Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 135

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 135 (NJ DDR 1963, S. 135); tagen, deren Inhalt die Einschätzung der Wirksamkeit der Tätigkeit des Gerichts hinsichtlich der Förderung des sozialistischen Aufbaus, der Entwicklung des Staats- und Rechtsbewußtseins der Bevölkerung sowie deren Einbeziehung in die Bekämpfung der Rechtsverletzungen und die Überwindung ihrer Ursachen sein sollte. Dabei reduziert der Richter in seinem Bericht die für das Zusammenwirken zwischen Volksvertretung und Gericht wichtigen Hinweise über die Bekämpfung von entwicklungshemmenden Bedingungen nicht auf die Aneinanderreihung von einzelnen Fällen, sondern er lenkt den Blick der Volksvertretung auf die Gesamterscheinung wichtiger Kriminalitätsursachen im örtlichen Bereich. In Wechselwirkung damit ist die Kritik der Volksvertretung Maßstab, wie weit das Gericht in das Problem eingedrungen ist und wie weit sich die Volksvertretung auf Grund des Berichts unterrichten konnte, um ihre eigene Anleitungstätigkeit zu qualifizieren. Es geht gegenwärtig darum, das Verhältnis zwischen Richter und werktätigem Volk vom sozialistischen Grundsatz der gegenseitigen Hilfe und Achtung sowie der planmäßigen Zusammenarbeit für das gemeinsame Ziel aus zu gestalten. Die Berichterstattung des Richters vor der Volksvertretung sowie die gemeinsame Festlegung der zur Festigung der Gesetzlichkeit erforderlichen Maßnahmen ist folglich eine entscheidende Voraussetzung für die Hilfe, die der Richter von der örtlichen Volksvertretung erhält. Sowohl- die gemeinsame Beratung über die zur Bekämpfung der Kriminalität zu treffenden Maßnahmen als auch die etwaige Kritik der Abgeordneten an der Tätigkeit des Richters erschließen ihm die Erkenntnis, wie er seine Tätigkeit in Zukunft gestalten muß, damit seine Rechtsprechung noch besser zur Lösung der zentralen und örtlichen Aufgaben beiträgt und noch umfassender die Bevölkerung zur“Verwirklichung der Beschlüsse von Partei und Regierung mobilisiert. Dadurch wird das Prinzip der Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt, sondern im Gegenteil gefestigt und zur vollen Wirksamkeit gebracht. Die gesetzlich vorgeschriebene Ordnung, in der sich der Richter die Entscheidung erarbeitet, verlangt unabdingbar die enge Zusammenarbeit des Richters mit den von der Arbeiterklasse und ihrer Partei geführten Werktätigen sowie mit deren gesellschaftlichen Organisationen. Das ist die Voraussetzung dafür, durch die Anwendung des sozialistischen Rechts gerechte Entscheidungen zu fällen. Das bedeutet, auf die strikte Wahrung des materiellen wie des Verfahrensrechts bedacht zu sein und sich demzufolge in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung zu befinden. Jedes einzelne Verfahren muß gleichzeitig die Öffentlichkeit zur Verhütung von Rechtsverletzungen und zur Überwindung aller darin zum Ausdruck kommenden Hemmnisse mobilisieren. * Im Arbeiter-und-Bauern-Staat beruht das sozialistische Prinzip der Unabhängigkeit der Richter auf der politisch-moralischen Einheit unserer Bevölkerung. Es gehört zu den Errungenschaften des deutschen Volkes, die es eines Tages in ganz Deutschland durchsetzen wird. WALTER RUDELT, Oberrichter am Obersten Gericht Weitere Vervollkommnung der Rechtsprechung in Arbeitsrechtssachen in den Grundsätzen zum Rechtspflegeerlaß, die vom Staatsrat zur öffentlichen Diskussion gestellt wurden, wird vor geschlagen, die Bezirks- und Kreisarbeitsgerichte in selbständige Senate und Kammern für Ar-beitsrechtssachen der Bezirks- und 'Kreisgerichte umzubilden. Dieser Vorschlag strebt eine neue Qualität der Entscheidung von Arbeitsstreitigkeiten, die bessere Durchsetzung der Grundsätze des Gesetzbuchs der Arbeit und die Höherentwicklung der Tätigkeit unserer Gerichte an. Der Vorschlag hat in der bisherigen Diskussion prinzipiell Zustimmung gefunden. Zugleich wurden aber auch eine Reihe von Strukturfragen erörtert, die von den Grundsätzen des Entwurfs ablenkten. Deshalb muß Klarheit darüber bestehen, daß es sich bei diesem Vorschlag des Staatsrates nicht um eine organisatorische Frage handelt, daß es nicht in erster Linie um die Besetzung der künftigen Senate und Kammern und auch nicht um das Vorschlagsrecht für die künftigen Arbeitsrichter und Schöffen geht, obwohl der Entwurf des Erlasses auch Antwort auf diese Fragen gibt. So heißt es z. B. in den Grundsätzen, daß die Tätigkeit der Kammern und Senate für Arbeitsrechtssachen weiterhin auf der Grundlage der Arbeitsgerichtsordnung erfolgt. Einheitliche Leitung der Arbeitsrechtsprechung durch das Oberste Gericht Der Vorschlag des Staatsrates hinsichtlich der Umbildung der Arbeitsgerichte ist wie 'alle anderen Vorschläge im Entwurf des Erlasses nur von den Grundproblemen der gesellschaftlichen Entwicklung her zu verstehen, die eine Vervollkommnung der Tätigkeit der Gerichte sowie aller anderen Rechtspflegeorgane erfordern1. An der Spitze der Vorschläge des Staatsrates stehen der Ausbau der einheitlichen Leitung der Rechtsprechung aller Gerichte durch das Oberste Gericht und die Herstellung fester Verbindungen der Organe der Rechtspflege mit dem Leben der Werktätigen und den Aufgaben des umfassenden sozialistischen Aufbaus. Deshalb ist die Umbildung der Bezirks- und Kreisarbeitsgerichte nicht schlechthin ein Aufgehen der Arbeitsgerichte in den Bezirks- und Kreisgerichten. Vielmehr bringt dieser Schritt eine neue Qualität der gesellschaftlichen Entwicklung zum Ausdruck. Bereits in der Diskussion des Entwurfs des GBA wurde die Notwendigkeit von Änderungen in der Leitung der Rechtsprechung sichtbar. Der Entwurf des GBA, der bekanntlich monatelang öffentlich diskutiert wurde, enthielt noch die der damaligen Praxis entsprechende Festlegung, daß die Kreis- und Bezirksarbeitsgerichte durch das Komitee für Arbeit und Löhne politisch und fachlich angeleitet und kontrolliert werden sollten2. Nach prinzipiellen Diskussionen erfolgte dann im GBA (§ 152) und in der AGO (§ 9) die Regelung, daß die Rechtsprechung der Kreis- und Bezirksarbeitsgerichte durch das Oberste Gericht angeleitet wird. Die Bildung des Senats für Arbeitsstreitigkeiten beim Obersten Gericht und die Übernahme der Anleitung der Recht- 1 Vgl. hierzu die Beiträge von Benjamin in NJ 1962 S. 759 fl. und NJ 1963 S. 65 ff.; von Streit in NJ 1963 S. 1 ff. und 97 fl. sowie von Toeplitz in NJ 1963 S. 33 ff. 2 vgl. „Tribüne“ vom 15. November 1960 (Beilage), § 145 Abs. 2.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 135 (NJ DDR 1963, S. 135) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 135 (NJ DDR 1963, S. 135)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Diensteinheiten der Linien sind die Besucher bei ihrem ersten Aufenthalt im Besucherbereich vor Beginn des Besuches über Bestimmungen zum Besucherverkehr zu belehren.

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