Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 176

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 176 (NJ DDR 1963, S. 176); tiv die Garantien schafft und sich dafür verbürgt, daß solche Folgen nicht eintreten, dann sollte m. E. dem Kollektiv auch die gesetzliche Möglichkeit eingeräumt werden, die Aufhebung des Haftbefehls vorzuschlagen. Problematisch hingegen ist der Vorschlag, den Anwendungsbereich der Bürgschaft auch auf die Gewährung bedingter Strafaussetzung auszudehnen. Sie soll dann gewährt werden, wenn der Strafzweck als erreicht angesehen werden kann. Ist das der Fall, so ist zwar die Wiedereingliederung des Verurteilten in das gesellschaftliche Leben allseitig und auch mit Hilfe einzelner Kollektive vorzubereiten, ohne daß es jedoch einer Bürgschaftsübernahme durch ein Kollektiv bedarf, da ja das Ziel der Strafe erreicht ist. Die Forderung würde also solche Verurteilten betreffen, bei denen der Strafzweck noch nicht erreicht ist. Wenn aber auf Grund der Tat und des Gesamtverhaltens des Täters, insbesondere seiner Arbeitsleistungen, noch keine Voraussetzungen für die Entlassung gegeben sind, dann dürfte eine vorfristige Entlassung und die weitere Erziehung in einem Kollektiv kaum das geeignete Mittel sein, um hierdurch das mit der Strafe verfolgte Ziel zu erreichen. Andererseits wäre zu erwägen, auch den Konfliktkommissionen bzw. den Schiedskommissionen gesetzlich die Möglichkeit einzuräumen, auf Antrag des Kollektivs diesem die Bürgschaft zu übertragen. Damit würden die von der Konfliktkommission auszusprechenden Erziehungsmaßnahmen einen konkreten Inhalt bekommen, und die Verpflichtung des Kollektivs zur Umerziehung des Gestrauchelten wäre eine gute Gewähr hierfür. Die Dauer der Bürgschaft sollte auf etwa ein Jahr beschränkt werden, da diese Zeit ausreichen müßte, um beim Gestrauchelten solche Veränderungen im Verhal- ten zu erreichen, daß es für die Zukunft keiner besonderen Maßnahmen mehr bedarf. Reicht dazu ein Jahr kollektiver Erziehung nicht aus, dann dürfte zumindest in der Regel die Bestätigung der Bürgschaft zu Unrecht erfolgt sein6. Exakte Kontrolle gewährleisten Damit die Realisierung der übernommenen Verpflichtungen nicht dem Selbstlauf überlassen bleibt, ist eine ständige Kontrolle notwendig. Das Gericht, dem in erster Linie diese Aufgabe obliegt, wird sich hierbei unmittelbar auf die Leitungen der Massenorganisationen, besonders des FDGB, auf die Schöffenkollektive sowie auf die Betriebsleitungen und in den Wohngebieten und Gemeinden auf die Ausschüsse der Nationalen Front stützen müssen. Die Gerichte sollten durch gute Zusammenarbeit mit den Werktätigen in den Betrieben erreichen, daß in den Betriebsgewerkschaftsversammlungen, den FDJ-Versammlungen und anderen Zusammenkünften der Massenorganisationen, aber auch in den Betriebsleitungssitzungen geklärt wird, wie sich die Betreffenden verhalten, wie sie arbeiten und welche Unterstützung das Kollektiv noch erhalten muß. Die geeignetste und wirkungsvollste Maßnahme der Kontrolle besteht darin, daß der Richter nach bestimmter Zeit direkt in das Kollektiv geht, um sich an Ort und Stelle über den Stand der Erziehungsarbeit zu informieren, und gleichzeitig Hilfe und Unterstützung für die weitere Arbeit gibt. Vgl. Beyer/Schmidt, „Bewährung am Arbeitsplatz und Bürgschaft“, NJ 1963 S. 59 ff., die sich dafür aussprechen, daß die Bürgschaft im Falle einer bedingten Verurteilung nach zwei Jahren und bei Verurteilung zur Bewährung am Arbeitsplatz mit Ablauf der Bewährungsfrist erlischt. WERNER STRASBERG, Oberrichter am Bezirksgericht Schwerin Uber die Arbeit des Bezirksgerichts Schwerin bei der Leitung der Kreisgerichte Um die richtungweisenden Beschlüsse des VI. Parteitages zu verwirklichen, müssen die Richter und Staatsanwälte vor allem die Grundsätze des Rechtspflegeerlasses zum bestimmenden Inhalt ihrer täglichen Arbeit machen. Die Bezirksgerichte leiten die Tätigkeit der Kreisgerichte im Bezirk. Sie sind für die einheitliche und richtige Gesetzesanwendung durch alle Gerichte im Bezirk verantwortlich. Nach Verabschiedung des Staatsratserlasses werden der Verwirklichung dieser Aufgaben u. a. die Tagungen des Plenums des Bezirksgerichts dienen, dem auch die Auswertung der Rechtsprechung der Senate obliegen wird. Das Bezirksgericht Schwerin organisiert nach dieser Methode die Arbeit der erweiterten Dienstbesprechungen 1 * S / Hier wurde kürzlich die Tätigkeit des Rechtsmittelstrafsenats ausgewertet. Die Qualität der Arbeit dieses Senats bestimmt wesentlich das Niveau der Strafrechtsprechung und der politischen Massenarbeit der Kreisgerichte einerseits und den Inhalt der Informationen über typische Mängel, Tendenzen und gute Beispiele der kreisgerichtlichen Tätigkeit als eine Grundlage der Leitungsarbeit des Bezirksgerichts andererseits2. Die Auswertung warf wichtige Fragen der Leitung der 1 Vgl. Jahn, „Erweiterte Dienstbesprechungen der Bezirksgerichte eine wichtige Methode zur Anleitung der Rechtsprechung“, NJ 1962 S. 383 ff.; Jahn, „Zur Arbeitsweise des Bezirksgerichts bei der Leitung der Rechtsprechung der Kreisgerichte“, NJ 1963 S. 78 ff. Strafrechtsprechung der Kreisgerichte durch das Bezirksgericht auf. Schlußfolgerungen aus einer Rechtsmittelanalyse In den Jahren 1960 bis 1962 gelangten 7,4 bis 7,9 % aller vor den Kreisgerichten des Bezirks verhandelten Sachen durch Protest und Berufung in die Rechtsmittelinstanz. Die Rechtsmitteltätigkeit des Bezirksgerichts erfaßt also nur einen relativ geringen Teil der kreisgerichtlichen Entscheidungen. Obwohl sich die Qualität der Rechtsprechung unserer Kreisgerichte ständig verbessert, ist die Zahl der kritikwürdigen Entscheidungen, die in die zweite Instanz gelangten, in den letzten Jahren leicht angestiegen. Das zeigt, daß Staatsanwälte, Bürger oder Verteidiger strengere Maßstäbe an die Urteile der Kreisgerichte legen. Besonders ist zu erwähnen, daß der Anteil der Proteste in dem erwähnten Zeitraum ständig wuchs (1960 knapp 20 %, 1962 über 33 % der Rechtsmittel). Meines Erachtens wird hieran die Weiterentwicklung der Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwälte, die Vertiefung der Erkenntnis, daß die Einlegung des Protestes bei allen ungesetzlichen Entscheidungen gesetzliche Pflicht ist, und die zunehmende Verwirklichung der Eigenverant- 2 Vgl. auch Ziemen, „Zur Rolle des Bezirksgerichts bei der Anleitung der Rechtsprechung der Kreisgerichte“, NJ 1962 S. 626 ff.; Neumann, „Erfahrungen aus der Durchsetzung der Rechtspflegebeschlüsse des Staatsrates in der Rechtsprechung des Bezirksgerichts Karl-Marx-Stadt“, NJ 1962 S. 653 if. 176;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 176 (NJ DDR 1963, S. 176) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 176 (NJ DDR 1963, S. 176)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung zu läsen. Eine wesentliche operative Voraussetzung für die Durchsetzung und Sicherung desUntersuchungshaftvollzuges kommt der jeierzeit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes des Sozialismus bekannt sein muß und zu deren Einschätzung, Überprüfung, Sicherung, Nutzung oder Bearbeitung Aktivitäten duroh Staatssicherheit erforderlich sind. Eine ist operativ bedeutsam, wenn sie auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsvertahrens. Sie wird nicht nur getroffen, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Ergeben sich auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen unvorhergesehene Möglichkeiten der Verwirklichung politisch-operativer Zielstellungen, hat durch die Untersuchungsabteilung eine Abstimmung mit der zuständigen operativen Diensteinheit zu erfolgen, in deren Ergebnis diese über die Realisierung der erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen entscheidet. Für die Durchführung von Befragungen mit ausschließlich politisch-operativer Zielstellung durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der mißbraucht werden können, keine Genehmigungen an Personen erteilt werden, die nicht die erforderlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt außerhalb der bieten.

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