Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 17

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 17 (NJ DDR 1963, S. 17); Helfer der Staatlichen Kontrolle, die Arbeiterkontrolle, die FDJ-Kontrollposten, die Verkaufsstellenbeiräte, die Brigaden der sozialistischen Arbeit und die sozialistischen Arbeitsgemeinschaften, insbesondere aber die Ständigen Kommissionen der Volksvertretungen und ihre Aktivs. Vor diesen Kollektiven sind schwerpunktmäßig gesetzliche Bestimmungen zu erläutern, um sie in die Lage zu versetzen, Gesetzesverletzungen zu erkennen und im weiteren Verlauf der Entwicklung selbst zu beseitigen. Es muß insbesondere erreicht werden, daß die werktätigen Menschen „immer aktiver und tatkräftiger ihr Recht verwirklichen, d. h. an der Arbeit der Volksvertretungen teilnehmen, die Arbeit der staatlichen Organe kontrollieren und durchführen helfen“. Auf diese Weise sind z. B. im Bezirk Erfurt etwa 400 bis 500 Menschen zusammen mit den Staatsanwälten unmittelbar an der Lösung der Schwerpunktaufgabe Bauwesen beteiligt. Die Staatsanwaltschaft muß dabei mithelfen, daß die Werktätigen insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen kennen, die ihre Mitwirkung an der Leitung der Betriebe sichern. Das hat große Bedeutung für die Ausarbeitung solcher normativen Akte wie der Arbeitsordnungen und der Betriebsprämienordnungen. Die Kenntnis der gesetzlich gesicherten Rechte verhindert weitestgehend eine formale, bürokratische Ausarbeitung solcher Dokumente und versetzt die Werktätigen, in die Lage, den gesetzlichen Inhalt mitzubestimmen und jede Verletzung ilfrer Rechte auszuschalten. Damit wird zugleich der Boden bereitet für eine konsequente, überzeugte Durchsetzung dieser Normativakte durch die Werktätigen selbst. So „wird immer stärker die freiwillige Einhaltung der sozialistischen Regeln des Zusammenlebens der Menschen zur allgemein geübten Gewohnheit“* 10. Die unmittelbare Einbeziehung der Werktätigen bei operativen Einsätzen kann in den vielfältigsten Formen erfolgen. Im Bezirk Karl-Marx-Stadt wird die Form der zielgerichteten Sprechstunden angewandt, d. h., vor operativen Einsätzen in Betrieben werden Sprechstunden mit der Thematik der vorgesehenen Prüfungen im Betrieb durchgeführt. Somit wird der Staatsanwalt bereits vor seiner Überprüfung konkrete Hinweise auf Gesetzesverletzungen erhalten, aber auch Hinweise über Schwerpunkte im Überprüfungsobjekt. Weiterhin ist es dadurch möglich, allen Werktätigen dieses Betriebes Kenntnis zu geben, daß eine Prüfung der Gesetzlichkeit zu bestimmten Fragen erfolgt und daß Vorschläge, Hinweise und Empfehlungen an den Staatsanwalt gerichtet werden können. Dadurch wird die Tätigkeit des Staatsanwalts erheblich gefördert. Mit einer derartigen Methode die natürlich auch während eines operativen Einsatzes angewandt werden kann sowie mit der Methode der unmittelbaren Einbeziehung der Werktätigen in die Überprüfung und Auswertung können wirksame Veränderungen des Zustandes der Gesetzlichkeit in den Betrieben erzielt werden. Erforderlich ist es auch, stärker mit unseren Arbeitsergebnissen sowie mit der Zielsetzung der Allgemeinen Aufsicht überhaupt durch Publikationen in der Tagespresse und in speziellen Zeitschriften sowie durch Aussprachen mit den Werktätigen in die Öffentlichkeit zu dringen. Das ist notwendig, um die noch unter unseren Werktätigen verbreiteten alten, „traditionellen“ Vorstellungen von den Aufgaben und der Funktion der Staatsanwaltschaft mehr und mehr zu überwinden. Vgl. Programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrats der DDR vor der Volkskammer am 4. Oktober 1960, Berlin 1960, S. 40. Vgl. hierzu auch Polak, a. a. O., S. 2 f. io Vgl. Grundsätze des Entwurfs des Erlasses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege, ND (Ausg. B) vom 7. Dezember 1962, S. 3. Eng mit den örtlichen Organen Zusammenarbeiten! Die Durchsetzung des demokratischen Zentralismus erfordert die konsequente Anwendung der Ordnungen über die Arbeitsweise der Volksvertretungen und ihrer Organe. Als spezielles Organ der Gesetzlichkeitsaufsicht hat die Staatsanwaltschaft die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe dahingehend zu unterstützen, daß sie ihre Pflichten zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit gemäß den Ordnungen auf ihren Territorien voll erfüllen können. Zur Lösung dieser Aufgabe sind die Arbeitsergebnisse der Staatsanwaltschaft den Volksvertretungen zur Verfügung zu stellen, damit sie auf dieser Grundlage wirksame Maßnahmen zur Festigung der Gesetzlichkeit einleiten können. Durch die enge Zusammenarbeit erhält der Staatsanwalt konkrete Hinweise auf Schwerpunkte in der Gesetzlichkeitsaufsicht. Die konsequente Durchsetzung der Ordnungen über“die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe erfordert, daß gemeinsam Maßnahmen beraten werden, wie mit den der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stehenden Mitteln zur Durchsetzung der Gesetzlichkeit, zur Festigung der Moral und Disziplin und zur weiteren Entfaltung der gesellschaftlichen Erziehung zur Einhaltung der Normen des sozialistischen Zusammenlebens beigetragen werden kann. Der Staatsanwalt ersucht die Volksvertretung, zu besonders wichtigen Fragen selbst auftreten und den Zustand der Gesetzlichkeit darlegen zu können. Bei der Jür das 2. Halbjahr 1962 gestellten Schwerpunktaufgabe Bauwesen wurde entweder über die Ständigen Kommissionen Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz oder direkt mit den Ständigen Kommissionen für Bauwesen der örtlichen Volksvertretungen Verbindung aufgenommen und die Aufgabe erläutert. Einige Staatsanwälte sind selbst Mitglied der Kommissionen. An die Ständigen Kommissionen werden z. B. Einspruchsabschriften oder andere Materialien zur Auswertung übergeben. Der Stadtbezirks-Staatsanwalt von Berlin-Prenzlauer Berg hat bereits Anfang Oktober 1962 auf der 6. Stadtbezirksverordnetenversammlung, die sich mit den Fragen des Bauwesens beschäftigte, über die Arbeitsergebnisse der Staatsanwaltschaft auf dem Gebiet des Bauwesens gesprochen und somit der Volksvertretung konkrete Hinweise auf Gesetzesverletzungen gegeben. Damit wurde die Volksvertretung in die Lage versetzt, den Stand der Gesetzlichkeit auf diesem Gebiet umfassend einzuschätzen und konkrete Beschlüsse zu fassen. Zu wenig konzentrieren sich die Bezirks- und Kreis-Staatsanwälte terminlich auf bestimmte Bezirkstagssitzungen. Sie müßten mehr als bisher in Vorbereitung zumindest auf die langfristig vorgesehenen Tagesordnungspunkte der Sitzungen der Volksvertretungen entsprechendes Material vorbereiten und zur Verfügung stellen bzw. den Volksvertretungen entsprechende Berichte erstatten. Für eine enge Zusammenarbeit mit den speziellen Kontrollorganen Die sehr umstrittene Frage nach den „Grenzen unserer Tätigkeit“, der Abgrenzung der Aufgaben und Kompetenzen der Allgemeinen Aufsicht von denen der speziellen Kontrollorgane (Staatliche Bauaufsicht, Arbeitsschutzinspektion, Hygieneinspektion u. a.) ist nur in konstruktiver Weise zu beantworten. Es geht u. E. heute weniger um die theoretische Herausarbeitung der Abgrenzungsmerkmale, sondern vielmehr um die beiderseitige tatsächliche Zusammenarbeit, ohne daß die Staatsanwaltschaft die Aufgaben der speziellen Kontrollorgane übernimmt Es geht demnach insbesondere darum, eine enge und kontinuierliche Zusammenarbeit mit diesen Organen zu entwickeln, vor allem in der Richtung, daß wir uns in stärkerem Maße 17;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 17 (NJ DDR 1963, S. 17) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 17 (NJ DDR 1963, S. 17)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit notwendig ist. Alle auf der Grundlage des Gesetzes durchgeführten Maßnahmen sind somit zu beenden, wenn die Gefahr abgewehrt oder die Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Ausweisungsgewahrsams gegeben und wird im Ergebnis der Prüfung von möglichen anderen Entscheidungen, der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist aber zu sichern, daß der betreffende Jugendliche eine unmittelbare staatliche Reaktion auf seine gesellschaftsschädliche Handlungsweise erlebt, um daraus die erforderlichen Schlußfolgerungen zu ziehen. In bestimmten Fällen wird die offensive Wirksamkeit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu beurteilen, ob diese Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.

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