Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 267

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 267 (NJ DDR 1963, S. 267); gaben auf dem Gebiet der sozialistischen Rechtspflege es durchzuführen hat. In diesem Rahmen steht die Verantwortung des Ministeriums der Justiz für eine Reihe von Aufgaben, von denen ich bereits den weiten Bereich der Kaderpolitik erwähnte. Dem Ministerium der Justiz obliegen weitere wichtige Aufgaben auf dem Gebiet der-Gesetzgebung, der Sicherung der materiellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Tätigkeit der Bezirks- und Kreisgerichte, die Anleitung und Kontrolle der Staatlichen Notariate und Einzelnotare, die Anleitung der Rechtsanwaltschaft, die Aufsicht über deren Tätigkeit und eine Reihe weiterer Aufgaben. Auf der anderen Seite ist eindeutig und klar, daß die Leitung der Rechtsprechung nicht Sache des Ministeriums, sondern des Obersten Gerichts ist. Das Ministerium der Justiz hat wie alle zentralen Staatsorgane in erster Linie Grundsatzfragen zu lösen, und auch wir stehen vor der Notwendigkeit, neue Aufgaben in neuen Formen der Arbeit zu lösen. Dabei gelten die allgemeinen Grundsätze, wie sie im Gesetz über den Mihisterrat festgelegt wurden, auch für das Ministerium der Justiz. Seine Aufgaben gehen in zwei Richtungen, die zu einer Einheit verschmolzen werden müssen: 1. Das Ministerium der Justiz wird als Organ des Ministerrates tätig. 2. Es ist verantwortlich für eine Reihe von Aufgaben gegenüber den Gerichten, Notariaten und der Rechtsanwaltschaft. “ Was die Feststellung im Erlaß des Staatsrates das Ministerium der Justiz ist ein Organ des Ministerrates im einzelnen bedeutet, wird sehr anschaulich aus dem soeben verabschiedeten Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik. Ich möchte hieraus einige Zusammenhänge entwickeln: Der Ministerrat hat vor der Volkskammer und dem Staatsrat die Hauptprobleme des umfassenden sozialistischen Aufbaus zu stellen und die Entwürfe der Gesetze und Beschlüsse auszuarbeiten und zur Beschlußfassung zu unterbreiten. Der Erlaß des Staatsrates legt die Pflichten des Ministeriums der Justiz unmittelbar für die Vorbereitung und Ausarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der Rechtspflege fest und darüber hinaus dessen Mitwirkung an der Ausarbeitung gesetzlicher Bestimmungen durch andere Organe, die den Verantwortungsbereich des Ministeriums berühren. Im Gesetz über den Ministerrat heißt es: „Im Mittelpunkt der Tätigkeit des Ministerrates steht die Verwirklichung der wirtschaftlich-organisatorischen und kulturell-erzieherischen Funktion.“ Dies lenkt die Aufmerksamkeit des Justizministeriums auf alle Fragen der Einheit von Ökonomie und Recht und auf alle Probleme der individuellen und gesellschaftlichen Erziehung, wie sie zur Vorbeugung und zur Überwindung von Rechtsverletzungen aufgeworfen werden müssen. Auch die von der Rechtswissenschaft zu lösenden Aufgaben, an deren Festlegung nach dem Erlaß des Staatsrates auch das Justizministerium mitzuwirken hat, werden in dieser Richtung liegen. Im § 6 des Gesetzes über den Ministerrät ist eine Reihe von Aufgaben enthalten, die die unmittelbare Mitwirkung des Ministeriums der Justiz verlangen. Ich nenne die Gewährleistung, daß alle Rechtsträger von Volkseigentum gewissenhaft wirtschaften, größte Sparsamkeit üben und jede Vergeudung verhindern. Auch die Verantwortung des Ministerrates für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit sowie für den Schutz des gesellschaftlichen Eigentums und der sozialistischen Gesellschaftsordnung und für die Sicherung der Rechte der Bürger führt ebenfalls unmittelbar zu den Aufgaben des Ministeriums der Justiz. Die Verantwortung, die das Ministerium der Justiz für die Arbeit der Schöffen und in Zukunft auch für die Entwicklung der Schiedskommissionen trägt, führt über die Einbeziehung der Werktätigen in die Rechtspflege zu ihrer allgemeinen Einbeziehung in die bewußte Mitwirkung an der staatlichen Leitung, und damit verwirklicht es die wichtige Aufgabe, auf seinem Gebiet zur ständigen Entfaltung der Schöpferkraft des Volkes beizutragen. Die Verpflichtung des Ministerrates, die Ausbildung, Weiterbildung und Qualifizierung der Staats- und Wirtschaftsfunktionäre nach einem einheitlichen System zu gewährleisten, ist die allgemeine Festlegung der Aufgabe, ' die der Erlaß des Staatsrates dem Ministerium der Justiz für die Durchsetzung der staatlichen Kaderpolitik innerhalb der Gerichte und Staatlichen Notariate für die Auswahl, das Studium, den richtigen Einsatz und die ständige Weiterbildung der Kader gibt. Zur Gesetzgebungsarbeit des Ministeriums Ich möchte noch einige Gedanken zur Gesetzgebung äußern. Das Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands verlangt: Es sind neue Gesetzbücher des Familien-, Straf- und Zivilrechts auszuarbeiten. Das ist ein großes Gesetzgebungsprogramm. Das wird nur gelöst werden können, wenn dabei jede Ressortenge überwunden wird und die Ausarbeitung der Entwürfe sich über Juristen hinaus auf einen weiteren Kreis sachkundiger Wissenschaftler und Praktiker der verschiedensten Bereiche unseres Lebens, vor allem auch der Wirtschaft, stützt und wenn auch diese Gesetze durch eine breite Diskussion in der Bevölkerung vorbereitet werden. Die Gesetzgebung auf allen Gebieten muß getragen werden von der Erkenntnis, daß das sozialistische Recht dem Volk und seinem friedlichen Leben, seiner Freiheit und seiner friedlichen Arbeit sowie der Gerechtigkeit für jedermann dient. Wenn allgemein die Forderung gilt, auf neue Weise zu arbeiten, dann gilt das in besonderem Maße für die Gesetzgebung. Gesetzesvorbereitung ist keine Schreibtischarbeit eines Referenten, sondern muß auf der Kenntnis der ökonomischen Verhältnisse und Gesetzmäßigkeiten, auf der Analyse der Wirksamkeit des Rechts und seiner Anwendung durch die Organe der Rechtspflege, auf konkreten Untersuchungen über bestimmte Erscheinungsformen von Rechtsverletzungen beruhen und die Erfahrungen der staatlichen Organe und gesellschaftlichen Kräfte im Kampf gegen Rechtsverletzungen sowie wissenschaftliche Forschungsergebnisse auswerten. Die Beziehungen des Ministeriums zu den Kreis- und Bezirksgerichten Die Beziehungen des Ministeriums der Justiz zu den Kreis- und Bezirksgerichten werden vor allem bestimmt durch seine Verantwortung in allen Fragen der Kaderpolitik sowie durch die Aufgabe, die materiellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Tätigkeit der Bezirks- und Kreisgerichte zu sichern. Die Probleme, die hier liegen, möchte ich nur in Stichworten kennzeichnen: Auswahl der künftigen Richter aus in der Praxis, vor allem der Wirtschaft, bewährten, erfahrenen Menschen; Mitwirkung an ihrer Ausbildung; Weiterbildung der gegenwärtig tätigen Richter, im "besonderen unter dem Gesichtspunkt, die zur Zeit nicht voll ausreichenden Kenntnisse auf dem Gebiet der Ökonomie zu erweitern sowie eine kontinuierliche Qualifizierung zu sichern, die eine selbständige Auseinandersetzung mit den ständig neu auftretenden Problemen 257;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 267 (NJ DDR 1963, S. 267) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 267 (NJ DDR 1963, S. 267)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen, zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmäßig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit dem Prüfungsstadium gefordert wurde, muß das rechtspolitische Anliegen des gerade auch bei solchen Straftaten Jugendlicher durchgesetzt werden, die Bestandteil oder Vorfeld des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner sowie die Aufgabenstellungen zu seiner vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung einschließlich der Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Rechts -insbesondere des Straf- und Strafverfahrensrechts - mit dazu beizutragen, daß das Rocht stets dem Entwicklungsstand der sozialistischen Gesellschait, insbesondere den Erfordernissen der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung subversiven Mißbrauchs des Einreiseverkehrs aus Westberlin; Erkenntnisse über feindliche Pläne und Absichten sowie Maßnahmen gegen die Volkswirtschaft der DDR; Angriffe von Bürgern gegen die Staatsgrenzen der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um die beabsichtigten, illegal die zu verlassen die sich zur Ausschleusung von Bürgern der in besonderen Stellungen und Funktionen ist die Zustimmung einzuholen: bei bevorrechteten Personen und dem Personal ausländischer Vertretungen in der sowie akkreditierten Korrespondenten vom Leiter der Hauptabteilung Bezirksverwaltung zu bestätigen. Maßnahmen, die sich gegen Personen richten, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches wohnhaft sind, müssen im verschlossenen Umschlag - Vordruck - über den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit dem einzelnen, vor allem jedoch für begründete Entscheidungen über den Einsatz, die Erziehung und Befähigung sowie Förderung genutzt werden können.

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