Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 215

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 215 (NJ DDR 1963, S. 215); Im vierten Teil soll, wie insbesondere das Zentrale Staatliche Vertragsgericht forderte, der Vertrag über wissenschaftlidi-technische Leistungen als Grundtyp herausgearbeitet werden, während im fünften Teil, nach einem allseitig gebilligten Vorschlag des Instituts für Zivilrecht der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, die wichtigsten Verträge über Investitionsleistungen zusammengefaßt werden, nämlich der Bauleistungsvertrag, der Montagevertrag und der Projektierungsvertrag. An den weiteren Teilen (Transportvertrag, Verwahrungsvertrag, Verträge über. Bank- und Kreditverhältnisse, Versicherungsvertrag) ergeben sich keine wesentlichen Veränderungen. Neu ist das Vorhaben, in einem weiteren Abschnitt Verträge über gemeinsame Tätigkeit zusammenzufassen. Hierunter sollen erstens alle Verträge über gemeinsame Einrichtungen sozialistischer Organisationen fallen, wie z. B. Verträge über zwischengenossenschaftliche Einrichtungen. Zweitens ist hier an den Gesellschaftsvertrag unter Bürgern gedacht, der in der Praxis eine gewisse Rolle spielt, wie z. B. bei Lotteriespielergemeinschaften. Schließlich wurde auch der Vorschlag gebilligt, den Kommissionshandelsvertrag als eine bedeutsame Form der Einbeziehung des privaten Einzelhandels in die sozialistische Entwicklung in einem besonderen Vertragstyp zu regeln. dZaekt und Justiz iu dar dZundasrapublik Der Bonner StGB-Entwurf darf nicht Gesetz werden! Rechtsausschuß der Volkskammer appelliert an Bundestagsabgeordnete Am 16. März 1963 beschäftigte sich der Rechtsausschuß der Volkskammer unter Leitung des Stellvertretenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Prof. Dr. Karl Polak, Mitglied des Staatsrates, mit dem Entwurf des neuen westdeutschen Strafgesetzbuches. Zu Beginn der Beratung führte Prof. Dr. Polak aus, daß der westdeutsche StGB-Entwurf keineswegs nur eine innerstaatliche Angelegenheit der Bundesrepublik ist. Er ist ein Reflex der aggressiven Außenpolitik, die gegen das Potsdamer Abkommen und die Charta der Vereinten Nationen verstößt. Der Terror nach außen ist mit der Unterdrückung nach innen auf das engste verbunden. Hier offenbart sich das Strafrecht wieder als Instrument des Schreckens, das dazu dienen soll, eine furchtbare Politik durchzuführen. Prof. Dr. Polak erinnerte daran, daß auch bei den Nazis der Ausbau ihrer Macht mit dem Ausbau des Strafrechts begann. Es kommt heute darauf an, diesen Inhalt des StGB-Entwurfs den Bürgern Westdeutschlands und der ganzen Welt sichtbar zu machen. Diese Aufklärungsarbeit über das westdeutsche Strafrecht ist ein wichtiger Teil unserer Arbeit zur Aktivierung der Massen in ihrem Kampf für Frieden, Gerechtigkeit und Menschenwürde. Das allein kann heute nur die Grundlage des Rechts sein. Unser Recht beruht auf dieser Grundlage. Während in Westdeutschland die gegenwärtige Politik dazu führen muß, daß der Graben zwischen Volk und Recht immer tiefer klafft, gehören solche Widersprüche bei uns längst der Vergangenheit an. Das sozialistische Recht ist Ausdruck des Willens des Volkes, seines Willens zum Frieden, seines Kampfes für die Durchsetzung der friedlichen Koexistenz. Der neue westdeutsche StGB-Entwurf, sollte er Gesetz werden, ist nur geeignet, die Atmosphäre in Deutschland weiter zu vergiften und die Aggressionsgefahr, die von dem westdeutschen Imperialismus ausgeht, zu verstärken. Wir fühlen uns daher verpflichtet, so führte Prof. Dr. Polak weiter aus, die Abgeordneten des Bundestages auf die Gefahren des Entwurfs aufmerksam zu machen. Nachdem Abg. Rolf Kaulfersch, Stellvertreter des Ministers der Justiz, darauf hingewiesen hatte, daß nach den Verlautbarungen der westdeutschen Regierung der StGB-Entwurf Ende März im Bundestag behandelt werden soll, nahm Dr. Hans Weber, Direktor des Instituts für Strafrecht der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, das Wort zu einer gutachtlichen Stellungnahme. Dr. Weber führte aus: „In diesen Wochen befassen sich die Abgeordneten der höchsten Parlamente beider deutscher Staaten mit wichtigen Gesetzen, die das Strafrecht und die Strafrechtsprechung betreffen. Während die Grundsätze zum Erlaß des Staatsrates der DDR monatelang in Tausenden von Versammlungen von der Bevölkerung erörtert und über 5000 Vorschläge bei der Kanzlei des Staatsrates eingereicht wurden, ist der Entwurf des westdeutschen Strafgesetzbuches der Bevölkerung nicht zur Diskussion und Stellungnahme unterbreitet worden. Im Gegenteil: jede kritische Stellungnahme zur gegenwärtigen westdeutschen Justiz wird wie das Vorgehen gegen den hessischen Generalstaatsanwalt Dr. Bauer zeigt rigoros unterdrückt.“ An Hand der entscheidenden Bestimmungen wies Dr. Weber die Völkerrechts- und Grundgesetzwidrigkeit des Entwurfs nach. „Die Analyse des Entwurfs“, so führte er weiter aus, „liefert den Beweis, daß er die Aggressivität und die Revancheforderungen des westdeutschen Imperialismus und Militarismus in sich aufgenommen hat“. In der anschließenden Debatte wurde von allen Diskussionsrednern ausgehend von ihrem wichtigsten Wählerauftrag, alles zu tun, um den Frieden zu erhalten die ganze Gefährlichkeit des westdeutschen StGB-Entwurfs aufgezeigt. Abg. Edith B a u m a n n betonte, daß bei der Diskussion über den Staatsratserlaß und den westdeutschen StGB-Entwurf der prinzipielle Unterschied der beiden gesellschaftlichen Ordnungen in Deutschland klar ersichtlich wurde. Die Pflicht zur Stellungnahme des Rechtsausschusses der Volkskammer, der die staatlichen Interessen der DDR wahrzunehmen hat, ergibt sich vor allem aus der vorgesehenen Regelung des Geltungsbereichs in dem neuen westdeutschen StGB-Entwurf. Die Völker werden es nicht hinnehmen, daß die Bundesrepublik ihre Gesetze auf Gebiete anderer Staaten ausdehnen will. Mit aller Eindringlichkeit sagte daher Abg. Erich U h 1 i c h , daß der § 3 (Geltungsbereich) Ausdruck des Programms der CDU/CSU von der „Befreiung“ der Ostgebiete und damit ein Verbrechen ist. Wenn früher selbst von einzelnen westdeutschen Regierungsvertre-tem der Gedanke einer Konföderation geäußert wurde,;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 215 (NJ DDR 1963, S. 215) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 215 (NJ DDR 1963, S. 215)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen- der Untersuchungshaftvoilzugsorduung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Dabei haben, solche Schwerpunkte im Mittelpunkt zu stehen, wie - Abstimmung aller politisch-operativen Maßnahmen, die zur Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie unter Berücksichtigung der ooeraiiv bedeutsamen Regimebedingungen im Operationsgebiet auf der Grundlage langfristiger Konzeptionen zu erfolgen. uen est-. Die Vorgangs- und. personc-nbez.ogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die Gewährleistung des Schutzes und der inneren Sicherheit der DDR. dlpuv Schaltung jeglicher Überraschungen erfordert, die Arbeit der operati einheiten der Abwehr mit im und nach dem Operationsgebiet ist nach folgenden Grünäsalen zu organisieren: Die Arbeit mit im und nach. dfempecatiensgebiet i. voigoug und -nenbezogin durchzuführen.

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