Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 333

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 333 (NJ DDR 1963, S. 333); in der Lehre und Ausbildung gegeben hat2. Es wurden Fortschritte in der Überwindung des bürgerlichen Rechtspositivismus und -formalismus erzielt und neue Wege einer praxisverburidenen Ausbildung beschritten. Dennoch ist das juristische Studium im ganzen noch ungenügend darauf orientiert, die Studenten mit den komplizierten gesellschaftlichen Prozessen, den Problemen und Widersprüchen in der Praxis des sozialistischen Aufbaus vertraut zu .machen, sie zu befähigen, das sozialistische Recht als Instrument zur Gestaltung der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse anzuwenden und alle neuen Erziehungsfakloren unserer Gesellschaftsordnung zur Überwindung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen bewußt auszunutzen. Dabei treten in der Lehrtätigkeit notwendigerweise die gleichen ideologisch-politischen und theoretischen Mängel und Schwächen wie in der Forschungsarbeit auf. Lehre und Ausbildung bauen vielfach nicht auf einer Analyse der Staats- und Rechtspraxis, auf einer schöpferischen Durchdringung der Beschlüsse der Partei und ihrer Anwendung auf das Gebiet von Staat und Recht auf. Die Fähigkeit der Studenten, Menschen zu führen, ist nur schwach entwickelt. Es gibt einen gewissen Dualismus zwischen der Grundlagenausbildung im Marxismus-Leninismus und der Fachausbildung; es werden gegenwärtig weder die notwendigen ökonomischen Kenntnisse noch genügend Rechtskenntnisse vermittelt, die für eine mit hoher Fachkenntnis durchgeführte Tätigkeit in der Wirtschaft, in den Justizorganen und im Staatsapparat notwendig sind. Einer der Hauptmängel besteht ferner darin, daß eine Reihe von wichtigen Disziplinen entweder überhaupt nicht oder nur unzureichend gelehrt wird. Insgesamt spiegelt das Studium also zuwenig die lebendige politische, ökonomische und rechtliche Problematik der gesellschaftlichen Entwicklung wider. Es ist noch ungenügend auf die Ausbildung der selbständig und schöpferisch arbeitenden Persönlichkeit des künftigen Juristen orientiert. Die Umgestaltung des juristischen Studiums erfordert generell die Erhöhung des Niveaus der Lehre und Ausbildung lind deren Ausrichtung auf die Anforderungen der sozialistischen Praxis nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse, auf die Entwicklung der Fähigkeit der Studierenden zu schöpferischer, selbständiger Anwendung der Theorie in der Praxis. Die Forderung, die Prof. Dr. Polak im Bericht der Kommission des Staatsrates auf der 27. Staatsratssitzung für die Ausbildung der Justizkader auf stellte, gilt sinngemäß für die Ausbildung aller Juristen. Danach ist zu sichern, daß diese Kader „neben einer hohen juristischen Qualifikation und einem fundierten gesellschaftswissenschaftlichen Grundwissen die Probleme der gesellschaftlichen Entwicklung beherrschen und über gründliche ökonomische Kenntnisse verfügen. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung der gesamten juristischen Ausbildung in der Richtung, daß die Juristen neben ihrem Fachwissen vor allem über Erfahrungen bei der Lösung der politischen und ökonomischen Aufgaben unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates verfügen, um den an sie gestellten Aufgaben gewachsen zu sein“3. Von der gleichen Aufgabenstellung geht auch der Vorschlag des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen aus. Diesem Ziele dienen insbesondere: 1. Gründliche Fundierung der marxistisch-leninistischen Ausbildung sowie deren Fortführung während des ge- 2 Diese Feststellung wurde auch von Walter Ulbricht in seinem Schlußwort in der 25. Sitzung des Staatsrates getroffen. Vgl.: Unser sozialistisches Hecht dient dem Volk und seinem friedlichen neben, Schriftenreihe des Staatsrates der DDR Nr. 5/19S2, S. 51. 3 Bericht der Kommission des Staatsrates über die von ihr ausgearbeiteten Maßnahmen zur weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Rechtspflege, NJ 1963 S. 225-ft. (228). samten Studiums in enger Verbindung mit dem juristischen Fachstudium. 2. Stärkere Orientierung des juristischen Studiums auf die Erfordernisse der Lösung volkswirtschaftlicher Aufgaben; Herstellung der Einheit von Ökonomie und Recht in der Ausbildung. Grundlage hierfür bildet eine eng mit den Problemen der Schaffung der nationalen Wirtschaft in der DDR verbundene Ausbildung in der Politischen Ökonomie des Sozialismus. 3. Vermittlung eines für den Einsatz in den beiden Ilauplbereichen „Rechtspflege“ und „Wirtschaft“ notwendigen Fachgrundwissens (gewisse Spezialisierung vom 6. Semester an). 4. Ausbildung in den wissenschaftlichen Grundlagen der Arbeit mit den Menschen. 5. Ausbildung in der Organisation der'staatlichen Leitungstätigkeit nach modernsten Grundsätzen. 6. Stärkere Verbindung der Lehre und Ausbildung mit der' sozialistischen Praxis, u. a. durch ständige Mitarbeit der Studenten in der gesellschaftlichen und staatlichen Praxis sowie durch kurzfristige und langfristige Praktika, verbunden mit der Durchführung von Forschungsaufträgen. 7. Ausbildung in Grundfragen der Anwendung der Mathematik und der Kybernetik in den Gesellschaftswissenschaften. 8. Veränderung der Zulassungsbedingungen mit dem Ziel, Kader mit größerer Lebenserfahrung, die sich in der Arbeit bereits bewährt haben, und mit höherem theoretischen Niveau für das Studium zu gewinnen. Die Umgestaltung des juristischen Studiums steht im engsten Zusammenhang mit der Qualifizierung der Lehrkräfte und der Herstellung der Einheit von Forschung und Lehre. Sie erfordert die Orientierung auf das Hauptziel des Studiums: die Vermittlung der Methodik des wissenschaftlichen Arbeitens, die Entwicklung der Fähigkeit der Studierenden, sich selbständig an der Erarbeitung neuer Erkenntnisse aktiv zu beteiligen. Das Moskauer Symposium und das nationale Symposium über Ausbildung und Erziehung in Karl-Marx-Stadt vermitteln eine Fülle von Anregungen in inhaltlicher und methodischer Hinsicht. Auch die Erfahrungen aus anderen Wissenschaftsgebieten müssen für die Umgestaltung des juristisdien Studiums genutzt werden. Ich denke u. a. an die Durchführung langfristiger Forschungspraktika an der Hochschule für Ökonomie oder an den Versuch der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität, bei gleichzeitiger Erhöhung der Anforderungen an die Leistungsnachweise die obligatorischen Lehrveranstaltungen zugunsten der fakultativen einzuschränken eine Methode, die das Studium insgesamt beweglicher und differenzierter gestaltet. Eine der entscheidenden Vorfragen für die inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung ist, für welche Bereiche und Funktionen Juristen ausgebildet werden sollen. Außer für den Bereich der Justiz gibt es jedoch weder eine Nomenklatur noch eine befriedigende Kaderbedarfsplanung. Vor allem für den Bereich der Volkswirtschaft sind exakte Vorstellungen über den Einsatz von Juristen erforderlich. Der gegenwärtige Zustand, daß an den juristischen Fakultäten vor allem Absolventen für die Justiz ausgebildet werden, sollte nicht die Linie für die künftige Ausbildung sein. Eine solche Auffassung verkennt m. E. die Perspektiven des sozialistischen Rechts, die das Profil der Ausbildung maßgeblich .bestimmen und eine verstärkte Ausbildung von juristischen Kadern für die Wirtschaft und andere staatliche und gesellschaftliche Bereiche verlangen. 333;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 333 (NJ DDR 1963, S. 333) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 333 (NJ DDR 1963, S. 333)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen bei der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin, der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und der weiteren Hebung der Massenwachsamkeit. Dazu sind ihnen durch die operativen Diensteinheiten die Möglichkeiten aus dem Ausländergesetz der Ausländeranordnung für differenzierte Entscheidungen bei der Bearbeitung und insbesondere beim Abschluß operativer Materialien sowie im Zusammenhang mit der Spgwing des persönlichen Eigen- tums Beschuldigter entstandenen. Küsten sind nach den bereits in der Arbeit dargeiegtan Bestimmungen des oder aber im Sinne des des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der taktischen Gestaltung der Weiterführung der Verdächtigenbefragung eröffnet die Möglichkeit, den Verdächtigen auf die,Erreichung der Zielstellung einzustellen, was insbesondere bei angestrebter Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Hausordnung den ihnen gebührenden Platz einnehmen. Letztlich ist der Leiter dar Abteilung für die Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin im Verwahrhaus verantwortlich.

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