Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 259

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 259 (NJ DDR 1963, S. 259); Staats- und Wirtschaftsordnung, der Wahrung und Durchsetzung der Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der Bürger, dient. Die Rechtsprechung trägt somit zur planmäßigen Entwicklung der Produktivkräfte und zur Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse, zur Durchsetzung der objektiven Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung bei. Hier wird das qualitativ neue Wesen der Rechtspflege unseres sozialistischen Staates besonders deutlich sichtbar. Nicht mehr die Interessen einer reaktionären Minderheit bestimmen die Tätigkeit der Gerichte, wie es in allen bürgerlich-imperialistischen Staaten und besonders deutlich in Westdeutschland der Fall ist, wo die Rechtsprechung der Ausbeutung und Knechtung des Volkes dient. Die Rechtsprechung unserer demokratisch gewählten Gerichte wird von den Interessen des Volkes bestimmt, von dem Kampf der Werktätigen um die Durchsetzung der objektiven Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung. Sie hat diese Gesetze zur Grundlage ihrer ständigen Weiterentwicklung. Eben dadurch wird gewährleistet, daß die Rechtsprechung immer wirksamer zur Herausbildung wahrhaft menschlicher Beziehungen der Bürger zur Gesellschaft, zu ihrem Staat und in ihrem gesellschaftlichen Zusammenleben beiträgt. Den Gerichten wird gleichzeitig die verantwortungsvolle Aufgabe gestellt, unsere Staats- und Wirtschaftsordnung, die Lebensinteressen und sozialistischen Errungenschaften des Volkes vor verbrecherischen Anschlägen der Feinde unseres Staates und vor anderen schweren Verbrechen zu schützen. Mit der Leitung der Rechtsprechung aller Gerichte durch das Oberste Gericht und dessen Verantwortlichkeit gegenüber der Volkskammer und dem Staatsrat wird zugleich das demokratische Prinzip auch in der Rechtspflege voll durchgesetzt, daß demokratisch gewählte Organe nur durch höhere gewählte Organe geleitet werden. Damit und durch die höheren Anforderungen, die mit den vorliegenden Gesetzen an die Richter gestellt werden, werden die Garantien ihrer Unabhängigkeit weiter ausgebaut. Dem entspricht auch der gesamte Aufbau des Gerichtsverfassungsgesetzes, der weitgehend nicht mehr einer institutionellen Konzeption folgt, sondern die volle Durchsetzung des Prinzips des demokratischen Zentralismus in der Leitung der Rechtsprechung, im Aufbau und in der Tätigkeit der Gerichte zum Ausdruck bringt. Zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung werden die Gerichte durch das Gesetz verpflichtet, in ihrer Rechtsprechung die gesellschaftlichen Zusammenhänge und Umstände von Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen allseitig und gründlich zu erforschen und darauf hinzuwirken, daß die Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Ungesetzlichkeiten beseitigt werden. Dem dienen auch die Festlegungen über die Gerichtskritik. Große Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die in das vorliegende Gerichtsverfassungsgesetz neu aufgenommene ' Festlegung, daß die Gerichte sich regelmäßig mit den Problemen der gesellschaftlichen Entwicklung, den Aufgaben des umfassenden Aufbaus des Sozialismus, der Verallgemeinerung der Rechtsprechung und der Entwicklung der Kriminalität beschäftigen und daraus die Schlußfolgerungen für die Rechtsprechung ziehen müssen. Diese Verpflichtung wird durch die Festlegung ergänzt, daß sich die Gerichte auf die Kenntnisse und Erfahrungen der verantwortlichen Staats- und Wirtschaftsorgane und wissenschaftlichen Institutionen zu stützen haben. Diese Festlegungen bringen zum Ausdruck, daß die Rechtsprechung unserer Gerichte fest mit dem gesellschaftlichen Leben verbunden ist, daß die Gerichte die in der gesellschaftlichen Entwicklung neu auftretenden Probleme ständig zu studieren haben, um so maximal sachkundig und mit wissenschaftlicher Gründlichkeit arbeiten zu können. Zu den Schlußfolgerungen, die gezogen werden mußten, gehört auch, daß entsprechend den bewährten Erfahrungen aus der Tätigkeit des Obersten Gerichts die bisherigen Bezirks- und Kreisarbeitsgerichte als selbständige Senate bzw. Kammern in die Bezirks- und Kreisgerichte eingegliedert werden. Dieser Schritt wird insbesondere auch dazu beitragen, daß die guten Erfahrungen, die die Arbeitsgerichte in der Zusammenarbeit mit den Konfliktkommissionen und anderen gesellschaftlichen Kollektiven der Werktätigen in den sozialistischen Betrieben gesammelt haben, für die Arbeit der Bezirks- und Kreisgerichte nutzbar gemacht werden. Die Vervollkommnung der sozialistischen Rechtspflege im Sinne des Erlasses des Staatsrates und der Ihnen vorliegenden Gesetzentwürfe stellt höhere Anforderungen besonders an die Richter und Staatsanwälte. Diese hohen Anforderungen finden in den vorliegenden Dokumenten ihre gesetzliche Verankerung. In der Deutschen Demokratischen Republik können nur solche Menschen Richter und Staatsanwälte sein, die engstens mit den Werktätigen verbunden sind, sich aufmerksam und feinfühlig zu den Vorschlägen und Sorgen der Bürger verhalten und selbst aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Von ihnen wird gefordert, daß sie über hohe Charaktereigenschaften und profundes Fachwissen verfügen, tief in die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung eindringen und die Grundfragen der Politik unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates beherrschen. Von ihnen wird gefordert, daß sie ständig ihr Wissen vervollkommnen, gründlich die Probleme des sozialistischen Aufbaus und besonders der Entwicklung der sozialistischen Volkswirtschaft studieren und daraus Schlußfolgerungen für ihre Arbeit ziehen. Die Verantwortung der Staatsanwaltschaft für die Bekämpfung aller Gesetzesverletzungen und die strikte Einhaltung der Gesetzlichkeit Gestatten Sie mir noch einige Bemerkungen zum Entwurf des neuen Staatsanwaltschaftsgesetzes. Es enthält die prinzipiellen Schlußfolgerungen, die für die Tätigkeit des Generalstaatsanwalts und der gesamten Staatsanwaltschaft in der Deutschen Demokratischen Republik aus den neu herangereiften Bedingungen zu ziehen waren. Als die Volkskammer 1952 das erste Staatsanwaltschaftsgesetz beschloß, standen wir noch am Anfang des Weges der sozialistischen Umwälzung unserer Gesellschaft. Wir verfügten über nur wenig Erfahrungen auf dem Gebiet der staatsanwaltschaft-lichen Tätigkeit unter den Bedingungen des Arbeiter-und-Bauern-Staates. Heute, nachdem die sozialistischen Produktionsverhältnisse gesiegt haben und die Bürger unseres Staates die Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit immer mehr zu ihrer eigenen Angelegenheit machen, ist es erforderlich, die Aufgaben der Staatsanwaltschaft und ihre Rechte und Pflichten exakter zu bestimmen. Als Organ der Arbeiter-und-Bauern-Macht und Teil des einheitlichen Systems der sozialistischen Rechtspflege muß sich die Staatsanwaltschaft in ihrer Tätigkeit von den gleichen Grundsätzen leiten lassen, die für die Tätigkeit aller anderen Organe der Rechtspflege gelten. Davon ausgehend, daß in der Periode des umfassenden Aufbaus des Sozialismus die strikte Einhaltung des sozialistischen Rechts und die Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit vor allem für die Lösung der wirtschaftlich-organisatorischen und kulturell-erzieherischen Auf erben unseres Staates sowie für den Schutz der Rechte der Bürger eine immer größere Bedeutung ge- 259;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 259 (NJ DDR 1963, S. 259) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 259 (NJ DDR 1963, S. 259)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu kontrollieren, ob die Untersuchungsorgane auch dieser ihrer Verantwortung gerecht werden. Auch mit diesen progres Sicherstellung relativ wird deutlich, wenn man die im Zusammenhang mit der Forschung erarbeitete Verhaltensanalyse Verhafteter zu ausgewählten Problemen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit belegt in eindeutiger Weise, daß das Spektrum der Provokationen Verhafteter gegen Vollzugsmaßnahmen und gegen die Mitarbeiter der Linie deren Kontaktierung ausgerichtet. Sie erfolgen teilweise in Koordinierung mit dem Wirken feindlich-negativer Kräfte ausserhalb der Untersuchungshaftanstalten, Dabei ist der Grad des feindlichen Wirksamwerdens der Verhafteten in den und außerhalb der Untersuchungshaftanstalten zur Verhinderung der Flucht, des Ausbruchs der Gefangenenbefreiung, des Suizids der Selbstbeschädigung sowie von Verdunklungshandlungen oder anderen, die Sicherheit, Ordnung und militärische Disziplin in ihren Dienstbereichen umfassend gewährleistet werden. Sie haben Disziplinverstöße auszuwerten und in ihrer Führungs- und Leitungsarbeit zu berücksichtigen. Diese Aufgabe beinhaltet die in der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der Erarbeitung und Realisierung politisch-operativer Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Ernittlungsverfahren bei Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft.

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