Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 199

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 199 (NJ DDR 1963, S. 199); damit alle Möglichkeiten der neuen Arbeitsgerichtsordnung zu einer umfassenden Klärung der Widersprüche genutzt. Zur Form der Gerichtskritik § 15 AGO stellt es dem Gericht anheim, die Gerichtskritik in den Gründen seiner Entscheidung oder durch selbständigen Beschluß zu üben. Welche Form gewählt wird, ist nicht die entscheidende Frage. Das wird das Gericht im jeweiligen Fall beurteilen müssen. Entscheidend ist aber, daß die Gerichtskritik sich organisch aus den vom Gericht getroffenen Feststellungen ergibt. Die Gerichtskritik darf nicht als vom Prozeß losgelöst erscheinen. Bei der Form der Gerichtskritik sollte darauf geachtet werden, daß sie nicht verletzend wirkt oder den zu kritisierenden Funktionär verächtlich macht. Aufgabe der Gerichtskritik ist es, in aller Bestimmtheit auf begangene Gesetzesverletzungen hinzuweisen, den dafür Verantwortlichen zu kritisieren und die Durchführung geeigneter Maßnahmen zu verlangen, die eine Verbesserung der Arbeitsweise garantieren. Die dazu erforderlichen Ausführungen werden um so überzeugender wirken, je sachlicher das Gericht sie vorbringt. Vor allem ist darauf Wert zu legen, daß die Gerichtskritik mit konkreten Forderungen abschließt, damit sie fördernd auf die notwendigen Veränderungen einwirkt. Auch die Konfliktkommissionen können Kritik üben Das Verfahren vor den Konfliktkommissionen richtet sich nach den gleichen Grundsätzen wie das Verfahren vor den Arbeitsgerichten. Das ergibt sich aus § 142 GBA. Deshalb schreibt die Richtlinie für die Wahl und die Arbeitsweise der Konfliktkommissionen vom 26. Mai 1961 vor, daß die Konfliktkommissionen bei ihren Beratungen die Ursachen der Verletzungen des sozialistischen Rechts aufdecken, ebenso auch die Bedingungen, die diese Verletzungen begünstigt haben. Die Richtlinie verlangt auch, daß die Konfliktkommissionen in ihren Beratungen dazu beitragen, daß Maßnahmen zur Überwindung der Ursachen und Bedingungen für Gesetzesverletzungen ergriffen werden. Diese Aufgaben können die Konfliktkommissionen nur erfüllen, wenn sie eine umfassende Aufklärung des Sachverhalts und aller seiner Zusammenhänge vornehmen. Die Konfliktkommissionen nehmen mit Recht einen breiten Raum in dem Entwurf des Staatsratserlasses ein. Als gesellschaftliches Rechtspflegeorgan haben sie die Aufgabe, die innerhalb des Kollektivs auftretenden Widersprüche zu lösen. Dazu gehört auch die Behandlung der arbeitsrechtlichen Konflikte Hier ist die Aufgabenstellung der Konfliktkommissionen die gleiche wie die der Arbeitsgerichte. Deshalb müssen ihnen auch alle Maßnahmen zustehen, die in der AGO für die Arbeitsgerichte vorgesehen sind. So haben auch die Konfliktkommissionen das Recht und die Pflicht, Kritik zu üben, wenn sie Gesetzesverletzungen durch den Betriebsleiter oder andere leitende Mitarbeiter feststellen. Um mit dieser Kritik die erforderlichen Veränderungen zu erreichen, gilt auch für die Konfliktkommissionen, daß sie mit der Kritik Vorschläge zur Überwindung der Mängel verbinden müssen. Darauf weist übrigens auch Abschn. II Ziff. 28 der Richtlinie für die Wahl und die Arbeitsweise der Konfliktkommissionen vom 26. Mai 1961 (GBl. II S. 203) hin. Es gibt viele gute Beispiele, wie die Konfliktkommissionen durch ihre kritischen' Hinweise und ihre Vorschläge zu einer Verbesserung der Leitungstätigkeit und der Arbeitsorganisation beigetragen haben. So hatte sich z. B. die Konfliktkommission des VEB Stadtbaubetrieb Jena wiederholt mit Fällen von Ausschußarbeit Em verdienter Justizfunktionör Am 1. Februar schied Genosse Emil Schmiege, Direktor des Bezirksgerichts Rostock, im 66. Lebensjahr ous gesundheitlichen Gründen aus dom Justizdienst aus. Der Arbeiterfunktionär Emil Schmiege gehört zu den Aktivisten der ersten Stunde, die sofort nach der Zerschlagung des Faschismus mit dem Aufbau einer antifaschistisch-demokratischen Justiz begonnen. Als Absolvent des ersten Volksrichterlehrgangs des Landes Mecklenburg leistete er eine vorbildliche Arbeit, so daß er bereits im April 1949 zum Präsidenten des Landgerichts Greifswald berufen wurde. Im Sommer 1952 wurde ihm die Leitung des Bezirksgerichts Rostock übertragen, die er bis zum 1. Februor 1963 ausübte. Die großen Verdienste, die sich Emil Schmiege in löjäh-riger leitender Tätigkeit in der Rechtspflege der Deutschen Demokratischen Republik erworben hot, wurden durch die Verleihung des Vaterländischen Verdienstordens in Silber, der Verdienstmedaille der DDR, der Fritz-Heckert-Medaille und der Ehrennadel der Nationalen Front des demokratischen Deutschland gewürdigt Der Minister der Justiz, Dr. Hilde Benjamin, hat Emil Schmiege in einem persönlichen Schreiben den Dank für seine langjährige aufopferungsvolle Tätigkeit in unserer sozialistischen Justiz ausgesprochen und ihm gleichzeitig baldige Besserung seines Gesundheitszustandes gewünscht. Zum neuen Direktor des Bezirksgerichts Rostock wählte der Bezirkstag den bisherigen Leiter der Justizverwal-tungsstelie, Genossen Heinz Seifert. zu befassen, ln gründliehen Beratungen, zu denen die Angehörigen des Betriebes zugezogen wurden, bat sie die Ursachen der Ausschußarbeit festgestellt. Sie waren in Mängeln der Leitungstätigkeit, insbesondere in einer mangelhaften Anleitung und Kontrolle, begründet. In den kritischen Auseinandersetzungen vor der Konfliktkommission wurden auch weitere Schäden aufgedeckt, z. B. Verderb von Material, die ebenfalls auf die Mängel in der Leitungstätigkeit zurückzuführen waren. Die Konfliktkommission arbeitete mit Hilfe des Kollektivs Empfehlungen aus, die zur Beseitigung der Fehler dienen sollten. Die Hilfe der Konfliktkommission hat sich dahin ausgewirkt, daß solche Schäden nicht wieder aufgetreten sind. Eine große Rolle spielen kritische Hinweise und Empfehlungen der Konfliktkommission im Bereich des sozialistischen Handels, weil oft festzustellen ist, daß die Ursachen von Handelsverlusten bei Fehlem der leitenden Mitarbeiter des Betriebes zu suchen sind. Es ist jedoch festzustellen, daß die Konfliktkommissionen von ihrem Recht, Kritik zu üben und Empfehlungen zu geben, noch zu wenig Gebrauch machen. Deshalb sollte bei der Anleitung der Konfliktkommissionen darauf hingewiesen werden, daß es nicht allein darauf ankommt, einen Konflikt zu entscheiden, sondern vor allem darum geht, die Ursachen des Konflikts aufzudecken und zu beseitigen, um damit künftigen Konflikten vorzubeugen. Auch die Konfliktkommissionen haben das Recht, andere Werktätige in ein schwebendes Verfahren einzubeziehen,, wenn das zur Lösung der Widersprüche und zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit erforderlich ist. Das ist in der arbeitsrechtlichen Literatur wiederholt zum Ausdruck gekommen1. * S. * Vgl. Hezel'Leiter, „Die Embezielumg Dritter in das Konflikt-kommissionsverfahren**, Arbeit und Sozialfürsorge 1962. Nr. 29, S. 470, und Ludwig, Arbeit und Arbeitsrecht 1963, Nr. 3, S. 69. 199;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 199 (NJ DDR 1963, S. 199) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 199 (NJ DDR 1963, S. 199)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit der Staatlichen Archivverwaltung der sowie dem Dokumentationszentrum wurden operative und sicher-heitspolitisehe Erfordernisse zur Nutzbarmachung und Sicheru von im Staatlichen Archivfonds der vorhandenen Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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