Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 143

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 143 (NJ DDR 1963, S. 143); GUSTAV-ADOLF LÜBCHEN, Richter am Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte Einige aktuelle Fragen des Internationalen Privatrechts Den Juristen der DDR stehen jetzt auf dem wichtigen Gebiet des Internationalen Privatrechts drei Werke international anerkannter Autoren aus der Sowjetunion und aus der Volksrepublik Ungarn zur Verfügung: das Lehrbuch von Pereterski und Kry-1 o w. der Allgemeine Teil des Lehrbuchs von L u n z und das Lehrbuch von R e c z e i. Dies ist für uns deshalb so bedeutungsvoll, weil eigene Lehrbücher oder geschlossene Darstellungen auf diesem Gebiet bisher noch fehlen. Das Studium dieser Lehrbücher ist in verschiedener Hinsicht empfehlenswert. Einmal vermittelt es einen umfassenden Einblick in den Stand von Wissenschaft und Praxis der anderen sozialistischen Staaten. Zum anderen zeichnen sich diese IJücher und dies gilt vor allem für das Lehrbuch von Pereterski/Krylow dadurch aus, daß sie umfassend die Rechtsposition in den kapitalistischen Staaten beschreiben und analysieren. Im Gegensatz zu Lunz behandeln Pereterski/Krylow auch den Besonderen Teil des Internationalen Privatrechts, insbesondere das Schufdrecht, Eigentumsrecht, Erfinder- und, Urheberrecht, Familien- und Erbrecht sowie den internationalen Zivilprozeß. Dadurch wird der Wert dieses Werkes für die Praxis zweifellos erhöht, da ja die allgemeinen Probleme des Internationalen Privatrechts in der gerichtlichen Praxis nur im Zusammenhang mit konkreten Verfahren auftreten. Zum Gegenstand des Internationalen Privatrechts Wegen der Aktualität des Problems möchte ich zunächst etwas zum Gegenstand des Internationalen Privatrechts bemerken. Bekanntlich vertreten alle befreundeten Staaten im wesentlichen einheitlich die Ansicht, daß zum Internationalen Privatrecht alle Zivilrechtsverhältnisse (im weiteren Sinne) mit einem „ausländischen Element“ gerechnet werden. Diesen Standpunkt vertritt auch das vorliegende Lehrbuch von Pereterski/Krylow. Dazu steht jedoch die in der DDR bis in die letzte Zeit teilweise vertretene Ansicht im Gegensatz, nach der es einen besonderen Rechtszweig „Recht der internationalen Wirtschaftsbeziehungen“ geben soll* 1. Diese Auffassung fand ihre Stütze darin, daß bislang das sog. Wirtschaftsrecht vom Zivilrecht getrennt war. Die Auswertung der neuen sowjetischen Zivilgesetzgebung hat aber gezeigt, daß die willkürliche Aufspaltung des Zivilrechts falsch war2. Diese Feststellung hat auch für das Kollisionsrecht Bedeutung. Auch hier ist es notwendig, sehr eingehend die Ergebnisse der sowjetischen Rechtswissenschaft zu studieren und die Auffassung vom Recht der internationalen Wirtschaftsbeziehungen kritisch zu untersuchen. Denn eine damit im Zusammenhang erhobene Forderung lief ja bekanntlich darauf hinaus, ein besonderes Gesetz für die Außenhandelsgeschäfte mit den nichtsozialistischen Staaten zu schaffen3 *. ♦ I. S. Pereterski/S. B. Krylow, Lehrbuch-des Internationalen Privatrechts. VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962, 244 S., Preis: 17 DM. , L. A. Lunz, Internationales PrivatreCht, Bd. I, Allgemeiner Teil, VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961, 280 S., Preis: 14,40 DM. L. Reczei, Internationales Privatrecht, Verlag der Ungarischen Akademie der Wissenschaften, Budapest 1960, 478 S., Preis: 37 DM. 1 Vgl. Wiemann, Fragen der Gesetzgebung auf dem Gebiet des KolUsionsreChts der DDR“, NJ 1962 S. 280. 2 vgl. „Für ein einheitliches Zivilrecht“, NJ 1962 S. 667; Artzt, i,Zur Frage eines selbständigen Rechtszweiges .Recht der sozialistischen Wirtschaft in der DDR“, Staat und Recht 1962, Heft 7/8, S. 1360 ff. - 3 vgl. Enderlein/Kemper/Wiemann, „Aufgaben der Gesetz- gebung im Bereich des Außenhandels mit dem kapitalistischen Wirtschaftsgebiet-* Staat und Recht 1960, Heft 1, S. 61 ff. Zu derartigen Forderungen ist es u. a. deshalb gekommen", weil bei den Gesetzgebungsarbeiten am ZGB den Problemen der rechtlichen Beziehungen mit ausländischen Partnern bisher nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet worden ist. Um so begrüßenswerter sind deshalb die neuen Vorschläge zur Konzeption des ZGB, wie sie insbesondere von Schumann und Drews1 entwickelt worden sind. Danach sollen nunmehr auch die Vermögensverhältnisse zwischen inländischen und ausländischen Partnern sowie die für den Außenhandel wichtigen handelsrechtlichen Organisationsformen im ZGB geregelt werden. Dies bedeutet zunächst, daß im Zusammenhang. mit den laufenden Gesetzgebungsarbeiten auf dem Gebiet des Internationalen Privatrechts alle Probleme des Kollisionsrechts auch auf dem Gebiet des Außenhandels mit in die Untersuchung einzubeziehen sind, mit dem Ziel einer einheitlichen und umfassenden Regelung dieser Verhältnisse im ZGB. Daneben bleibt die Aufgabe bestehen, die Konzeption vom Recht der internationalen Wirtschaftsbeziehungen von seiten der Zivilrechtswissenschaft kritisch zu untersuchen,. worauf auch Such sehr richtig hingewiesen hat5. Fragen des Internationalen Privatrechts in der Praxis der Gerichte Nun möchte ich zu einigen Fragen des Besonderen Teils unter dem Gesichtspunkt der Rechtsprechung der Gerichte Stellung nehmen. Im Kapitel XII behandelt das Lehrbuch den Internationalen Zivilprozeß. Darunter versteht das Lehrbuch die gesamte prozessuale Tätigkeit im Zusammenhang mit der Entscheidung zivilrechtlicher Streitigkeiten, bei der das Gericht mit Ausländern oder mit Handlungen ausländischer Gerichte zu tun hat. In der Hauptsache also a) Streitigkeiten, an denen inländische Bürger und juristische Personen beteiligt sind, vor ausländischen Gerichten und b) die Behandlung von Streitigkeiten, an denen Ausländer beteiligt sind, vor inländischen Gerichten. Alle diese Verfahren werfen eine Reihe von Fragen auf, die in Zivilprozessen des Inlands kaum Bedeutung haben. Die wesentlichsten Gesichtspunkte werden im Lehrbuch behandelt. Dazu gehören die prozessualen Rechte der Ausländer und die Zuständigkeit (§ 58), die prozessuale Stellung des ausländischen Staates (§ 59), gerichtliche Ersuchen (§ 60) sowie die Vollstreckung von Entscheidungen ausländischer Gerichte (§ 61). Rechtsstellung der Ausländer im Zivilprozeß Sehr wichtig ist. aus diesen Abschnitten die Feststellung, daß im Gegensatz zu verschiedenen bürgerlichen Staaten in der Sowjetunion Ausländer die gleichen prozessualen Rechte ohne besondere Beschränkung wie sowjetische Bürger genießen; auf sie werden die allgemeinen Bestimmungen über die Zuständigkeit angewendet. Auch bei uns in der DDR haben ausländische Staatsbürger, unabhängig davon, ob zwischen der DDR und dem betreffenden Staat diplomatische Beziehungen bestehen, jederzeit das Recht, den Rechtsschutz unserer Gerichte in Anspruch zu nehmen. Eine gewisse Einschränkung besteht lediglich dadurch, daß sie verpflichtet sind, dem Verklagten auf dessen Verlangen wegen der Prozeßkosten Sicherheit zu leisten, soweit nicht die 4 Vgl. Schumann/Drews, „Zu den Diskussionen über die Fragen des Wirtschaftsrechts“, Staat und Recht 1962, Heft 9, S. 1566. 5 Für ein einheitliches Zivilrecht, NJ 1962 S. 670. 143;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 143 (NJ DDR 1963, S. 143) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 143 (NJ DDR 1963, S. 143)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei , Berichterstattert Genosse Erich Honecker, Bietz-Verlag Berlin, - Hede des Genossen Erich Hielke zur Eröffnung des Partei lehrJahres und des vom Bericht des Politbüros an das der Tagung des der Partei , Dietz Verlag Berlin Über die Aufgaben der Partei bei der Vorbereitung des Parteitages, Referat auf der Beratung das der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit Analyse und Planung der Arbeit mit. Die Aufgaben der Leiter bei der tschekistischen Erziehung der operativen Mitarbeiter. Die unmittelbare Teilnahme der Leiter an der Vorgangsarbeit.

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