Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 367

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 367 (NJ DDR 1963, S. 367); Die Zusammenarbeit der Militärgerichte mit anderen staatlichen Organen § 9 MGO verpflichtet die Militärrichter und Militär-schöflen zur engsten Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen. Eine enge Zusammenarbeit der Militärgerichte wird es insbesondere mit den örtlichen Gerichten, der Staatsanwaltschaft und den Untersuchungsorganen geben. Da z. B. die Fälle der Militärspionage grundsätzlich vor den Militärgerichten ihre Behandlung finden, wird eine solche Zusammenarbeit nicht nur dienlich, sondern notwendig sein. Die Auswertung solcher Verfahren wird regelmäßig gemeinsam erfolgen, und Maßnahmen der Vorbeugung u. a. müssen abgestimmt und gemeinsam mit den anderen Rechtspflegeorganen vorbereitet und durchgeführt werden. Unseren Militärgerichten ist jegliche Abkapselung oder Heraushebung fremd, weil sie Teilstück des einheitlichen, sozialistischen Gerichtssystems in der DDR sind und weil sie ihre Rechtsprechung auf der Grundlage der allgemein verbindlichen Gesetze und der einheitlichen Leitung der Rechtsprechung durch das Oberste Gericht ausüben. * Die Militärgerichte der DDR werden als Teil des sozialistischen Gerichtssystems unter Führung der Partei der Arbeiterklasse und unter Beachtung der großen Erfahrungen der Militärgerichtsbarkeit der Sowjetunion und der anderen sozialistischen Bruderländer immer bemüht sein, ihren Beitrag zur Erhöhung der Verteidigungskraft unseres Landes und damit aller sozialistischen Länder zu leisten. KARL BARW1NSKY, stellvertretender Direktor des Bezirksgerichts Halle GEORG KNECHT, Oberlichter am Bezirksgericht Halle Auswertung der Eingaben der Bürger für die Leitung der Zivilrechtsprechung der Kreisgerichte Der Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Eingaben der Bürger und die Bearbeitung durch die Staatsorgane vom 27. Februar 1961 (GBl. I S. 7) bringt zum Ausdrude, daß die Eingaben der Bürger eine wichtige Form ihrer aktiven Teilnahme an der Erfüllung der staatlichen Aufgaben, der Ausübung ihres Mitgestaltungsrechts sind. Die Eingaben sind nach Umfang und Inhalt mehr denn je ein Spiegelbild des sich immer stärker entwickelnden Bewußtseins unserer Bürger. Das erfordert, die Arbeit mit den Eingaben zum festen Bestandteil jeder staatlichen Leitungstätigkeit zu machen. Bei der früheren Justizverwaltungsstelle des Bezirks Halle bestand die Praxis, die Eingaben der Bürger in jedem Quartal sorgfältig zu analysieren und die Schlußfolgerungen daraus in den Tagungen mit den Direktoren der Kreisgerichte sowie in Stützpunktbesprechungen mit allen Richtern und Notaren auszuwerten. Diese Methode genügt nicht mehr den neuen Anforderungen an die Leitungstätigkeit des Bezirksgerichts. Die im Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege-vom 4. April 1963 geforderte enge Verbindung der Organe der Rechtspflege mit dem Leben der Werktätigen als eine der Grundlagen für die gesellschaftliche Wirksamkeit ihrer Tätigkeit heißt in bezug auf die Eingaben der Bürger, daß die Schlußfolgerungen daraus unmittelbar in die Rechtsprechung Eingang finden müssen. Das Bezirksgericht Halle hat bereits im ersten Quartal 1963 die Eingaben für alle Gerichte des Bezirks bearbeitet und analysiert. Im Vordergrund stand hierbei, ausgehend vom Inhalt der einzelnen Eingaben, die Aufgabe, die Qualität der Entscheidungen der Senate des Bezirksgerichts zu überprüfen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt ihrer anleitenden Wirkung gegenüber den Kreisgerichten. Das führte zu aufschlußreichen Erkenntnissen. Obwohl die Anzahl der Eingaben zur Arbeit der Kreisgerichte und des Bezirksgerichts in den letzten Quartalen insgesamt ständig gesunken ist, erhöhte sich die Anzahl der Eingaben, die die Arbeit der Gerichte auf dem Gebiet des Zivil- und Familienrechts betreffen. Eine Reihe von Eingaben verdeutlichte allgemeine Mängel in der Bearbeitung der Verfahren, z. B. die zum Teil noch zu lange Verfahrensdauer, Mängel in der Erforschung der objektiven Wahrheit und in der Verhandlungsführung. Es zeigte sich, daß bisher noch ungenügend nach den Hinweisen der Rechtspflegebeschlüsse gearbeitet worden ist, die für das Strafrecht geltenden Grundsätze auch auf die Zivil- und Familienrechtsprechung anzuwenden. Die auch dem sozialistischen Zivil- und Familienrecht obliegende Funktion, als Instrument unseres Staates die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren und das sozialistische Zusammenleben der Menschen, die Beziehungen d&- Bürger zueinander und zu ihrem Staat zu regeln, kann nicht verwirklicht werden, wenn die Klärung des Rechtsstreits durch das Gericht monatelang hinausgezögert wird. So gab es Scheidungsklagen, die längere Zeit ohne Rücksicht auf die Folgen der Ungewißheit für Ehegatten und Kinder und auf die Möglichkeit einer rechtzeitigen Einwirkung zur Festigung der Ehe unbearbeitet blieben. Durch Eingaben erhielt das Bezirksgericht von Mietstreitigkeiten Kenntnis, in denen durch sog. Schiebeverfügungen nur der Anschein einer ordnungsgemäßen Bearbeitung erweckt wurde, in der Tat aber die in solchen Verfahren meist notwendige Einwirkung des Gerichts auf die Gestaltung der Beziehungen der Bürger untereinander unterblieb. Mängel in der Erforschung der objektiven Wahrheit führten zur Verletzung der Rechte der Bürger. Einen nicht unbedeutenden Anteil hieran haben die ohne Prüfung der Schlüssigkeit erlassenen Zahlungsbefehle. So wurde z. B. ein Zahlungsbefehl bekannt, der erlassen wurde, obwohl der in Anspruch genommene Schuldner nicht passiv legitimiert war. Auch der rechtzeitig eingelegte Widerspruch wurde nicht als solcher angesehen, weil die Mitteilung über eine erfolgte Zahlung entgegen der gesamten Begründung des Widerspruchs nach Auffassung des Gerichts ein Anerkenntnis darstellte. Es liegt auf der Hand, daß eine solche dem wirklichen Leben widersprechende Arbeitsweise der Gerichte nicht geeignet ist, die in zivil- und familienrechtlichen Streitigkeiten auftretenden individualistischen Tendenzen überwinden zu helfen. Das gilt auch für die Mängel in der Verhandlungsführung, wobei besonders zu beachten ist, daß an solchen Mängeln oft auch in der Verhandlung anwesende Unbeteiligte Anstoß nehmen. Diese besonders durch die Analyse der Eingaben deutlich gewordenen Mängel hemmen letzten Endes die gesell- 36 7;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 367 (NJ DDR 1963, S. 367) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 367 (NJ DDR 1963, S. 367)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung ergibt sich in Verlaufe und nach Abschluß der Bearbeitung von Erraitt-lungs- sowie Ordnungsstrafverfahren darüber hinaus die Aufgabe, alle getroffenen Feststellungen und die sich daraus ergebenden Schlußfolgerungen zur vorbeugenden Verhinderung derartiger Vorkommnisse, insbesondere der Teilnahme von jugendlichen mit den anderen zuständigen operativen Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit unter Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, issenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ausgehend diese Prinzipien ständig in ihrer Einheit und als Mittel zur Lösung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage und im einzelnen vom bereits erreichten Stand der Lösung der Aufgaben auszugehen. Mit der Bestimmung des werden gestellte Aufgaben konkretisiert.

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