Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 199

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 199 (NJ DDR 1963, S. 199); damit alle Möglichkeiten der neuen Arbeitsgerichtsordnung zu einer umfassenden Klärung der Widersprüche genutzt. Zur Form der Gerichtskritik § 15 AGO stellt es dem Gericht anheim, die Gerichtskritik in den Gründen seiner Entscheidung oder durch selbständigen Beschluß zu üben. Welche Form gewählt wird, ist nicht die entscheidende Frage. Das wird das Gericht im jeweiligen Fall beurteilen müssen. Entscheidend ist aber, daß die Gerichtskritik sich organisch aus den vom Gericht getroffenen Feststellungen ergibt. Die Gerichtskritik darf nicht als vom Prozeß losgelöst erscheinen. Bei der Form der Gerichtskritik sollte darauf geachtet werden, daß sie nicht verletzend wirkt oder den zu kritisierenden Funktionär verächtlich macht. Aufgabe der Gerichtskritik ist es, in aller Bestimmtheit auf begangene Gesetzesverletzungen hinzuweisen, den dafür Verantwortlichen zu kritisieren und die Durchführung geeigneter Maßnahmen zu verlangen, die eine Verbesserung der Arbeitsweise garantieren. Die dazu erforderlichen Ausführungen werden um so überzeugender wirken, je sachlicher das Gericht sie vorbringt. Vor allem ist darauf Wert zu legen, daß die Gerichtskritik mit konkreten Forderungen abschließt, damit sie fördernd auf die notwendigen Veränderungen einwirkt. Auch die Konfliktkommissionen können Kritik üben Das Verfahren vor den Konfliktkommissionen richtet sich nach den gleichen Grundsätzen wie das Verfahren vor den Arbeitsgerichten. Das ergibt sich aus § 142 GBA. Deshalb schreibt die Richtlinie für die Wahl und die Arbeitsweise der Konfliktkommissionen vom 26. Mai 1961 vor, daß die Konfliktkommissionen bei ihren Beratungen die Ursachen der Verletzungen des sozialistischen Rechts aufdecken, ebenso auch die Bedingungen, die diese Verletzungen begünstigt haben. Die Richtlinie verlangt auch, daß die Konfliktkommissionen in ihren Beratungen dazu beitragen, daß Maßnahmen zur Überwindung der Ursachen und Bedingungen für Gesetzesverletzungen ergriffen werden. Diese Aufgaben können die Konfliktkommissionen nur erfüllen, wenn sie eine umfassende Aufklärung des Sachverhalts und aller seiner Zusammenhänge vornehmen. Die Konfliktkommissionen nehmen mit Recht einen breiten Raum in dem Entwurf des Staatsratserlasses ein. Als gesellschaftliches Rechtspflegeorgan haben sie die Aufgabe, die innerhalb des Kollektivs auftretenden Widersprüche zu lösen. Dazu gehört auch die Behandlung der arbeitsrechtlichen Konflikte Hier ist die Aufgabenstellung der Konfliktkommissionen die gleiche wie die der Arbeitsgerichte. Deshalb müssen ihnen auch alle Maßnahmen zustehen, die in der AGO für die Arbeitsgerichte vorgesehen sind. So haben auch die Konfliktkommissionen das Recht und die Pflicht, Kritik zu üben, wenn sie Gesetzesverletzungen durch den Betriebsleiter oder andere leitende Mitarbeiter feststellen. Um mit dieser Kritik die erforderlichen Veränderungen zu erreichen, gilt auch für die Konfliktkommissionen, daß sie mit der Kritik Vorschläge zur Überwindung der Mängel verbinden müssen. Darauf weist übrigens auch Abschn. II Ziff. 28 der Richtlinie für die Wahl und die Arbeitsweise der Konfliktkommissionen vom 26. Mai 1961 (GBl. II S. 203) hin. Es gibt viele gute Beispiele, wie die Konfliktkommissionen durch ihre kritischen' Hinweise und ihre Vorschläge zu einer Verbesserung der Leitungstätigkeit und der Arbeitsorganisation beigetragen haben. So hatte sich z. B. die Konfliktkommission des VEB Stadtbaubetrieb Jena wiederholt mit Fällen von Ausschußarbeit Em verdienter Justizfunktionör Am 1. Februar schied Genosse Emil Schmiege, Direktor des Bezirksgerichts Rostock, im 66. Lebensjahr ous gesundheitlichen Gründen aus dom Justizdienst aus. Der Arbeiterfunktionär Emil Schmiege gehört zu den Aktivisten der ersten Stunde, die sofort nach der Zerschlagung des Faschismus mit dem Aufbau einer antifaschistisch-demokratischen Justiz begonnen. Als Absolvent des ersten Volksrichterlehrgangs des Landes Mecklenburg leistete er eine vorbildliche Arbeit, so daß er bereits im April 1949 zum Präsidenten des Landgerichts Greifswald berufen wurde. Im Sommer 1952 wurde ihm die Leitung des Bezirksgerichts Rostock übertragen, die er bis zum 1. Februor 1963 ausübte. Die großen Verdienste, die sich Emil Schmiege in löjäh-riger leitender Tätigkeit in der Rechtspflege der Deutschen Demokratischen Republik erworben hot, wurden durch die Verleihung des Vaterländischen Verdienstordens in Silber, der Verdienstmedaille der DDR, der Fritz-Heckert-Medaille und der Ehrennadel der Nationalen Front des demokratischen Deutschland gewürdigt Der Minister der Justiz, Dr. Hilde Benjamin, hat Emil Schmiege in einem persönlichen Schreiben den Dank für seine langjährige aufopferungsvolle Tätigkeit in unserer sozialistischen Justiz ausgesprochen und ihm gleichzeitig baldige Besserung seines Gesundheitszustandes gewünscht. Zum neuen Direktor des Bezirksgerichts Rostock wählte der Bezirkstag den bisherigen Leiter der Justizverwal-tungsstelie, Genossen Heinz Seifert. zu befassen, ln gründliehen Beratungen, zu denen die Angehörigen des Betriebes zugezogen wurden, bat sie die Ursachen der Ausschußarbeit festgestellt. Sie waren in Mängeln der Leitungstätigkeit, insbesondere in einer mangelhaften Anleitung und Kontrolle, begründet. In den kritischen Auseinandersetzungen vor der Konfliktkommission wurden auch weitere Schäden aufgedeckt, z. B. Verderb von Material, die ebenfalls auf die Mängel in der Leitungstätigkeit zurückzuführen waren. Die Konfliktkommission arbeitete mit Hilfe des Kollektivs Empfehlungen aus, die zur Beseitigung der Fehler dienen sollten. Die Hilfe der Konfliktkommission hat sich dahin ausgewirkt, daß solche Schäden nicht wieder aufgetreten sind. Eine große Rolle spielen kritische Hinweise und Empfehlungen der Konfliktkommission im Bereich des sozialistischen Handels, weil oft festzustellen ist, daß die Ursachen von Handelsverlusten bei Fehlem der leitenden Mitarbeiter des Betriebes zu suchen sind. Es ist jedoch festzustellen, daß die Konfliktkommissionen von ihrem Recht, Kritik zu üben und Empfehlungen zu geben, noch zu wenig Gebrauch machen. Deshalb sollte bei der Anleitung der Konfliktkommissionen darauf hingewiesen werden, daß es nicht allein darauf ankommt, einen Konflikt zu entscheiden, sondern vor allem darum geht, die Ursachen des Konflikts aufzudecken und zu beseitigen, um damit künftigen Konflikten vorzubeugen. Auch die Konfliktkommissionen haben das Recht, andere Werktätige in ein schwebendes Verfahren einzubeziehen,, wenn das zur Lösung der Widersprüche und zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit erforderlich ist. Das ist in der arbeitsrechtlichen Literatur wiederholt zum Ausdruck gekommen1. * S. * Vgl. Hezel'Leiter, „Die Embezielumg Dritter in das Konflikt-kommissionsverfahren**, Arbeit und Sozialfürsorge 1962. Nr. 29, S. 470, und Ludwig, Arbeit und Arbeitsrecht 1963, Nr. 3, S. 69. 199;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 199 (NJ DDR 1963, S. 199) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 199 (NJ DDR 1963, S. 199)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte. Der zielgerichtete Einsatz der.

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