Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 203

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 203 (NJ DDR 1963, S. 203); Tendenzen in der Rechtspflege genährt, die von einem „Nachziehen“ unseres Rechts und den schon erwähnten Selbstlauftheorien ausgehen. In den Grundsätzen zum Entwurf des Staatsratserlasses wird das sozialistische Recht wie folgt charakterisiert: „Das sozialistische Recht ist ein wichtiges Instrument unseres Staates, um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren und das sozialistische Zusammenleben der Menschen, die Beziehungen der Bürger zueinander und zu ihrem Staat zu regeln. Sein Inhalt, seine Gestaltung und seine richtige Anwendung verleihen den objektiv wirkenden Gesetzmäßigkeiten Ausdruck, fördern das Bewußtsein dieser Gesetzmäßigkeiten durch die Volksmassen und lenken deren Schöpferkraft auf die bewußte Ausnutzung dieser Gesetze. Das Recht wird somit bei der Lösung der wirtschaftlich-organisatorischen und kulturell-erzieherischen Aufgaben des Arbeiter-und-Bauern-Staates, bei der breitesten Entfaltung der sozialistischen Demokratie zu einer großen gestaltenden und mobilisierenden Kraft.“20 Und in bezug auf die jetzt notwendige Rechtsentwicklung wird gesagt: „Die jetzt bestehenden neuen gesellschaftlicken Bedingungen und die Aufgaben beim umfassenden Aufbau des Sozialismus ermöglichen und verlangen die Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsord-’ nung.“21 Bei einer mechanischen Darstellung des Verhältnisses zwischen der Entwicklung der Produktionsverhältnisse und der des Rechts wird seine aktive Rolle bei der Entfaltung der schöpferischen Kräfte unserer Bevölkerung beseitigt und ein Nachhinken des Rechts hinter der Entwicklung postuliert. Durch die Formulierungen bei II. Benjamin, insbesondere durch die Verwendung des Begriffs „Abhängigkeit“, kommt in gewissem Sinne eine vorwiegend passive Beziehung zwischen sozialistischen Produktionsverhältnissen und sozialistischem Recht zum Ausdruck. Das wird auch nicht aufgehoben durch die Berufung auf das Zitat von Marx aus der „Kritik des Gothaer Programms“. Marx behandelt hier die Frage, daß nach der Schaffung sozialistischen Eigentums an den Produktionsmitteln bei dem erreichten Stand der Arbeitsproduktivität in der sozialistischen Gesellschaft die Gleichheit noch nicht voll verwirklicht werden kann. Das heißt: Unter sozialistischen Bedingungen kann die Verteilung nur insofern gleich sein, als die Arbeit zum Maßstab genommen wird, woraus das Prinzip resultiert: „Jedem nach seiner Leistung.“ „Das gleiche Recht ist hier daher immer noch dem Prinzip nach das bürgerliche Recht Aber diese Mißstände sind unvermeidbar in der ersten Phase der kommunistischen Gesellschaft, wie sie eben aus der kapitalistischen Gesellschaft nach langen Geburtswehen hervorgegangen ist.“22 Das ist die eine Seite der Sache. Der zitierte Satz: „Das Recht kann nie höher sein als die ökonomische Gestaltung und dadurch bedingte Kulturentwicklung der Gesellschaft“, besagt andererseits, daß das Recht mit der Machtergreifung der Arbeiterklasse und der Vergesellschaftung der Produktionsmittel als Recht des sozialistischen Staates entsprechend dem Entwicklungsstand der Gesellschaft in Richtung auf die Aufhebung aller „bürgerlichen Mißstände“ gerichtet ist. Das Prinzip der Verteilung nach der Leistung wirkt als gewaltiger Hebel zur Entwicklung der Produktivkräfte, zur Freisetzung der schöpferischen Kräfte der sozialistischen Gesellschaft und zur vollen Befreiung jedes ein- 20 NJ 1962 S. 753. 21 a. a. O. Hervorhebung vom Verf. 22 Marx/Engels, Ausgewählte Schriften in zwei Bänden, Bd. II, S. 16/17. zelnen von den Fesseln der Ausbeuterordnung. Durch die Anwendung dieses Prinzips begreifen die Werktätigen den Zusammenhang ihrer Arbeit und ihres persönlichen Lebens mit der Arbeit und dem Leben der ganzen Gesellschaft. Seine konsequente Verwirklichung schafft die Bedingungen für den späteren Übergang zur kommunistischen Gesellschaft, zur Verwirklichung des Prinzips „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen“23. Dann wird- die soziale Gleichheit voll verwirklicht und das „bürgerliche Recht“ ganz überwunden. Als das Wesentliche des bürgerlichen Rechts wird hier seine abstrakte Normativität betrachtet, die der allgemeine Ausdruck der aus den kapitalistischen Verhältnissen folgenden isolierten Individualität ist. „Sie ist der Schirm und die ,Waffe“, mit der die Bourgeoisie unter dem Banner der .Freiheit“ und .Persönlichkeit“ gegen die Überwindung der alten, kapitalistischen Verhältnisse, gegen die Hebung des Menschen zum bewußt gestaltenden Gesellschaftsmitglied den Kampf führt, und damit den Kampf gegen die Durchsetzung des höheren, des sozialistischen Rechts, die Durchbrechung der engen Grenzen gerade dieses beschränkten, weil gesellschaftsblinden bürgerlichen Rechts. Darum kommt dem Kampf um die Aufhebung des bürgerlichen Rechts in der sozialistischen Gesellschaft eine so große Bedeutung zu.“24 25 Die Ursache für die Auffassungen, daß es auch in der Sowjetunion nicht von Anfang an sozialistisches Recht gegeben habe, und für Darlegungen, in denen nach unserer Meinung die aktive Rolle des Rechts nicht mehr hervortritt (und denen hier widersprochen wurde), liegt in einer Abstrahierung der Rechtsentwicklung von der Entwicklung unseres sozialistischen Staates und unserer Gesellschaft. In dem erwähnten Artikel von H. Benjamin heißt es, daß die neuen, sozialistischen Produktionsverhältnisse zur Entwicklung des neuen Arbeitsrechts, des LPG-Rechts usw. führten und daß auch andere Gesetze wie das StEG den sich herausbildenden sozialistischen Verhältnissen entsprachen. Dieses Recht wird als sozialistisches Recht anerkannt. Dann wird gesagt: „Bei allen vorherigen Normen kann trotz ihrer mehr oder weniger fortschrittlichen Rolle nicht von .sozialistischem Recht“ gesprochen werden.“23 Eine solche absolute Einschätzung dieser Normen stimmt nicht mit dem gesellschaftlichen Entwicklungsprozeß überein. Der Arbeiter-und-Bauern-Staat, der zur Errichtung der Grundlagen des Sozialismus übergeht wie dies bei uns im Jahre 1952 geschah , schafft zur Lösung dieser Aufgabe sein Recht. Dieses Recht trägt sozialistischen Charakter. Unser GVG und unsere StPO z. B., die 1952 erlassen wurden, zeigen in vielfältiger Hinsicht die sozialistische Aufgabenstellung des Rechts. Dabei entsprachen diese Gesetze den damaligen gesellschaftlichen Verhältnissen und den sich aus ihnen ergebenden Erfordernissen26. Theoretisch läuft eine andere Einschätzung auf die Loslösung der Gesetzmäßigkeit von der Rechtsform hinaus. Es gibt aber weder eine Gesetzmäßigkeit an sich noch eine davon unabhängige Form. In den Grundsätzen zum Erlaßentwurf heißt es deshalb über das sozialistische Recht ausdrücklich: „Sein Inhalt, seine Gestaltung und seine richtige Anwendung verleihen den objektiv wirkenden Gesetzmäßigkeiten Ausdruck ,“27 Die Richtigkeit dieser Erwägungen wird auch deutlich, wenn der erzieherische Gehalt der neueren Gesetze mit dem der sanktionierten verglichen wird. Dabei soll 23 Vgl. dazu Polak, Staat und Recht 1961, S. 636, 640 ff. 21 Polak, a. a. O., S. 635. 25 H. Benjamin, a. a. O., S. 761. 26 Vgl. Polak, a. a. O., S. 638 I. 27 NJ 1962 S. 755.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 203 (NJ DDR 1963, S. 203) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 203 (NJ DDR 1963, S. 203)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Verfahren umfaßt das vor allem die Entlarvung und den Nachweis möglicher Zusammenhänge der Straftat zur feindlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der vor Angriffen zu gewährleisten. Deshalb ist in unverminderter Schärfe das subversive Wirken des Gegners sozialistischen Staat und seine Machtorgane, gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung bearbeitet. Ein Teil der Verhafteten hat Verbindungen zu Organisationen, Einrichtungen und Personen im Ausland, die sich mit der Inspirierung, Organisierung und Durchführung subversiver Aktivitäten gegen die und andere sozialistische Staaten und ihre führenden Repräsentanten sowie Publikationen trotzkistischer und anderer antisozialistischer Organisationen, verbreitet wurden. Aus der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den im Arbeitsplan enthaltenen Aufgaben. Auswertung der Feststellungen mit dem jeweiligen operativen Mitarbeiter und unter Wahrung der Konspiration mit dem Kollektiv der Mitarbeiter. Verstärkung der Vorbildwirkung der Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X