Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 145

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 145 (NJ DDR 1963, S. 145); vorgenannten Stellen zur Entscheidung zuzuleiten. Im übrigen wenden die Gerichte bei Erledigung des Ersuchens selbst die Prozeßvorschriften ihres Staates an. Die Vollstreckung ausländischer Entscheidungen Eine gerichtliche Entscheidung kann im Prinzip unmittelbar nur im Gebiet des Staates vollstreckt werden, in dem sie ergangen ist. Für die zwangsweise Durchsetzung in einem anderen Staat ist eine besondere Anordnung, das sog. Exequatur, seitens der Gerichtsorgane des Staates erforderlich, in dem die Entscheidung vollstreckt werden soll. In einigen Staaten besteht generell die Möglichkeit, ausländische Gerichtsurteile zu vollstrecken, in anderen Staaten wie z. B. in der UdSSR kommt die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile nur in Betracht, soweit hierüber ein besonderes internationales Abkommen besteht. Im Zusammenhang mit dem Abschluß zahlreicher Rechtshilfeverträge seitens der UdSSR mit den anderen sozialistischen Staaten hat das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR durch einen Erlaß vom 12. September 1958 das Vollstreckungsverfahren für die Entscheidungen der Gerichte (und der ihnen gleichgestellten Urkunden) dieser Staaten festgelegt. Danach ist der Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel von dem sowjetischen Gericht, in der Regel von dem Rayon(Kreis)-Gericht am Wohnsitz des Schuldners, in öffentlicher Gerichtsverhandlung unter gleichzeitiger Vorladung des Schuldners zu prüfen und zu bewilligen. Eine Ablehnung des Antrags ist nur in den Fällen möglich, die der betreffende Rechtshilfevertrag vorsieht. Auf Grund der rechtskräftigen Entscheidung des ausländischen Gerichts und des Beschlusses des sowjetischen Gerichts über die Erteilung der Vollstreckungsklausel wird ein Vollstreckungsbefehl erlassen, der an das Volksgericht am Ort der Vollstreckung gerichtet ist. Die Justizorgane der DDR sollten Gläubiger, die eine Zwangsvollstreckung in der UdSSR betreiben wollen, entsprechend unterrichten. * Der vorstehende Beitrag hat sich darauf beschränkt, einige Fragen des internationalen Zivilprozeßrechts im Zusammenhang mit dem entsprechenden Abschnitt des sowjetischen Lehrbuchs zu erörtern. Auch die übrigen Abschnitte bieten eine Fülle von Erkenntnissen und Anregungen für die eigene Arbeit; auf sie konnte jedoch hier nicht eingegangen werden. Ein Studium dieses Werkes kann allen Kollegen empfohlen werden. Auch für die in der Wirtschaft und im Außenhandel tätigen Juristen ist das Buch ein wichtiger Ratgeber. Es sollte als Nachschlagewerk in keiner Gerichtsbücherei fehlen. 2ur Diskussion ALICE UHLIG, Richter am Bezirksgericht Potsdam Zur Kontrolle der Gesetzlichkeit im Rechtsmittelverfahren Das Rechtsmittelverfahren bietet den Bezirksgerichten viele Möglichkeiten, auf die Verbesserung der Rechtsprechung erstinstanzlicher Gerichte Einfluß zu nehmen. Allerdings wird die Bedeutung der Rechtsmittel, insbesondere die der Berufung, teilweise noch unterschätzt. Nicht selten wird die Berufung weniger unter dem Gesichtspunkt der Hilfe für die Erfüllung der Aufgaben des Rechtsmittelgerichts denn vielmehr als Ausdruck einer subjektiven, vorgefaßten Meinung des Angeklagten gegenüber dem Urteil aufgefaßt. In diesen Fällen werden die Argumente der Berufung ungenügend geprüft, und es unterbleibt die gründliche Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung. Das läßt sich praktisch z. B. an einer noch immer relativ hohen Zahl von Verwerfungsbeschlüssen wegen offensichtlicher Unbegründetheit (§ 284 Abs. 1 StPO) nachweisen. Mit der Berufung bringt der Angeklagte grundsätzlich zum Ausdruck, daß er von der Gesetzlichkeit des Verfahrens und damit von der Richtigkeit der Sachentscheidung nicht überzeugt ist. Das Rechtsmittelgericht hat die Pflicht, dies zu überprüfen. Diese Überprüfungstätigkeit soll sie nicht formal bleiben setzt bei den Richtern volle ideologische Klarheit über das Wesen des Rechts und gründliche Kenntnis der gesamtstaatlichen und örtlichen. Aufgaben voraus. Sie ist notwendig, um im Einzelfall in den angefochtenen Entscheidungen das Nachwirken bürgerlicher Rechtsvorstellungen, revisionistische und dogmatische Tendenzen aufzudecken und das Strafverfahren bewußt in die gesamtstaatliche Leitung der sozialistischen Umgestaltung einzuordnen. Die Aufdeckung von Fehlern und Schwächen der erstinstanzlichen Entscheidung erfordert gleichzeitig ein tiefes Eindringen in die Sache selbst. Der Umfang der Überprüfung des angefochtenen Urteils Nach welchen Gesichtspunkten ist die angefochtene Entscheidung zu überprüfen? Zunächst muß gesagt werden, daß Inhalt und Umfang der Überprüfung nicht durch das Rechtsmittel bestimmt werden. Seine Begründung ist dem Senat zwar eine wesentliche Hilfe, weil er daraus erkennt, in welcher Hinsicht der Angeklagte nicht mit dem Urteil einverstanden ist, und unter Umständen auch wertvolle Hinweise für die Überprüfung erhält. Den Inhalt der Überprüfung aber bestimmt § 280 StPO, der alle die Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit des Verfahrens bestimmenden Fragen umfaßt. Erst auf der Grundlage der in dieser Bestimmung geforderten allseitigen Kontrolle ist eine Einschätzung des erstinstanzlichen Urteils und die Aufdeckung eventueller Fehler und Schwächen möglich. Zugleich schafft diese Überprüfung auch Voraussetzungen für eine umfassende Anleitung der Rechtsprechung der Kreisgerichte. Zunächst muß das Rechtsmittelgericht überprüfen, ob der Sachverhalt im Sinne des Staatsratsbeschlusses allseitig aufgeklärt, ob das Tatgeschehen exakt festgestellt wurde und ob die Umstände und Folgen der Straftat, der eingetretene Schaden, die konkreten Ursachen und Bedingungen, die zur Straftat führten bzw. diese eventuell begünstigten, der Grad des Verschuldens des Angeklagten, seine Entwicklung, sein Bewußtseinsstand und sein gesellschaftliches Verhalten erforscht sind. Die Antwort auf diese Fragen ergibt sich nicht allein aus dem Urteil, sondern auch aus der Überprüfung der vom Gericht erster Instanz erhobenen Beweise, aus dem Protokoll und aus den sonstigen bei den Akten befindlichen Unterlagen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 145 (NJ DDR 1963, S. 145) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 145 (NJ DDR 1963, S. 145)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvoll zug. Nur dadurch war es in einigen Fallen möglich, daß sich Verhaftete vorsätzlich Treppen hinabstürzten, zufällige Sichtkontakte von Verhafteten verschiedener Verwahrräume zustande kamen. Verhaftete in den Besitz von affen kommen, welche die mit dem tätlichen Angriff verbundenen Gefahren weiter potenzieren würden. Auch Angriffe auf Sicher.ungs- und Kon :rollkräf mi; dem Ziel, in den Besitz von unerlaubten Gegenständen bei den Vernehmungen, der medizinischen oder erkennungsdienstlichen Behandlung gelangten, die sie zu ouizidversuchen, Provokationen oder Ausbruchsversuchen benutzen wollten. Ausgehend von den dargelegten wesentlichen. Gefährdungsmonen-ten, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Vorkommnissen am in der Hauptstadt der Zugeführten standen ,J unter dem Einfluß von Alkohol. Die langjährigen Erfahrungen beweisen, daß von den erlaufe von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Sachverständigengutachten, sondern ausschließlich solche untersuchen, die im Zusammenhang mit der Auswahl von Sachvers tändigen, der Auftragserteilung an sie und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert.

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