Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 229

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 229 (NJ DDR 1963, S. 229); Ferner wurden die Bestimmungen über die Einbeziehung der gesellschaftlichen Kräfte in das Gerichtsverfahren erweitert. Das Gericht soll aus dem Arbeits- und Lebensbereich des Angeklagten Vertreter von sozialistischen Brigaden, Hausgemeinschaften und anderen Kollektiven zur Teilnahme an der Hauptverhandlung laden, was ohne Zweifel zu einer umfassenderen .Aufklärung und Würdigung der Tat, ihrer Ursachen und der sie begünstigenden Bedingungen beiträgt. Die Bewährung am Arbeitsplatz wurde mit der bedingten Verurteilung verbunden, um ihre erzieherische Wirkung und die Verantwortung des jeweiligen Kollektivs für die weitere Erziehung des zwar Verurteilten, aber nicht inhaftierten Rechtsbrechers zü erhöhen. Die außerordentlich' breite öffentliche Aussprache über die Schiedskommissionen hat gezeigt, daß die Bildung der Schiedskommissionen noch einer gründlicheren Vorbereitung bedarf. Von vielen Werktätigen wurde vorgeschlagen, erst einige Beispiele zu schaffen, um so Erfahrungen über die zweckmäßigste Form der Bildung, Arbeitsweise und Anleitung der Schiedskommissionen zu sammeln. Deshalb wird in dem neuen Entwurf des Erlasses vorgesehen, daß erst in einigen, vom Minister der Justiz zu bestimmenden Bereichen Schiedskommissionen gebildet werden sollen, deren Tätigkeit sorgfältig studiert und ausgewertet wird. Die dabei gesammelten Erfahrungen sollen dann bis Ende 1963 in einer Richtlinie verallgemeinert werden. Auf dieser Grundlage wird erst dann mit der Bildung von Schiedskommissionen in allen Kreisen begonnen. Die Annahme der vorgelegten Dokumente zur weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Rechtspflege ist ein bedeutsamer Schritt zur Weiterentwicklung der sozialistischen Demokratie, zur Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik. Indem die Einheit von werktätigem Volk und Rechtspflege weiter erstarkt, werden auch die Garantien für die Rechte und Freiheiten der Bürger, die ihnen die sozialistische Ordnung gewährt, immer wirksamer. Die Grundlage für diese sozialistische Entwicklung unseres Rechts, unserer Rechtspflege und unserer sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Befreiung der Volksmassen von der Ausbeutung. Sie stellt die wirkliche Gleichheit und die Gemeinsamkeit der Menschen dar, ihr brüderliches Zusammenwirken an der Lösung der großen Aufgaben des sozialistischen Aufbaus. Dr. ARMIN FORKER, beauftr. Dozent an der Juristenfakultät der Karl-Marx-XJniversität Leipzig Für eine höhere Qualität bei der Untersuchung strafbarer Handlungen! Es ist unbestritten, daß die Staatsanwälte sehr große Anstrengungen machen müssen, um entsprechend den Grundsätzen des Rechtspflegeerlasses zu gewährleisten, daß alle gesellschaftlichen Erscheinungen, die den Verdacht einer strafbaren Handlung begründen, aufgedeckt und die Straftaten allseitig aufgeklärt werden1. Denn eine Untersuchung, die zugleich auf eine tiefgründige Erforschung der konkreten Ursachen und Bedingungen der einzelnen Straftaten gerichtet ist, erfordert nicht nur exakte juristische und kriminalistische wie auch' ökonomische, technologische, psychologische und soziologische Kenntnisse, sondern sie verlangt auch „ein neues, schöpferisches Herangehen an jedes einzelne Strafverfahren und ein tiefes Verständnis der Forderungen, die insbesondere durch die Beschlüsse des Staatsrates zur Rechtspflege an unsere Strafverfolgungsorgane gestellt werden“2. Es wird immer deutlicher, daß die Aufgaben der Rechtspflegeorgane auch durch eine Untersuchungsmetho-d i k, die den gesellschaftlichen Anforderungen entspricht, durchgesetzt werden müssen. Unbestritten ist aber auch, daß ebensolche Anstrengungen von der Wissenschaft und zwar von der Kriminalistik, der Strafrechts- und Strafprozeßrechtswissenschaft gefordert werden müssen, um die wissenschaftlichen Grundsätze für die Untersuchungsführung und die Methodologie der Ursachenerforschung unter Auswertung der Erfahrungen der Sowjetunion und der anderer sozialistischer Staaten zu entwickeln. / Der Staatsanwalt muß die Untersuchungsorgane auf eine wissenschaftliche Untersuchungsführung orientieren, auf eine planvolle Untersuchung unter allseitiger Einbeziehung der Werktätigen zum Zwecke der Aufdeckung und Aufklärung der strafrechtswidrigen 1 Vgl. FuntyWinkelbauer/Windisch, „Welche Aufgaben ergeben sich aus den Grundsätzen des Staatsratserlasses für die staats-anwaltschaftliche Leitung des Ermittlungsverfahrens?“, NJ 1963 S. 67 ff. 2 M. Benjamin. „Wie können die Ursachen der Kriminalität erforscht werden?“, NJ 1963 S. 52. Handlung und ihrer Ursachen. Voraussetzung ist hierbei, daß alle Beweisunterlagen, auch durch Anwendung der fortgeschrittensten naturwissenschaftlich-technischen Erkenntnisse, erschöpfend ausgewertet werden. Jede dieser Ermittlungshandlungen muß auf die weitere Durchsetzung der sozialistischen Verhältnisse und auf die Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger der DDR gerichtet sein. Wenn der Staatsanwalt die. Ermittlungsergebnisse der Untersuchungsorgane durch eigene Feststellungen auf ihre Vollständigkeit und Wahrheit hin überprüft oder die Ermittlungen selbst führt, dann nimmt er nicht mehr nur schlechthin durch Anleitung und Kontrolle, sondern durch sein eigenes Beispiel auf die Untersuchungsorgane und auf die Erhöhung der Qualität der Ermittlungen Einfluß. Zu den kriminalistischen Methoden und Mitteln, die der Staatsanwalt nicht nur „kennen“, sondern im höchsten Maße „beherrschen“ muß, gehört als Kettenglied zur Verbesserung des Niveaus der Untersuchung die Untersuchung splanung, denn sie ist in erster Linie eine Frage der Leitungstätigkeit. Wenn man Fehler und Mängel in der Untersuchungspraxis analysiert, wird man immer wieder Schwächen in der Untersuchungsanlage, in der Untersuchungsführung, vorwiegend aber in der Planung also in der Leitung der Untersuchung feststellen können. Dabei zeigen sich mitunter dogmatische Züge, die u. a. ihren Ausdruck darin finden, den Untersuchungsgang zu schematisieren, die Planung als eine beliebige Untersuchungsmaßnahme aufzufassen, sie lediglich mit dem Aufstellen eines „Üntersuchungsplans“ gleichzustellen. Mitunter werden nicht alle Untersuchungsversionen ausgearbeitet und konsequent überprüft; es wird verabsäumt, während der Untersuchung die Wirksamkeit der einzelnen Untersuchungsmaßnahmen einzuschätzen und ihre Anordnung sorgfältig zu überlegen. Es muß doch bedenklich stimmen, wenn einzelne Mitarbeiter der Untersuchungsorgane formale Pläne, die überhaupt nicht zur Grundlage der Ermitt- 229;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 229 (NJ DDR 1963, S. 229) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 229 (NJ DDR 1963, S. 229)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Im sozialistischen Strafreoht gilt der Grundsatz des Tatprinzips, ohne keine Straftat. Oie Analyse der Tatbegehung bestirnter Straftaten ist von grundlegender Bedeutung für die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung durch Staatssicherheit ist;. Entscheidende Kriterien für die Charakterisierung einer Straftat der allgemeinen Kriminalität als politisch-operativ bedeutsam sind insbesondere - Anzeichen für im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen. Sie charakterisieren gleichzeitig die hohen Anforderungen, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der operativer! Verwendbarkeit dieser Personen für die subversive Tätigkeit des Feindes und zum Erkennen der inoffiziellen Kräfte Staatssicherheit in deh Untersuchüngshaftanstalten und Strafvollzugseiniichtungen, Unzulänglichkeiten beim Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der BezirksVerwaltung für Staatssicherheit Berlin eindeutig erkennen, daß feindlich-negative Kräfte versuchen ihre Aktivitäten zur otörunn er Dichemoit.

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