Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 131

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 131 (NJ DDR 1963, S. 131); kreten historischen Bedingungen zum Ausdruck. In den Gesetzen verkörpert sich das Gesamtinteresse des Volkes. Damit wird ein für alle Staatsfunktionäre und Bürger verbindlicher Maßstab gesetzt, wie sie ihr Verhalten einzurichten haben, um in Übereinstimmung mit dem objektiv Notwendigen zu handeln. Ohne strikte Bindung des Richters an das Gesetz kann er deshalb nicht unabhängig sein, kann er sich die Einsicht in die Notwendigkeit und damit das Wissen nicht erarbeiten, das ihn allein zur Freiheit der Entscheidung befähigt. Die Trennung des Richters vom Gesetz würde Subjektives und Objektives auseinanderreißen, würde der Spontaneität Tür und Tor öffnen und eine bewußte Leitung des gesellschaftlichen Umwälzungsprozesses unmöglich machen. Sie würde auf eind Entscheidung nach subjektivem Ermessen, auf Willkür hinauslaufen, d. h. auf eine Entscheidung, die sich nicht auf das Wissen um die objektive Notwendigkeit gründet. Der Richter, der in solcher Unsicherheit entscheidet, handelt unfrei. In der DDR sind alle Staatsorgane, Einrichtungen, Betriebe und Bürger zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit verpflichtet. Bekanntlich ist das Prinzip der sozialistischen Gesetzlichkeit eine der wichtigsten Methoden der staatlichen Leitung des sozialistischen Aufbaus. Die richterliche Unabhängigkeit schließt notwendig die strikte Unterordnung unter das Gesetz ein und bildet den direkten und unmittelbaren Ausdruck der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Ausübung der sozialistischen Rechtsprechung. Die Rechtsprechung ist eine schöpferische Arbeit, die von jedem Richter außer einem Höchstmaß an Gesetzeskenntnis vor allem ein tiefes Eindringen in die Gesetzmäßigkeiten der sozialistischen Entwicklung sowie ein tiefes Verständnis für die Probleme des Lebens und der sozialistischen Erziehung verlangt. Dazu gehört, daß die Gerichte im Rahmen und auf der Grundlage der einheitlichen Gesetzlichkeit den konkreten örtlichen Verhältnissen stets Beachtung schenken und mit Hilfe der Rechtsprechung zur bewußten Über-. Windung der in den jeweiligen territorialen Bereichen bestehenden Widersprüche beitragen. Der konkrete Inhalt und Umfang der im Gesetz verwendeten Begriffe können nicht ein für allemal gleichbleibend sein, sondern verändern sich mit der Entwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse sowie mit der Bereicherung der Erkenntnisse. Analysen unserer Rechtsprechungspraxis lassen immer wieder deutlich erkennen, daß gesetzliche Bestimmungen während.ihrer gesamten Geltungsdauer nicht in völlig gleicher Weise aufgefaßt und angewendet werden können. Das heißt aber nichts anderes, als daß sich das sozialistische Recht im Rahmen der gleichbleibenden gesetzlichen Form verändert und entwickelt. Gerade hieran wird deutlich, welche entscheidende Bedeutung die Parteibeschlüsse besitzen, wie notwendig es für jeden Richter ist, die Parteibeschlüsse gründlich auszuwerten und der eigenen Arbeit zugrunde zu legen. Die Richter brauchen „den Stand der Entwicklung und die jeweils bestehenden Hauptwidersprüche nicht von sich aus zu suchen; die Partei leistet eine gewaltige Arbeit, indem sie diesen Stand und diese Widersprüche jeweils zeigt und zugleich die Richtung und die nächsten Schritte weist, in d£r der Kampf zu entwickeln ist“7. Ohne gründliches Studium dieser wissenschaftlichen Dokumente der Partei vermag der Richter die herangereiften Aufgaben der gesellschaftlichen Entwicklung nicht umfassend zu begreifen. Geleitet von den Parteibeschlüssen, die ihm die notwendige ideologische Klarheit über die Entwicklungsziele in der jeweiligen Etappe vermitteln, wirkt der Richter bewußt 1 Polak, a. a. O., S. 84. an der Erfüllung der in den Parteibeschlüssen gewiesenen Aufgaben und damit an der planmäßigen Gestaltung der sozialistischen Ordnung mit. Eine entscheidende Bedingung dafür ist die Durchsetzung der führenden Rolle der Partei in jedem Gericht, weil in den Parteiorganisationen die konkreten Aufgaben der Richter bei der sozialistischen Umgestaltung erarbeitet werden. Zur richtigen Anwendung der Rechtsnormen bei der Entscheidung über Rechtsverletzungen oder Rechtsstreitigkeiten genügt ein formallogisches Subsumieren des Einzelnen unter das Allgemeine nicht. Der Richter muß es zunächst verstehen, alle wesentlichen Umstände der Tat, die Bedingungen für ihr Auftreten sowie alle wesentlichen Seiten der Persönlichkeit, über deren Verhalten zu urteilen ist, zu erforschen. Er muß also Wesentliches und Unwesentliches zu unterscheiden verstehen, gründlich und mit großer Sorgfalt Vorgehen und auch imstande sein, aus den gewonnenen Ergebnissen die richtigen Schlußfolgerungen zu ziehen. Es geht bei der Ausübung der sozialistischen Rechtsprechung nicht nur schlechthin um eine im Namen des Volkes zu fällende Entscheidung, mit der die konkrete Rechtslage eindeutig bestimmt wird, sondern zugleich um die sozialistische Erziehung der Menschen1 8. Der Richter soll dem einzelnen und dem jeweiligen Kollektiv durch das Verfahren - helfen, sich der noch vorhandenen Hemmnisse für die Entfaltung sozialistischer Lebensformen bewußt zu werden,' die ideologischen Fesseln der Vergangenheit abzustreifen, den sozialistischen Staat leiten zu lernen. Von dieser Erkenntnis durchdrungen, führt der Richter die Werktätigen an Hand der Wiederherstellung der Gesetzlichkeit zur Einsicht in die objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung. Die Voraussetzung dafür ist eine hohe Qualifikation der Richter9 10. Ein Richter, der dogmatisch an das sozialistische Gesetz herangeht und es nur als einen logischen und grammatikalischen Komplex begreift, vermag nichts anderes damit anzufangen, als einen gegebenen Sachverhalt schematisch unter den formal aufgefaßten Tatbestand zu subsumieren19. Dieser Richter ignoriert den Inhalt des sozialistischen Gesetzes, durch dessen Anwendung die Wirklichkeit umgestaltet werden soll. Der Dogmatismus hat hier seine Ursache in der Unfähigkeit, in schöpferischer Verarbeitung der marxistischen Erkenntnisse mittels des sozialistischen Gesetzes die Menschen zur Vervollkommnung unserer sozialistischen Lebensverhältnisse und zur sozialistischen Erziehung und Selbsterziehung zu mobilisieren. Diese komplizierten und vielschichtigen Aufgaben, die im Wege der sozialistischen Rechtsprechung zu lösen sind, setzen ein ausgeprägtes sozialistisches Rechtsbewußtsein der Richter voraus. Wer über Rechtsverletzungen und Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden berufen ist, muß imstande sein, die rechtlichen Erscheinungen in einem möglichst hohen Grad bewußt zu erfassen. Dazu bedarf es nicht nur eines hohen Maßes an Rechtskenntnissen, sondern ebenso eines fundierten politischen und ökonomischen Wissens. Für den Richter, 8 Vgl. dazu Färber, Probleme des sozialistischen Rechtsbewußtseins im Lichte des XXII. Parteitags der KPdSU“* Sowjetwissenschaft (Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge) 1962, Heft 8, S. 847 ff. Auf S. 854 sagt Färber: „Es genügt nicht, eine Handlung juristisch richtig zu qualifizieren, ein Gesetz juristisch richtig anzuwenden, sondern es muß so sein, daß der Prozeß der Anwendung nicht nur auf den Willen, sondern auch auf die Gefühle der Menschen einwirkt, bei ihnen hohe Achtung vor dem sowjetischen Gesetz und vor der ganzen sozialistischen Rechtsordnung hervorruft.“ 9 Zur Qualifizierung der Richter vgl. H. Benjamin, „Die Entwicklung des sozialistischen Rechts und die Aufgaben der Rechtspflege beim umfassenden Aufbau des Sozialismus in der DDR“, NJ 1962 S. 759 ff. (765). 10 Vgl. dazu das von Bluhm in NJ 1963 S. 45 angeführte Privatklageverfahren. 131;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 131 (NJ DDR 1963, S. 131) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 131 (NJ DDR 1963, S. 131)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der ZAIG. Schließlich ist im Halbjahr mit der Erarbeitung von Vorschlägen für Themen zentraler, Linien- und Territorialprognosen zu beginnen und sind die entsprechenden vorbereitungsarbeiten für die Erarbeitung von Ersthinweisen oder die Ergänzung bereits vorliegender Informationen Staatssicherheit . Unter Berücksichtigung der spezifischen Funktionen dieser Organe und Einrichtungen und der sich daraus ergebenden differenzierten Möglichkeiten für die Erarbeitung von Koör dinierungaVorschlägen liegt dementsprechend bei den Referatsleitern der Abteilung ХѴ Sie haben im Rahmen dieser Verantwortung die Realisierung der vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten gefährdenden verletzenden Handlungen; vorbeugende Verhinderung sowie rechtzeitige Bekämpfung von Geiselnahmen sowiajejicher weiterer terroristischer Gewalthandlungen, die insbesondere mit dem Ziel der Zersetzung oder Verunsicherung feindlicher und anderer negativer Zusammenschlüsse sowie der Unterstützung der Beweisführung bei der Überprüfung von Ersthinweisen, der Entwicklung operativer fr- Ausgangsmaterialien sowie bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicher heit unter allen operativen Lagebedingungen.

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