Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 257

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 257 (NJ DDR 1963, S. 257); NUMMER 9 JAHRGANG 17 ZEITSCHRIFT FÜR RECHT BERLIN 1963 1. MAIHEFT UND RECHTSWISSENSCHAFT Die neuen Aufgaben der Rechtspflege in der Etappe des umfassenden Äufbaus des Sozialismus Begründung des Gesetzeswerkes über die Rechtspflege durch den Sekretär des Staatsrates, Otto Gotsche, in der 26. Sitzung der Volkskammer am 17. April 1963 Verehrter Genosse Vorsitzender des Staatsrates, Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Ihnen liegt heute mit dem vom Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik in seiner 27. Sitzung am 4. April 1963 beschlossenen Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege ein außerordentlich bedeutsames Dokument vor. Der Erlaß bildet mit den dem Hohen Hause vom Staatsrat zur Verabschiedung unterbreiteten Entwürfen des Gerichtsverfassungsgesetzes, des Staatsanwaltschaftsgesetzes und der Gesetze zur Änderung des Gesetzbuches der Arbeit sowie zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen ein einheitliches Gesetzeswerk. Es enthält die neuen Aufgaben auf dem Gebiet der Rechtspflege . in der Etappe des umfassenden Aufbaus des Sozialismus. Mit dem Gesetz über die Bildung des Staatsrates und der einmütigen Zustimmung zur Programmatischen Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates übertrug die Volkskammer dem Staatsrat insbesondere die Aufgabe, die Grundsätze sozialistischer staatlicher Leitungstätigkeit und die engste Verbindung des werktätigen Volkes mit seiner Staatsmacht, die Einbeziehung der Bürger und der gesellschaftlichen Organisationen in die Leitung von Staat und Wirtschaft zu entwickeln. In Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben hat der Staatsrat der Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Grundlage aller Maßnahmen, die der Staatsrat zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Rechtspflege einleitete, war die Programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates. In ihr wurde das Wesen des sozialistischen Rechts als die Verwirklichung der menschlichen Freiheit und als Ausdruck wahrer Gerechtigkeit bestimmt. Inhalt und Sinn der Programmatischen Erklärung behalten für eine lange Periode ihre volle Gültigkeit. Der Staatsrat richtete sein ganzes Bemühen darauf, das Wesen unseres sozialistischen Rechts und seine Rolle als große gestaltende Kraft bei der Herausbildung und ständigen Weiterentwicklung der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse und bei der planmäßigen Entfaltung der Produktivkräfte voll zum Durchbruch zu bringen. Ich darf daran erinnern, daß der Staatsrat bereits kurz nach seiner Bildung, und zwar am 30. Januar 1961, einen Beschluß zur weiteren Entwicklung der Rechtspflege faßte, in dem er die ersten Erfahrungen bei der Durchsetzung der Programmatischen Erklärung auswertete und Schlußfolgerungen aus der Durchführung des Gnadenerweises von 1. Oktober 1960 zog. In diesem Dokument orientierte der Staatsrat die Organe der Rechtspflege. bereits auf eine Entwicklung ihrer Tätig- keit, die von den konkreten Bedingungen der gesellschaftlichen Entwicklung ausgeht, die Werktätigen noch breiter in die Rechtspflege einbezieht und so verstärkt dem gesellschaftlichen Fortschritt dient. Die gesellschaftlichen Grundlagen der Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts Die schöpferische Arbeit der Werktätigen unter Führung der Arbeiterklasse, ihre Erfolge in der Produktion, der Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse, die wachsende politisch-moralische Einheit der Bevölkerung, die zunehmende bewußte Teilnahme der Bürger am sozialistischen Aufbau und die wachsende Verantwortung des einzelnen für das Geschick der Nation leiteten einen neuen Abschnitt in der Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik ein: die Etappe des umfassenden Aufbaus des Sozialismus. Damit wurde es möglich und erforderlich, das sozialistische Recht und die Rechtspflege weiterzuentwickeln und zu sichern, daß sie noch stärker und unmittelbarer der Erfüllung der wirtschaftlich-organisatorischen und kulturell-erzieherischen Aufgaben unseres Staates dienen. Es geht also bei dem Ihnen vorliegenden Gesetzeswerk um objektive Erfordernisse der mit dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse zur vollen Wirksamkeit gelangenden objektiven Gesetzmäßigkeiten des Sozialismus. Die neuen Anforderungen, die der umfassende Aufbau des Sozialismus an alle Bereiche staatlicher Tätigkeit und somit auch an die Rechtspflege stellt, können nicht mit einzelnen Veränderungen in der Tätigkeit dieses oder jenes Organs der Rechtspflege erfüllt werden. Dazu war es vielmehr notwendig, die sich aus den inzwischen bei uns herangereiften gesellschaftlichen Bedingungen für alle Organe der Rechtspflege ergebenden neuen Aufgaben zu formulieren. Das gesamte System der staatlichen Tätigkeit und des Wirkens der gesellschaftlichen Kräfte auf dem Gebiet der Rechtspflege mußte ausgearbeitet und genau aufeinander abgestimmt werden. Damit werden die Einheitlichkeit und größte Wirksam eit der sozialistischen Rechtspflege sowie ihr Gleichklang mit der gesamtstaatlichen Tätigkeit bei der Entfaltung der Produktivkräfte, der Entwicklung der sozialistischen Produktionsverhältnisse und der Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger gewährleistet. Das ist im vorliegenden Gesetzeswerk geschehen. Im ersten Teil des vom Staatsrat beschlossenen Erlasses über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege wurden die Grundgedanken dieses Gesetzes Werkes, das der Vervollkommnung der in der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden festen Garantien für die Einhaltung des sozialistischen Rechts sowie den Aufgaben des Rechts 257;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Dio rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dions toinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit zur Vorbeugung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit. Zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels Feststellungen zu weiteren Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin ausgeübte berufliche Tätigkeiten als sogenannte Scheinarbeitsverhältnisse des amerikanischen Geheimdienstes zu deklarieren, wenn dazu weder operativ gesicherte noch anderweitige Überprüfungen vorliegen.

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