über den ihm bekannten Studenten Schubert von dem leitenden Mitarbeiter der Girrmann-Organisation Thieme Pläne .über die Kanalisationsanlagen zu erhalten, blieb ohne Erfolg. Es wurde ihm erklärt, wenn die Organisation Gelegenheit zu Schleusungen finde, werde sie sich melden. Am 3. Dezember 1961 und danach versuchte der Angeklagte, den ehemaligen Grenzgänger Harry Lück nach Westberlin zu schleusen. Dieses Vorhaben scheiterte. Im Januar 1962 schleuste der Angeklagte in Berlin-Treptow noch einmal zwei Bürgerinnen der DDR durch die Grenzsicherungsanlagen nach Westberlin. Im Januar 1962 ging der Angeklagte dazu über, Bürger der DDR durch Tunnel nach Westberlin zu schleusen. Er schloß sich mit den Westberliner Bürgern Bahr, Wahl, Schoetzow und Willich zusammen und begann, mi.t diesen in Berlin-Treptow einen Tunnel in Richtung des Grundstücks des Tischlermeisters Sendler zu graben. Diese Arbeiten wurden jedoch abgebrochen, da der hohe Grundwasserspiegel ihre Fortsetzung unmöglich machte. Im Februar 1962 schlossen sich die vom Angeklagten geleitete Gruppe und die von dem Terroristen Wagner geleitete zu dieser gehörten die Westberliner Bürger Breitstoffer, Busse und Jercha zusammen. In der Folgezeit verübte diese Gruppe schwerste Grenzprovokationen an verschiedenen Stellen der Staatsgrenze der DDR in Berlin. Dabei wurde sie von I'&itarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Duensing-Polizei aktiv unterstützt. Anfang März 1962 grub die Gruppe unter verantwortlicher Leitung des Angeklagten für die Bauarbeiten einen 20 m langen Tunnel der in dem Haus Heidelberger Straße 75 in Berlin-Treptow endete. An den Arbeiten beteiligten sich außer dem Angeklagten die Terroristen Jercha und Busse. Der Angeklagte durchbrach dabei die Grundmauern des im demokratischen Berlin gelegenen Grundstücks und drang mit Busse in die Kellerräume ein. Er erbrach die Kellertür und erkundete den zum Haus gehörenden Hof. Vor seiner Rückkehr nach Westberlin tarnte er den Tunnelausgang. In der folgenden Woche schleuste die Gruppe mehr als 20 Personen, die von Schoetzow und Breitstoffer benachrichtigt worden waren, durch den Tunnel nach Westberlin. Der Angeklagte drang mehrfach mit einem Trommelrevolver und später mit einer Pistole 6,35 mm bewaffnet in das demokratische Berlin ein, um Personen zum Verlassen der DDR zu verleiten. Auch auf den Zeugen Brieger wirkte er in diesem Sinne ein und zeigte ihm dabei seine Pistole. Am letzten Tag dieser Schleusung befanden sich der Angeklagte und Jercha mit schußbereiten Pistolen im Gebiet der Hauptstadt der DDR. Dabei wurde Jercha tödlich verletzt. Unter dem Verdacht, Jercha ermordet zu haben, wurde der Angeklagte zweimal von der Westberliner Politischen Polizei vernommen. Sie erkundigte sich dabei auch nach der Anzahl der geschleusten DDR-Bürger und verlangte ihre Adressen. Außerdem wollte sie wissen, wer am Tunnel gebaut hatte, und ließ den Angeklagten eine Skizze vom Ausgang des Tunnels im demokratischen Berlin anfertigen. Ein Verfahren gegen den Angeklagten wurde nicht eingeleitet. Im Mai 1962 setzte die Gruppe, zu der inzwischen auch der Terrorist Scholz und der leitende Mitarbeiter der Girrmann-Organisation Veigel gehörten, die Arbeiten an einem von den Terroristen Eduard und Boris Franzke angefangenen Tunnel fort. In drei Tagen wurde ein 35 m langer Tunnel bis auf das Gebiet der DDR vorgetrieben. Die Mitglieder der Gruppe trugen dabei abwechselnd Waffen, die Breitstoffer und Veigel mitgebracht hatten. Sie waren sich einig, daß sie diese gegen die Angehörigen der Grenzsicherungsorgane ein-setzen wollten. Dieser Tunnel wurde nicht beendet, weil der Mitarbeiter Mertens des Bundesamtes für Verfassungsschutz, der sich für die verbrecherische Tätigkeit der Gruppe interessierte, mitteilte, daß der Tunnel von den Sicherheitsorganen der DDR entdeckt worden sei. In der Folgezeit hielt die Gruppe eine ständige Verbindung zum Bundesamt für Verfassungsschutz, das über alle weiteren Tunnelbauten informiert wurde. Der Angeklagte bemühte sich ständig, an der Staatsgrenze der DDR in Berlin neue Stellen zu finden, von denen aus er Tunnel in das Gebiet der DDR vortreiben könnte. So erkundete er u. a. Möglichkeiten in der Bouchestraße in Treptow, in der Zimmerslraße im Stadtbezirk Mitte, in den Kelleranlagen des ehemaligen Reichstagsgebäudes und in der Bernauer Straße im Stadtbezirk Wedding. Anfang Juni 1962 erhielten der Angeklagte und Wagner gegen eine Zahlung von 4090 Westmark das Einverständnis des Wirtes der Engelhardt-Gaststätte in Neukölln, von seinem Keller aus einen Tunnel zu graben. Innerhalb von drei Tagen trieb die Gruppe -einen solchen bis zum Haus Heidelberger Straße 81 vor. Der Angeklagte zerstörte wiederum die Grundmauern des im demokratischen Berlin gelegenen Grundstücks und drang mit schußbereiter Pistole durch den Keller in das Fotogeschäft Boss ein. Durch diesen Tunnel wurden am 9. und 11. Juni 1962 18 Bürger der DDR, die zuvor von dem Zeugen Gengelbach und einem Westberliner Bürger, Kamp, aufgesucht und benachrichtigt worden waren, nach Westberlin geschleust. Der Angeklagte sicherte diese Schleusungen mit ab. Er gab anschließend einem Reporter der „Bild-Zeitung“ ein Interview, für das die Gruppe 1000 Westmark erhielt. Für Angaben über den Tunnel gegenüber einer amerikanischen Fernsehgesellschaft erhielt die Gruppe weitere 660 Westmark. Am Nachmittag des 9. Juni 1962 warf der Angeklagte einen Sprengkörper nach Angehörigen der Sicherheitsorgane der DDR. Durch das besonnene Verhalten der Soldaten trat kein Personenschaden ein. Im Juli 1962 stellte der Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz Mertens eine Verbindung zwischen den leitenden Mitarbeitern der Girrmann-Organisation und der Gruppe Wagner her. Nachdem von beiden Gruppen ein etwa 45 m langer Tunnel zum Grundstück des Tischlermeisters Sendler gegraben worden war, fand am 6. August 1962 zwischen Girrmann, Thieme und mehreren Studenten und Wagner, Reinhold, Gengelbach und dem Angeklagten eine Besprechung statt, bei der von Girrmann bekanntgegeben wurde, daß bei der Schleusung die Westberliner Polizei Feuerschutz gewähren werde und von der Girrmann-Organisation 20 bewaffnete Terroristen bereitgestellt würden, um die Grenzprovokationen abzusichern. Auch medizinisches Personal sei anwesend. Am 7. August 1962 trieb der Angeklagte unter dem Schutz zweier mit Maschinenpistolen bewaffneter Terroristen den Tunnel bis unter das Wohnzimmer der Eheleute Sendler vor. Danach begab er sich zurück nach Westberlin. Zwei andere Mitglieder der Gruppe durchbrachen den Fußboden. Da die Sidierungsorgane inzwischen den Tunnel entdeckt hatten, konnten Personen nicht geschleust werden. Auf Westberliner Seite hatten sich inzwischen zwei Mannschaftswagen der Bereitschaftspolizei, eine größere Gruppe bewaffneter Angehöriger der Girrmann-Organisation, medizinisches Personal, ein holländischer Kameramann sowie mehrere Reporter eingefunden. In den folgenden Tagen zerschoß der Angeklagte mit einem Luftdrudegewehr 20 Quecksilberdampflampen im Grenzbereich Kiefholzstraße. Außerdem bewarf er wiederholt Grenzposten mit Steinen. Im September 1932 grub die Gruppe unter Benutzung des bereits im Juni begonnenen Tunnels vom Keller der Engelhardt-Gaststätte zunächst einen Tunnel zum Haus Elsenstraße 40. Da der Hauseigentümer mit dieser Provokation nichts zu tun haben wollte, wurde der Tunnel zum Haus Elsenstraße 86 vorgetrieben. In der Nacht zum 6. Oktober 1962 durchbrach der Angeklagte 37;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 37 (NJ DDR 1963, S. 37) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 37 (NJ DDR 1963, S. 37)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

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