Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 150

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 150 (NJ DDR 1963, S. 150); Ölzckt und Justiz in dar dfruHdasrapublik Dr. KARL PFANNENSCHWARZ, Ulm (Donau), z. Z. Institut für Strafrecht der Humboldt-Universität Berlin Uber den reaktionären Charakter der sogenannten staatsgefährdenden Sabotage im StGB-Entwurf Der Bundestag will im Monat März den Bonner Strafgesetzbuchentwurf in erster Lesung behandeln. Welche Bedeutung den sog. Staatsschutzbestimmungen in diesem Entwurf beigemessen wird, geht aus Verlautbarungen Bonner Stellen hervor, diese Strafbestimmungen unter Umständen in Form einer Novelle noch vor Verabschiedung des ganzen Gesetzeswerkes in Kraft zu setzen. Die sog. Staatsschutzbestimmungen sollen dazu dienen, die antiimperialistischen Kräfte, die für die Erhaltung und Sicherung des Friedens sowie für die Herstellung demokratischer Verhältnisse kämpfen, verschärft zu unterdrücken1. Das hat für den Versuch der Bonner Ultras, mit Hilfe der Notstandsdiktatur die bankrotte und überlebte Adenauer-Politik weiterhin durchzusetzen, besondere politische Bedeutung. Die bisherige Untersuchung der Bestimmungen über „Hochverrat, Staatsgefährdung und Landesverrat“2 beschäftigte sich mit dem Entwurf 1960, inzwischen aber ist der Entwurf 1962 dem Bundestag zugeleitet worden3. Mit wenigen Ausnahmen sind die Bestimmungen des Entwurfs 1960 übernommen worden. In einigen Fällen wurden die Strafbestimmungen im Interesse einer strafrechtlichen Massenverfolgung weiter verschärft. So wurde bei § 369, der sog. Vorbereitung einer Gewaltherrschaft (es handelt sich um die Ersatzbestimmung für den teilweise für verfassungswidrig erklärten § 90a StGB), auch die „Volksverhetzung“ (§ 298) einbezogen. Ferner ist nicht nur die sog. Rädelsführerschaft, sondern auch die bloße Mitgliedschaft unter Strafe gestellt4. Entsprechend ist auch gern. § 373, der sog. staatsgefährdenden Agententätigkeit, die einfache Mitgliedschaft für strafbar erklärt5. Es bestätigt sich erneut das, was Rechtsanwalt Mathissen hinsichtlich der rechtspolitischen Tendenz dieser Bestimmungen auf der 8. Arbeitstagung westdeutscher Verteidiger in politischen Strafsachen im Mai 1962 in Frankfurt (Main) mit den Worten ausdrückte: „Bei der Neuschaffung der Staatsschutzbestimmungen im Jahre 1951 und in der Folgezeit hat man von seiten des Staates immer darauf hingewiesen, daß man nur eingreifen wolle und eingreifen dürfe, wenn sich mehrere sog. ,Staatsfeinde1 zu auf Dauer 1 Vgl. Lekschas/Weber, „Die westdeutsche Strafrechtsreform ein Instrument der Notstandsdiktatur und der Atomkriegsvorbereitung“, NJ 1962 S. 699. 2 Vgl. NJ 1960 S. 832; 1961 S. 95, 203, 237. 8 Bekanntlich war der Regierungsentwurf E 1960 (Bundesratsdrucksache 270/60) am 8. September 1960 von der Adenauer-Regierung verabschiedet worden. Er wurde jedoch vom 3. Bundestag nicht mehr behandelt. Bis Januar 1962 beschäftigte sich die „Länderkommission für die Große Strafrechtsreform“ unter der Parole ihres Vorsitzenden, des nordrheinwestfälischen Staatssekretärs Krille, „Wir werden im neuen Strafrecht härter“ („Die Welt“ vom 13. Januar 1962), mit dem Regierungsentwurf. Nachdem dieser erneut im Bundesjustizministerium überarbeitet worden war, verabschiedete ihn die Bonner Regierung als Entwurf 1962 am 13. Juni 1962 (Bundesratsdrucksache 200/62) und leitete ihn dem Bundesrat zu. Dieser stimmte ihm mit wenigen unwesentlichen Abänderungsvorschlägen am 13. Juli 1962 (Amtl. Protokoll über die 248. Sitzung des Bundesrates am 12./13. Juli 1962) zu. Schließlich wurde er am 4. Oktober 1962 dem Bundestag übersandt (Bundestagsdrucksache rv/650). 4 Bundestagsdrucksache IV/650, S. 72. 6 a. a. O., S. 73. berechneten staatsfeindlichen Vereinigungen zusammengeschlossen haben. Davon ist in den neuen Vorschriften kaum mehr die Rede, weil ganz auf den einzelnen und seine Gesinnung abgestellt wird. Jeder Gegner der Politik der Bundesregierung soll nun offensichtlich auch als Einzelperson ausgeschaltet werden.“6 Streiks sollen strafrechtlich unterdrückt werden! Der § 3707 stellt eine rechtsstaatlich verbrämte, weitgehende Erweiterung des geltenden § 90 StGB8 9 dar. In der Begründung des Entwurfs wird dies mit den Worten umschrieben, der § 370 „knüpft an § 90 StGB an“8. An der gleichen Stelle wird diese Strafvorschrift von offizieller Seite als „unentbehrlich“ bezeichnet. Der geplante § 370 stellt eine der wichtigsten juristischen Handhaben dar, um Streiks der westdeutschen Werktätigen, die für ihre politischen und sozialen Interessen kämpfen, mit den Formen des Strafrechts zu unterdrücken. In Westdeutschland ist die Arbeiterklasse „die einzige konsequente friedliebende und fortschrittliche Kraft“10, die unter Führung ihrer marxistisch-leninistischen Partei im Bündnis mit den übrigen antiimperialistischen Kräften in der Lage ist, mit der gefährlichen und überlebten Politik der Adenauer, Schröder und Globke Schluß zu machen. Das Zentralkomitee der KPD hat in seinem offenen Brief an die Delegierten des 6. DGB-Kongresses erklärt, daß die Arbeiterklasse und die Gewerkschaften ihre ganze Kraft und alle ihre Kampfmittel einsetzen müßten, um das Blatt zu wenden. Die Beschlüsse der verschiedenen Industriegewerkschaften, insbesondere der Beschluß des 6. DGB-Kongresses vom 27. Oktober 1962 6 Referate und Entschließung der 8. Arbeitstagung und Ge-samtaussprache des erweiterten Initiativ-Ausschusses für die Amnestie und der Verteidiger in politischen Strafsachen, Heidelberg 1962. 7 Der § 370 des Regierungsentwurfs (StGB E 1962) lautet: „(1) Mit Gefängnis bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. die Post oder dem öffentlichen Verkehr dienende Unternehmen oder Anlagen, 2. Fernmeldeanlagen, die öffentlichen Zwecken dienen, 3. Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft dienen oder sonst für die Versorgung der Bevölkerung lebenswichtig sind, oder 4. Dienststellen, Anlagen, Einrichtungen oder Gegenstände, die ganz oder überwiegend der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dienen, durch Aussperrung, Streik, Störmaßnahmen oder andere Handlungen ganz oder zum Teil außer Tätigkeit setzt oder den bestimmungsmäßigen Zwecken entzieht und dadurch absichtlich oder wissentlich Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze verfolgt oder sich in ihren Dienst stellt. (2) Wer Sabotage an lebenswichtigen Betrieben (§ 335) oder Wehrmittelsabotage (§ 413) begeht und dadurch absichtlich oder wissentlich Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze verfolgt oder sich in ihren Dienst stellt, wird mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten bestraft. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) Bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Beteiligung an einer in Absatz 1 bezeichneten Tat von untergeordneter Bedeutung ist, kann das Gericht von Strafe absehen." 8 vgl. Kühlig, Die Bonner Strafrechtsänderungsgesetze, Berlin 1957, S. 148. 9 Amtliches Protokoll der 105. Sitzung der Großen Strafrechtskommission am 14. Oktober 1958, Bd. 10, S. 80. 10 w. Ulbricht, „Uber deutsche Arbeiterpolitik“, ND vom 13. September 1962.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 150 (NJ DDR 1963, S. 150) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 150 (NJ DDR 1963, S. 150)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit nur durch eine höhere Qualität der Arbeit mit erreichen können. Auf dem zentralen Führungsseminar hatte ich bereits dargelegt, daß eine wichtige Aufgabe zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X