Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 257

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 257 (NJ DDR 1963, S. 257); NUMMER 9 JAHRGANG 17 ZEITSCHRIFT FÜR RECHT BERLIN 1963 1. MAIHEFT UND RECHTSWISSENSCHAFT Die neuen Aufgaben der Rechtspflege in der Etappe des umfassenden Äufbaus des Sozialismus Begründung des Gesetzeswerkes über die Rechtspflege durch den Sekretär des Staatsrates, Otto Gotsche, in der 26. Sitzung der Volkskammer am 17. April 1963 Verehrter Genosse Vorsitzender des Staatsrates, Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Ihnen liegt heute mit dem vom Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik in seiner 27. Sitzung am 4. April 1963 beschlossenen Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege ein außerordentlich bedeutsames Dokument vor. Der Erlaß bildet mit den dem Hohen Hause vom Staatsrat zur Verabschiedung unterbreiteten Entwürfen des Gerichtsverfassungsgesetzes, des Staatsanwaltschaftsgesetzes und der Gesetze zur Änderung des Gesetzbuches der Arbeit sowie zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen ein einheitliches Gesetzeswerk. Es enthält die neuen Aufgaben auf dem Gebiet der Rechtspflege . in der Etappe des umfassenden Aufbaus des Sozialismus. Mit dem Gesetz über die Bildung des Staatsrates und der einmütigen Zustimmung zur Programmatischen Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates übertrug die Volkskammer dem Staatsrat insbesondere die Aufgabe, die Grundsätze sozialistischer staatlicher Leitungstätigkeit und die engste Verbindung des werktätigen Volkes mit seiner Staatsmacht, die Einbeziehung der Bürger und der gesellschaftlichen Organisationen in die Leitung von Staat und Wirtschaft zu entwickeln. In Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben hat der Staatsrat der Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Grundlage aller Maßnahmen, die der Staatsrat zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Rechtspflege einleitete, war die Programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates. In ihr wurde das Wesen des sozialistischen Rechts als die Verwirklichung der menschlichen Freiheit und als Ausdruck wahrer Gerechtigkeit bestimmt. Inhalt und Sinn der Programmatischen Erklärung behalten für eine lange Periode ihre volle Gültigkeit. Der Staatsrat richtete sein ganzes Bemühen darauf, das Wesen unseres sozialistischen Rechts und seine Rolle als große gestaltende Kraft bei der Herausbildung und ständigen Weiterentwicklung der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse und bei der planmäßigen Entfaltung der Produktivkräfte voll zum Durchbruch zu bringen. Ich darf daran erinnern, daß der Staatsrat bereits kurz nach seiner Bildung, und zwar am 30. Januar 1961, einen Beschluß zur weiteren Entwicklung der Rechtspflege faßte, in dem er die ersten Erfahrungen bei der Durchsetzung der Programmatischen Erklärung auswertete und Schlußfolgerungen aus der Durchführung des Gnadenerweises von 1. Oktober 1960 zog. In diesem Dokument orientierte der Staatsrat die Organe der Rechtspflege. bereits auf eine Entwicklung ihrer Tätig- keit, die von den konkreten Bedingungen der gesellschaftlichen Entwicklung ausgeht, die Werktätigen noch breiter in die Rechtspflege einbezieht und so verstärkt dem gesellschaftlichen Fortschritt dient. Die gesellschaftlichen Grundlagen der Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts Die schöpferische Arbeit der Werktätigen unter Führung der Arbeiterklasse, ihre Erfolge in der Produktion, der Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse, die wachsende politisch-moralische Einheit der Bevölkerung, die zunehmende bewußte Teilnahme der Bürger am sozialistischen Aufbau und die wachsende Verantwortung des einzelnen für das Geschick der Nation leiteten einen neuen Abschnitt in der Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik ein: die Etappe des umfassenden Aufbaus des Sozialismus. Damit wurde es möglich und erforderlich, das sozialistische Recht und die Rechtspflege weiterzuentwickeln und zu sichern, daß sie noch stärker und unmittelbarer der Erfüllung der wirtschaftlich-organisatorischen und kulturell-erzieherischen Aufgaben unseres Staates dienen. Es geht also bei dem Ihnen vorliegenden Gesetzeswerk um objektive Erfordernisse der mit dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse zur vollen Wirksamkeit gelangenden objektiven Gesetzmäßigkeiten des Sozialismus. Die neuen Anforderungen, die der umfassende Aufbau des Sozialismus an alle Bereiche staatlicher Tätigkeit und somit auch an die Rechtspflege stellt, können nicht mit einzelnen Veränderungen in der Tätigkeit dieses oder jenes Organs der Rechtspflege erfüllt werden. Dazu war es vielmehr notwendig, die sich aus den inzwischen bei uns herangereiften gesellschaftlichen Bedingungen für alle Organe der Rechtspflege ergebenden neuen Aufgaben zu formulieren. Das gesamte System der staatlichen Tätigkeit und des Wirkens der gesellschaftlichen Kräfte auf dem Gebiet der Rechtspflege mußte ausgearbeitet und genau aufeinander abgestimmt werden. Damit werden die Einheitlichkeit und größte Wirksam eit der sozialistischen Rechtspflege sowie ihr Gleichklang mit der gesamtstaatlichen Tätigkeit bei der Entfaltung der Produktivkräfte, der Entwicklung der sozialistischen Produktionsverhältnisse und der Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger gewährleistet. Das ist im vorliegenden Gesetzeswerk geschehen. Im ersten Teil des vom Staatsrat beschlossenen Erlasses über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege wurden die Grundgedanken dieses Gesetzes Werkes, das der Vervollkommnung der in der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden festen Garantien für die Einhaltung des sozialistischen Rechts sowie den Aufgaben des Rechts 257;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung in den Kreisdienststellen Objektdienststeilen Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf dem zentralen Führungs- seminar über die weitere Vervollkommnung und Gewährleistung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt bei Eintritt besonderer Situationen zu erarbeiten. Die Zielstellung der Einsatzdokumente besteht darin, eine schnelle und präzise Entschlußfassung, als wesentliche Grundlage zur Bekämpfung, durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den dienstlichen Orientierungen im Staatssicherheit ergebenden vorgangsbezogenen Erfordernisse und Mcg-, lichkeiten der Informetions Bearbeitung in den Gegenstand der Beweisführung einzubei nan.

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