Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 328

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 328 (NJ DDR 1963, S. 328); zieh ten, wenn durch ihr moralwidriges Verhalten dem Betrieb ein exakt nachzuweisender Schaden zugefügt wurde, oder, auf schuldhaft verursachten Ausschuß (§§ 49, 52, 112 bis 115 GBA) nicht zu reagieren. Richtig handelte die Konfliktkommission im VEB Wälzlagerwerk Ronneburg, ln diesem Betrieb häufte sich die Ausschußarbeit und gefährdete das Betriebsergebnis. Die Konfliktkommission forschte nach den Ursachen, die in einer fehlerhaften Einstellung einzelner Werktätiger zur Arbeit und in deren ungenügend entwickeltem Verantwortungsbewußtsein gegenüber der Gesellschaft lagen, vorwiegend also ideologischer Natur waren. Sie räumte diese Ursachen mit Unterstützung aller Werktätigen des Betriebes aus. Seit dieser Beratung ist die Ausschußquote rapide gesunken. Für die Bekämpfung der mißbräuchlichen Ausnutzung der Leistungen der SVK haben die Mitglieder der Konfliktkommissionen des Kunstfaserwerkes „Wilhelm Pieck“ in Schwarza den richtigen Weg beschritten. Durch die konsequente Anwendung des Arbeitsrechts (§ 105 GBA, § 60 SVO, Ziff. 47 Richtlinie) ist es ihnen gelungen, die Anzahl der Ausfalltage um mehr als 5 Prozent zu senken. Ihr Vorgehen hat die Zustimmung aller ehrlichen Arbeiter gefunden. So wurde z. B. Beschäftigten, die in ihrer Freizeit Schlägereien provoziert und sich dabei verletzt hatten, oder denjenigen, die sich in Trunkenheit verletzt hatten, das Krankengeld und der Lohnausgleich ganz oder teilweise entzogen. Auf deren Einspruch bestätigten die Konfliktkommissionen die Entscheidung des Betriebsleiters und verbanden ihre Beratung mit einer umfassenden erzieherischen Einflußnahme auf weite Kreise der Betriebsangehörigen. Die Beratungen wurden in den Brigaden des Betriebes ausgewertet. Bei Verletzungen der Ordnung über die Leistungsgewährung der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten Krankenordnung vom 21. Juli 1961 (Die Sozialversicherung 1961, Heft 9, Beilage) wurde ähnlich verfahren. Die Stellungnahme der Konfliktkommission zu Disziplinarmaßnahmen des Betriebsleiters Eine Bemerkung scheint uns noch zu der Festlegung notwendig, daß die Konfliktkommission nicht befugt ist, selbständig Diszi'plinarmaßnahmen des Betriebsleiters aufzuheben (Ziff. 39 der Richtlinie). Verschiedene Arbeitsrichter hatten während der Diskussion über den Rechtspflegeerlaß vorgeschlagen, die Konfliktkommissionen zu bevollmächtigen, Disziplinarentscheidungen des Betriebsleiters aufzuheben. Dieser Vorschlag wurde insbesondere damit begründet, daß in nicht wenigen Fällen noch Disziplinarmaßnahmen getroffen wurden, die der Verletzung der Arbeitsmoral oder des Arbeitsrechts nicht entsprachen und in vielen Fällen insbesondere bei ungerechtfertigten fristlosen Entlassungen die erzieherische Einwirkung ausschlossen Diese Diskussionen ließen außer Betracht, daß die Leitung unserer Wirtschaft nach dem Produktionsprinzip erhöhte Anforderungen auch an die Qualität der Leitungstätigkeit der Betriebsleiter stellt, daß die Diszi-plinarbefugnis ein Mittel der Leitungstätigkeit ist, welches in seiner Wirksamkeit nicht beeinträchtigt werden darf, und daß ausreichende Garantien für die Beseitigung ungerechtfertigter Maßnahmen und dafür bestehen, daß die fristlosen Entlassungen auf wirklich notwendige Fälle beschränkt werden. Schließlich wurde in diesen Diskussionen deutlich, daß es den Gerichten bisher nicht gelungen war, durch die Rechtsprechung oder durch die Anwendung der Gerichtskritik auf die-Verbesserung der betrieblichen Leitungstätigkeit wirksamen Einfluß auszuüben. Die Regelung in Ziff. 37 bis 41 der Richtlinie sichert umfassend die Rechte der Bürger und trägt zur Diffe- 328 renzierung der Anwendung von notwendigen Disziplinarmaßnahmen durch die Betriebsleiter bei. Die Konfliktkommissionen sollten aber dennoch mit besonderer Sorgfalt über Einsprüche gegen Disziplinarmaßnahmen beraten und sich nicht scheuen, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, eine Abänderung vorzuschlagen, wenn sie die Maßnahme des Betriebsleiters nicht für gerechtfertigt halten. Die vorbeugende Tätigkeit der Konfliktkommissionen In den bisherigen Ausführungen haben wir uns mit der Beratung über Fälle geringfügiger Kriminalität, einfache Zivilrechtsstreitigkeiten und Arbeitsrechtskonflikte beschäftigt, weil dieser wichtige Teil der Tätigkeit der Konfliktkommissionen in der Zusammenarbeit mit den staatlichen Rechtspflegeorganen die größte Aufmerksamkeit beansprucht. Es gilt aber auch die Frage zu beantworten, welche Möglichkeiten die Konfliktkommissionen haben, um dem Entstehen der Kriminalität und anderen Rechtsverletzungen vorzubeugen. Bekanntlich hat die Konfliktkommission nicht die Befugnis, auf eigene Initiative eine Beratung über Gesetzesverletzungen zu organisieren. Das heißt aber nicht daß ihre Mitglieder untätig bleiben sollen, wenn ihnen Ursachen oder begünstigende Bedingungen für Straftaten oder andere Rechtsverletzungen im Betrieb, z. B. Mängel in der Leitungstätigkeit, schlechte Organisation der Arbeit, falsche Moralauffassungen einzelner u. a., zur Kenntnis kommen. Die Mitglieder der Konfliktkommission müssen in enger Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen und den Wirtschaftsfunktionären diese Mißstände mit Hilfe aller Werktätigen ausräumen, dabei auf die Weiterentwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen einwirken, den Prozeß ihrer Selbsterziehung und die Herausbildung neuer, sozialistischer Beziehungen der Menschen fördern. Die Konfliktkommissionen entwickeln das Gewissen des Betriebes In der Programmatischen Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates heißt es: „Der entscheidende Bereich, in dem sich der neue Mensch entwickelt, ist die Arbeit unter den sozialistischen Produktionsverhältnissen.“1 In diesem Bereich sind die Konfliktkommissionen tätig; ihre Mitglieder sind politisch bewußte, fachlich qualifizierte und lebenserfahrene Werktätige. Sie müssen in ihrer Arbeit wie im persönlichen Leben Vorbild sein und das Vertrauen aller Mitarbeiter des Betriebes genießen. Die Konfliktkommission muß das Gewissen des Betriebes entwickeln. Sie darf deshalb nicht darauf warten, daß ein Konflikt an sie herangetragen wird, sondern sie soll eingreifen und das Kollektiv mobilisieren, wenn Arbeitsdisziplin und Arbeitsmoral nach-lassen, die Arbeitsproduktivität nicht planmäßig steigt, die Selbstkosten des Betriebes zu hoch sind u. a. Deshalb gehört es wie auch bei den an sie zur Beratung herangetragenen Konflikten zur ständigen Aufgabe der Konfliktkommissionen, dagegen einzuschreiten, wenn ein Werktätiger sich außerhalb seines Kollektivs stellt, bummelt, schludert, seinen Kollegen oder seinem Betrieb gegenüber unehrlich ist oder in anderer Weise die im Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands entwickelten Grundsätze der sozialistischen Ethik und Moral, die das Menschenbild des Sozialismus kennzeichnen, verletzt. Die Konfliktkommission muß die Liebe zur Arbeit fördern, die Ursachen für Mängel im Produktionsprozeß und in der Leitungstätigkeit erforschen, Vorschläge für ihre Beseitigung unterbreiten und konsequent gegen jede Gesetzesver- l Zitiert nach: Die Konfliktkommission, Dokumente und arbeitsrechtliche Bestimmungen, Berlin 1962, S. 101.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 328 (NJ DDR 1963, S. 328) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 328 (NJ DDR 1963, S. 328)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zur Kaderarbeit und vorhandenen Erfordernissen in den aktiven Dienst Staatssicherheit übernommen werden. Sie sind langfristig als Perspektivkader in der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit hinsichtlich ihrer Eignung zu prüfen und zu entwickeln. Bei der Übernahme von in den aktiven Dienst Staatssicherheit ist zu gewährleisten daß keine Gefährdung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß konkret festgelegt wird, wo und zur Lösung welcher Aufgaben welche zu gewinnen sind; die operativen Mitarbeiter sich bei der Suche, Auswahl und Gewinnung auf Personen konzentrieren, die den festgelegten Anforderungen entsprechen; die Möglichkeiten der Diensteinheit zur qualifizierten Gewinnung von allseitig und ideenreich genutzt werden; die Methoden für die Gewinnung von Erkenntnissen ist und die wesentlichsten Erkenntnisse mung erarbeitet werden. Es lassen sich Verfahren auffinden, stufe entsprechen. Hinsichtlich der Beschuldigtenaussag Bild.

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