Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 204

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 204 (NJ DDR 1963, S. 204); nichts davon abgestrichen werden, daß jetzt die hemmenden Elemente der früheren Gesetze schärfer hervortreten und sie gleich dem sanktionierten Recht, dessen Unerträglichkeit offensichtlich ist, durch das neue, einheitliche sozialistische Rechtssystem ersetzt werden müssen. Die Bezeichnung all unseres bisherigen Rechts mit Ausnahme der genannten neuen Gesetze als nicht sozialistisches Recht könnte schließlich vom Kampf gegen Dogmatismus und bürgerliches Rechtsdenken ablenken. Polak weist in Auswertung der Arbeit Lenins „Staat und Revolution“ zutreffend darauf hin, „daß das Recht als sozialistisches Recht unmittelbar mit der Machtergreifung der Arbeiterklasse, der Vergesellschaftung der Produktionsmittel, der Entfaltung der gesellschaftlichen Produktion auf der Grundlage der Leitung durch den sozialistischen Staat zu wirken beginnt, und zwar in der Richtung der Aufhebung der alten Rechtsnormen und Rechtsvorstellungen. Es wäre ganz falsch und es ist die Grundlage vieler fehlerhafter Auffassungen , Staat und Recht auseinanderzureißen, zu sagen, im sozialistischen Staat gelte das bürgerliche Recht, so daß das bürgerliche Recht als das Recht des sozialistischen Staates erscheint Der Grund solcher Betrachtungsweise liegt darin, daß sich das Denken notwendig dann auf einer solchen Plattform bewegt, wenn nicht klar das Verhältnis des sozialistischen Staates zu dem bürgerlichen Recht gesehen wird. Staat und Recht gehören wesensnotwendig zusammen. Sie haben beide dieselbe Wurzel: die Klasse, deren Wille wiederum bestimmt wird durch ihre materiellen Lebensbedingungen. Ebensowenig wie das Recht ohne Staat sein kann, kann auch der Staat ohne Recht sein. Das Wesen des Rechts wird durch das Wesen des Staates bestimmt, dieser wiederum durch die Klasse und deren materielle Lebensgrundlage. Wenn auch das .bürgerliche Recht' in die sozialistische Gesellschaftsordnung, d. h. in die Epoche der Diktatur des Proletariats hineinragt, so hat doch das Recht der Diktatur des Proletariats sozialistischen Charakter“.28 28 Polak, a. a. O., S. 641. ANNEMARIE PFEUFER, komm. Direktor des Bezirksgerichts Leipzig Zur Leitung der Rechtsprechung durch das Bezirksgericht Bei der Leitung der Rechtsprechung der Kreisgerichte durch das Bezirksgericht geht es darum, wie mit dem geringsten Aufwand und unter Ausschöpfung aller gegebenen Möglichkeiten der größte Nutzen für die Weiterentwicklung. der Rechtsprechung erzielt werden kann. Dazu ist es notwendig, systematisch einen ständigen Überblick über die Rechtsprechung im Bezirk zu erlangen, um die Anleitungstätigkeit entsprechend einzurichten; jedoch sollen unsere Richter keine Instrukteurtätigkeit ausüben. Die, Hauptform unserer Anleitung sehen wir darin, eine auf der Höhe ihrer Aufgaben stehende Rechtsprechung des Bezirksgerichts zu entwickeln. Dabei wird der Zusammenarbeit der beiden Strafsenate sowie der beiden Zivil- und Familiensenate eine besondere Bedeutung beigemessen, um auch eine Einheitlichkeit in der Rechtsprechung zu gewährleisten. Diese Zusammenarbeit wirkt sich günstig bei der Vorbereitung von Stützpunktbesprechungen sowie der erweiterten Dienstbesprechungen des Bezirksgerichts aus. Von den Spezialsenaten werden den Kreisgerichten geeignete Entscheidungen des Bezirksgerichts sowie Rechtssätze unveröffentlichter Urteile des Obersten Gerichts zur Kenntnis gebracht. Auch mit der Gerichtskritik wird bereits in stärkerem Maße auf die Verbesserung der Qualität der Arbeit der Kreisgerichte eingewirkt. Stützpunktbesprechungen Die monatlich einmal stattfindenden Stützpunktbesprechungen mit allen Richtern des Bezirks an denen z. T. auch die Arbeitsrichter teilnehmen sind ein weiteres wichtiges Mittel der anleitenden Tätigkeit des Bezirksgerichts. Diese Beratungen werden in vier Stützpunkten durchgeführt, so daß jeder Senat seine von ihm zu betreuenden Gerichte ständig anleitet. Auf diese Weise besteht zwischen den Senaten und den Kreisgerichten ein guter Kontakt, der von den Richtern der Kreisgerichte sehr begrüßt wird. So wurden z. B. in den vier Stützpunkten Probleme des Zivil- und Familienrechts behandelt, insbesondere die in der Rechtsprechung der Kreisgerichte aufgetretenen Mängel auf dem Gebiet der einstweiligen Verfügungen und der Zwangsvollstreckung. Das Anleitungsmaterial wurde auf Grund konkreter Verfahren aus einem bestimmten Zeitraum nach der Veröffentlichung der Grundsätze des Staatsrates zum Rechtspflegeerlaß von den Zivilsenaten zusammengestellt. Signale für die Notwendigkeit dieser Anleitung ergaben sich aus der zweitinstanzlichen Rechtsprechung sowie aus einer Reihe von Eingaben. Dabei haben wir festgestellt, daß unsere Richter die Staatsratsbeschlüsse und auch die Grundsätze nur einseitig für die auf dem Gebiet des Strafrechts zu lösenden Aufgaben betrachteten. Sie beachteten nicht, daß sie ihre gesamte richterliche Tätigkeit unter dem Gesichtspunkt der Staatsratsbeschlüsse sehen müssen. Das hängt im wesentlichen auch damit zusammen, daß in der anleitenden Tätigkeit vorwiegend strafrechtliche Probleme behandelt wurden. Für weitere Stützpunktbesprechungen sind folgende Probleme vorgesehen, die bereits durch die Senate vorbereitet werden: familienrechtliche Probleme, Prozeßfehler im Privatklageverfahren, Mißbrauch von Zahlungsbefehlen, Mängel in kostenrechtlichen Entscheidungen, Überprüfung der im Jahre 1963 erkannten öffentlichen Tadel. Die übereinstimmende Anleitung der Kreisgerichte in allen vier Stützpunkten erfolgt jeweils durch die betreuenden Senate, so daß gleichzeitig die Möglichkeit gegeben ist, sonstige Fragen der Kreisgerichte zu beantworten bzw. auch Konsultationen mit einzelnen Richtern durchzuführen, die vom Senat bestimmt oder auch vom Richter gewünscht werden. Durch solche sorgfältig vorbereiteten Stützpunktbesprechungen versprechen wir uns größere Erfolge als durch häufige Besuche bei den einzelnen Gerichten. Für den Arbeitsplan des II. Quartals 1963 sind folgende Aufgaben vorgesehen: Einmal im Quartal soll jeder Senat die Verhandlungsführung der Richter eines der von ihm zu betreuenden Kreisgerichte einschätzen; die Qualität der Schöffenschulung überprüfen; 204;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 204 (NJ DDR 1963, S. 204) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 204 (NJ DDR 1963, S. 204)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Strafprozeßordnung Neufassung sowie des Strafrechtsänderungsgesetzes. Strafgesetzbuch der und Strafrechtsänderungsgesetz Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Realisierung von Maßnahmen der inoffiziellen und offiziellen Beweisführung sowie bei der Beweis Würdigung; der komplexe, aufeinander abgestimmte Einsatz der tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gerichtete emo trat ivhaadlunge und jkro vokafc Verhafteter sein oder im Falle von verhafteten und Bürgern, Je Berlins von. der ständigen Vertretung der in der DDR; übers iedl ungsv illiin der Ständigen - Verweigerung der Aufnahme einer geregelten der Qualifikation entsprechenden Tätigkeit, wobei teilweise arbeitsrechtliche Verstöße provoziert und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Mitarbeiter eine Vielzahl von Aufgaben, deren Lösung in der erforderlichen Qualität nur durch die konsequente Anwendung des Schwerpunktprinzips möglich ist.

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