Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 137

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 137 (NJ DDR 1963, S. 137); handlung jedes Streitfalles vor den Konfliktkommissionen und den künftigen Kammern und Senaten für Arbeitsrechtssachen geschehen. Bei der relativ geringen Anzahl von Streitfällen, die im Durchschnitt auf jeden Arbeitsrichter entfällt, ist der Aufwand für ihre .Lösung noch nicht zufriedenstellend. Überprüfungen des Obersten Gerichts in verschiedenen Bezirken zeigen, daß die Arbeitsrichter außerordentlich beschäftigt sind, jedoch für die Rechtsprechung vielfach nur einen geringen Teil der zur Verfügung stehenden Zeit verwenden. Anscheinend wirken hier noch falsche Auffassungen aus den Jahren 1959 und 1960 nach, die die „operative Tätigkeit der Kreisarbeitsgerichte“ als „Hauptinhalt der planmäßigen Arbeit“ ansahen5. Die falsche Orientierung der Arbeitsgerichte hat zeitweilig zu einer operativen Geschäftigkeit geführt, bei der die anhängigen Streitfälle nur routinemäßig „erledigt“ wurden. Hauptaufgabe der Arbeitsgerichte war jedoch damals und ist auch heute noch die Rechtsprechung. Im ersten Halbjahr 1962 haben zwar die Richter der Bezirks- und Kreisarbeitsgerichte z. B. rund 2400 Betriebsbesuche durchgeführt, jedoch nur 430 Verfahren im Betrieb verhandelt und etwa die gleiche Zahl im Betrieb ausgewertet. Anstatt im Zusammenhang mit dem anhängigen Streitfall in den Betrieb zu gehen, um die Ursachen des Konflikts aufzudecken und die Werktätigen in die Lösung der sich im Konflikt widerspiegelnden Widersprüche einzubeziehen, wurden die Verhandlungen vorwiegend im Gerichtsgebäude und nur in Anwesenheit der am Streit Beteiligten, höchstens aber noch des Staatsanwalts, durchgeführt. Die Hinwendung verschiedener Arbeitsrichter zu betrieblichen Problemen unabhängig von den ihnen zur Entscheidung übertragenen Streitfällen hat unter diesen Umständen nicht zu einer Verbesserung ihrer Entschei-dungstätiigkedt geführt. Allgemeine Untersuchungen über die Entwicklung des Krankenstandes, über die Normenarbeit, über die Fluktuation der Arbeitskräfte sind zwar für die zuständigen staatlichen Organe bei der Gestaltung ihrer Leitungstätigkeit von Bedeutung, helfen aber dem Arbeitsgericht ■nicht, den anhängigen Streitfall konkret, d. h. unter Berücksichtigung der Ursachen und Bedingungen, unter denen er entstanden ist, und beispielhaft für die Verwirklichung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Auch die Bearbeitungsdauer der Arbeitsstreitfälle bei den Kreisarbeitsgerichten ist nicht befriedigend. 31,4 Prozent aller Fälle hatten im ersten Halbjahr 1962 eine Bearbeitungsdauer von über vier Wochen. Bei einer Überprüfung im Kreisarbeitsgericht Spremberg mußte festgestellt werden, daß 58 Prozent aller 1962 erledigten Streitfälle über vier Wochen, darunter 38 Prozent über sechs Wochen Bearbeitungsdauer aufzüweisen hatten. Zum Beispiel wurde über eine am 29. Oktober 1962 von der Konfliktkommission bestätigte Kündigung erst am 9. Januar 1963 entschieden. Während dieser Zeit befanden sich sowohl der Werktätige als auch der Betrieb im Ungewissen darüber, ob das Arbeitsrechtsverhältnis nach der Entscheidung des Kreisarbeitsgerichts weiter bestehen würde oder als aufgelöst anzusehen sei. Beim gleichen Gericht ist ein am 10. Oktober 1962 verkündetes Urteil bis zum 10. Januar 1963 also im Zeitraum von drei Monaten den Parteien nicht zugestellt worden. Diese Feststellungen dürfen zwar nicht für die Arbeitsweise aller Arbeitsgerichte verallgemeinert werden, aber Anlaß zu kritischer Prüfung ist durchaus vor- 5 Diese Auffassung wurde z. B. von Menzel/Thümmel in „Arbeitsrecht“ I960, Heft 4, S. 101 vertreten. handen. Die Einbeziehung der meist allein bei den Bezirks- und Kreisarbeitsgerichten tätigen Arbeitsrichter in das Richterkollektiv der Bezirks- und Kreisgerichte wird sich positiv auswirken, weil dadurch Kritik und Selbstkritik in viel stärkerem Maße als bisher im Interesse einer Verbesserung der Arbeit entwickelt werden können. Viele derzeitig zur „Begründung“ der geschilderten Mißstände vorgebrachten Argumente werden sich schon bei einer gründlichen Diskussion im Kollektiv als nicht stichhaltig erweisen, und gestützt auf die Erfahrungen des Kollektivs werden sich Mittel und Wege finden lassen, um die bestehenden Schwierigkeiten zu überwinden. Die Arbeitsgerichte haben bei der Anwendung der Verfahrensvorschriften der AGO in ihrer großen Mehrzahl positive Erfahrungen gesammelt, die in vieler Hinsicht die Ausarbeitung neuer Vorschriften für den Zivilprozeß fördern und unterstützen werden. Die Durchsetzung der neuen Bestimmungen in der Praxis der Arbeitsgerichte vollzieht sich aber nicht im Selbstlauf. Daher muß das Ringen um die Ausschöpfung aller gesetzlichen Möglichkeiten zur Gestaltung des Verfahrens in Arbeitsrechtssachen Gegenstand des Bemühens des Richterkollektivs bei den Bezirks- und Kreisgerichten werden. Sicher werden dabei die guten Erfahrungen bei der Heranziehung von Werktätigen, Kollektiven und gesellschaftlichen Organisationen, die zur Entscheidung des Streitfalles beitragen können, in die Straf-und Zivilverfahren einfließen. Schon an diesen wenigen Beispielen wird deutlich, daß sich mit der Umbildung der Bezirks- und Kreisarbeitsgerichte zu besonderen Senaten und Kammern für Arbeitsrechtssachen eine neue, höhere Qualität in der Arbeit herausbilden wird. Die nationale Bedeutung der vorgeschlagenen Umbildung der Arbeitsgerichte Auch die Entwicklung der Rechtsprechung in Arbeitsstreitigkeiten in der DDR zeigt den Werktätigen in Westdeutschland, welche grundlegenden Veränderungen sich durch die sozialistische Umwälzung vollzogen haben. Die Entscheidung in Arbeitsstreitigkeiten wird immer mehr zur Sache der Werktätigen in den Betrieben selbst, die in den Konfliktkommissionen angeleitet von den Gewerkschaften bewiesen haben, daß sie dazu in der Lage sind. An den Arbeitsgerichten der DDR sind ebenso wie an den Kreis- und Bezirksgerichten Werktätige Arbeiter und Bauern , aber keine Blutrichter tätig. Demgegenüber ist festzustellen, daß in Westdeutschland nicht nur an den allgemeinen Gerichten, sondern auch an den Arbeitsgerichten Blutrichter nach wie vor ungehindert ihre Tätigkeit ausüben können. Erst unlängst sind in Dokumentationen vier Namen von Blutrichtem veröffentlicht worden, die noch heute an Arbeitsgerichten amtieren. In der Rechtsprechung 'der Arbeitsgerichte in Westdeutschland ist vielfach die Tendenz festzustellen, die noch nicht verabschiedete Notstandsgesetzgebung bereits in der Praxis zu exerzieren. Das Bundesarbeitsgericht gibt den Arbeitsgerichten dafür die entsprechende Anleitung. Es sei hier nur auf das Urteil gegen die IG Metall im Zusammenhang mit dem Streik der Metallarbeiter in Schleswig-Holstein hingewiesen. Hinter der erörterten Umgestaltung der Landesarbeitsgerichte nach dem Senatsprinzip verbirgt sich nichts anderes als die völlige Ausschaltung der ohnehin geringen Einwirkungsmöglichkeit der Gewerkschaften auf die Arbeitsrechtsprechung und die Ersetzung der sog. Arbeitnehmer-Beisitzer durch den Monopolherren ergebene Berufsrichter. Unter den Bedingungen der Herrschaft des Monopolkapitals in Westdeutschland ■ind die Arbeitsgerichte Instrumente zur Unter- 737;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 137 (NJ DDR 1963, S. 137) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 137 (NJ DDR 1963, S. 137)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit vor allen subversiven Angriffen des Feindes sind durch die Linien und Diens teinheiten des entscheidende Voraussetzungen für die weitere Einschränlcung und Zurückdrängung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den anderen bewaffneten sowie den Rechtspflegeorganen ist es für die Angehörigen der Abteilung verpflichtende Aufgabe, auch in Zukunft jeden von der Parteiund Staatsführung übertragenen Auftrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung zu läsen. Eine wesentliche operative Voraussetzung für die Durchsetzung und Sicherung desUntersuchungshaftvollzuges kommt der jeierzeit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Bc? Sie haben den Staatsanwalt sofort zu unterrichten, wenn die Voraussetzungen für Untersuchungshaft weggefallen sind. Der Staatsanwalt hat seinerseits wiederum iiT! Rahmer; seiner Aufsicht stets zu prüfen und zu kontrollieren, ob die Untersuchungsorgane auch dieser ihrer Verantwortung gerecht werden. Auch mit diesen progres Sicherstellung relativ wird deutlich, wenn man die im Zusammenhang mit dem Handeln des Verdächtigen sthen können bzw, die für das evtl, straf rechtlich relevante Handeln des Verdächtigen begünstigend wirkten wirken, konnten? Welche Fragen können sich durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens immer sämtliche zum jeweiligen Zeitpunkt bekannten Informationen über das möglicherweise strafrechtlich relevante Geschehen und seine politischen und politisch-operativen Zusammenhänge einzubeziehen.

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