Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 201

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 201 (NJ DDR 1963, S. 201); liehen Vorstellungen und Begriffe sehr stark. Darum bedarf es auf diesem Gebiet einer ganz besonderen, intensiven ideologischen Arbeit, um diese Anschauungen zu bekämpfen, um in den Staats- und Rechtsfragen gegenüber dem alten dogmatischen, formaljuristischen Denken ein wahrhaft revolutionäres, ein dialektisches Denken durchzusetzen, die marxistische Staatslehre zu verbreiten und die sozialistische Gesetzlichkeit zu entwickeln.“* Die gesellschaftliche Entwicklung nach 1945 in unserer Republik zwang nicht sofort zum scharfen Bruch mit den übernommenen Rechtsformen und -Vorstellungen. Bekanntlich schufen wir zunächst die antifaschistischdemokratische Ordnung und nicht da die objektiven und subjektiven Voraussetzungen fehlten die Diktatur des Proletariats. Hierauf wurde von H. Benjamin bereits hingewiesen8. Die unterschiedliche Entwicklung in der Sowjetunion und in der DDR beachten! Es wird verschiedentlich die Auffassung vertreten, daß es in der Sowjetunion wie in der DDR nicht von Anfang an sozialistisches Recht gegeben habe9. Um hier Klarheit zu schaffen, ist es notwendig, den unterschiedlichen Prozeß der Herausbildung des. sozialistischen Rechts als Ausdruck der jeweiligen gesellschaftlichen Entwicklung in der Sowjetunion und in der DDR bewußt zu machen. In der Sowjetunion erfolgte von Anbeginn der entschiedene Bruch mit dem alten Recht und den bürgerlichen Rechtsvorstellungen. Bei uns wurde dieser Prozeß erst in einer späteren Entwicklungsetappe eingeleitet. Wir führen ihn jetzt in der ganzen Breite und müssen ihn mit aller Konsequenz als eine Voraussetzung für den Sieg des Sozialismus durchsetzen. In der Sowjetunion bestand von Anbeginn der sozialistische Staat der Diktatur des Proletariats, der sich seines Rechts bediente. Dieses Recht war sozialistisches Recht, in seinem Inhalt wie in seiner Form, entsprechend der damaligen Entwicklungsstufe in der Sowjetunion und ihren Erfordernissen. Wir gehen dabei davon aus, daß das sozialistische Recht Ausdruck der Entwicklung der Gesellschaft zum Sozialismus ist. Das sozialistische Recht ist Hebel zur Freisetzung der Schöpferkraft der Volksmassen, wobei die Triebkraft dieser Entwicklung, die Entfaltung der Produktivkräfte durch die Klasse und ihre Partei zur gesellschaftlichen Kraft erhoben , notwendig zur Umwälzung der gesamten gesellschaftlichen Verhältnisse in Richtung auf die Aufhebung der Isolierung der menschlichen Praxis von der gesellschaftlichen Entwicklung, die Beseitigung aller Hemmnisse, die die Lebenspraxis der Menschen von der Gesellschaft trennen, in Richtung auf die Durchsetzung der Gemeinsamkeit, der Kollektivität in der menschlichen Lebenspraxis führt19. Das heißt nicht, daß auch alle Rechts formen, die in der ersten Zeit bestanden, in ihrer Herkunft sozialistisch gewesen wären. Bekanntlich hat die Sowjetmacht in der ersten Periode nach dem Sieg der sozialistischen Revolution und der Errichtung der Diktatur des Proletariats auf alte Gesetze zurückgegriffen. Das Dekret des Rates der Volkskommissare Nr. I über das Gerichtswesen, an dessen Ausarbeitung und Beratung Lenin entscheidend mitwirkte, ließ ausnahmsweise * W. Ui bricht im Sammelband „Staat und Recht Im Richte des Großen Oktober“, Berlin 1957, S. 8. 8 H. Benjamin, „Die Entwicklung des sozialistischen Rechts und die Aufgaben der Rechtspflege beim umfassenden Aufbau des Sozialismus in der DDR“, NJ 1962 S. 760. 9 Vgl. z. B. H. Benjamin, a. a. O. 10 Vgl. Polak, „Über die weitere Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege in der DDR“, Staat und Recht 1961, Heft 4, S. 607 ff. (627 f.). die Möglichkeit der Anwendung alter Gesetze zu, sofern diese nicht von der Revolution aufgehoben worden waren und nicht dem revolutionären Gewissen und dem revolutionären Rechtsbewußtsein widersprachen1!. In seiner Arbeit „Der ,linke Radikalismus1, die Kinderkrankheit im Kommunismus“ schrieb Lenin zur möglichen Ausnutzung alter Formen im Interesse des Proletariats: „Wir haben jetzt vom Standpunkt der Entwicklung des internationalen Kommunismus aus gesehen einen so festen, so starken, so mächtigen Inhalt der Arbeit (für die Sowjetmacht, für die Diktatur des Proletariats), daß er sich in jeder beliebigen sowohl neuen wie alten Form offenbaren kann und muß, alle Formen, nicht nur die neuen, sondern auch die alten, umgestalten, besiegen, sich unterordnen kann und muß nicht um sich mit dem Alten abzufinden, sondern um alle und jedwede, neue wie alte Formen in den Dienst des völligen und endgültigen, entscheidenden und unumstößlichen Sieges des Kommunismus zu stellen.“i2 Bei der Ausnutzung alter Formen ging Lenin davon aus, daß es nicht nur reaktionäre Institutionen gibt, sondern auch demokratische, die durch den Kampf der Volksmassen der reaktionären Bourgeoisie abgetrotzt wurden. Bei der Einschätzung des Charakters der bürgerlichen Rechtsinstitutionen müssen die Worte Lenins beachtet werden, daß „der Kapitalismus im allgemeinen und der Imperialismus im besonderen die Demokratie zu einer Illusion macht und daß der Kapitalismus gleichzeitig unter den Massen demokratische Bestrebungen hervorbringt, demokratische Institutionen schafft, den Antagonismus zwischen dem die Demokratie ablehnenden Imperialismus und den zur Demokratie strebenden Massen verschärft“*3. Lenin verbindet den Gedanken der Ausnutzung alter Formen aber mit der Erfüllung der Aufgaben der Diktatur des Proletariats der ersten Zeit. Obwohl das Dekret Nr. 1 über das Gerichtswesen es zuließ, auf die alten Gesetze zu verweisen, wurde davon in der Sowjetunion aber kaum Gebrauch gemacht. In der sowjetischen Literatur wird festgestellt, daß man lediglich in der ersten Periode der Tätigkeit der sowjetischen Gerichte der Anwendung der alten Gesetze begegnete und am häufigsten in den Gerichten, in denen noch alte Juristen tätig waren11 12 13 14. Die Ausnutzung alter Formen ist jedoch keineswegs für die gesetzmäßige Entwicklung des sowjetischen sozialistischen Rechts kennzeichnend. Sie trug in der Sowjetunion zeitweiligen, begrenzten und äußerst untergeordneten Charakter. Lenin ging davon aus, daß die neue Macht auch neue, sozialistische Formen verlangt. Bereits die am 30. November 1918 angenommene Ordnung über das Volksgericht der RSFSR untersagte die Bezugnahme auf Gesetze der gestürzten Regierung. Unter Mitarbeit von Lenin wurden z. B. in den ersten Jahren auf dem Gebiet des Strafrechts die den Entwicklungsbedingungen entsprechenden und auf die Entfaltung der sozialistischen Demokratie gerichteten Rechtsformen erlassen. Das betrifft z. B. die Einführung der Strafarten des öffentlichen Tadels, der bedingten Verurteilung, der Besserungsarbeit, die Schaffung der Kameradschaftsgerichte zunächst in der Armee, dann in den sozialistischen Betrieben15 * und die spätere Ein- 11 Das Dekret über das Gerichtswesen ist in der Übersetzung von M. Benjamin in NJ 1957 S. 676 veröffentlicht. 12 Lenin, Ausgewählte Werke ln zwei Bänden, Bd. n, S. 746/747. 13 Lenin, Werke, Bd. 23, S. 13 (russ.). 14 Vgl. Tschikwadse, „Die Bedeutung der Auffassungen Lenins über Fragen des Verbrechens und der Strafe für das sowjetische Strafrecht“, RID 1958, Sp. 453. 15 Vgl. Gesetzessammlung der RSFSR, 1918, . Nr. 55, Art. 613 (russ.). 201;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 201 (NJ DDR 1963, S. 201) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 201 (NJ DDR 1963, S. 201)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Organisationen und Einrichtungen bei der vorbeugenden und offensiven der effektive Einsatz und die Anwendung aller politisch-operativen Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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