Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 3

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 3 (NJ DDR 1963, S. 3); diesen Auffassungen entgegengetreten ist, hat das die Wissenschaftler kaum berührt. Im Gegenteil, einzelne Wissenschaftler richteten das Feuer gegen jene, die konsequent auf dem Boden der Parteibeschlüsse standen. Konkrete Verbrechensursachen erforschen! Jetzt muß vorrangig geklärt werden, was wir unter Ursachen, Bedingungen und Umständen der Kriminalität verstehen, zumal diese Begriffe verwendet werden, ohne daß wesentliche inhaltliche Unterschiede zu erkennen sind. Ich verstehe unter Ursachen der Kriminalität eine allgemeine Erscheinung, z. B. Überreste aus der kapitalistischen Vergangenheit in Gestalt rückständigen Denkens und Handelns. Aus dieser allgemeinen Erscheinung fließen unmittelbare, konkrete Ursachen, aus denen heraus unter bestimmten Bedingungen und unter sehr konkreten Umständen dann die verschiedensten Straftaten begangen werden. Das wird besonders deutlich, wenn man bedenkt, daß der „Anstoß“ zu einem Diebstahl sicherlich einen anderen Charakter hat als der „Anstoß“ zu einer Körperverletzung. Wahrscheinlich hat auch die Straftat eines Jugendlichen andere unmittelbare Ursachen als die Straftat eines Erwachsenen. Bei der Erforschung der konkreten Ursachen einer konkreten Straftat werden die Besonderheiten des bisherigen Lebens des betreffenden Täters, seines Charakters, seiner Erziehung, des Standes seines Bewußtseins, seines Temperaments und auch die Summe der objektiven Faktoren eine große Rolle spielen. Ich möchte das an einem Beispiel erläutern: Zwei junge Bergarbeiter aus einem Kalischacht in der Nähe der Staatsgrenze West hatten die Fachschule besucht und sich zu Spezialisten qualifiziert, wurden jedoch weiter mit Hilfsarbeiten betraut. Sie waren darüber mit Recht verärgert. Aus dieser Verärgerung heraus versuchten sie, das Gebiet der DDR illegal zu verlassen. Das Verfahren wurde im Betrieb breit ausgewertet. Dabei stellte sich heraus, daß es Mängel in der Leitung des Betriebes und in der Jugendarbeit gab. Die beiden Jungen waren zeitweilig den Einflüsterungen des Feindes erlegen, weil man mit ihnen nicht gearbeitet hatte. Das alles wurde verändert, und heute arbeiten die beiden Jugendlichen mit den besten Ergebnissen in ihrem Beruf. Hier waren also Mängel in der Leitung des Betriebes, eine ungenügende Jugendarbeit in dem betreffenden Ort und das ungenügende Vertrauen zu den Jugendlichen die konkrete Ursache für die Straftat. Seitdem die Bedingungen im Betrieb geändert wurden und sich die FDJ jetzt mit allen Jugendlichen beschäftigt, hat es auch der Gegner mit seiner Hetze schwerer. Die genaue Erforschung der Ursachen und Bedingungen des konkreten Verbrechens sowie der Persönlichkeit des Täters hat auch eine praktische Seite, weil sie die Voraussetzung für eine Reihe von Entscheidungen ist, z. B. die richtige Qualifizierung eines Verbrechens, die entsprechende individuelle Strafe, die Bestimmung der Kategorie des Strafvollzugs, die Entscheidung darüber, ob die Konflikt- oder Schiedskommission tätig werden soll, ob eine Bürgschaftsübemahme beschlossen werden soll usw. Von Bedeutung sind schließlich auch die Hinweise des Untersuchungsorgans, des Staatsanwalts bzw. des Gerichts an Betriebe usw., die auf Grund eines genauen Studiums der Tat und der Persönlichkeit des Täters gegeben werden und die so gehaltvoll sein müssen, daß sie der Beseitigung der konkreten Ursachen bzw. Bedingungen des Verbrechens dienen. Das bedeutet aber, daß von der Einleitung eines Verfahrens an wissenschaftliche Arbeit geleistet werden muß. Sie muß das Ermittlungsverfahren durchziehen und darf nicht beim Urteil enden, sondern muß im Strafvollzug bzw. in der Erziehung durch das Kollektiv fortgesetzt werden. Bei der Bekämpfung der Kriminalität verdient die Rückfallkriminalität besondere Aufmerksamkeit. Man muß offen aussprechen, daß immer noch Fälle Vorkommen, wo gegenüber böswilligen und gefährlichen kriminellen Elementen in schädlicher Weise Nachsicht geübt und damit die Anwendung des staatlichen Zwanges bei der Überwindung von Verbrechen ungerechtfertigt geschmälert wird. Es ist falsch anzunehmen, daß sich durch das allmähliche Zurücktreten des staatlichen Zwanges und durch die stärkere Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Kampf gegen Rechtsverletzungen die Bedeutung harter Strafen gegen gefährliche Verbrecher vermindert hätte. Die breite gesellschaftliche Einwirkung auf die Rechtsverletzer ist keine allgemeine Verzeihung und kein Verzicht auf die strenge Bestrafung gefährlicher Verbrecher. Im Entwurf des Erlasses des Staatsrates finden wir ein ganzes System neuer Maßnahmen zur wirksameren Bekämpfung der Kriminalität. Dazu gehören die Erweiterung der Rechte und Pflichten der Konfliktkommissionen, die Schaffung von Schiedskommissionen in den Wohngebieten, Genossenschaften und in Privatbetrieben, die gesellschaftlichen Verteidiger und Ankläger, die Bürgschaft u. a. m. Neben diesen konkreten Maßnahmen dürfen wir aber die allgemeinen Maßnahmen nicht übersehen. Dazu gehören im besonderen die kulturell-erzieherische Tätigkeit der staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen, die immer umfassendere Befriedigung der ständig wachsenden materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Menschen, eine gute Arbeitsorganisation, die Verstärkung des Vertrauens in die Kraft der Werktätigen und eine zielgerichtete Tätigkeit auf die Überwindung und endgültige Beseitigung der Überreste der Vergangenheit. Die Grundsätze der sozialistischen Moral und Ethik sind dabei von großer Bedeutung. * In der Staatsanwaltschaft geht es über die oben genannten Aufgaben hinaus um eine höhere Qualität in der Allgemeinen Aufsicht. Von besonderer Bedeutung ist dabei die komplexe Gesetzlichkeitsaufsicht durch das enge Zusammenwirken aller staatsanwaltschaft-lichen Aufsichtszweige und durch die Überwindung des ressortmäßigen Arbeitsstils. Die Allgemeine Aufsicht muß immer mehr zum Kern der komplexen Gesetzlichkeitsaufsicht werden. Das Kriterium für die Wirksamkeit der Arbeit in der Allgemeinen Aufsicht ist die erkennbare Festigung der Gesetzlichkeit in einem bestimmten Bereich. Das bedeutet die Fortsetzung unserer bereits begonnenen neuen Praxis, nämlich neben den ständig zu lösenden Aufgaben eine Hauptaufgabe in Angriff zu nehmen8. Heute ist eindeutig sichtbar, daß man mit Dogmen oder mit Routine Schiffbruch erleiden muß. So wie auch in der Produktion die „Schlacht unterwegs“, der Kampf um die Bestzeiten, um die Probleme Neue Technik neue Normen, um die Erhöhung der Qualität der Produktion, um die Senkung der Selbstkosten im Gange ist, so steht auch vor uns der Kampf um eine höhere Qualität und um eine höhere Wirksamkeit unserer Arbeit. Die Erfüllung dieser Aufgaben aber erfordert eine höhere Qualifikation. In der Staatsanwaltschaft kommt es jetzt in erster Linie darauf an, die ökonomischen Kenntnisse jedes einzelnen Staatsanwalts zu erweitern, die politische, ideologische und fachliche Schulung entscheidend zu verbessern und den Kadern größere Aufmerksamkeit zu widmen. 8 Vgl. hierzu den ln diesem Heft veröffentlichten Beitrag von Wunsch Lehmann/Self art/Bahrt, „Grundfragen der Konzeption der Allgemeinen Aufsicht der Staatsanwaltschaft“. 3-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 3 (NJ DDR 1963, S. 3) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 3 (NJ DDR 1963, S. 3)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem ungesetzlichen Grenzübertritt getätigt wurden. Dadurch kann unter anderem Aufschluß darüber gewonnen werden, ob die Tat zielgerichtet vorbereitet und realisiert wurde, oder ob die Entschlußfassung zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Handeln des Verdächtigen sthen können bzw, die für das evtl, straf rechtlich relevante Handeln des Verdächtigen begünstigend wirkten wirken, konnten? Welche Fragen können sich durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch den Leiter des entsprechenden territorialen Untersuchungsorgans spätestens am Tag der Übernahme und auf dieser Grundlage die Durchführung strafprozessualer Zwangsmaßnahmen. Beispielsweise kann zur Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ergeben sich sowohl aus den den Staatssicherheit zur Verwirklichung seines Verfassungsauftrages, den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten, übertragenen und in verfassungsrechtliehen und staatsrechtlichen Bestimmungen fixierten Befugnissen als auch aus den dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit auf der Grundlage des Verfassungsauftrages Staatssicherheit , des Ministerratsgesetzes. und in Realisiedazu Forschungsergebnisse Grundlegende Anforderungen und zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in seinem vernehmungstaktischen Vorgehen. Insbesondere aus diesen Gründen kann in der Regel auf die schriftliche Fixierung eines Vernehmungsplanes nicht verzichtet werden.

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