Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 364

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 364 (NJ DDR 1963, S. 364);  folgenden Eigenverantwortlichkeit für ihre Entscheidungen abgestrichen werden. Das Oberste Gericht und die Bezirksgerichte müssen die Situation in den wichtigsten Bereichen der Rechtsprechung schnell analysieren und die notwendigen Richtlinien und Beschlüsse erlassen. So ist eine Überarbeitung der Richtlinien Nr. 12 und 13 des Plenums des Obersten Gerichts notwendig. Auch für die Anleitung der Rechtsprechung bei Gewaltverbrechen bedarf es wie die Plenartagung des Obersten Gerichts gezeigt hat einer Richtlinie bzw. eines Beschlusses. Es muß auch vermieden werden, daß die Veröffentlichung von Entscheidungen des Obersten Gerichts in der „Neuen Justiz“ zu einer einseitigen, falschen Orientierung der Rechtsprechung der Instanzgerichte führt, wie es in der Vergangenheit zuweilen der Fall war. Das erfordert, den Rechtsprechungsteil der Zeitschrift zu erweitern und auch mehr Entscheidungen der Bezirksgerichte zu veröffentlichen, damit zu bestimmten Problemen oder Schwerpunkten stets mehrere Urteile vorliegen und einseitige Auslegungen, wie sie dem vereinzelt stehenden Urteil notwendigerweise anhaften, verhindert werden. Die Bezirksgerichtsdirektoren sollten sich als Mitglieder des Plenums des Obersten Gerichts auch für die Übersendung von grundsätzlichen Entscheidungen zum Zwecke der Veröffentlichung verantwortlich fühlen. 5. Der Auffassung, daß mit dem Erlaß des Staatsrates die öffentliche Diskussion mit der Bevölkerung über Fragen der Rechtspflege abgeschlossen sei, muß entschieden entgegengetreten werden. Die große Volksaussprache war keine bloße Kampagne, sondern Ausdruck einer weiteren Vertiefung der Beziehungen zwischen den Werktätigen und den Rechtspflegeorganen. Nur die ständige enge Verbindung der Richter mit den Werktätigen, mit dem gesellschaftlichen Leben führt zu einer gerechten, lebensnahen Rechtsprechung; nur diese Verbindung wird helfen, die richtigen Proportionen in der Strafpolitik und Strafrechtspflege zu finden. Die richtige Rechtsprechung wiederum trägt zur Festigung des Rechtsbewußtseins der Bürger bei und bezieht somit neue gesellschaftliche Kräfte in die Rechtspflege ein. * Die erste Tagung des Plenums war insgesamt gesehen ein guter Anfang in der Leitungstätigkeit dieses höchsten Organs des Obersten Gerichts. Sie hat den Übergang von der Korrektur einzelner Entscheidungen zur planmäßigen Leitung der Rechtsprechung aller Gerichte der DDR deutlich gemacht. Das Präsidium des Obersten Gerichts wird Schlußfolgerungen aus der ersten Plenartagung ziehen und darüber auf dem zweiten Plenum berichten sowie die Entwürfe notwendiger Richtlinien und Beschlüsse zur Beratung und Beschlußfassung vorlegen. Dt. GÜNTER SARGE, Oberstleutnant des Justizdienstes, Vorsitzender des Kollegiums für Militärstraf sacken des Obersten Gerichts Die sozialistische Militärgerichtsbarkeit in der DDR In seiner Sitzung vom 4. April 1963 hat der Staatsrat der DDR auf der Grundlage des Erlasses über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege den Erlaß über die Stellung und die Aufgaben der Gerichte für Militärstrafsachen (Militärgerichtsordnung MGO GBl. I S. 71) beschlossen und damit den organisatorischen Aufbau der Militärgerichte und ihre personelle und sachliche Zuständigkeit begründet. Die Einführung der Militärgerichtsbarkeit ist die notwendige Ergänzung und Vervollkommnung der mit dem Verteidigungsgesetz vom 20. September 1961, dem Wehrpflichtgesetz vom 24. Januar 1962 und den anderen normativen Akten der Wehrgesetzgebung durchgeführten Maßnahmen zur Stärkung der Verteidigungskraft der DDR. Die Militärgerichtsbarkeit ist ein Bestandteil der militärischen Maßnahmen, die von unserem Staat als Antwort auf die von den Bonner Ultras im Rahmen der NATO-Strategie betriebene Aggressionspolitik gegenüber den sozialistischen Staaten getroffen werden mußten. Die Einführung der Militärgerichtsbarkeit erfolgt in voller Übereinstimmung mit der vom VI. Parteitag der SED gegebenen Richtung der Weiterentwicklung der sozialistischen Rechtspflegeorgane und der weiteren Stärkung der Landesverteidigung unserer Republik. Der Charakter der Militärgerichtsbarkeit Der Charakter und der Inhalt einer Militärgerichtsbarkeit best immer! sich nach dem Charakter und dem Wesen einer Armee und damit des jeweiligen Staates. Die Militärgerichtsbarkeit der- DDR ist eng mit den Aufgaben der Nationalen Volksarmee verbunden und wird vom Charakter unserer Volksarmee gekennzeichnet. Die Nationale Volksarmee, die als Antwort auf die militärische Aufrüstung Westdeutschlands und die damit herbeigeführte Gefahr für die deutsche Nation im Jahre 1956 geschaffen wurde, ist die einzig wahrhaft nationale Armee in Deutschland. Sie ist es, weil sie die Armee des sozialistischen, des einzig rechtmäßigen deutschen Staates ist und weil sich in ihr die revolutionären, fortschrittlichen Traditionen des Kampfes der deutschen Arbeiterklasse und aller fortschrittlichen Kräfte gegen Imperialismus, Militarismus, Reaktion und Krieg verkörpern. Unsere Militärgerichtsbarkeit ist ihrem Charakter nach sozialistisch, wird inhaltlich von den humanistischen Prinzipien der sozialistischen Demokratie und Rechtspflege bestimmt und dient der Stärkung und Festigung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in unserer Republik. Sie ist damit der Militärgerichtsbarkeit des ehemaligen feudalistischen und imperialistischen Deutschlands, der Militärgerichtsbarkeit der kapitalistischen Länder und der Gerichtsbarkeit des westdeutschen Staates sow'ohl vom Charakter als auch vom Inhalt und von den Zielen her diametral entgegengesetzt. Alle bisherigen militärgerichtlichen Regelungen in Deutschland waren zutiefst reaktionär und dienten dem Feudaladel oder den imperialistischen Machthabern als w'illfähriges Instrument zur Niederhaltung der Soldaten und zur Erziehung zum Kadavergehorsam, um deren auf die Nachbarvölker abgezielten Raubzüge planen und durchführen zu können. Über 300 Jahre Militärgerichtsbarkeit in Deutschland das sind 300 Jahre grausamste Unterdrückung und physische Vernichtung der zum Söldnerdienst gepreßten besten Söhne unseres Volkes durch eine stockreaktionäre, menschenverachtende Militärjustiz. Die Militärgerichtsbarkeit in der DDR baut nicht auf den „Traditionen“ ehemaliger deutscher Militärjustiz auf und hat nichts mit der Willkürj.ustiz ehemaliger Militärgerichte gemein. Ihr Charakter, ihr Inhalt und ihr Sinn bestimmen sich einzig und allein nach den in der sozialistischen Gesellschaft wirkenden Gesetzmäßig- 364;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 364 (NJ DDR 1963, S. 364) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 364 (NJ DDR 1963, S. 364)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der zwischen der und dem jeweiligen anderen sozialistischen Staat abgeschlossenen Verträge über Rechtshilfe sowie den dazu getroffenen Zueetz-vereinbarungen erfolgen. Entsprechend den innerdienstlichen Regelungen Staatssicherheit ergibt sich, daß die Diensteinheiten der Linie ebenfalls die Befugnisregelungen in dem vom Gegenstand des Gesetzes gesteckten Rahmen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit . Es geht um die Ausschöpfunq der Informationsqewinnunqsmöqlich-keiten des Vorgangs insbesondere zur - politisch-operativen Lageeinschätzung,., Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit gemäß wurden in den Abteilungen der Dresden, Magdeburg und Potsdam bereits und in der Abteilung der Berlin erfahrene Mitarbeiter für zentrale -Leitung der Arbeit mit eingesetzt.

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