Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 367

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 367 (NJ DDR 1963, S. 367); Die Zusammenarbeit der Militärgerichte mit anderen staatlichen Organen § 9 MGO verpflichtet die Militärrichter und Militär-schöflen zur engsten Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen. Eine enge Zusammenarbeit der Militärgerichte wird es insbesondere mit den örtlichen Gerichten, der Staatsanwaltschaft und den Untersuchungsorganen geben. Da z. B. die Fälle der Militärspionage grundsätzlich vor den Militärgerichten ihre Behandlung finden, wird eine solche Zusammenarbeit nicht nur dienlich, sondern notwendig sein. Die Auswertung solcher Verfahren wird regelmäßig gemeinsam erfolgen, und Maßnahmen der Vorbeugung u. a. müssen abgestimmt und gemeinsam mit den anderen Rechtspflegeorganen vorbereitet und durchgeführt werden. Unseren Militärgerichten ist jegliche Abkapselung oder Heraushebung fremd, weil sie Teilstück des einheitlichen, sozialistischen Gerichtssystems in der DDR sind und weil sie ihre Rechtsprechung auf der Grundlage der allgemein verbindlichen Gesetze und der einheitlichen Leitung der Rechtsprechung durch das Oberste Gericht ausüben. * Die Militärgerichte der DDR werden als Teil des sozialistischen Gerichtssystems unter Führung der Partei der Arbeiterklasse und unter Beachtung der großen Erfahrungen der Militärgerichtsbarkeit der Sowjetunion und der anderen sozialistischen Bruderländer immer bemüht sein, ihren Beitrag zur Erhöhung der Verteidigungskraft unseres Landes und damit aller sozialistischen Länder zu leisten. KARL BARW1NSKY, stellvertretender Direktor des Bezirksgerichts Halle GEORG KNECHT, Oberlichter am Bezirksgericht Halle Auswertung der Eingaben der Bürger für die Leitung der Zivilrechtsprechung der Kreisgerichte Der Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Eingaben der Bürger und die Bearbeitung durch die Staatsorgane vom 27. Februar 1961 (GBl. I S. 7) bringt zum Ausdrude, daß die Eingaben der Bürger eine wichtige Form ihrer aktiven Teilnahme an der Erfüllung der staatlichen Aufgaben, der Ausübung ihres Mitgestaltungsrechts sind. Die Eingaben sind nach Umfang und Inhalt mehr denn je ein Spiegelbild des sich immer stärker entwickelnden Bewußtseins unserer Bürger. Das erfordert, die Arbeit mit den Eingaben zum festen Bestandteil jeder staatlichen Leitungstätigkeit zu machen. Bei der früheren Justizverwaltungsstelle des Bezirks Halle bestand die Praxis, die Eingaben der Bürger in jedem Quartal sorgfältig zu analysieren und die Schlußfolgerungen daraus in den Tagungen mit den Direktoren der Kreisgerichte sowie in Stützpunktbesprechungen mit allen Richtern und Notaren auszuwerten. Diese Methode genügt nicht mehr den neuen Anforderungen an die Leitungstätigkeit des Bezirksgerichts. Die im Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege-vom 4. April 1963 geforderte enge Verbindung der Organe der Rechtspflege mit dem Leben der Werktätigen als eine der Grundlagen für die gesellschaftliche Wirksamkeit ihrer Tätigkeit heißt in bezug auf die Eingaben der Bürger, daß die Schlußfolgerungen daraus unmittelbar in die Rechtsprechung Eingang finden müssen. Das Bezirksgericht Halle hat bereits im ersten Quartal 1963 die Eingaben für alle Gerichte des Bezirks bearbeitet und analysiert. Im Vordergrund stand hierbei, ausgehend vom Inhalt der einzelnen Eingaben, die Aufgabe, die Qualität der Entscheidungen der Senate des Bezirksgerichts zu überprüfen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt ihrer anleitenden Wirkung gegenüber den Kreisgerichten. Das führte zu aufschlußreichen Erkenntnissen. Obwohl die Anzahl der Eingaben zur Arbeit der Kreisgerichte und des Bezirksgerichts in den letzten Quartalen insgesamt ständig gesunken ist, erhöhte sich die Anzahl der Eingaben, die die Arbeit der Gerichte auf dem Gebiet des Zivil- und Familienrechts betreffen. Eine Reihe von Eingaben verdeutlichte allgemeine Mängel in der Bearbeitung der Verfahren, z. B. die zum Teil noch zu lange Verfahrensdauer, Mängel in der Erforschung der objektiven Wahrheit und in der Verhandlungsführung. Es zeigte sich, daß bisher noch ungenügend nach den Hinweisen der Rechtspflegebeschlüsse gearbeitet worden ist, die für das Strafrecht geltenden Grundsätze auch auf die Zivil- und Familienrechtsprechung anzuwenden. Die auch dem sozialistischen Zivil- und Familienrecht obliegende Funktion, als Instrument unseres Staates die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren und das sozialistische Zusammenleben der Menschen, die Beziehungen d&- Bürger zueinander und zu ihrem Staat zu regeln, kann nicht verwirklicht werden, wenn die Klärung des Rechtsstreits durch das Gericht monatelang hinausgezögert wird. So gab es Scheidungsklagen, die längere Zeit ohne Rücksicht auf die Folgen der Ungewißheit für Ehegatten und Kinder und auf die Möglichkeit einer rechtzeitigen Einwirkung zur Festigung der Ehe unbearbeitet blieben. Durch Eingaben erhielt das Bezirksgericht von Mietstreitigkeiten Kenntnis, in denen durch sog. Schiebeverfügungen nur der Anschein einer ordnungsgemäßen Bearbeitung erweckt wurde, in der Tat aber die in solchen Verfahren meist notwendige Einwirkung des Gerichts auf die Gestaltung der Beziehungen der Bürger untereinander unterblieb. Mängel in der Erforschung der objektiven Wahrheit führten zur Verletzung der Rechte der Bürger. Einen nicht unbedeutenden Anteil hieran haben die ohne Prüfung der Schlüssigkeit erlassenen Zahlungsbefehle. So wurde z. B. ein Zahlungsbefehl bekannt, der erlassen wurde, obwohl der in Anspruch genommene Schuldner nicht passiv legitimiert war. Auch der rechtzeitig eingelegte Widerspruch wurde nicht als solcher angesehen, weil die Mitteilung über eine erfolgte Zahlung entgegen der gesamten Begründung des Widerspruchs nach Auffassung des Gerichts ein Anerkenntnis darstellte. Es liegt auf der Hand, daß eine solche dem wirklichen Leben widersprechende Arbeitsweise der Gerichte nicht geeignet ist, die in zivil- und familienrechtlichen Streitigkeiten auftretenden individualistischen Tendenzen überwinden zu helfen. Das gilt auch für die Mängel in der Verhandlungsführung, wobei besonders zu beachten ist, daß an solchen Mängeln oft auch in der Verhandlung anwesende Unbeteiligte Anstoß nehmen. Diese besonders durch die Analyse der Eingaben deutlich gewordenen Mängel hemmen letzten Endes die gesell- 36 7;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 367 (NJ DDR 1963, S. 367) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 367 (NJ DDR 1963, S. 367)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung oder aus Zweckmäßigkeitsgründen andere;Dienststellen des in formieren. Bei Erfordernis sind Dienststellen Angehörige dar Haltung auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß unter allen Lagebedingungen best ;: erarbeiteten in formal innen und Materialien aus dom uie Zentrale übermittelt werden können; operative Materialien.

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