Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 359

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 359 (NJ DDR 1963, S. 359); legen, insbesondere auch gegenüber Frauen, Verleitung junger Menschen zum übermäßigen Alkoholgenuß und viele andere Momente können der Anfang eines Weges zu strafbarem Verhalten sein, wenn sich nicht das Kollektiv um diesen Werktätigen kümmert. Weitere Möglichkeiten der Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit liegen in der Berichterstattung vor den Volksvertretungen, in der ständigen Zusammenarbeit mit ihnen, ihren ständigen Kommissionen und Räten und in der richtigen Handhabung der Gerichtskritik. 4. Alle hier skizzierten Aufgaben können aber nur dann erfolgreich gelöst werden, wenn wir die Wissenschaftlichkeit unserer Arbeit erhöhen. Der VI. Parteitag, der Staatsratserlaß, das Gerichtsverfassungsgesetz und das Staatsanwaltschaftsgesetz fordern eine hohe Qualität der Arbeit der Rechtspflegeorgane. Dem Ausbau eines Schulungssystems durch das Ministerium der Justiz, das die Bezirke in vollem Umfang für die Qualifizierung der Richter ausnutzen müssen, kommt daher große Bedeutung zu. Hier muß auf die Vervollkommnung der juristischen und ökonomischen Kenntnisse Wert gelegt werden. Die Hervorhebung der ökonomischen und gesellschaftswissenschaftlichen Kenntnisse durch den VI. Parteitag und den Staatsrat darf nicht zu einer Einseitigkeit im Studium führen. Die genaue Kenntnis der ökonomischen und gesellschaftlichen Zusammenhänge einer Straftat nützt nur dann etwas, wenn der Richter in der Lage ist, das Ergebnis der allseitigen Erforschung der Zusammenhänge auch juristisch richtig zu qualifizieren, d. h. die Tatbestandsmäßigkeit des gesellschaftlichen Konflikts überzeugend und wissenschaftlich zu begründen oder zu verneinen. Für die Vertiefung des Wissens kommt es auch darauf an, Lektionen, Vorträge und Seminare zu organisieren, die von Mitarbeitern der Wirtschaftsräte, Wissenschaftlern oder Mitgliedern sozialistischer Brigaden, Arbeitsoder Forschungsgemeinschaften durchgeführt werden. 5. Für die erste Plenartagung des Obersten Gerichts sind einige wichtige Fragen der Rechtsprechung ausgewählt worden. Mit Einschränkungen wird diese Tagung als Anhalt für die Arbeit der Plenen der Bezirksgerichte dienen können. Grundlage der Plenar-beratungen muß stets eine exakte Analyse bestimmter Gebiete der Rechtsprechung in Verbindung mit den konkreten ökonomischen und anderen Problemen des Bezirks sein. Beratung des Plenums des Obersten Gerichts über Fragen der Strafrechtsprechung Am 21. und 22. Mai 1963 fand in Berlin die erste Tagung des auf der Grundlage des Staatsratserlasses über die Rechtspflege und des Gerichtsverfassungsgesetzes neugebildeten Plenums des Obersten Gerichts statt. Die Beratung war dem gegenwärtig für die Praxis der Gerichte wichtigsten Thema gewidmet: der Einschätzung der Rechtsprechung in Strafsachen seit dem VI. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. An der Plenartagung nahmen der Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR Heinrich Homann, der Generalstaatsanwalt der DDR, Josef Streit, der Stellvertreter des Ministers der Justiz Hans Ranke und als Vertreter des FDGB-Bundesvor-standes Abteilungsleiter Rudi Kranke teil. Der Präsident des Obersten Gerichts, Dr. Heinrich Toeplitz, gab in seinen einführenden Bemerkungen über die Tätigkeit des Plenums einen Überblick über die vor dem Obersten Gericht und den Bezirksgerichten stehenden großen Aufgaben und hob erneut hervor, daß sich die Direktoren der Bezirksgerichte als Mitglieder des Plenums des Obersten Gerichts für die Vorbereitung der Plenartagungen und für die Durchsetzung der Beschlüsse des Plenums voll verantwortlich fühlen müßten1 2. Das Referat des Vizepräsidenten des Obersten Gerichts, Walter Ziegler, war eine Analyse der Strafrechtsprechung in den Monaten Februar/März/April. Sie gab Antwort auf die Frage: Wie haben es die Gerichte verstanden, ihre Arbeit im Sinne der Aufgabenstellung des VI. Parteitages und des Staatsratserlasses zu verändern ?s Zur Ergänzung des Referats wurden aus vier Bezirken Berichte über die Strafrechtsprechung auf einzelnen Gebieten erstattet: über die Anwendung der bedingten Verurteilung bei Verbrechen gegen das gesellschaftliche Eigentum (Bezirk Leipzig) und bei Gewaltverbrechen 1 Vgl. hierzu Toeplitz, „Grundzüge des neuen 'Gerichtsverfassungsgesetzes“, NJ 1963 S. 321 ff.: vgl. auch Ziegler, „Es geht um eine höhere Qualität der Rechtsprechung“, NJ 1963 S. 194. 2 Das Referat ist in gekürzter, überarbeiteter Fassung in diesem Heft abgedruckt. (Bezirk Karl-Marx-Stadt), über die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen (Bezirk Rostock) sowie über die Praxis der Anwendung der §§ 8 und 9 StEG (Bezirk Erfurt). . Die Analyse der Strafverfahren zum Schutze des gesellschaftlichen Eigentums in den Monaten Januar bis April 1963 ergibt, daß die Gerichte im Bezirk Leipzig den neuen Aufgaben noch nicht voll gerecht werden. In der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Verfahren und in den Entscheidungen selbst wird sichtbar, daß die Richter ihre Aufgaben zum Teil noch nicht richtig erkannt haben. Vielfach zeigt sich eine Unterschätzung des notwendigen Schutzes des sozialistischen Eigentums, z. B. in der ungenügenden Vorbereitung der Verfahren, in der unzureichenden Einbeziehung der Öffentlichkeit, in fehlerhafter Strafzumessung (Ausspruch zu milder Strafen), in der fehlenden Auswertung des Verfahrens, im Absehen von notwendiger Gerichtskritik. Vor allem ist häufig eine ungenügende Verbindung mit den durch das Verfahren berührten ökonomischen Problemen festzustellen. Dafür folgendes Beispiel: In der Strafsache gegen den 29jährigen Maurer Sch. hat das Kreisgericht Leipzig (Stadtbezirk Süd) den Angeklagten antragsgemäß wegen fortgesetzten Betruges zu einer bedingten Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, obwohl der Angeklagte erst am 28. März 1962 wegen fortgesetzten Betruges und Urkundenfälschung zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt worden war und die Bewährungszeit bis 1964 lief. Der Angeklagte hatte in der Zeit von Dezember 1961 bis Juli 1962 fortgesetzt für von ihm übernommene und zum Teil ausgeführte Maurerarbeiten für die Kommunale Wohnungsverwaltung (KWV) bewußt falsche Rechnungsbeträge gefordert und zum Teil erhalten. Dadurch war dem gesellschaftlichen Eigentum ein Schaden von 6791,78 DM entstanden. Im Urteil wurde festgestellt, daß der Angeklagte als Maurer gut arbeitet und sich in der Vergangenheit freiwillig zur Nationalen Volksarmee gemeldet hatte. Nach der Straftat habe er 359;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 359 (NJ DDR 1963, S. 359) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 359 (NJ DDR 1963, S. 359)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane der und der begangener Rechtsverletzungen zu entziehen. Die Aufgabe Staatssicherheit unter Einbeziehung der anderen Schutz- und Sicherheitsorgane besteht darin, die Bewegungen der in der Hauptstadt der maßgeb- liche Kräfte einzelner feindlich-negativer Gruppierungen von der Umweltbibliothek aus iernstzunehmende Versuche, im großen Umfang Übersiedlungssüpfende aus der für gemeinsame Aktionen gegen. die Sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung der Untersuchungsorgane Staatssicherheit in diesem Stadium strafverfahrensrechtlieher Tätigkeit und aus der Rechtsstellung des Verdächtigen ergeben. Spezifische Seiten der Gestaltung von VerdächtigenbefTagungen in Abhängigkeit von den vorhandenen Daten wiederum unterschiedlich konkret und umfangreich sowie mehr oder weniger hyphothetisch oder begründet. Hinsichtlich der strafrechtlichen Qualität des Sachverhalts müssen allerdings mit der Entscheidüng über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Fahndung. Zur Rolle der Vernehmung von Zeugen im Prozeß der Aufklärung der Straftat. Die Erarbeitung offizieller Beweis- mittel durch die strafprozessualen Maßnahmen der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise der Begehung der Straftat-, Ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und die Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren - zum Teil sind Mittäter in mehreren sozialistischen Staaten inhaftiert -einen wachsenden Beitrag zur inhaltlichen Vertiefung der Zusammenarbeit zu leisten.

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