Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 265

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 265 (NJ DDR 1963, S. 265); Neue Formen der Arbeit des Obersten Gerichts Die größeren Aufgaben des Obersten Gerichts erfordern neue Formen seiner Arbeit. Deshalb werden durch den Erlaß die Organe des Obersten Gerichts Plenum, Präsidium, Inspektionsgruppe und Kollegien ausgebaut und ihre Aufgaben festgelegt. Das ist aber nur der äußere Rahmen für die Leitung der Rechtsprechung. Ihre inhaltliche Ausgestaltung erfordert neue Arbeitsmethoden und ein Durchdenken der in den nächsten Jahren zu lösenden Probleme. So sind die Schlußfolgerungen von großer Bedeutung, die sich aus der Leitung nach dem Produktionsprinzip für die Rechtsprechung ergeben. Dieses Prinzip kann nicht schematisch auf die Gerichte übertragen werden, weil ihr Arbeitsbereich auch Gebiete umfaßt, die jedenfalls nicht direkt mit der Lösung ökonomischer Probleme Zusammenhängen, z. B. Familienprozesse und bestimmte Streitigkeiten zwischen Bürgern. Daß jedes dieser Verfahren indirekt, nämlich über das Rechtsbewußtsein der Beteiligten, ihre Arbeitsmoral usw., auch auf die Produktion einwirkt, ist eine andere Frage. Aber trotzdem muß sich in der Rechtsprechung die neue Form der staatlichen Leitung widerspiegeln. Aus derartigen Überlegungen heraus wird durch das neue Gerichtsverfassungsgesetz bei Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der Schwerpunkt der Rechtsprechung erster Instanz vom Kreisgericht auf das Bezirksgericht verlagert, was auch eine umfangreiche zweitinstanzliche Tätigkeit des Obersten Gerichts auf diesem Gebiet zur Folge haben wird. Im Zusammenhang damit bereiten wir eine neue Geschäftsverteilung der Strafsenate des Obersten Gerichts vor, um durch eine Spezialisierung eine gründlichere Behandlung der zu entscheidenden ökonomischen Probleme zu erreichen. Auch die Aufgaben der Zivilsenate werden wir statt nach territorialen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung ökonomischer Schwerpunkte festlegen. Entsprechende Überlegungen werden bei den Bezirksgerichten angestellt. Mit einer Konzentrierung z. B. der Strafverfahren aus dem Handel oder aus der Landwirtschaft bei bestimmten Senaten ist die Verpflichtung der betreffenden Richter verbunden, tiefer in die ökonomischen Probleme dieses Gebietes einzudringen. Die Forderung, gründliche Kenntnisse auf dem Gebiet der Ökonomie und auf einigen anderen für die Rechtsprechung wichtigen Gebieten zu erwerben, die für alle Richter gilt, ist im besonderen Maße für die Richter des Obersten Gerichts gültig. Die Durchführung der heute zur Beschlußfassung vorliegenden Gesetze erfordert eine umfangreiche und komplizierte Arbeit der Organe der Rechtspflege. Die Richter des Obersten Gerichts sind sich der ihnen übertragenen Verantwortung bewußt *■ und werden alle Kräfte anstrengen, um ihre Aufgaben in Ehren zu erfüllen. Die neuen Aufgaben des Ministeriums der Justiz Aus der Rede der Abgeordneten Dr. Hilde Benjamin, Minister der Justiz, in der 26. Sitzung der Volkskammer Das vergangene Jahr war nach zwei Seiten hin für alle, die auf dem Gebiet des Rechts arbeiten, bedeutungsvoll. Es brachte einmal die theoretische Klärung grundlegender Fragen des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Rechtspflege, z. B. einer so wichtigen Frage wie der nach dem Wesen des sozialistischen Rechts, und es war zugleich ein Jahr einer breiten Volksbewegung in der Auseinandersetzung mit den Fragen der Rechtspflege und der Festigung der Verbindung der Bevölkerung der Deutschen Demokratischen Republik mit ihrem Arbeiter-und-Bauern-Staat und dessen Gerichten. Der VI. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, im besonderen das Programm der Sozialistischen Einheitspartei, die Rede des Vorsitzenden des Staatsrates auf der 27. Staatsratssitzung, die Begründung dieses Gesetzeswerkes, die der Sekretär des Staatsrates heute gegeben hat hierin ist eigentlich alles das, was grundsätzlich gesagt werden muß, enthalten. Die heutige Tagung der Volkskammer ist für alle Juristen der Deutschen Demokratischen Republik ein großes Erlebnis und ein Höhepunkt ihrer Arbeit, angefangen von den Volksrichtern der ersten Jahre bis zu den jüngsten Absolventen und Studenten der Juristischen Fakultäten. Ich selbst gehöre zur ältesten Generation der Juristen der Deutschen Demokratischen Republik, zu denen, die vor 1933 als Rechtsanwalt auf der Seite der Arbeiterklasse standen. Ich war im Aufträge der Roten Hilfe Verteidiger angeklagter Arbeiter, und ich vertrat vor allem Arbeiter als Vertreter der Revolutionären Gewerkschaftsopposition, der RGO, vor dem Landesarbeitsgericht Berlin und dem Reichsarbeitsgericht. Ich kann wohl sagen, daß sich in meinem kleinen Anwaltsbüro am Wedding die roten Betriebsräte fast aller Konzerne und Großbetriebe trafen. Von diesen Erinnerungen ausgehend, gewinnen einige der Maßnahmen des Erlasses des Staatsrates für mich ihre besondere Bedeutung. Mit der Entwicklung unserer gesellschaftlichen Rechtspflege, vor allem mit der Weiterentwicklung der Konfliktkommissionen, geben wir in zunehmendem Maße die Ausübung der Rechtspflege nicht nur auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, auch im Straf- und Zivilrecht, unmittelbar in die Hände der Werktätigen, der Arbeiterklasse, der ehemals Angeklagten der bürgerlichen Klassenjustiz. Auch das ist ein Ausdruck des Weges und des Kampfes der deutschen Arbeiterklasse und ihres Sieges in der Deutschen Demokratischen Republik. Auch daß wir heute in der Deutschen Demokratischen Republik auf die Arbeitsgerichte als besondere Gerichte verzichten können und sie als selbständige Kammern und Senate für Arbeitsrechtssachen mit den Kreis- und Bezirksgerichten verbinden, ist ein Ausdruck dieses siegreichen Weges. Der grundsätzliche Unterschied zwischen der Justiz in der DDR und in Westdeutschland Eine zweite, mit persönlichen Erinnerungen verbundene Bemerkung: Als mit dem 8. Mai 1945 auch die Aufgabe, eine neue Justiz aufzubauen, vor uns stand, da standen neben den allgemeinen Forderungen nach demokratischem Recht und demokratischen Gerichten zwei Aufgaben: demokratische, antifaschistische Richter auszubilden sowie die Naziverbrecher abzuurteilen und die Feinde unseres Neuaufbaus unschädlich zu machen. Die Nazi Verbrecher und die Feinde unseres Neuaufbaus wurden ihrer gerechten Strafe zugeführt. Auch die Aufgabe, neue Richter auszubilden, haben wir mit dem revolutionären Akt der Ausbildung von Volksrichtern gelöst, aber die Bildung und Weiterbildung der Richter geht niemals zu Ende. Ständig müssen Richter, Menschen herangebildet und erzogen werden, die jeder neuen Aufgabe gewachsen sind. Das ist ein ständiger Prozeß, der heute in den durch den Erlaß des Staätsrates dem Ministerium der Justiz gestellten Aufgaben für Auswahl, Ausbildung und Weiterbildung der Kader in der Justiz einen neuen 265;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 265 (NJ DDR 1963, S. 265) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 265 (NJ DDR 1963, S. 265)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der eigenverantwortlichen Anwendung des sozialistischen Rechts in der Untersuchung orbeit Staatssicherheit . Es ist erforderlich, sie mit maximalem sicherheitspolitischem Effekt zur Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Dementsprechend sind diese Befugnisse einerseits aus ihrer Funktion als staatliche Untersuchungsorgane und andererseits aus ihrer Stellung als Struktureinheiten Staatssicherheit abzuleiten. Als staatliche Untersuchungsorqane sind die Diensteinheiten der Linie verpflichtet, sich direkt an den Verursacher einer Gefahr oder Störung zu wenden. Diese aus dem Erfordernis der schnellen und unverzüglichen Beseitigung von Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Erfordernissen des internationalen Klassenkampfes und der gesellschaftlichen Entwicklung in der zu erfüllen. Die der ist datei entsprechend der politischoperativen Situation, den Lagebedingungen im Verantwortungsbereich und den sich daraus ergebenden Erfordernissen des sofortigen und differenzierten frühzeitigen Reagierens auf sich vollziehende Prozesse und Erscheinungen von Feindtätigkeit gewinnt die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes für die Gestaltung der Einarbeitung von neu eingestellten Angehörigen dfLinie Untersuchung als Untersuchungsführer, - die Herausareiug grundlegender Anforderungen an die Gestaltung eiEst raf en, wirksamen, auf die weitere Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit erfordert, daß auch die Beschuldigtenvernehmung in ihrer konkreten Ausgestaltung diesem Prinzip in jeder Weise entspricht.

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