Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 264

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 264 (NJ DDR 1963, S. 264); wählt, wobei für jeden Richter die Wahlperiode gesondert lief. Infolgedessen waren häufig Neu- oder Wiederwahlen von Richtern erforderlich, wie Ihnen allen bekannt ist. Dadurch entstand bei manchen Abgeordneten eine falsche Vorstellung vom Umfang des Obersten Gerichts. So fragte mich ein Abgeordneter einmal nach einer derartigen Neuwahl, ob wir nicht endlich genug Richter am Obersten Gericht hätten. In Zukunft wird die Wahlperiode der Richter des Obersten Gerichts mit der Wahlperiode der Volkskammer verbunden. Sie wird dementsprechend auf vier Jahre verkürzt, und Nachwahlen erfolgen nur bis zum Ende der Wahlperiode. So wird es jeweils eine Aufgabe der neugewählten Volkskammer sein, eine Neuwahl des Obersten Gerichts vorzunehmen. Eine entsprechende Verbindung wird zwischen der Wahl der Bezirks- und Kreistage und der von ihnen vorzunehmenden Wahl der Bezirks- und Kreisgerichte geschaffen. Auf diese Weise werden die Wahl der Volksvertretungen und die Wahl der Gerichte eng miteinander verknüpft, wird auch dadurch die Bedeutung der gegenseitigen Beziehungen sichtbar gemacht. Das Oberste Gericht wird durch den Erlaß verpflichtet, dem Staatsrat über die Ergebnisse der Rechtsprechung der Gerichte zu berichten. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf die gesamte Entwicklung der Rechtsprechung und ihre gesellschaftliche Wirksamkeit, auf die in der Rechtsprechung aufgetauchten grundsätzlichen Fragen sowie auf die Auswertung der Eingaben der Bürger an das Oberste Gericht. Don Hauptinhalt dieser Eingaben bilden Anregungen zur Kassation von Entscheidungen der unteren Gerichte. Ich kann der Volkskammer berichten, daß die Zahl dieser Eingaben im Jahre 1962 gegenüber 1961 erheblich gestiegen ist. Das war die Wirkung der Beschäftigung des Staatsrates mit den Fragen der Rechtspflege und den damit im Zusammenhang stehenden Publikationen. Auch die Zahl der auf Grund dieser Eingaben vom Präsidenten des Obersten Gerichts gestellten Kassationsanträge ist 1962 gegenüber 1961 auf das Dreifache gestiegen. Das zeigt, daß noch eine Reihe unrichtiger Urteile gefällt werden, aber auch, daß das Oberste Gericht dazu übergegangen ist, mit Hilfe der Kassation auch weniger große Mängel in kreis- und bezirksgerichtlichen Urteilen zu beseitigen, in denen eine Verletzung der Rechte der Bürger enthalten war. Es ist eine wichtige zukünftige Aufgabe, die Anleitung der Rechtsprechung so zu qualifizieren, daß derartige Fehler bereits vorbeugend weiter eingeschränkt werden, anstatt daß sie nachträglich korrigiert werden müssen. Dem Obersten Gericht sind auch wichtige Funktionen bei der Weiterentwicklung unseres Rechts und der Durchsetzung der Gesetzlichkeit außerhalb der Rechtsprechung übertragen worden. Stellt es auf Grund einer Analyse der Rechtsprechung fest, daß sich gesetzliche Bestimmungen z. B. als Hemmnis der Entwicklung erweisen oder daß sie Mängel enthalten, so kann es dem Staatsrat Vorschläge zur Abänderung, Aufhebung oder Neufassung dieser gesetzlichen Bestimmungen unterbreiten. Daraus ergibt sich eine Schlußfolgerung von prinzipieller Bedeutung. Die Rechtsprechung hat wenn man von Gesetzen aus der faschistischen Zeit und älteren Rechtsnormen, die im Widerspruch zur Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik stehen, absieht nicht die Möglichkeit, Rechtsnormen von sich aus für unanwendbar zu erklären; es bedarf vielmehr eines Tätigwerdens der entsprechenden gesetzgeberischen Instanzen. Dieser Grundsatz der Verbindlichkeit des geltenden Rechts bis zu seiner Abänderung gilt selbstverständlich für alle Staatsorgane. Das Oberste Gericht kann dem Staatsrat auch Vorschläge zur Auslegung von Gesetzen und Be- schlüssen der Volkskammer und von Erlassen'und Beschlüssen des Staatsrates durch andere staatliche Organe machen, wenn dies zur einheitlichen Anwendung dieser Normativakte im ganzen Staatsapparat also über die Rechtsprechung hinaus erforderlich ist. Von der Seite des Staatsrates aus wird neben der Entgegennahme von Berichten und Informationen durch das Oberste Gericht das ständige Zusammenwirken dadurch gesichert, daß Mitglieder des Staatsrates an Plenartagungen und anderen wichtigen Beratungen des Obersten Gerichts teilnehmen. Der Staatsrat kann dem Obersten Gericht auch den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen empfehlen. Eine grundsätzliche Auseinandersetzung über problematische Fragen der Rechtsprechung kann auch dadurch entstehen, daß der Generalstaatsanwalt von seinem Recht nach § 25 des Staatsanwaltschaftsgesetzes Gebrauch macht, dem Staatsrat Einwände gegen Beschlüsse des Obersten Gerichts zur Leitung der Rechtsprechung zu übermitteln. Entsprechend der konsequenten Unterstellung des Obersten Gerichts unter Volkskammer und Staatsrat erfolgt die Wahl und die Abberufung von Richtern des Obersten Gerichts durch die Volkskammer in Zukunft auf Vorschlag des Staatsrates an Stelle des Ministerrates. Ebenso werden die Hilfsrichter für das Oberste Gericht durch den Staatsrat berufen. Die Hilfe der Partei und der Staatsführung für die Gerichte Ich habe die Beziehungen der Volkskammer und des Staatsrates zum Obersten Gericht nicht nur deshalb hier ausführlich dargelegt, weil diese Fragen für jedes Mitglied der Volkskammer von Interesse sind. Ich habe es auch aus dem Grunde getan, weil die gerade bei diesen Beziehungen einsetzende Hetze der Feinde der Deutschen Demokratischen Republik eine offene Antwort erfordert. Seit vielen Jahren hat die Partei der Arbeiterklasse und seit seiner Gründung hat der Staatsrat große Anstrengungen gemacht, um das sozialistische Recht und die sozialistische Rechtspflege schöpferisch zu entwickeln. Um nicht eine lange Aufzählung vornehmen zu müssen, führe ich nur die Beschlüsse des V. und VI. Parteitages der SED, die Programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates und die Sitzungen des Staatsrates vom 30. Januar 1961, 24. Mai und 5. Dezember 1962 und 4. April 1963 an. Heute liegt der Volkskammer das Ergebnis dieser umfassenden Arbeit vor. Ich nehme das zum Anlaß, um im Namen der Richter des Obersten Gerichts und aller Richter der Deutschen Demokratischen Republik dem Staatsrat und seinem hochverehrten Vorsitzenden, dem Ersten Sekretär des Zentralkomitees der SED, Walter Ulbricht, den herzlichsten Dank auszusprechen. Die große Hilfe, die uns Richtern erwiesen wird, besteht in der Herausbildung des sozialistischen Rechts, vor allem aber in der Erziehung zum selbständigen Denken und zur verantwortlichen Entscheidung. Das war in der Vergangenheit so, und das wird sich in der Zukunft unter der unmittelbaren Anleitung durch Volkskammer und Staatsrat auf noch höherem Niveau entwickeln. Der Sinn dieser Bemühungen besteht nicht darin, auch nur einem einzigen Richter durch eine Weisung der höchsten Staatsorgane die Verantwortung für seine Entscheidung abzunehmen. Die trägt jedes Gericht selbst, und im Rahmen der. gesetzlichen Bestimmungen tragen sie auch die übergeordneten Gerichte. Die Hinweise und Empfehlungen des Staatsrates dienen dem Zwedi, die Rechtspflege noch enger mit den Grundfragen der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung zu verbinden. Darin liegt die tiefe Bedeutung der Herstellung einer einheitlichen Leitung der Rechtsprechung und, der Schaffung neuer Beziehungen des Obersten Gerichts zu den höchsten Staatsorganen. 264;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 264 (NJ DDR 1963, S. 264) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 264 (NJ DDR 1963, S. 264)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer? zu nutzen. Dabei geht es um eine intensivere und qualifiziertere Nutzung der Kerblochkarte ien, anderer Speicher Staatssicherheit und um die Erschließung und Nutzung der bei anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen den politisch-operativ bedeutsamen Aufgabenstellungen, die im wesentlichen bestanden in - der vorbeugenden Verhinderung des Entstehens Neubildens von Personenzusammenschlüssen der AstA und der Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der und ausgewählten operativen selbst. Abteilungen zu dieser Problematik stattfinden. Die genannten Leiter haben die Aufgabe, konkrete Überlegungen darüber anzustellen, wie die hier genannten und weitere Probleme der politisch-operativen Arbeit der Linie Staatssicherheit , insbesondere in Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, von denen bei der Erarbeitung eines Entwurfs einer Dienstanweisung der Linie auszugehen ist Geheime Verschlußsache. Die strikte Einhaltung und Durchsetzung der Befehle und Weisungen nicht konsequent genug erfolgte. Eine konkretere Überprüfung der Umsetzung der dienstlichen Bestimmungen an der Basis und bei jedem Angehörigen muß erreicht werden Generell muß beachtet werden, daß der eingesetzte sich an die objektiv vorhandenen Normen-halten muß und daß er unter ständiger Kontrolle dieser Gruppe steht. Dieser Aspekt muß bei der Durchsetzung operativer Zersetzungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit vor und nach jeder Belegung gründlich zu kontrollieren. Das umfaßt vor allen Dingen die Überprüfung auf zurückgelassene Gegenstände, Kassiber, Sauberkeit.

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