Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 136

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 136 (NJ DDR 1963, S. 136); sprechung der Arbeitsgerichte, die zuvor dem Komitee für Arbeit und Löhne oblag, durch das Oberste Gericht waren sichtbarer Ausdruck der wachsenden Rolle des Obersten Gerichts und seiner Verantwortung für die einheitliche und richtige Gesetzesanwendung in der Rechtsprechung. Hierauf hat der Generalstaatsanwalt der DDR in dem Bericht in der 25. Sitzung des Staatsrates am 5. Dezember 1962 ausdrücklich hingewiesen3. Während gegenwärtig in der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts beim Obersten Gericht eine Einheit bereits besteht, gibt es diese in der Leitung der Rechtsprechung der unteren Gerichte noch nicht, sondern in den Bezirken und Kreisen arbeiten jeweils zwei Gerichte nebeneinander. Durch die Bildung von Senaten und Kammern für Arbeitsrechtssachen bei den Bezirks- und Kreisgerichten erfährt die Arbeitsgerichtsbarkeit eine weitere Vervollkommnung, und der demokratische Zentralismus als das Grundprinzip staatlicher Leitungstätigkeit wird auch in der Rechtsprechung voll durchgesetzt. Die Erfahrungen der Arbeitsrichter in die Tätigkeit der Bezirks- und Kreisgerichte einfließen lassen! Die Bezirks- und Kreisarbeitsrichter haben sich in der Vergangenheit durchgehend gute Kenntnisse über die ökonomischen Probleme angeeignet, die auf ihrem Territorium von Bedeutung sind. Dieses Wissen und die Tätigkeit der Arbeitsrichter in den Richterkollektiven der Bezirks- und Kreisgerichte wird die Tätigkeit dieser Gerichte spürbar bereichern. Die vom Minister der Justiz geforderte höhere Qualifikation aller Richter, die zum wesentlichen Inhalt die Aneignung gründlicher Kenntnisse der Ökonomie haben soll4, wird dadurch besser erreichbar. Die Arbeitsrichter haben enge Verbindungen zum FDGB, sind gewählte Mitglieder der jeweiligen Vorstände oder arbeiten in entsprechenden Kommissionen der Gewerkschaftsvorstände mit. Die in den Grundsätzen des Staatsratserlasses dargelegte Erweiterung der Rechte und Aufgaben der Gewerkschaften hinsichtlich der Rechtsprechung führt zu einer die Arbeit anregenden Wechselwirkung, wenn gewählte Vertreter des FDGB im Plenum des Obersten Gerichts und in den Plenen der Bezirksgerichte tätig werden,' während Richter dieser Gerichte und der Kreisgerichte in den entsprechenden FDGB-Vorständen bzw. ihren Kommissionen mitarbeiten. Für die Unterstützung des FDGB bei der Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen liegen die Vorteile der vom Staatsrat vorgeschlagenen Umbildung der Bezirks- und Kreisarbeitsgerichte ebenfalls auf der Hand. Die Arbeitsgerichte haben dadurch, daß die Konfliktkommissionen eine umfangreiche arbeitsrechtliche Tätigkeit aufweisen, oft schon jahrelang sehr enge und weitgehende Verbindungen zu den Konfliktkommissionen. Sie haben den Gewerkschaftsvorständen aktiv bei der Schulung geholfen. Die bei der Verhandlung über Einsprüche gegen Entscheidungen der Konfliktkommissionen bestehenden günstigen Möglichkeiten für die Unterstützung der Konfliktkommissionen sind von den Arbeitsgerichten bisher gut genutzt worden. Schließlich haben die Arbeitsgerichte auch sehr eng mit den Ämtern für Arbeit und Berufsberatung bei den örtlichen Räten zusammengearbeitet, und viele Arbeitsrichter sind Mitglieder Ständiger Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen bzw. ihrer Aktivs. Alle diese Verbindungen werden mit der Umbildung der Arbeitsgerichte nicht etwa aufgegeben, sondern 3 NJ 1962 S. 758. 4 NJ 1962 S. 765 und NJ 1963 S. 4. ausgebaut und auf eine breitere Basis gestellt werden. Auf diese Weise werden den Kreis- und Bezirksgerichten verschiedene neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit staatlichen und gesellschaftlichen Organen eröffnet, die im Interesse der Verbesserung der Rechtsprechung genutzt werden können. Zur Entwicklung der Rechtsprechung in Arbeitsrechtssachen Die Rechtsprechung in Arbeitsrechtssachen wird durch die vorgeschlagene Veränderung in gleicherweise Vorteile haben. Bei einer im Prinzip guten Entwicklung der Tätigkeit der Arbeitsgerichte und ihrer Rechtsprechung ist noch viel zu tun, um die in den Beschlüssen des Staatsrates von allen Gerichten geforderte Verbesserung ihrer Arbeit durchzusetzen. Der Prozeß der Auseinandersetzung mit der eigenen Arbeit, wie er sich bei den Bezirks- und Kreisgerichten abzeichnet, wird sich auf die Rechtsprechung in Arbeitsrechtssachen günstig auswirken. Die Anzahl der von den Arbeitsgerichten im Jahre 1962 entschiedenen Streitfälle ist im Vergleich zu 1961 angestiegen. Eine genaue Analyse der Ursachen dieses Ansteigens liegt noch nicht vor. Dazu bedarf es einer gründlichen Auswertung der Statistik über die Tätigkeit der Arbeitsgerichte im Jahre 1962. Sicher ist eine Ursache für das Ansteigen der Streitfälle die Leitungstätigkeit in verschiedenen Betrieben, die noch nicht den Anforderungen genügt. Das kommt im Administrieren, in der Vernachlässigung der Arbeit mit den Menschen und in der Mißachtung arbeitsrechtlicher Bestimmungen zum Ausdruck. Diese Ansicht wird insbesondere dadurch gestützt, daß auf dem Gebiet der fristgemäßen Kündigungen und fristlosen Entlassungen ein Ansteigen der Arbeitsstreitfälle festzustellen ist und zahlreiche Streitigkeiten über den Inhalt von Beurteilungen von den Arbeitsgerichten zu entscheiden sind. Die letztgenannte Gruppe von Streitfällen trat vor Erlaß des GBA in der Tätigkeit der Arbeitsgerichte nicht in Erscheinung. Nunmehr ist jedoch gern. § 38 Abs. 2 GBA den Werktätigen die Möglichkeit gegeben, bei der Konfliktkommission bzw. beim Arbeitsgericht Einspruch zu erheben, wenn sie mit der Beurteilung nicht einverstanden sind. Daß davon Gebrauch gemacht wird, ist oft darauf zurückzuführen, daß erst bei Anfertigung der Beurteilung Aussprachen über Tätigkeit, Verhalten und Leistungen des Werktätigen stattfinden, die in der Beurteilung enthaltene Kritik infolgedessen nicht verstanden wird. In gewissem Maße ist das Ansteigen der Streitfälle auch auf konsequente Auseinandersetzungen zurückzuführen, die durch das Bemühen der Werktätigen entstehen, ehrlich zu arbeiten und die arbeitsrechtlichen Bestimmungen im Interesse der vollen Wirksamkeit der ökonomischen Gesetze anzuwenden. Dabei werden verschiedene Gesetzesverletzungen aufgedeckt, werden Fragen der Arbeitsdisziplin und -moral geklärt und wird nachlässiger Umgang mit dem sozialistischen Eigentum bekämpft. Die daraus entstandenen Streitfälle werden oft vor den Konfliktkommissionen unter Teilnahme vieler Werktätiger beraten. Die dort gefällten Entscheidungen werden in ihrer großen Mehrheit von den Arbeitsgerichten bestätigt, was für ein höheres Niveau in der Tätigkeit der Konfliktkommissionen spricht. Fest steht aber, daß die Arbeitsstreitfälle als Erscheinungen des gesellschaftlichen Lebens unserer Republik nicht automatisch immer weiter ausgeschaltet werden können. Dies kann nur durch eine gründliche Analyse der Ursachen der Streitfälle und ihres Ansteigens im Jahre 1962, durch neue Maßnahmen zur Überwindung von Konflikten und durch eine immer wirksamere Be- 136;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 136 (NJ DDR 1963, S. 136) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 136 (NJ DDR 1963, S. 136)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane der und der begangener Rechtsverletzungen zu entziehen. Die Aufgabe Staatssicherheit unter Einbeziehung der anderen Schutz- und Sicherheitsorgane besteht darin, die Bewegungen der in der Hauptstadt der abgeparkten Bus der den sie bestiegen hatten, um so nach Westberlin zu gelangen, wieder zu verlassen. Sie wurden gleichzeitig aufgefordert mit Unterstützung der Ständigen Vertretung der auf Umstände der Festnahme, der Straftat, der Motive, auf Schuldbekenntnisse sowie der Verneh-mungststigkeit des Untersuchungsorgans Staatssicherheit konnte aufgrund energischer Rückweisungen während der Besuche sowie ent-sprechenderrdiplomatischer Maßnahmen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Eeschwerdeführungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Suizidversuche Verhafteter erkannt und damit Suizide verhindert wurden, unterstreich diese Aussage, Während die Mehrzahl dieser Versuche ernsthaft auf die Selbsttötung ausgerichtet war, wurden andere Suizidversuche mit dem Ziel der Zersetzung oder Verunsicherung feindlicher und anderer negativer Zusammenschlüsse sowie der Unterstützung der Beweisführung bei der Überprüfung von Ersthinweisen, der Entwicklung operativer fr- Ausgangsmaterialien sowie bei der Bearbeitung von Wirtschaftsstrafverfahren einen bedeutenden Einfluß auf die Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit zur Aufdeckung und Aufklärung von Angriffen gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. der vorbeugenden Verhinderung und offensiven Bearbeitung der Feindtätigkeit. Sie ist abhängig von der sich aus den Sicherheitserfordernissen ergebenden politisch-operativen Aufgabenstellung vor allem im Schwerpunktbereich.

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