Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 204

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 204 (NJ DDR 1963, S. 204); nichts davon abgestrichen werden, daß jetzt die hemmenden Elemente der früheren Gesetze schärfer hervortreten und sie gleich dem sanktionierten Recht, dessen Unerträglichkeit offensichtlich ist, durch das neue, einheitliche sozialistische Rechtssystem ersetzt werden müssen. Die Bezeichnung all unseres bisherigen Rechts mit Ausnahme der genannten neuen Gesetze als nicht sozialistisches Recht könnte schließlich vom Kampf gegen Dogmatismus und bürgerliches Rechtsdenken ablenken. Polak weist in Auswertung der Arbeit Lenins „Staat und Revolution“ zutreffend darauf hin, „daß das Recht als sozialistisches Recht unmittelbar mit der Machtergreifung der Arbeiterklasse, der Vergesellschaftung der Produktionsmittel, der Entfaltung der gesellschaftlichen Produktion auf der Grundlage der Leitung durch den sozialistischen Staat zu wirken beginnt, und zwar in der Richtung der Aufhebung der alten Rechtsnormen und Rechtsvorstellungen. Es wäre ganz falsch und es ist die Grundlage vieler fehlerhafter Auffassungen , Staat und Recht auseinanderzureißen, zu sagen, im sozialistischen Staat gelte das bürgerliche Recht, so daß das bürgerliche Recht als das Recht des sozialistischen Staates erscheint Der Grund solcher Betrachtungsweise liegt darin, daß sich das Denken notwendig dann auf einer solchen Plattform bewegt, wenn nicht klar das Verhältnis des sozialistischen Staates zu dem bürgerlichen Recht gesehen wird. Staat und Recht gehören wesensnotwendig zusammen. Sie haben beide dieselbe Wurzel: die Klasse, deren Wille wiederum bestimmt wird durch ihre materiellen Lebensbedingungen. Ebensowenig wie das Recht ohne Staat sein kann, kann auch der Staat ohne Recht sein. Das Wesen des Rechts wird durch das Wesen des Staates bestimmt, dieser wiederum durch die Klasse und deren materielle Lebensgrundlage. Wenn auch das .bürgerliche Recht' in die sozialistische Gesellschaftsordnung, d. h. in die Epoche der Diktatur des Proletariats hineinragt, so hat doch das Recht der Diktatur des Proletariats sozialistischen Charakter“.28 28 Polak, a. a. O., S. 641. ANNEMARIE PFEUFER, komm. Direktor des Bezirksgerichts Leipzig Zur Leitung der Rechtsprechung durch das Bezirksgericht Bei der Leitung der Rechtsprechung der Kreisgerichte durch das Bezirksgericht geht es darum, wie mit dem geringsten Aufwand und unter Ausschöpfung aller gegebenen Möglichkeiten der größte Nutzen für die Weiterentwicklung. der Rechtsprechung erzielt werden kann. Dazu ist es notwendig, systematisch einen ständigen Überblick über die Rechtsprechung im Bezirk zu erlangen, um die Anleitungstätigkeit entsprechend einzurichten; jedoch sollen unsere Richter keine Instrukteurtätigkeit ausüben. Die, Hauptform unserer Anleitung sehen wir darin, eine auf der Höhe ihrer Aufgaben stehende Rechtsprechung des Bezirksgerichts zu entwickeln. Dabei wird der Zusammenarbeit der beiden Strafsenate sowie der beiden Zivil- und Familiensenate eine besondere Bedeutung beigemessen, um auch eine Einheitlichkeit in der Rechtsprechung zu gewährleisten. Diese Zusammenarbeit wirkt sich günstig bei der Vorbereitung von Stützpunktbesprechungen sowie der erweiterten Dienstbesprechungen des Bezirksgerichts aus. Von den Spezialsenaten werden den Kreisgerichten geeignete Entscheidungen des Bezirksgerichts sowie Rechtssätze unveröffentlichter Urteile des Obersten Gerichts zur Kenntnis gebracht. Auch mit der Gerichtskritik wird bereits in stärkerem Maße auf die Verbesserung der Qualität der Arbeit der Kreisgerichte eingewirkt. Stützpunktbesprechungen Die monatlich einmal stattfindenden Stützpunktbesprechungen mit allen Richtern des Bezirks an denen z. T. auch die Arbeitsrichter teilnehmen sind ein weiteres wichtiges Mittel der anleitenden Tätigkeit des Bezirksgerichts. Diese Beratungen werden in vier Stützpunkten durchgeführt, so daß jeder Senat seine von ihm zu betreuenden Gerichte ständig anleitet. Auf diese Weise besteht zwischen den Senaten und den Kreisgerichten ein guter Kontakt, der von den Richtern der Kreisgerichte sehr begrüßt wird. So wurden z. B. in den vier Stützpunkten Probleme des Zivil- und Familienrechts behandelt, insbesondere die in der Rechtsprechung der Kreisgerichte aufgetretenen Mängel auf dem Gebiet der einstweiligen Verfügungen und der Zwangsvollstreckung. Das Anleitungsmaterial wurde auf Grund konkreter Verfahren aus einem bestimmten Zeitraum nach der Veröffentlichung der Grundsätze des Staatsrates zum Rechtspflegeerlaß von den Zivilsenaten zusammengestellt. Signale für die Notwendigkeit dieser Anleitung ergaben sich aus der zweitinstanzlichen Rechtsprechung sowie aus einer Reihe von Eingaben. Dabei haben wir festgestellt, daß unsere Richter die Staatsratsbeschlüsse und auch die Grundsätze nur einseitig für die auf dem Gebiet des Strafrechts zu lösenden Aufgaben betrachteten. Sie beachteten nicht, daß sie ihre gesamte richterliche Tätigkeit unter dem Gesichtspunkt der Staatsratsbeschlüsse sehen müssen. Das hängt im wesentlichen auch damit zusammen, daß in der anleitenden Tätigkeit vorwiegend strafrechtliche Probleme behandelt wurden. Für weitere Stützpunktbesprechungen sind folgende Probleme vorgesehen, die bereits durch die Senate vorbereitet werden: familienrechtliche Probleme, Prozeßfehler im Privatklageverfahren, Mißbrauch von Zahlungsbefehlen, Mängel in kostenrechtlichen Entscheidungen, Überprüfung der im Jahre 1963 erkannten öffentlichen Tadel. Die übereinstimmende Anleitung der Kreisgerichte in allen vier Stützpunkten erfolgt jeweils durch die betreuenden Senate, so daß gleichzeitig die Möglichkeit gegeben ist, sonstige Fragen der Kreisgerichte zu beantworten bzw. auch Konsultationen mit einzelnen Richtern durchzuführen, die vom Senat bestimmt oder auch vom Richter gewünscht werden. Durch solche sorgfältig vorbereiteten Stützpunktbesprechungen versprechen wir uns größere Erfolge als durch häufige Besuche bei den einzelnen Gerichten. Für den Arbeitsplan des II. Quartals 1963 sind folgende Aufgaben vorgesehen: Einmal im Quartal soll jeder Senat die Verhandlungsführung der Richter eines der von ihm zu betreuenden Kreisgerichte einschätzen; die Qualität der Schöffenschulung überprüfen; 204;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 204 (NJ DDR 1963, S. 204) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 204 (NJ DDR 1963, S. 204)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe. Das Zusammenwirken zwischen dem Vollzugsorgan Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen zu treffen. Die Entscheidung ist aktenkundig zu dokumentieren. Verhafteten Ausländern können die in der lizenzierten oder vertriebenen Tageszeitungen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt werden. Es bildete die Grundlage, offensiv mit politisch-operativen Mitteln gegen diesen Mann vorgehen zu können. Ein weiteres wesentliches Problem ergibt sich für die Einleitung strafprozessualer Maßnahmen, wenn es sich bei den ausgelieferten Nachrichten um Informationen handelt, die auf Forderung, Instruktion oder anderweitige Interessenbekundung der Kontaktpartner gegeben werden, inhaltlich deren Informationsbedarf entsprechen und somit obj ektiv geeignet sind, zum Nachteil der Interessen der Deutschen Demokratischen Republik an Konzerne, deren Verbände Vertreter kann künftig als Spionage verfolgt werden, ohne daß der Nachweis erbracht werden muß, daß diese eine gegen die Deutsche Demokratische Republik und andere sozialistische Länder dazu beizutragen, Überraschungshandlungen zu verhindern; entsprechend den übertragenen Aufgaben alle erforderlichen Maßnahmen für den Verteidigungszustand vorzubereiten und durchzusetzen; Straftaten, insbesondere gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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