Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 336

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 336 (NJ DDR 1963, S. 336); sind nicht mehr allein Interessenvertreter der einzelnen volkseigenen Betriebe, sondern gleichzeitig Beauftragte des sozialistischen Staates, die für die Verwirklichung der sozialistischen Rechtsnormen mit verantwortlich sind. Die bisherige undifferenzierte Ausbildung der Studenten ließ es nicht zu, sie gründlich auf die spezielle Aufgabenstellung für Justitiare vorzubereiten. Der Ballast an Lehrstoff, von dem auch H. Benjamin spricht, liegt vor allem darin, daß die Studenten in umfassender Weise mit Rechtsproblemen aller Zweige vertraut gemacht wurden, die sie nicht immer in diesem Umfang in ihrem späteren Beruf verwerten können. Ein Beispiel soll das verdeutlichen: Alle Studenten erhalten eine nicht geringe Ausbildung in Kriminalistik, obwohl die späteren. Justitiare im Gegensatz zu den Mitarbeitern der Untersuchungsorgane, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte diese Erkenntnisse kaum gebrauchen werden. Andererseits werden aber die künftigen Justitiare nicht mit dem geltenden Zivil- und Handelsrecht der Staaten vertraut gemacht, mit denen die DDR umfangreiche Handelsbeziehungen unterhält. Viele Justitiare, die in den letzten Jahren ausgebildet wurden, berichten über Schwierigkeiten bei Vertragsverhandlungen mit westdeutschen oder ausländischen Vertragspartnern. Dasselbe ist zur Ausbildung im Warenzeichen- und Patentrecht zu sagen. Eine gründliche Ausbildung in all den Rechtsdisziplinen zu vermitteln, die unmittelbar mit der Wirtschafts-leitung Zusammenhängen, kann nicht lediglich dem letzten Studienjahr überlassen bleiben. Vielmehr sollte nach einer rechtswissenschaftlichen Grundausbildung spätestens im 3. Studienjahr mit einer gewissen Schwerpunktverlagerung die sich in unterschiedlicher Vorlesungsstundenzahl für die einzelnen Disziplinen aus-drücken sollte je nach dem künftigen Berufseinsatz begonnen werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß die künftigen Wirtschaftsjuristen eine viel umfassendere Ausbildung in der Ökonomie (außer Industrieökonomik auch noch in der Ökonomik anderer Zweige, in Rechnungswesen, Statistik, Volkswirtschaftsplanung, Grundproblemen der Technologie usw.) erhalten müssen. Aus dieser Sicht wäre es auch erforderlich, daß die künftigen Wirtschaftsjuristen bereits über gute Produktionserfahrungen verfügen, ehe sie das Studium aufnehmen. Problematisch erscheint uns jedoch, daß in der Praxis nach wie vor Unklarheiten über die Bedeutung der Justitiare bestehen. Unseres Erachtens ist es kein befriedigender Zustand, daß manche Justitiare 10 bis 15 Betriebe betreuen. Es sollte deshalb Kurs darauf genommen werden, exakte Tätigkeitsmerkmale fest-£ ulegen und die Größe der Betriebe zu bestimmen, die über einen eigenen Justitiar verfügen. In vielen mittleren Betrieben wären die Justitiare eine wesentliche Unterstützung für den Werkleiter, für die Abteilung Arbeit und auch für die Konfliktkommission. Bestimmte stellenplanmäßige Engstirnigkeiten müßten vor den Anforderungen an die Durchsetzung des sozialistischen Rechts zurücktreten. Wir unterstützen den Vorschlag H. Benjamins, ein festes Programm der Weiterbildung für die in der Praxis tätigen Juristen auszuarbeiten. Gerade dazu hat unsere Fakultät bereits wichtige Schritte unternommen, die aber nur aus eigener Initiative erfolgten und nicht planmäßig in Verbindung mit bestimmten zentralen Organen organisiert wurden. So wurden Weiterbildungsmaßnahmen für die Konfliktkommissionen und die Schiedskommissionen des Bezirks Halle festgelegt und mit ihrer Verwirklichung begonnen. Außerdem nahmen viele Mitarbeiter der Untersuchungs- organe des Bezirks an Lehrveranstaltungen über Kriminalistik teil. Unseres Erachtens wäre es richtig, die Fakultäten entsprechend ihrer Profilierung für Weiterbildungsmaßnahmen auf bestimmten Rechtsgebieten verantwortlich zu machen. Dadurch sollen Weiterbildungsmaßnahmen der Wirtschaftsjuristen innerhalb ihrer VVBs (vorbildlich ist z. B. die WB Gießereien) nicht überflüssig, wohl aber besser koordiniert werden. Notwendig ist besonders eine planmäßige Schulung der Justitiare über Warenzeichen- und Patentrecht sowie über das ausländische Zivil- und Handelsrecht. Sind die juristischen Fakultäten in der Lage, in kurzer Zeit diese Aufgaben zu verwirklichen? Wir sind der Ansicht, daß das unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Zu diesen Voraussetzungen gehören u. E.: 1. Profilierung der Fakultäten. Es ist nicht möglich, daß jede Fakultät eine spezialisierte Weiterbildung betreiben kann. Dazu wäre eine zahlenmäßige Erweiterung des Lehrkörpers erforderlich, die nicht vertretbai ist. Wir sind daher der Ansicht, daß den einzelnen Fakultäten bestimmte Aufgaben der Spezialisierung gestellt werden, so daß die künftigen juristischen Kader schon während ihres Studiums mit Spezialproblemen vertraut gemacht werden können und auch die Weiterbildung der in der Praxis stehenden juristischen Kader übernommen werden kann. Erwägenswert ist eine grundsätzliche Spezialisierung der Fakultäten zur Ausbildung für Juristen der Rechtspflegeorgane und für Wirtschaftsjuristen. 2. Ausarbeitung von Lehrmaterialien. In den wichtigen Rechtszweigen besteht gegenwärtig durchaus die Möglichkeit zur Vorbereitung von Lehrmaterialien (Lehrbücher und Manuskripte). Diese Lehrmaterialien sind nicht nur für Studenten von großem Nutzen, sondern auch für Praktiker in den verschiedensten Berufen. Man sollte auch die Erfahrungen der sowjetischen Rechtswissenschaft auswerten, daß es durchaus möglich ist, auf einem Rechtszweig mehrere Lehrbücher vorzulegen, die in Einzelheiten unterschiedliche Meinungen vertreten. 3. Schaffung eines koordinierenden Organs für die Gesellschaftswissenschaften. Die Veränderung der Lehrarbeit ist bekanntermaßen wesentlich von den Forschungsergebnissen getragen. Daher ist es u. E. unvertretbar, daß gegenwärtig kein Zentrum zur Leitung der Forschung der juristischen Fakultäten besteht. Die Bemühungen, die von den Fakultäten und Universitäten wie auch vom .Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen zu einer Lenkung der Forschungsarbeit unternommen werden, zeigen, daß diese Organe nicht in der Lage sind, das fehlende Zentrum der staats- und rechtswissenschaftlichen Forschungsarbeit zu ersetzen. Die bisherige Leitung der Forschung durch das Prorektorat für Forschung der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht'' besteht auf den meisten Rechtsgebieten ebenfalls nicht mehr und hat auch in den vergangenen Jahren nicht die Erfolge gebracht, die eine Wiederbelebung dieser Institution rechtfertigen würden. Daß es möglich ist, eine zentrale Lenkung der Forschung herbeizuführen, zeigen die Erfolge auf den' Gebieten anderer Wissenschaften. Wir sind aber auch der Ansicht, daß die Schaffung eines zentralen Leitungsorgans für die Staats- und Rechtswissenschaft allein nicht ausreicht, sondern daß es darüber hinaus erforderlich ist,, ein koordinierendes Organ für alle Gesellschaftswissenschaften zu .schaffen, so wie dies mit Erfolg auf naturwissenschaftlichem Gebiet geschehen ist. 336;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 336 (NJ DDR 1963, S. 336) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 336 (NJ DDR 1963, S. 336)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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