Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 227

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 227 (NJ DDR 1963, S. 227); \ Durchsetzung der objektiven Entwicklungsgesetze des Sozialismus dient. Mit der zunehmenden Durchsetzung der Entwicklungsgesetze des Sozialismus und der vollen Entfaltung der sozialistischen Gesellschaftsordnung sind die Bedingungen herangereift, die Rechtspflege noch stärker als aktives Instrument zur Durchsetzung dieser Gesetzmäßigkeiten Weiter auszugestalten, sie als Bestandteil der staatlichen Leitungstätigkeit weiterzuentwickeln, um deren Effektivität zu erhöhen. Der Erlaß legt fest, daß die Rechtsprechung der einheitlichen Leitung durch das Oberste Gericht unterliegt. Das Oberste Gericht wird tätig auf der Grundlage der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie anderer Rechtsvorschriften. Es leitet so die Rechtsprechung aller Gerichte in der DDR und gewährleistet die einheitliche und richtige Gesetzesanwendung durch alle Gerichte. Das Oberste Gericht sichert, daß die Rechtsprechung, wie es im Erlaßentwurf heißt, „den Erfordernissen der objektiven Gesetze des Sozialismus entspricht und der Festigung und dem Schutz der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse, insbesondere der Entwicklung des Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger, dient“. Dieser Ausbau des Obersten Gerichts zum Organ, das die Einheitlichkeit der Rechtsprechung auf der Grundlage der Entwicklungsgesetze der sozialistischen Gesellschaftsordnung zu gewährleisten hat, hängt auf das engste zusammen mit der weiteren Entfaltung des sozialistischen Rechts. In der Rechtspflege wird hier die Erkenntnis durchgesetzt, die der Vorsitzende des Staatsrates, Walter Ulbricht, in der Sitzung des Staatsrates vom 30. Januar 1961 formulierte: „Die Rechtspflege unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht verfolgt keine anderen Ziele und kennt keine anderen Gesetzmäßigkeiten als die sozialistische Gesellschaftsordnung selbst." Das Oberste Gericht ist der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich. Diese Verbindung des Obersten Gerichts mit den höchsten Organen der Leitung der sozialistischen Entwicklung garantiert, daß unsere sozialistische Rechtsprechung zum festen Bestandteil der gesamtstaatlichen Leitungstätigkeit wird. Indem das Oberste Gericht auf der Grundlage der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer und der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates die neuen politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Erscheinungen beim umfassenden sozialistischen Aufbau analysiert, die neu auftretenden Probleme in der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsbeziehungen erkennt und die Rechtsprechung auf deren Lösung orientiert, wird ein höheres Niveau der Rechtsprechung erreicht. Sie kann sich jetzt noch besser auf der Grundlage der objektiven Gesetzmäßigkeiten der sozialistischen Gesellschaft entwickeln. Damit aber wird zugleich ihre gesellschaftliche Wirksamkeit bei der Durchsetzung dieser Gesetzmäßigkeiten erhöht. Die so hergestellte festere Einheit zwischen dem Kampf um die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung so wie sie sich auf der Grundlage der Leitung der Volkswirtschaft nach dem Produktionsprinzip vollzieht verbindet die Rechtspflege und damit alle Fragen der Gesetzlichkeit und der strikten Einhaltung der Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens mit den Grundfragen der gesellschaftlichen Entwicklung, mit dem Kampf um die Entfaltung der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse, insbesondere die allseitige Entwicklung der Produktivkräfte. Die Diskussion über die Grundsätze des Entwurfes des Erlasses half, jetzt besser zu verstehen, daß unter den herangereiften neuen gesellschaftlichen Entwicklungsbedingungen in unserer sozialistischen Rechtspflege sowie im Kampf um die strikte Wahrung der Gesetzlichkeit kein Platz ist für Schematismus und Dogmatismus, die durch Blindheit gegenüber den gesellschaftlichen Entwicklungsgesetzen gekennzeichnet sind und darum nicht an die konkreten Fragen unserer Entwicklung heranführen. Jede Isolierung der Rechtsprechung von der Entwicklung der Volkswirtschaft, dem Kampf um die Durchsetzung ihrer Leitung nach dem Produktionsprinzip ist ein Hemmnis für die Entwicklung unserer Rechtspflege und die strikte Durchsetzung unserer sozialistischen Gesetzlichkeit. Das aber stellt erhöhte Anforderungen an die Tätigkeit der Rechtspflegeorgane. Ihre Entscheidungen können nur dann richtig und wirkungsvoll sein, wenn sie der sozialistischen Gesetzlichkeit entsprechen und eng mit den Hauptproblemen unserer gesellschaftlicken Entwicklung verbunden sind. Die gewachsene Kraft der Gesellschaft selbst, insbesondere ihre politisch-moralische Einheit, versetzt uns in die Lage, die Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft immer mehr zu dem bestimmenden Faktor der Rechtspflege zu erheben. Diese neue Stufe der Entwicklung der staatlichen Leitung der sozialistischen Gesellschaft ist zugleich der Ausdruck der Vertiefung und Festigung der politisch-moralischen Einheit in unserer Entwicklung, des gewachsenen gesellschaftlichen Bewußtseins, der gesellschaftlichen Verantwortlichkeit und Disziplin. Die Entfaltung der sozialistischen Gesellschaftsordnung erfordert, daß die durch sie freigesetzten gesellschaftlichen Kräfte auch in der Rechtspflege breit zur Wirksamkeit kommen. Das ist in dem Erlaß in den vielfältigsten Formen geschehen. In dieser Richtung wurde die Tätigkeit der Gerichte weiter ausgebaut wie auch ein entscheidender Schritt durch die Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Rechtspflege getan. Geringfügige Straftaten und die gütliche Beilegung kleinerer zivilrechtlicher Streitigkeiten können nach dem Erlaß den Konfliktkommissionen bzw. den Schiedskommissionen übertragen werden. Dieser Schritt des Aufbaus der gesellschaftlichen Rechtspflege zeichnet den Erlaß als ein bedeutsames Dokument unserer sozialistischen Entwicklung aus. Es ist völlig natürlich, daß das Interesse in der breiten Volksaussprache sich gerade diesen neuen Formen der Teilnahme der Werktätigen an der Rechtspflege besonders zuwandte. Die Stellung und die größeren Aufgaben der Konfliktkommissionen, die Bildung von Schiedskommissionen und die Einführung des gesell-, schaftlichen Anklägers und gesellschaftlichen Verteidigers waren vielfach Hauptgegenstand der Diskussion und der Vorschläge. Die allseitige Zustimmung gerade auch zu diesen Vorschlägen und die große Bereitschaft der Werktätigen, an der Erziehung von Rechtsverletzern mitzuwirken, trat in der Aussprache mit großer Deutlichkeit zutage. Darauf beruhen auch die Bestimmungen des Erlasses, die festlegen, daß die Gerichte von einer Freiheitsstrafe absehen können, wenn sozialistische Kollektive die Bürgschaft für den / “'geklagten übernehmen und damit seine Erziehung gewährleistet werden kann. Die Erziehung der Verurteilten durch das Kollektiv kann sich jetzt auch in der Richtung geltend machen, daß ein Angeklagter bedingt-verurteilt werden kann also nicht der Freiheitsentziehung unterworfen wird und ihm zugleich auferlegt werden kann, eine bestimmte Frist lang das Kollektiv nicht zu verlassen. Alle diese Maßnahmen bauen auf der Festigkeit unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung auf. Zu ihrem Schutz gegen die verbrecherischen Anschläge der 22 7;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 227 (NJ DDR 1963, S. 227) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 227 (NJ DDR 1963, S. 227)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse bei der Bekämpfung der subversiven Aktivitäten der Angehörigen der Militärinspektion weiseB-i., Verstärkt sind deshalb vor allem die quartalsmäßigen Belehrungen zu nutzen, den Angehörigen alle im Zusammenhang mit der Anmeldung mit der Beantragung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung möglichen und erforderlichen Prüfungshandlungcn sowie der Untersagung der Durchführung zu beachtenden Aspekte ergeben sich aus der Grenzordnung, die, die Voraussetzungen regelt, unter denen die Angehörigen der Grenztruppen befugt sind, Beweisgegenstände zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen besteht in der Hutzung der Potenzen weiterer staatlicher Organe, Einrichtungen und Betriebe sowie von gesellschaftlichen Organisationen.

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