Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 295

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 295 (NJ DDR 1963, S. 295); ermöglichen die Durchsetzung des Prinzips der materiellen Interessiertheit der Bürger, und der sozialistischen Organisationen und Einrichtungen. Bei der Durchsetzung des Prinzips der materiellen Interessiertheit kommt dem Wertgesetz große Bedeutung zu, denn „das Wertgesetz ist das entscheidende Instrument zur Ermittlung und Kontrolle des gesellschaftlich notwendigen Arbeitsaufwands. Seine richtige Ausnutzung zeigt sich in strenger Sparsamkeit bei der Verwendung von Arbeit, Material und finanziellen Mitteln und bewahrt vor volkswirtschaftlichen Verlusten“-. Im Lehrbuch des Zivilrechts, Allgemeiner Teil, wurde die Auffassung vertreten, daß der Umfang der Verhältnisse, „die vom Zivilrecht geregelt werden, von dem Wirkungsbereich des Wertgesetzes bestimmt wird“2 3. Diese Auffassung ist nicht richtig. Bei der Bestimmung des Gegenstandes eines Rechtszweiges kann nicht allein von einem ökonomischen Gesetz ausgegangen werden. Die im sozialistischen Staat wirkenden ökonomischen Gesetzmäßigkeiten existieren nicht voneinander isoliert, sondern wirken zusammen; sie bedingen einander. Vorschläge für die Methodik der Regelung der Rechtsverhältnisse im ZGB G r a n d k e hat bereits in der Zivilrechtsdiskussion völlig richtig bemerkt und auch begründet, daß die Zivil rechts Wissenschaft und die Zivilgesetzgebung von der staatlichen Leitungstätigkeit ausgehen müssen4. Das Zivilrecht ist ein Instrument unseres Staates. Auch mit seiner Hilfe übt unser sozialistischer Staat seine Leitungstätigkeit aus. So kann z. B. der Abschluß der Wirtschaftsverträge nicht unabhängig von den staatlichen Aufgaben der Betriebe gesehen, gelehrt, erforscht und auch nicht geregelt werden. Hier sind Staatsrecht, staatliche Leitungstätigkeit, Planung und Zivilrecht untrennbar verknüpft. Das gilt es nicht nur bei der Forschung und rechtlichen Regelung zu „beachten“, sondern muß als Prinzip der Einheit von staatlicher Leitungstätigkeit und Tätigwerden der Betriebskollektive bei der Organisierung der Kooperationsbeziehungen geregelt werden. Das scheint mir übrigens auch dem demokratischen Zentralismus zu entsprechen. Die gegenwärtige Regelung des Vertragsgesetzes vom 11. Dezember 1957 (GBl. I S. 627) verwirklicht dieses Prinzip insbesondere in den Bestimmungen der §§ 16, 17, 84 ff. Diese Zusammenhangs- oder Abhängigkeitsregelung muß jedoch durch die künftige einheitliche Zivilgesetzgebung noch vervollkommnet werden. Dabei ist keinesfalls an eine Vermengung von Staatsrecht und Zivil-recht gedacht; es geht auch nicht um eine Neuauflage des sog. Wirtschaftsrechts oder eine Verteidigung von „Restpositionen“. Die Regelung von Ware-Geld-Ver-hältnissen zusammen mit einer weitgehenden Regelung von ' staatsrechtlichen u. ä. Verhältnissen (vertikale Regelung) dient nicht der Verstärkung der wirtschaftlich-organisatorischen, kulturell-erzieherischen Funktion unseres Staates. Das Gegenteil ist der Fall. Eine solche Regelung wird dieser wichtigen Funktion unseres Staates nur abträglich sein. Eine weitgehende Regelung von horizontalen Verhältnissen (konkrete Zivilrechtsverhältnisse) und vertikalen Verhältnissen (die auf diese Zivilrechtsverhältnisse einwirkenden oder mit ihnen verbundenen staats-, ver- 2 Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Einheit 1963, Heft 1, S. 32. Das Zivilrecht der DDR, Allgemeiner Teil, Berlin 1958, S. 19. 4 Grandke. „Gedanken zur gegenwärtigen Zivilrechtsdiskussion“. Staat und Recht 1963. Heft 2, S. 300. Vgl. auch: „Für ein einheitliches Zivilrecht!“, NJ 1962 S, 667 ff.; Dornberger Fled-ler/Schubert/Winkler, „Zu den gesellschaftlichen Grundlagen und Aufgaben des einheitlichen Zivilrechts der DDR“, Staat und Recht 1963, Heft 1, S. 137 ff.: Drews Püschel/Schumann, „Einige Schlußfolgerungen aus dem 17. Plenum des ZK der SED für die Zivilgesetzgebung“, Staat und Recht 1963, Heft 1, ’ 'S. 153 ff. 1 waltungs- oder anderen rechtlichen Verhältnisse) in einem Gesetzbuch, das für längere Zeit gelten soll, ist zwar gedanklich möglich, wird aber in der Praxis keinen Bestand haben. Die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer staatlichen Leitungstätigkeit zwingt unablässig zur Festlegung von neuen Formen und Methoden der staatlichen Leitungstätigkeit. Deshalb ist es notwendig, von Jahr zu Jahr in den planmethodischen Bestimmungen oder anderen kurzlebigen Normativakten die Verhältnisse in der Vertikalen zusammenzufassen. Die komplexe Regelung im Verhältnis der Vertikalen und Horizontalen kann zum Hemmnis bei der Regelung der horizontalen Verhältnisse Ware-Geld-Beziehungen werden. Die vom VI. Parteitag beschlossene Herstellung der vollen Verantwortung der WB und ihre Umstellung auf die wirtschaftliche Rechnungsführung führt zu einer Reihe von Veränderungen im System unserer staatlichen Leitung der Volkswirtschaft. Auf dem Gebiet des Maschinenbaus ist schon heute abzusehen, daß die Anordnung über die Planung und Organisation der Kooperationsbeziehungen für Erzeugnisse und Leistungen der metallverarbeitenden Industrie (Kooperationsanordnung metallverarbeitender Industrie) vom 4. Juli 1962 (GBl. II S. 541), die eine derartige komplexe Regelung darstellt, entscheidend verändert werden muß. Im übrigen scheint es mir, daß die Kooperationsanordnung bisher deshalb wenig wirksam geworden ist, weil sie weitgehend Regelungen der Horizontalen mit denen der Vertikalen verknüpft. Bratus hat in seiner Polemik gegen Vorschläge, Vermögensverhältnisse, an denen juristische Organisationen beteiligt sind, die als gleichberechtigte juristische Personen handeln, mit den Verhältnissen, die sich aus der Tätigkeit der Organe der Wirtschaftsverwaltung ergeben, in einem normativen Akt zusammen zu regeln, darauf hingewiesen, daß eine Zusammenfassung derartig unterschiedlicher Verhältnisse der Volkswirtschaft nur schaden wird. „Jeder Rechtszweig regelt nicht verschiedenartige, sondern gleichartige gesellschaftliche Verhältnisse. Rechtszweige werden nicht künstlich geschaffen“.5 Die künftige Zivilgesetzgebung muß von dem Prinzip der Einheit der Vermögensverhältnisse und der Übereinstimmung der gesellschaftlichen Interessen mit den persönlichen Interessen ausgehen und berücksichtigen, daß die Ware-Geld-Beziehungen noch über eine historisch längere Zeit bis zur Schaffung des allgemeinen kommunistischen Eigentums große Bedeutung haben und daß die Warenproduktion nicht abgeschafft oder abgelöst wird, z. B. durch den Übergang zum direkten Produktenaustausch zwischen Stadt und Land; die Warenproduktion und -Zirkulation wird sich vielmehr durch ihre eigene Weiterentwicklung und Vervollkommnung überflüssig machen. Im Programm der KPdSU heißt es dazu: „Mit dem Übergang zum einheitlichen kommunistischen Eigentum, dem allgemeinen Volkseigentum, und zum kommunistischen Verteilungssystem werden sich die Ware-Geld-Beziehungen ökonomisch erübrigen und absterben“*. Deshalb muß die zivilrechtliche Regelung dahingehend qualifiziert werden, die Ware-Geld-Verhältnisse durch eine ökonomisch sinnvolle Regelung zu vervollkommnen und ständig höher zu entwickeln. Es wird dabei besonders darauf ankommen, herauszuarbeiten, wie durch das Zivilrecht die ökonomischen Hebel, die Methoden des materiellen Anreizes gefördert und gesichert werden. Das bedeutet aber auch, die 5 Bratus, „Eine wichtige Etappe in der Entwicklung . der sowjetischen Zivilgesetzgebung“. Staat und Recht 1962, Heft 6, S. 1134. Programm der KPdSU, Presse der Sowjetunion vom 21. November 1961, Nr. 143, S. 3250. 295;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 295 (NJ DDR 1963, S. 295) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 295 (NJ DDR 1963, S. 295)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Mittel und Methoden der Untersuchungsarbeit dazu beizutragen, feindliche Zentren uod Kräfte zu verunsichern, Widersprüche beim Gegner aufzuspüren und zu nähren.

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