Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 266

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 266 (NJ DDR 1963, S. 266); und präzisen Ausdruck findet. Volksrichter, juristisch gut gebildete Richter und für ihre Aufgabe begeisterte Schöffen sind ein Kennzeichen der Justiz in der Deutschen Demokratischen Republik. Sie wirken vom Obersten Gericht bis zum Kreisgericht. Diese Feststellung, die wir mit Stolz treffen können, lenkt unseren Blick auf die Richterschaft in Westdeutschland. Es darf nicht vergessen werden, daß auch auf dem Gebiet des Rechtswesens für ganz Deutschland ein einheitlicher Ausgangspunkt durch das Potsdamer Abkommen und durch das Kontrollratsgesetz Nr. 4 vom 30. Oktober 1945 gegeben war. Trotzdem entstand im Westen Deutschlands, in der Bundesrepublik, der Justizapparat mit Blutrichtern an der Spitze, mit bewährten Nazis des ehemaligen Reichsgerichts zur Festigung der Traditionen, vor allem im Bundesgerichtshof, mit ehemaligen Nazis und „Alten Herren“ der Korporationen. In dem im Jahre 1962 in der Bundesrepublik erschienenen Sammelband „Bestandsaufnahme eine deutsche Bilanz 1962“ verwendet der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer in seinem Beitrag, den er kritisch „Justiz als Symptom“ nennt, aus einer Arbeit über die Richter der Oberlandesgerichte der Bundesrepublik, die 1960 in Hamburg veröffentlicht wurde, folgende Angaben, und ich denke, daß sie die Zahlen und die Kenntnisse, die wir über die Blutrichter haben, eindrucksvoll ergänzen: „Nach den Untersuchungen gehörten von den Vätern der Richter zur oberen Mittelschicht 40,5 vom Hundert, zur unteren Mittelschicht (Beamte des gehobenen Dienstes) 54,6 vom Hundert, zur oberen Unterschicht 2,7 vom Hundert und zur unteren Unterschicht (das ist wohl der feine Ausdruck für Arbeiter H. B.) 0,1 vom Hundert; 2,1 vom Hundert waren nicht klassifizierbar. Von den Vätern der Richter war jeder zweite Beamter, jeder vierte Unternehmer, selbständiger Gewerbetreibender oder Landwirt. Jeder zehnte von den Vätern war ein Angestellter. Die Studienzeit fiel bei 1,5 vom Hundert der Richter noch ins Kaiserreich, bei 61 vom Hundert in die Zeit der Weimarer Republik, bei 24,6 vom Hundert in die Zeit des Nationalsozialismus und bei 12,9 vom Hundert in die Periode nach 1945. Angaben über die berufliche Betätigung der heutigen Richter in den Jahren von 1933 bis 1945 oder über ihre Mitgliedschaft in der nazistischen Partei und ihren Nebenorganisationen liegen nicht vor. Es kann aber angenommen werden, daß zwei Drittel bis drei Viertel dieser Richter auch im nazistischen Unrechtsstaat in der Justiz tätig waren und daß diese so gut wie ausnahmslos entweder Parteimitglieder oder Militärrichter waren.“ Soweit das Zitat aus dem Hamburger Jahrbuch für Wirtschaft und Gesellschaftspolitik aus dem Jahre 1960, das Fritz Bauer in seinem Artikel über die „Bestandsaufnahme“ verwendet. Wir verstehen, wie schwer es daher die fortschrittlichen, demokratischen, vor allem jüngeren Menschen in dieser Justiz haben. Wir wissen aber, daß es demokratische Richter und Staatsanwälte auch in der Bundesrepublik gibt. Vor allem aber haben die Rechtsanwälte in der Bundesrepublik die große Aufgabe als Helfer aller fortschrittlichen Kräfte gegen Justizterror und Justizwillkür zu erfüllen, und wir schätzen ihre Arbeit hoch ein. Dabei werden sie um so erfolgreicher sein, je enger sie sich mit den organisierten fortschrittlichen Kräften, vor allem den Gewerkschaften, verbinden. Maßstab für die Tätigkeit der Gerichte sind vor allem ihre Entscheidungen, besonders die gesellschaftliche Wirksamkeit ihrer Entscheidungen. Dies drückt sich aus in dem Vertrauen, das die Bevölkerung zu den Gerichten hat, wie dies im besonderen die Diskussion zum Erlaß des Staatsrates zeigte. Es drückt sich aus in der ständig rückläufigen Entwicklung der Kriminalität, wie wir si* in der Deutschen Demokratischen Republik feststellen können. Auch hierzu möchte ich eine ergänzende Bemerkung machen: In westdeutschen Äußerungen über die dortige ständig steigende Kriminalitätsentwicklung, vor allem auch im Zusammenhang mit der Begründung des Entwurfs eines Strafgesetzbuchs, finden wir immer wieder den Begriff des „Kampfes gegen das Verbrechertum“. Verbrechertum ich will hier nicht über die Fadenscheinigkeit dieses Arguments zur Rechtfertigung dieses Strafgesetzbuchs sprechen als soziale Schicht, das ist eine Erscheinung, die bei uns vollkommen fremd und überwunden ist. Neben dem Rückgang der Kriminalität müssen wir auch auf den Rückgang von Zivilrechtsstreitigkeiten und besonders von Zwangsvollstreckungen hinweisen. Auch das ist ein Ausdruck sowohl der gesicherten materiellen Stellung der Menschen in der Deutschen Demokratischen Republik als auch ihres Bewußtseins. Im besonderen haben wir einen ständigen Rückgang an Zwangsvollstreckungen, und ich habe schon mehrmals gesagt, daß es eine Gruppe von Menschen in der DDR gibt, für die wir mit „Arbeitslosigkeit“ rechnen und die wir „umschulen“ müssen: die Gerichtsvollzieher. Vor kurzem fragte in einem Gespräch mit westdeutschen Bäuerinnen eine Teilnehmerin danach, wie es denn bei uns mit den Offenbarungseiden stünde. Die anwesende Direktorin des Kreisgerichts Kamenz antwortete auf diese Frage und sagte, daß in den fünf Jahren ihrer Tätigkeit am Kreisgericht Kamenz kein einziger Fall eines Offenbarungseides vorgekommen sei. Wir hatten Kamenz nicht ausgesucht, um diese Anfrage in diesem Sinne beantworten zu können! Auf den Tagungen des Bonner Bundestages am 27./28. März 1963 nahm auch der Bundesjustizminister Bucher das Wort. Ich habe nicht die Absicht, von dieser Stelle aus mit ihm zu polemisieren. Für uns sprechen die Tatsachen. Für uns sprechen die Maßnahmen, die der Erlaß des Staatsrates festlegt und die zugleich die Grundlinie der künftigen Strafgesetzgebung der Deutschen Demokratischen Republik kennzeichnen. Für uns wird das Strafgesetzbuch sprechen, das in der Deutschen Demokratischen Republik ausgearbeitet wird und das, von dieser Grundlinie ausgehend, die Prinzipien der Humanität, die Garantien der Rechte des Bürgers, die Gleichheit aller Bürger, den Schutz des Fortschritts und den Schutz des Friedens aussprechen wird, den wir im westdeutschen Strafgesetzbuchentwurf vergeblich suchen. Dieses unser Strafgesetzbuch wird auch einen wirklichen Beitrag zur Überwindung der Kriminalität leisten. Ich denke, diese Antwort durch Tatsachen und Maßnahmen werden die westdeutschen Arbeiter besser verstehen als die Reden, die heute noch in ihrem Bundestag gehalten werden. Das Ministerium der Justiz als Organ des Ministerrats der DDR Nun einige Bemerkungen zu den Aufgaben des Ministeriums der Justiz: Ich denke, es ist richtig, wenn von neuen Aufgaben des Ministeriums gesprochen und nicht mit einem Minus oder Plus gegenüber dem bisherigen Aufgabenbereich des Ministeriums gerechnet wird. Das Ministerium der Justiz ist wie es im Erlaß des Staatsrates heißt ein Organ des Ministerrates, dessen Auf- 266;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 266 (NJ DDR 1963, S. 266) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 266 (NJ DDR 1963, S. 266)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den. Durch die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den sind reale Grundlagen für zu treffende Entscheidungen zur weiteren Intensivierung der Arbeit mit ausgeschöpft uÄd entsprechend der weiiiecn politisch-operativen Lage zielgerichtet und piapihäßigjgenutzt werden, runrilage dafür bilden die langfristigen konzeptionellen Vorstellungen und die. boitspläne für die Realisierung der Etappenziele und der anderen zur jeweiligen getroffenen Festlegungen zu gewährleisten. Sind bei einer unter zu stellenden Person Zuständigkeiten mehrerer Diensteinheiten gegeben, ist die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister in der Kerblochkartei, der Deliktekartei, der Kerblochkartei Vest und die für die aufbereiteten Informationen. Mit Hilfe solcher Übersichten ist Insgesamt die Kontrolle mit darüber auszuüben, ob und in welchem Grade erarbeitete Informationen beweiserheblich sind oder nicht, welche zusätzlichen Beweismittel noch erforderlich sind Dadurch wird unter anderem auch ein unrationeller Kräfteund Mitteleinsatz verhindert.

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