Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 282

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 282 (NJ DDR 1963, S. 282); zur Notstandsgesetzgebung8 für die demokratischen Rechte und Freiheiten der westdeutschen Bürger sowie für die Erhaltung des Weltfriedens. Als Ursache der geplanten Notstandsgesetze bezeichnete Abendroth die Absicht der herrschenden Kreise Westdeutschlands, bereits während einer Konjunkturperiode die Voraussetzungen dafür zu schaffen, „um von der Konjunkturperiode und ihrem politischen System zu dem politischen System während einer Krise übergehen zu können“. Im einzelnen wies Abendroth nach, daß zwischen dem Schröderschen Entwurf mit seinen Generalklauseln und dem Entwurf von Höcherl mit seiner Kasuistik der Notstandsvoraussetzungen („äußerer Notstand“, „innerer Notstand“) dem Wesen nach kein Unterschied bestehe. Wörtlich sagte der Referent: „ der Höcherlsche Entwurf hat durch die Scheinkonzession der Auflösung der Generalnorm in Kasuistik nur die eine Generalnorm durch verhüllte Generalnormen ersetzt. Mehr ist nicht geschehen.“ (S. 32) Bei der Gesamteinschätzung des Regierungsentwurfs stellte Abendroth fest, der Gesetzentwurf der Bundesregierung bedeute „praktisch den Notstand der Demokratie und des Rechtsstaates“. Zum Schluß betonte der Referent die Notwendigkeit von Aktionen gegen die Notstandspläne der Bonner Regierung. In diesem Zusammenhang wies er auf die Bedeutung des Beschlusses des 6. DGB-Kongresses in Hannover hin, der entschieden die militaristischen Diktaturpläne abgelehnt hatte. * Rechtsanwalt Hannover ging in seinem Referat von dem „rechtsstaatlichen Prinzip der Tatbestandsmäßigkeit“, der Normierung strafbaren Unrechts in genau umschriebenen gesetzlichen Tatbeständen aus. Als Gegenstück dazu charakterisierte er die Tätertypen des politischen Strafrechts in der Weimarer Zeit und das vom „gesunden Volksempfinden“ normierte hitlerfaschistische Strafrecht an Hand einzelner Verfahren, Vorschriften, Kommentarstellen bis zur Praxis der Konzentrationslager. Die Ersetzung bestimmter Tatbestandsmerkmale durch wertausfüllungsbedürftige Begriffe und Generalklauseln „sollte und wollte der Gesetzgeber nach 1945 durch die Grundrechte des Art. 3 Abs. 3, Art. 103 GG verfassungskräftig für die Zukunft unmöglich machen“. Diese Bemühungen hätten aber das 1. Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. August 1951 und die extensive Auslegung einzelner Vorschriften daraus und später der §§ 42, 47 BVerfGG durch den Bundesgerichtshof zunichte gemacht und die „Bestrafung politischer Oppositionsstellung nach Nützlichkeitszwecken wieder ermöglicht“. Mit anschaulichen Beispielen aus der Praxis belegte der Referent diese Entwicklung, die er „als das zentrale Problem des politischen Strafrechts überhaupt“ bezeichnete. * Viele Anwesende beteiligten sich mit zahlreichen Beiträgen an der Diskussion. Weitere krasse Rechtsbrüche in politischen Strafverfahren und Revisionsverhandlungen wurden bekannt (z. B. das Problem des „Sachverständigen“ aus den Reihen der Polizei in einer Hauptverhandlung, der Ausschluß der Öffentlichkeit, Anklagen nach § 90a westdeutsches StGB gegen die „Gesellschaft für fortschrittliche Politik“ und gegen iranische Bürger in der Bundesrepublik, die gegen die 8 vgl. hierzu Hofmann, „Das Notstandsgesetz Instrument zur Errichtung einer schrankenlosen Militärdiktatur“, NJ 1963 S. 81 ff. feudalistische Herrschaftsform ihres Heimatlandes eingestellt sind). Andere Diskussionsredner nahmen gegen den rechtswidrigen Prozeß gegen die VVN vor dem Bundesverwaltungsgericht Stellung. Hervorgehoben wurde auch die Mitwirkung des jetzigen Präsidenten des politischen Strafsenats des Bundesgerichtshofes, Dr. Rotberg, am Zustandekommen des Blitzgesetzes im Jahre 1951 als damaliger Leiter der Abt. Strafrecht des Bundesjustizministeriums. Ein Rechtsanwalt hob hervor, daß die 1951 wiedereingeführten Bestimmungen des Blitzgesetzes, insbesondere die §§ 99 ff., mit hitlerfaschistischen Strafbestimmungen identisch seien. Die Diskussion streifte schließlich auch Probleme des StGB-Entwurfs, der Novelle zur StPO, der Pressefreiheit und der „Spiegel“-Affäre. In den Schlußworten kam als Zusammenfassung der Referate und Diskussionen zum Ausdruck, daß der Regierungsentwurf des Strafgesetzbuchs vor allem bezüglich seiner Vorschriften über den „Staatsschutz und Landesverrat unter Novellierung und Verbesserungsvorschlägen im Auge behalten, gegebenenfalls auch durch ein Gremium von Sachverständigen ein Gegenentwurf dazu ausgearbeitet werden sollte“ (S. 5). * Die 9. Arbeitstagung und Gesamtaussprache des erweiterten Initiativ-Ausschusses für die Amnestie und der Verteidiger in politischen Strafsachen widerspiegelte die Verschärfung der politischen Sonderstraf-justiz gegen alle Anhänger einer friedlichen und demokratischen Entwicklung. Sie bestätigte, daß diese Justiz der strafrechtlichen Absicherung der Atomkriegspolitik und der Vorbereitung der Notstandsdiktatur dient. In viel größerem Maße jedoch zeigte die 9. Arbeitstagung, wie sich der Kampf um die grund-gesetzlichen Rechte und Freiheiten verstärkt. Ständig wächst in Westdeutschland die Zahl der Stimmen gegen die Notstandsgesetzgebung, gegen den Abbau der Grundrechte durch die politische Sonderstrafjustiz und gegen den organisierten politischen Rufmord. Die Nacht- und Nebelaktion gegen den „Spiegel“ mit all ihren Begleiterscheinungen und Hintergründen, die in einem bisher nicht dagewesenen Maße demokratisch und freiheitlich gesinnte Bürger auf den Plan riefen, hat die Diskrepanz des politischen Strafrechts zum Grundgesetz, zu den Menschenrechten und Freiheiten vor aller Augen offensichtlich werden lassen. Die mutigen Erklärungen von Gewerkschaftsverbänden, von Professoren und Journalisten, ja, aus allen Kreisen der Bevölkerung, die Demonstrationen der Studenten zeigen nicht nur die Notwendigkeit und Richtigkeit des verstärkten Kampfes gegen die politische Sonderstrafjustiz und für eine politische Amnestie, sondern auch die völlig neuen Möglichkeiten, Menschen für diese Ziele zu gewinnen, die in der Vergangenheit dem Eintreten für die Wahrung und Sicherung der Demokratie ablehnend oder skeptisch gegenüberstanden. Diese Entwicklung, die gerade auch in der 9. Arbeitstagung des Initiativausschusses für die Amnestie und der Verteidiger in politischen Strafsachen ihren Ausdruck findet, wird im Entwurf der Programmatischen Erklärung der KPD mit den Worten gekennzeichnet: „In weiten Teilen des Volkes ist das Vertrauen zur Verfassungstreue der Regierung tief erschüttert, gewinnt die Erkenntnis Raum, daß das Adenauer-Regime die demokratischen Freiheiten und die Rechtssicherheit zerstört.“9 * 11 9 Entwurf der Programmatischen Erklärung der KPD „Der Weg zur Rettung des Friedens, zum Schutz der demokratischen Rechte, zur sozialen Sicherheit“. 282;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 282 (NJ DDR 1963, S. 282) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 282 (NJ DDR 1963, S. 282)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Hauptabteilung und der Abteilung strikt zu gewährleisten ist. Über die Aufnahme des BeSucherVerkehrs von Strafgefangenen, deren Freiheitsstrafe im Verantwortungsbereich der Abteilung vollzogen wird, entscheidet der Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach Konsultation mit dem Untersuchungsorgan nach den Grundsätzen dieser Anweisung Weisungen über die Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und anderer operativer Diensteinheiten, zum Beispiel über konkrete Verhaltensweisen der betreffenden Person während der Festnahmeund Oberführungssituation, unter anderem Schußwaffenanwendung, Fluchtversuche, auffällige psychische Reaktionen, sind im Interesse der Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit mit iimen. Die Verliinderung beziehungsweise das Nichtzulassen von Gefährdungen und Störungen der Ordnung und Sicherheit ist eine wesentliche Aufgabe der Referate Sicherung und Kontrolle beim unmittelbaren Sicherunqs und rolldienst im Verwehrbereich keine Verwahrraumschlüssel besitzen dürfen-und in -der Untersuchunq.shaftan-. ,., - stalt mehrere Schloß- und.

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