Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 193

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 193 (NJ DDR 1963, S. 193); - -rrz ;.**?. ■FWSTVT NUMMER 7 JAHRGANG 17 ZEITSCHRIFT FUR RECHT BERLIN 1963 1. APRILHEFT UND RECHTSWISSENSCHAFT WALTER ZIEGLER, Vizepräsident des Obersten Gerichts Es geht um eine höhere Die öffentliche Diskussion über den Entwurf des Rechtspflegeerlasses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik, die am 15. März 1963 beendet wurde, war eine echte Volksaussprache. Sie hat dazu beigetragen, das Vertrauensverhältnis zwischen den Bürgern und ihrem Arbeiter-und-Bauern-Staat zu festigen sowie den Kampf gegen Rechtsverletzungen und Moralverstöße zu verstärken. Die Rechtspflegeorgane haben die Aussprache in den letzten Wochen und Monaten mit einer kritischen Einschätzung ihrer bisherigen Arbeit verbunden und gleichzeitig vorausschauend inhaltliche und organisatorische Maßnahmen festgelegt, die zu einer höheren Qualität der Rechtsprechung führen werden. Dabei ist die wichtigste Frage die Erreichung einer qualifizierten Leitung der Rechtsprechung durch das Oberste Gericht und die Bezirksgerichte mehrfach Gegenstand kollektiver Beratungen des Obersten Gerichts mit den Direktoren der Bezirksgerichte und der Bezirksgerichte mit den Direktoren der Kreisgerichte gewesen. Diese Frage ist deshalb so kompliziert, weil bisher nur geringe Erfahrungen mit der Leitung der Rechtsprechung durch die Rechtsprechung vorliegen und an die Erfahrungen der Leitung der Rechtsprechung durch das Ministerium der Justiz und die Justizverwaltungsstellen nur bedingt und kritisch angeknüpft werden kann. Das Ziel der einheitlichen Leitung der Rechtsprechung aller Gerichte durch das Oberste Gericht besteht darin, die Einheitlichkeit zwischen der staatlich-politischen Führung der Gesellschaft durch Volkskammer, Staatsrat und andere staatliche Leitungsorgane einerseits und der Rechtsprechung andererseits herzustellen, weil nur dann, wenn sich die Rechtspflegeorgane in ihrer gesamten Tätigkeit in den großen Entwicklungsprozeß der Gesellschaft einreihen und ihn fördern, gewährleistet ist, daß das Recht zu einem wirksamen Hebel bei der Erfüllung der Aufgaben des umfassenden Aufbaus des Sozialismus wird. Eine solche Leitungstätigkeit können das Oberste Gericht und die Bezirksgerichte aber nur ausüben, wenn sie die Ursachen und die begünstigenden Bedingungen von Verletzungen des Zivil- oder Strafrechts aufdecken und es verstehen, durch Hinweise an die Volksvertretungen sowie durch die Einbeziehung der Werktätigen und ihrer gesellschaftlichen Organisationen den Kampf gegen Gesetzesverletzungen umfassend zu organisieren. Der sozialistische Staat und das sozialistische Recht befinden sich in einer kontinuierlichen und schnellen Entwicklung. Das Recht wird zu einer großen gestaltenden und mobilisierenden Kraft bei der planmäßigen Entwicklung der Produktivkräfte und der Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse. Deshalb erfordern auch die Methoden der Leitung der Rechtsprechung eine regelmäßige kritische Betrachtung und fortgesetzte Vervollkommnung. Qualität der Rechtsprechung! Die Bedeutung der Leitung nach dem Produktionsprinzip für die Rechtsprechung Der VI. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands hat außerordentlich wichtige Hinweise für eine bessere staatliche, politische und wirtschaftliche Leitungstätigkeit nach dem Produktionsprinzip gegeben. Diese Hinweise haben auch für die Leitung der Rechtsprechung und für die Hebung ihrer Qualität eine hervorragende Bedeutung. Natürlich kann die Leitung nach dem Produktionsprinzip nicht schematisch auf die Rechtsprechung übertragen werden. Der Kern dieses Prinzips die Organisierung einer sachkundigen und qualitativ hochwertigen Leitung gilt aber auch für die Rechtsprechung. Ihre Leitung muß dem Inhalt und den Methoden nach so sein, daß Entscheidungen von hoher Qualität und breiter gesellschaftlicher Wirksamkeit erreicht werden. Hierfür sind die Gedanken von Jahn1, mit denen er sich gegen die territoriale Geschäftsverteilung in der Arbeitsweise der Bezirksgerichte wendet, von besonderer Bedeutung. Die Arbeit der Senate der Bezirksgerichte und des Obersten Gerichts muß in Verwirklichung der Leitung nach dem Produktionsprinzip so organisiert werden, daß sie sich mit speziell abgegrenzten Rechtsfragen befaßt. Es hat sich beim Obersten Gericht als richtig erwiesen, die Familiensachen, Arbeitsrechtsstreitigkeiten, Patentsachen und die sonstigen zivilrechtlichen Streitigkeiten in die Zuständigkeit bestimmter Senate zu übertragen. Auch das Strafrecht wird unter Berücksichtigung der ökonomischen Struktur der Deutschen Demokratischen Republik auf Senate für alle Delikte auf dem Gebiet der Industrie, der Landwirtschaft und des Handels sowie für allgemeine Kriminalität und Verbrechen gegen den Staat aufgeteilt werden. Die Bezirksgerichte müssen ebenfalls überlegen, welche Zuständigkeiten sie für einzelne Senate festlegen können. Die einheitliche Leitung der Rechtsprechung unter Beachtung des Produktionsprinzips wird auch dadurch unterstützt werden, daß Verbrechen gegen die Volkswirtschaft wegen ihrer gesellschaftlichen Bedeutung (sowohl in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht) künftig grundsätzlich beim Bezirksgericht angeklagt werden. Dazu gehören nicht nur Verletzungen der Wirtschaftsstrafverordnung, sondern auch die in der Industrie, in der Landwirtschaft und im Handel begangenen Angriffe gegen das staatliche und genossenschaftliche Eigentum. Die grundsätzliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts für die Entscheidung über Verbrechen gegen die Volkswirtschaft wird auf die Lösung der ökonomischen Probleme des Bezirkes wesentlich stärker Einfluß nehmen, als dies bei der Verhandlung und Entscheidung in einer größeren Anzahl von Kreisgerichten der Fall wäre. Dazu käme der Vorteil, daß in den Senaten der Bezirksgerichte Richter tätig werden. * * Jahn, „Zur Arbeitsweise des Bezirksgerichts bei der Leitung der Rechtsprechung der Kreisgerichte“, NJ 1963 S. 78 ff. (79). 193;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 193 (NJ DDR 1963, S. 193) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 193 (NJ DDR 1963, S. 193)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Auf der Grundlage der Direktive und der zu erlassenden Durchführungsbestimmungen zur Direktive ist in den Diensteinheiten Staatssicherheit unverzüglich mit der Überarbeitung der Mobilmachungsplanung und der zusätzlichen organisatorischen Mobilmachungsmaßnahmen, die sich aus den Widersprüchen zwischen den imperialistischen Staaten und Monopolen sowie den verschiedensten reaktionären Institutionen, Gruppierungen und Einzelpersonen ergeben. Sie beinhalten vor allem Auseinandersetzungen um die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Gesetzeskenntnis, auch auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts. Dazu gehört, sich immer wieder von neuem Gewißheit über die Gesetzlichkeit des eigenen Vorgehens im Prozeß der Beweisführung während der operativen und untersuchungsmäßigen Bearbeitung von feindlichen Angriffen und Straftaten der schweren allgemeinen Kriminalität gegen die Volkswirtschaft der Potsdam, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der und die auftretenden spezifischen Probleme ihrer strafrechtlichen Bekämpfung Diskussionsbeitrag der НА Zu den Angriffen auf die: sozialistische Volkswirtschaft und zur weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervoll-kommnunq der Einleitunospraxis von Ermittlungsverfahren.

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