Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 175

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 175 (NJ DDR 1963, S. 175); Betrieb ausgezahlt erhält, wird nur unter gleichzeitiger Selbsterziehung und Überwindung dieser Unehrlichkeiten die Aufgabe der Umerziehung eines ihrer gestrauchelten Kollegen erfolgreich übernehmen können. Das stellt an die Tätigkeit der Strafverfolgungsorgane noch umfassendere Aufgaben, als das bis dahin der Fall war. Die Feststellung des politisch-ideologischen Standes des Kollektivs, das die Bürgschaft übernimmt, ist eine wesentliche Voraussetzung. Damit die Brigade ihrer Aufgabe gerecht werden kann, müssen die Mängel und Schwächen in Erfüllung der übernommenen Verpflichtung mit überwunden werden. Wo das nicht getan wird, ist auch die Basis für die Umerziehung eines einzelnen Mitgliedes nicht vorhanden; dort ist die Übernahme der Bürgschaft nicht von der Erkenntnis der Notwendigkeit der Umerziehung getragen, sondern von dem Bedürfnis, den Angeklagten vor Strafe zu schützen. Es ist durchaus nicht so, daß das Recht zur Beantragung der Bürgschaft ein Kollektiv voraussetzt, das bereits im weitesten Sinne sozialistisch arbeitet, lernt und lebt. Es kommt aber darauf an, daß noch vorhandene Schwächen und Mängel in der Auseinandersetzung aufgedeckt und überwunden werden. Mit der Aufgabenstellung wird auch das Kollektiv selbst wachsen und sich festigen. Wichtig ist, daß alle Angehörigen des Kollektivs sich für die Erfüllung der übernommenen Verpflichtung verantwortlich fühlen und an der Realisierung teilnehmen. Aufgaben des Kollektivs bei der Erfüllung der Verpflichtung Der Hauptinhalt der erzieherischen Tätigkeit des Kollektivs muß darin bestehen, dem zu Erziehenden differenziert und unter Berücksichtigung seiner Voraussetzungen Aufgaben des Kollektivs zu übertragen, die er eigenverantwortlich zu lösen hat. Dadurch können so wichtige Eigenschaften wie Verantwortlichkeit, Gründlichkeit, Sparsamkeit, Ehrlichkeit, Initiativreichtum, Pünktlichkeit usw. bewußt anerzogen werden. Die Verpflichtungen selbst müssen Bestandteil der von der Brigade insgesamt zu lösenden Aufgaben sein. Bei einem großen Teil der Rechtsverletzungen stehen die strafbaren Handlungen selbst in keiner unmittelbaren Beziehung zur Arbeit. Die Täter verrichten sehr häufig ihre Arbeit zur vollen Zufriedenheit, treten hilfsbereit auf, fügen sich gut in das Kollektiv ein und nehmen nicht selten auch aktiv an der gesellschaftlichen Arbeit im Betrieb teil. Die Ursachen und Bedin-gungen liegen hier außerhalb des Arbeitsprozesses und können deshalb auch nur dort überwunden werden. Das heißt, daß die Erziehungsarbeit der Brigade nicht am Betriebstor enden darf. Zwar wird ein Arbeitsbummelant, der sehr häufig die Brigade im Stich läßt, weil er faul ist, nicht dadurch zu erziehen sein, daß man ihn veranlaßt, z. B. an einem Abendstudium teilzunehmen. Es wird aber auch kaum möglich sein, einen im Arbeitsprozeß guten Arbeiter, der jedoch auf Grund seiner Liebe zum Motorsport abends unberechtigt Kraftfahrzeuge benutzt, dadurch zu erziehen, daß man ihm alle möglichen zusätzlichen Arbeiten im Betrieb überträgt. Um den in der Tat zum Ausdruck kommenden Widerspruch zu lösen, ist es notwendig, daß die Brigade sich auch der Freizeitgestaltung des Gestrauchelten zuwendet, daß die familiären und häuslichen Verhältnisse mit berücksichtigt werden und daß das Kollektiv auch nach der Arbeit zu dem Gestrauchelten enge Beziehungen herstellt. So verpflichtete sich z. B. eine Brigade im RAW in P., eine Aussprache mit dem Leiter der Schule, die der 12jährige Sohn der Angeklagten besucht, zu ** führen, um der Angeklagten zu helfen, mit den Schwierigkeiten in der Erziehung ihres Sohnes fertig zu werden. Gleichzeitig will die Brigade dabei helfen, daß die Angeklagte ihren bis dahin leichten Lebenswandel aufgibt und zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung findet. Hilfe und Erziehung werden somit zu einer Einheit, worauf bei den konkreten Verpflichtungen nach Einführung der Bürgschaft immer zu achten ist1. Neben der unmittelbaren Überwindung der Ursachen durch die bewußte erzieherische Einwirkung auf den Gestrauchelten muß sich das Kollektiv auch darüber Gedanken machen, wie es zur Überwindung der begünstigenden Bedingungen beitragen kann. Das ist für die Umerziehung des Gestrauchelten sowie für die Weiterentwicklung und Festigung des sozialistischen Bewußtseins aller Mitglieder des Kollektivs von großer Bedeutung. Folgendes Beispiel soll das deutlich machen: Ein Genossenschaftsbauer hatte mehrere Zentner künstlichen Dünger aus der LPG entwendet, den er z. T. für seine individuelle Ackerfläche verbrauchte und z. T. an Bürger der Gemeinde verkaufte. Dieser Dünger hatte jedoch schon jahrelang im Düngerschuppen der LPG gelegen. Abgesehen davon, daß hier Werte lagen, die keinen Nutzen brachten, war der Dünger inzwischen steinhart geworden. Einige Genossenschaftsbauern hatten sich schon geweigert, ihn seinem Zweck entsprechend auf dem Acker der LPG zu verwenden. Diese Tatsachen waren mit Anlaß dafür, daß der Genossenschaftsbauer den Dünger entwendete. Um dem Genossenschaftsbauer klarzumachen, wie schädlich sein Verhalten für die LPG war, ist es notwendig, mit dazu beizutragen, daß der Dünger schnellstens seiner Bestimmung zugeführt wird. Bleibt er jedoch noch weiter ungenutzt liegen, so kann man kaum erwarten, daß der Gesetzesverletzer und auch andere LPG-Mitglieder die Notwendigkeit einer Reaktion auf dieses Verhalten einsehen. Die LPG wird kaum in der Lage sein, den Täter wirkungsvoll zu erziehen. Daraus ergibt sich die Schlußfolgerung, daß mit dem Beginn des Prozesses der Umerziehung auch gleichzeitig die Überwindung der begünstigenden Bedingungen einsetzen muß, um beim Täter die Einsicht in die Verwerflichkeit seines Handelns zu erreichen. Soweit diese Bedingungen direkt im Kollektiv, das die Bürgschaft übernehmen will, zu finden sind und begründet liegen, muß es ihre Überwindung auch selbst vornehmen und dazu durch die Strafverfolgungsorgarie konkrete Anleitung erhalten. Der Gestrauchelte selbst kann hierbei beweisen, daß er die richtigen Lehren gezogen hat, indem er sich besonders aktiv beteiligt. Aber auch dann, wenn die Bedingungen und begünstigenden Faktoren außerhalb der Brigade oder des Kollektivs zu suchen sind, sollten seitens des Kollektivs alle Anstrengungen unternommen werden, um über die Verantwortlichen eine Änderung und Überwindung der Mißstände zu erreichen. Das ist ein Teil der Aufgaben, die sich für das Kollektiv aus der Übernahme der Bürgschaft ergeben. Zum Anwendungsbereich der Bürgschaft In der bisherigen Diskussion zur Bürgschaft ist sowohl in Aussprachen wie auch in der Presse der Vorschlag unterbreitet worden, die Bürgschaft gesellschaftlicher Kollektive auch auf die Aufhebung des Haftbefehls vor der Hauptverhandlung und auf die bedingte Strafaussetzung auszudehnen4 5. Soweit es die Aufhebung des Haftbefehls vor der Hauptverhandlung betrifft, muß Voraussetzung sein, daß dadurch die weiteren Ermittlungen nicht erschwert oder gar unmöglich gemacht werden. Wenn das Kollek- 4 Vgl. Thorn Kunze, „Die erzieherische Einwirkung gesellschaftlicher Kollektive auf entlassene Strafgefangene“, NJ 1963 S. 101. die zu der gleichen Feststellung kommen. 5 Vgl. Traulmann Schumann. „Erste Erfahrungen aus Halle bei der Teilnahme von Kollektiven am Gerichtsverfahren“, Sozialistische Demokratie vom 25. Januar 1963, S. 11. 175;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 175 (NJ DDR 1963, S. 175) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 175 (NJ DDR 1963, S. 175)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die zentrale Bedeutung der Wahrheit der Untersuchungsergebnisse erfordert Klarheit darüber, was unter Wahrheit zu verstehen ist und welche Aufgaben sich für den Untersuchungsführer und Leiter im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Sachverständigengutachten, sondern ausschließlich solche untersuchen, die im Zusammenhang mit der Auswahl von Sachvers tändigen, der Auftragserteilung an sie und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen durch die konkrete, unmittelbare, mehr oder weniger unverzügliche, zeitlich und räumlich begrenzte Einwirkung auf die Ursachen und Bedingungen bestimmter, konkreter feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen dar. Daraus folgt, daß die möglichen sozial negativen Wirkungen erst dann Wirkungsgewicht erlangen können, wenn sie sich mit den im Imperialismus liegenden sozialen Ursachen, den weiteren innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen und individuellen Bedingungen zu erfassen und aufzuzeigen, wie erst durch die dialektischen Zusammenhänge des Wirkens äußerer und innerer Feinde des Sozialismus, der in der sozialistischen Gesellschaft gibt, die dem Gegner Ansatzpunkte für sein Vorgehen bieten. Unter den komplizierter gewordenen äußeren und inneren Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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