Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 173

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 173 (NJ DDR 1963, S. 173); getan hat, welchen Weg er gegangen ist, wie er seine in der Tat zum Ausdruck gekommenen Schwächen überwunden und wie das Kollektiv ihm hierbei geholfen hat, ist den Strafverfolgungsorganen in der Regel nicht bekannt. Die Bewährungszeit wird noch vielfach als eine Zeit des passiven Abwartens betrachtet, wobei lediglich die Frage der erneuten Begehung von strafbaren Handlungen von Bedeutung ist. Wollen wir jedoch der Forderung des Staatsrates gerecht werden, die gestrauchelten Bürger zu nützlichen Mitgliedern unserer Gesellschaft zu erziehen, so muß insbesondere die Bewährungszeit zu einer Periode des aktiven und systematischen Einwirkens der Gesellschaft auf den Verurteilten gemacht werden. Ausdruck der Bereitschaft unserer Werktätigen in den Betrieben, Massenorganisationen, Wohngebieten, Bildungsinstituten und anderen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens zur gesellschaftlichen Selbsterziehung ist der Vorschlag des Staatsrates über die Einführung der Bürgschaft. Sie ist ein wichtiges Instrument zur Überwindung der Spontanität bei der Erziehung von Gesetzesverletzern und zur systematischen und planmäßigen Überwindung der Ursachen und Bedingungen der Kriminalität. Die volle Wirksamkeit der Bürgschaft setzt vor allen Dingen voraus, daß über ihren Inhalt als neue Form der organisierten Teilnahme der Werktätigen an der Rechtsprechung bei den Strafverfolgungsorganen volle Klarheit besteht. Daraus leitet sich auch die Notwendigkeit der Überwindung alter Methoden in der Arbeit ab. Inhalt der Bürgschaft In den Grundsätzen zum Erlaßentwurf des Staatsrates wird gesagt, daß die neuen gesellschaftlichen Bedingungen die Möglichkeit geben, die ökonomischen und anderen objektiven Gesetze des Sozialismus voll wirksam werden zu lassen und die Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse planmäßig zu entwickeln. Und auf bauend hierauf, wird ausgeführt: „Zugleich ist damit die Notwendigkeit, diese Gesetze bewußt und richtig auszunutzen, sie zur Grundlage der gesamten staatlichen Tätigkeit und des Handelns der Volksmassen zu machen, zur Hauptfrage des weiteren gesellschaftlichen Fortschritts und der Erhöhung des Lebensniveaus der Menschen geworden.“2 J Damit zeigt uns der Staatsrat Richtuftg und Ziel der Arbeit der Rechtspflegeorgane bei der Verwirklichung der erzieherischen Funktion des sozialistischen Strafrechts. Es geht darum, das Handeln der Volksmassen und somit das jedes einzelnen Bürgers auf das Niveau des gesellschaftlich Notwendigen zu heben. In den Urteilen unserer Gerichte wird die ausgesprochene Strafe (sowohl in der Höhe als auch in der Art) in der Regel damit begründet, daß sie notwendig sei, pm den Verurteilten zur zukünftigen Einhaltung unserer Gesetzlichkeit (speziell unserer Strafgesetze) zu erziehen. Das ist zweifellos eines der wichtigsten Ziele, welches mit der Bestrafung erreicht werden muß; es umfaßt jedoch nicht den gesamten Umfang und Inhalt der Umerziehung und läßt die Dialektik zwischen der Teilnahme am Aufbau des Sozialismus einerseits und der Überwindung alter Lebensund Denkgewohnheiten andererseits außer Betracht. Ziel der mit der Bürgschaft übernommenen Verpflichtung kann nur die Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit sein, die unter unseren heutigen Bedingungen gekennzeichnet ist durch die sozialistische Weltanschauung und die darauf, beruhende Lebensweise. 2 NJ 1962 S. 754. Das kann nur erreicht werden, wenn es das Kollektiv versteht, den zu Erziehenden bewußt zur aktiven Wahrnehmung seiner verfassungsmäßigen Rechte zu erziehen, d. h., ihn zur Wahrnehmung seines Rechts auf Arbeit, zur aktiven Teilnahme an der Leitung und Verwirklichung der staatlichen und betrieblichen Aufgaben, zur Teilnahme am Wettbewerb, der betrieblichen Qualifizierung usw. zu veranlassen. Damit wird deutlich, daß die Umerziehung des Rechtsbrechers der wesentliche Inhalt der Bürgschaft nicht durch Gängelei, Bevormundung, Verbote und Moralisieren erfolgen kann. Verbietet das Kollektiv dem zu Erziehenden z. B., Gaststätten aufzusuchen, weil der Täter stark zum Alkohol neigt und im trunkenen Zustand Gesetzesverletzungen beging, so ist hiermit eigentlich noch nicht viel erreicht, selbst dann, wenn dieses Verbot eingehalten wird. Es ist notwendig, den Täter entsprechend seinen positiven Neigungen und Veranlagungen für die Zeit, die er sonst in Gaststätten verbrachte, zu gesellschaftlich nützlicher Betätigung zu veranlassen. Als Beispiel mag die Arbeit einer FDJ-Gruppe im Werk für Fernmeldewesen in Berlin dienen. Die jungen Techniker, Schlosser und Maschinenarbeiter bauten in ihrem Werk außerhalb der Arbeitszeit eine hochmoderne Fernsehkamera. Zwei dieser jungen Menschen schilderten den Beginn ihrer Teilnahme an dieser Arbeit folgendermaßen: „Eigentlich fing die Sache mit der Kamera für uns vor der Konfliktkommission an. Wir, Manfred und ich, hatten nämlich Dämlichkeiten gemacht. Und da hat man uns gesagt: ,Tut mal was Gescheites.“ Die Sache mit der Kamera war prima. Die Werkleitung sollte uns Jugendlichen immer solche Aufträge geben.“* Durch die konkrete Aufgabenstellung, der sie sich voll widmeten, haben diese Jugendlichen der Volkswirtschaft einen großen Dienst erwiesen. Sie wurden sich ihrer Verantwortung vor der Gesellschaft bewußt, entwickelten ihre schöpferischen Fähigkeiten und überwanden in diesem Prozeß auch ihre Schwächen, die früher zur Begehung von „Dämlichkeiten“ führten, wofür sie sich dann vor der Konfliktkommission verantworten mußten. Hierin zeigt sich, daß die Erziehung zur Einhaltung unserer Gesetzlichkeit am besten dadurch garantiert wird, daß der Täter aktiv und zielstrebig in die Lösung unserer Aufgaben einbezogen wird. Nur auf dieser Grundlage kann das Kollektiv seine mit der Bürgschaft übernommenen Aufgaben auch erfolgreich lösen und seiner Verantwortung gegenüber der Gesellschaft gerecht werden. Nicht das „Sollen“ und „Müssen“ kann den Inhalt der Bürgschaft bestimmen, sondern das einsichtige „Wollen“ des Täters. Eine spezifische Eigenheit der Bürgschaft besteht darin, daß ihre Bestätigung durch das Gericht die Verpflichtung des Kollektivs zur Umerziehung des Rechtsverletzers zwingend voraussetzt. Damit wird die Bürgschaft zu einer Maßnahme der Reaktion auf strafbare Handlungen, in welcher die staatliche Bestätigung mit der kollektiven Entscheidung verschmilzt und in welcher sie sich gegenseitig bedingen. Während bei allen anderen gerichtlichen Maßnahmen, die durch das Strafurteil ausgesprochen werden, die Interessen der Gesellschaft durch die konkrete Entscheidung des Gerichts, also durch den Staat, wahrgenommen werden, ist die Bürgschaft eine Form der unmittelbaren Verwirklichung der gesellschaftlichen Interessen durch das Kollektiv, wobei durch die Bestätigung der Bürgschaft durch das Gericht dieser Prozeß gelenkt und geleitet wird. Träger der Bürg- 2 „Die Kamera der FDJ“, ND vom 24. Januar 1963. S. 8. 173;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 173 (NJ DDR 1963, S. 173) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 173 (NJ DDR 1963, S. 173)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Genossen Minister gerichtete, wissenschaftlich begründete Orientierung für eine den hohen Anforderungen der er Oahre gerecht werdende Untersuchungsarbeit gegeben.

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