Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 217

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 217 (NJ DDR 1963, S. 217); Friedens und der internationalen Sicherheit, das Verbot der Aggressionshandlungen und -drohungen sowie die Achtung der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker und die Pflege der internationalen Zusammenarbeit verpflichtend festgelegt sind. Durch die gegenwärtige Praxis der politischen Sonderstraf-kammern wird bereits jedes Eintreten für die Verständigung zwischen Bürgern beider deutscher Staaten bestraft. Der Entwurf soll diese rechtswidrige und gegen die Präambel des Grundgesetzes verstoßende Rechtsprechung legalisieren und weiter verschärfen. Mit den Bestimmungen über die sogenannte Staatsgefährdung sollen alle Kontakte gesellschaftlicher Organisationen oder anderer Institutionen sowie einzelner Bürger aus beideh deutschen Staaten, die der gegenseitigen Verständigung über die Erhaltung des Friedens und der Wiedervereinigung dienen, unterbunden und bestraft werden. Jede Bewegung in der westdeutschen Bevölkerung gegen Faschismus und Krieg, für Demokratie und Frieden soll mit den sogenannten Staatsgefährdungs- und Hochverrats-bestimmungen schon in ihrer Keimform erstickt werden. Die Verfolgung nicht mit der Regierungspolitik bedingungslos übereinstimmender Kräfte durch die politische Justiz beweist, daß jegliche Kritik an der Bonner Regierungspolitik auch mit den Mitteln des Strafrechts unterdrückt wird. Die im Grund-' gesetz garantierten Grundrechte und Freiheiten, wie die Meinungs- und Pressefreiheit, die Vereinsfreiheit sowie das Koalitions- und Streikrecht, sollen noch mehr abgebaut werden. Der westdeutschen Bevölkerung würden damit die letzten Reste der im Grundgesetz festgelegten demokratischen Rechte genommen werden. In seiner gesamten friedensfeindlichen, antinationalen und antidemokratischen Fassung verbindet sich der StGB-Entwurf mit der Notstandsgesetzgebung zu einem engmaschigen Netz des Terrors gegen alle westdeutschen Bürger, die nicht bereit sind, den unheilvollen Weg der Kriegsvorbereitung in der Bundesrepublik mitzugehen. Daß dabei alle objektiven rechtlichen Kriterien ignoriert werden, zeigt bereits die gegenwärtige Spruchpraxis der Gerichte in Westdeutschland. Ein solcher Inhalt des Entwurfs entspricht seinen Verfassern. An der Ausarbeitung des Entwurfs haben maßgebende Blutjuristen Hitlers und Naziprofessoren entscheidend mitgewirkt. Von- 24 Mitgliedern der „Großen Strafrechtskommission" bekleideten 16 einflußreiche juristische Funktionen im Hitlerstaat, unter ihnen die Blut- und Nazijuristen Fränkel und Jagusch, die unter dem Druck der von der Deutschen Demokratischen Republik veröffentlichten Beweismaterialien inzwischen von dem Posten des Generalbundesanwaltes bzw. des Präsidenten des Dritten Politischen Strafsenats des Bundesgerichtshofes entfernt werden mußten. Gegen Fränkel wurde jetzt von der westdeutschen Staatsanwaltschaft das strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Kräfte möchten nunmehr die Gedanken des faschistischen StGB-Entwurfs aus dem Jahre 1936 zum Gesetz erheben, um es mit den immer noch amtierenden 896 Blutrichtern und maßgebenden Nazijuristen zur völligen Beseitigung der Grundrechte einzusetzen. In diesem Zusammenhang- möchten wir Ihre Aufmerksamkeit darauf lenken, daß die Bundesregierung in ihrer amtlichen Begründung offen zum Ausdruck brächte, daß man „wertvolle Gedanken" aus dem faschistischen Entwurf von 1936 übernommen habe. Der Weg, der mit diesem StGB-Entwurf weiter beschritten wird, würde zur Wiederholung des von der Hitlerjustiz im Namen des „Rechts" errichteten Systems der Ungerechtigkeit, der Verletzung der Gesetze der Menschlichkeit führen, über das im Nürnberger Juristenprözeß des Jahres 1947 das Urteil der Völker gefällt wurde. Es hängt jetzt von Ihnen als Abgeordneten des Bundestages ab, mit dem StGB-Entwurf keine neue Fehlentscheidung zu treffen. Da die Bundesregierung die westdeutsche Bevölkerung über den Inhalt des StGB-Entwurfs im unklaren lassen will, hat sie den Entwurf nicht vor der Bevölkerung zur Diskussion gestellt, und auch in der amtlichen Begründung wurde offensichtlich nicht der wahre Charakter des Gesetzes dargelegt. Im völligen Gegensatz dazu fand in der Deutschen Demokratischen Republik gegenwärtig eine Volksaussprache über den „Entwurf des Erlasses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege" vom 5. Dezember 1962 statt, an der über 1,6 Millionen Bürger teilnahmen, wobei über 5000 Vorschläge zum Entwurf eingebracht wurden. Ihre eigene verantwortliche Prüfung des vorliegenden StGB-Entwurfs wird auch Sie zu dem Ergebnis führen, daß er im völligen Widerspruch zum Grundgesetz steht. Als Abgeordneter, der Sie die Anerkennung und Verbindlichkeit des Völkerrechts im Artikel 25 des Grundgesetzes ernst nehmen, können Sie niemals einem solchen Entwurf zustimmen, der in entscheidenden Fragen das Völkerrecht mißachtende Tatsachen schaffen soll. Wie Sie selbst wissen, mehren sich aus der westdeutschen Bevölkerung die Stimmen, unter ihnen auch namhafter Juristen, die voller Unbehagen diesen Entwurf ablehnen. Sie erkennen, daß er in den entscheidenden Fragen der Sicherung des, Friedens, der Demokratie und der Wiedervereinigung gegen die Interessen des Volkes gerichtet ist. Im Interesse der Gerechtigkeit, der Demokratie und des Friedens ist es daher zwingend geboten, die vorgesehene Beratung des Entwurfs im Bundestag zurückzuweisen. Seien Sie sich Ihrer Verantwortung bewußt und achten Sie das Recht! Mit vorzüglicher Hochachtung Der Rechtsausschuß der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik gez.: Prof. Dr. Karl Polak Mitglied des $taatsrates der Deutschen Demokratischen Republik Mitglied der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin Stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses der Volkskammer Dr. GERHARD HANEY, beauftr. Dozent am Instity.t für Staats- und Rechtstheorie der Friedrich-Schiller-Universität Jena Die Krise der Justiz und die Zivilprozefjreform Das Bonner Justizministerium hat eine recht umfangreiche Denkschrift der Kommission zur Vorbereitung einer Reform der westdeutschen Zivilgerichtsbarkeit veröffentlicht1. Es ist nicht das erste Mal, daß der kapitalistische Zivilprozeß in Deutschland reformiert wer- l Bericht der Kommission zur Vorbereitung einer Reform der Zivilgerichtsbarkeit. Herausgegeben vom Bundesjustizthiniste-rium, Bonn 1961, 531 Seiten. Seitenangaben im Text beziehen sich auf diese Fundstelle. den soll. Der jetzige Bericht erinnert daran, daß die Klagen über den bürgerlichen Zivilprozeß wie auch die Rufe nach seiner Reform ebenso alt sind wie die Reichsjustizgesetze, also mit der Machtausübung der deutschen Großbourgeoisie parallel gehen. Die Kritik an der bürgerlichen Justiz mit ihrem Verfahrensgang hat bis auf den heutigen Tag nicht aufgehört. 217;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 217 (NJ DDR 1963, S. 217) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 217 (NJ DDR 1963, S. 217)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zur Kaderarbeit und vorhandenen Erfordernissen in den aktiven Dienst Staatssicherheit übernommen werden. Sie sind langfristig als Perspektivkader in der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit hinsichtlich ihrer Eignung zu prüfen und zu entwickeln. Bei der Übernahme von in den aktiven Dienst Staatssicherheit ist zu gewährleisten daß keine Gefährdung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß konkret festgelegt wird, wo und zur Lösung welcher Aufgaben welche zu gewinnen sind; die operativen Mitarbeiter sich bei der Suche, Auswahl und Gewinnung auf Personen konzentrieren, die den festgelegten Anforderungen entsprechen; die Möglichkeiten der Diensteinheit zur qualifizierten Gewinnung von allseitig und ideenreich genutzt werden; die Methoden für die Gewinnung von Erkenntnissen ist und die wesentlichsten Erkenntnisse mung erarbeitet werden. Es lassen sich Verfahren auffinden, stufe entsprechen. Hinsichtlich der Beschuldigtenaussag Bild.

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