Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 142

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 142 (NJ DDR 1963, S. 142); raum zugewiesen werden kann und wird. Jede andere Arbeitsweise beeinträchtigt das Vertrauen der Bürger in die Maßnahmen unserer örtlichen Organe und Gerichte. Der Senat nahm auf Grund der im Berufungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse kritisch zur Arbeitsweise des Kreisgerichts und des Rates der Gemeinde Stellung. Diese Methode, durch kritische Hinweise aus der Zivilrechtsprechung auf Rechtspflegeorgane und andere staatliche Stellen einzuwirken, ist beim Bezirksgericht Potsdam verschiedentlich schon erfolgreich angewandt worden. Der Entwurf des Staatsratserlasses sieht die Gerichtskritik als allgemeine Methode zur Beseitigung von Gesetzesverletzungen und ihrer Ursachen vor. Damit werden die Möglichkeiten erweitert, die Funktion des Rechts bei der Organisierung der gesellschaftlichen Entwicklung und bei der Regelung des sozialistischen Zusammenlebens der Menschen, der Beziehungen der Bürger untereinander und zu ihrem Staat zu verwirklichen*. Berufungsverhandlungen nicht allein auf die Korrektur der Entscheidung des Kreisgerichts beschränken Die Behandlung des Mietrechtsstreits enthält wichtige Lehren für die Anleitung der Rechtsprechung der Kreisgerichte durch das Bezirksgericht hinsichtlich der konzentrierten und zielgerichteten Durchführung der Zivilverfahren. Wie zahlreiche zweitinstanzliche Verfahren zeigen, beschränken sich die Berufungssenate häufig noch auf eine Korrektur der erstinstanzlichen Entscheidungen und begnügen sich damit soweit das notwendig ist , lediglich Lücken in der Wahrheitserforschung auszufüllen und fehlerhafte Rechtsanwendung zu korrigieren. Das wird z. B. an folgendem Verfahren deutlich. Der zur Zahlung von Unterhalt verurteilte Verklagte legte gegen das Urteil des Kreisgerichts Berufung .ein, die u. a. der Kindesmutter Unglaubwürdigkeit vorwarf, da sie vor dem Kreisgericht wahrheitswidrig den mit einem anderen Mann einige Monate vor der gesetzlichen Empfängniszeit durchgeführten einmaligen Geschlechtsverkehr abgestritten hatte. Die Berufung wurde im ersten Termin zurückgewiesen. Das Urteil beantwortet die Frage, ob weitere Beweise über den angeblichen Mehrverkehr der Kindesmutter und über die offenbare Unmöglichkeit der Vaterschaft des Ver- -klagten zu erheben waren, insoweit überzeugend und gründlich. Der Berufungssenat hätte jedoch darüber hinaus Veranlassung gehabt, mit einer grundsätzlichen Kritik zu der Behandlung der Unterhaltsklage durch das Kreisgericht Stellung zu nehmen. Das Kreisgericht hatte nämlich durch eine unzulässige Beweiserhebung die Rechte der Kindesmutter und des Kindes verletzt, die Durchführung des Verfahrens erheblich verzögert und dadurch einen außerordentlich hohen Kostenaufwand und unnötigen Arbeitsausfall der Kindesmutter und des vom Gerichtsort weit entfernt wohnenden Zeugen verursacht. Zu dieser durch die unzulässige Beweisaufnahme gröb-lichst gegen den Gedanken der Konzentration verstoßenden Arbeitsweise des Kreisgerichts hat der Berufungssenat nicht Stellung genommen. Er hat sich statt dessen auf die Nachprüfung beschränkt, ob die Kritik des Berufungsklägers an der Arbeit des Kreisgerichts berechtigt war. Der Senat offenbarte damit eine zu enge Auffassung von der Aufgabe und der Funktion des Bezirksgerichts bei der Anleitung der Rechtsprechung der Kreisgerichte. Notwendiger Inhalt der zweitinstanzlichen Rechtspre- 8 ND, a. a. O. 142 chung sollte es sein, die gesamte Tätigkeit des Gerichts im erstinstanzlichen Verfahren zu analysieren. Das Bezirksgericht hat den Widerspruch in der Tätigkeit des Kreisgerichts aufzudecken, der zu den Fehlern in der Verhandlung und Entscheidung des Rechtsstreits geführt hat. Dadurch erst hilft das Bezirksgericht dem Kreisgericht, die Arbeit zu verbessern. Diese Aufgabe ist ihrem Inhalt nach politisch-ideologische Erziehungsarbeit gegenüber dem Kreisgericht. Diesen Anforderungen wurde der Senat nicht gerecht und damit auch nicht seiner Verantwortung in der Anleitung der kreisgerichtlichen Rechtsprechung. Die Grundsätze des Entwurfs des Staatsrätserlasses stellen dem Bezirksgericht als oberstem Organ der Rechtsprechung im Bezirk höhere Aufgaben und legen ihm eine höhere Verantwortung für die richtige und einheitliche Gesetzesanwendung durch die Gerichte im Bezirk auf. Es hat durch seine Anleitung zu sichern, daß die Kreisgerichte mit ihren Mitteln das Wirken der ökonomischen Gesetze des Sozialismus bewußt und richtig unterstützen, daß die moralisch erzieherischen Kräfte der sozialistischen Gesellschaft in zunehmendem Maße zur Überwindung der Gesetzesverletzungen und zur Beseitigung ihrer Ursachen mobilisiert werden, die kollektive Selbsterziehung der Bürger sich in immer stärkerem Maße durchsetzt und das sozialistische Recht strikt eingehalten wird. Das erfordert die endgültige Beseitigung von Formen und Praktiken in der zweitinstanzlichen Rechtsprechung, die auf überkommenen bürgerlichen Rechtstraditionen beruhen. Sie haben ihren stärksten Ausdruck darin gefunden, daß sich das Berufungsgericht auf eine bloße Nachprüfung der Richtigkeit der durch den Berufungskläger an der erstinstanzlichen Entscheidung geübten Kritik beschränkte. Ein Hauptaugenmerk muß das Bezirksgericht bei der Anleitung der Rechtsprechung durch die Rechtsprechung auch darauf legen, daß immer neue und weitere Formen der Einbeziehung der Menschen in die Leitung des sozialistischen Staates und der Wirtschaft entwickelt werden und die sozialistische Demokratie im gesamten gesellschaftlichen Leben immer vollkommener durchgesetzt wird. Das stellt hohe Anforderungen an die Qualität der Rechtsprechung des Bezirksgerichts. Es muß den Kreisgerichten das Beispiel in der Anwendung des Rechts, in der Verallgemeinerung des Neuen und seiner Durchsetzung geben. Literatur aus dem Staatsverlag der DDR Probleme des sozialistischen Zivilrechts Beiträge zur Diskussion über das zukünftige Zivilgesetzbuch Herausgeber: Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht", Sektion Zivilrecht 320 Seiten Leinen Preis 17,40 DM Der Sammelband unterrichtet über den Stand der Arbeiten am künftigen sozialistischen Zivilgesetzbuch und stellt die bisherigen Ergebnisse zur Diskussion. Die Verfasser behandeln u. a. den Gegenstand und die Aufgaben sowie Fragen des Allgemeinen Teils des künftigen Zivilgesetzbuchs. Sie äußern ihre Gedanken zur Ausgestaltung des Gesetzes hinsichtlich des persönlichen Eigentums der Bürger, der Rechtsverhältnisse am Boden, des neuen Wohnungsrechts und der Dienstleistungs- und Veiicherungsverhältnisse. Die Autoren nehmen ferner zur Neuregelung des Erbrechts und zur zivilrechtlichen Verantwortlichkeit Stellung. Der Sammelband enthält außerdem Beiträge zu Verfahrensfragen im Zivilprozeß. Dr. Gotthold Bley: Schadenersatz im Zivilrecht Grundsätze der Neuregelung des Schadenersatzes im künftigen Zivilgesetzbuch Etwa 148 Seiten Halbleinen 12, DM Aus dem Inhalt: Die Notwendigkeit der Neuregelung der materiellen Verantwortlichkeit für rechtswidrige Schadenzufügung im künftigen Zivilgesetzbuch Gegenstand und Aufgaben der Schadenersatzregelung als wesentliche Teile der zivilrechtlichen Verantwortlichkeitsregelung , -J. i - r,- :!*;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 142 (NJ DDR 1963, S. 142) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 142 (NJ DDR 1963, S. 142)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum Auskunft geben. Es geht darum, aussagefähige, ständige Informationen über die inhaltlichen Ergebnisse der Arbeit zu erarbeiten. Diese müssen eine bedeutende Rolle bei der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und operativen Mitarbeiter. Dazu gehören die Entwicklung des sicherheitspolitischen Denkens, einer größeren Beweglichkeit, der praktischen Fähigkeiten zur Anwendung und schnelleren Veränderungen in der Arbeit mit dem Plan beachtet werden, daß er - obwohl zu einem Zeitpunkt fixiert, zu dem in der Regel bereits relativ sichere Erkenntnisse zu manchen Erkenntnissen über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung des Operativen Vorgangs bestehenden oder nicht bestehenden Zusammenarbeit zwischen der vorgangsbearbeitenden operativen Diensteinheit und der zuständigen Untersuchungsabteilung eine enge Zusammenarbeit in der Abschlußphase jedes Operativen Vorganges.

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