Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 129

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 129 (NJ DDR 1963, S. 129); NUMMER 5 JAHRGANG 17 ZEITSCHRIFT BERLIN 1963 1. MÄRZHEFT UND RECHTSWISSENSCHAFT Dr. habil. RUDOLF HERRMANN, Dozent am Institut für Strafrecht Dr. ROLF SCHÜSSELER, beauftr. Dozent am Institut für Staats- und Rechtstheorie der Martin-Luther-Universität Halle Inhalt und Bedeutung der Unabhängigkeit des Richters in der DDR Im Programm der SED wird die wachsende Rolle des sozialistischen Rechts beim umfassenden Aufbau des Sozialismus herausgestellt und daraus die Notwendigkeit abgeleitet, die Garantien für seine richtige Anwendung zu verstärken. Aus diesem Grunde soll die einheitliehe Leitung der Rechtsprechung aller Gerichte durch das Oberste Gericht weiter ausgebaut und die Unabhängigkeit der Richter wirksamer gesichert werden. Diese Gedanken sind in den Grundsätzen des Erlaßentwurfs des Staatsrates über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Rechtspflegeorgane präzisiert worden. Indem das Prinzip unserer sozialistischen Demokratie, gewählte Organe nur durch übergeordnete gewählte Organe zu leiten, konsequent in der Rechtsprechung durchgesetzt wird, wird zugleich die Unabhängigkeit der Richter gestärkt und ihre Verantwortung für die dem Gesetz entsprechende Rechtsfindung erhöht. Nachdem durch die Wahlen der Richter und Schöffen ein entscheidender Schritt in der Weiterentwicklung der Gerichte zu sozialistischen Rechtspflegeorganen getan wurde, kommt es jetzt darauf an, durch die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit aller Richter und die Erhöhung der Qualität ihrer Arbeit entscheidende Bedingungen für die Einheit zwischen Volk und Rechtspflege zu schaffen. Deshalb kommt der Klärung der mit der verstärkten Sicherung der Unabhängigkeit der Richter zusammenhängenden Fragen aktuelle Bedeutung zu. Die Unabhängigkeit der Richter der DDR ein sozialistisches Prinzip Es gibt keine richterliche Unabhängigkeit „an sich“. Staats- und Rechtsformen können nicht aus sich heraus erklärt, Staats- und Rechtsbegriffe nicht im Wege einer abstrakt begrifflichen Deduktion bestimmt werden. Ihr eigentliches Fundament liegt in den materiellen Lebensbedingungen der Gesellschaft, in den konkreten gesellschaftlichen Widersprüchen, in den konkreten Klassenbeziehungen und Klassenkämpfen. Die Unabhängigkeit der Richter der Arbeiter-und-Bauem-Macht ist ein sozialistisches Prinzip, das wesentlich anders geartet ist und eine prinzipiell andere Funktion zu erfüllen hat als das gleichlautende bürgerliche Prinzip. „In der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse durch die Arbeiterklasse und ihre marxistisch-leninistische Partei haben die sozialistische Staatstätigkeit und das sozialistische Recht ihren Platz. Staat und Recht können in ihrem Wesen und ihrer Wirksamkeit nur als Organisatoren dieser Entwicklung der Freisetzung und Entfaltung aller menschlichen Kräfte zur bewußten Gestaltung der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse erfaßt und erarbeitet werden.“1 Das sind die bestimmenden Faktoren für die Rolle und die Ausgestaltung der richterlichen Unabhängigkeit in der DDR. Das bürgerliche Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit hingegen, das zudem in der Praxis des kapitalistischen Staates tausendfach durchlöchert wird, kann über den Rahmen der bürgerlichen Staatlichkeit nicht hinausgehen. Es bringt die Trennung der Justiz von den Volksmassen zum Ausdruck und steht voll und ganz im Dienste des Kapitals, dessen fortschrittsfeindliche Macht die Rechtsprechung zu sichern hat. Eben deswegen kann keine Rede von einer „Übernahme“, Weiterentwicklung oder Vervollkommnung der bürgerlichen Form sein2. An ihre Stelle muß vielmehr eine neue, sozialistische Form treten, welche maximal geeignet ist, die Ausübung einer sozialistischen Rechtsprechung zu sichern. Bei Schöneburg heißt es indessen: „Der Begriff der richterlichen Unabhängigkeit umfaßt zwei Seiten: die Weisungsfreiheit des Richters gegenüber der Exekutive und die Bindung des Richters an das Gesetz In dieser Form liegt der Begriff auch den Festlegungen der richterlichen Unabhängigkeit in den Verfassungen und Normativakten sowohl der bürgerlichen wie auch der sozialistischen Staaten zugrunde.“3 Schöneburg geht .also von einem Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit „als solchem“ aus, setzt im Grunde genommen ein Gleichheitszeichen zwischen die bürgerliche und die sozialistische Form und reduziert die prinzipiellen Unterschiede mehr oder weniger nur auf die „unterschiedliche Verwirklichung dieses Prinzips in der Praxis“. Das aber ist keine marxistisch-leninistische Position. Selbst das scheinbar Gemeinsame die strikte Bindung' des Richters' an das Gesetz und die Unzulässigkeit einer außergerichtlichen Einflußnahme auf die Entscheidung im Einzelfall er- 1 Polak, „Der Rechtspflegebeschluß des Staatsrates und die Lage in der Staats- und Rechtswissenschaft“, Einheit 1962, Heft 7, S. 83. 2 a. a. O., S. 81. 3 Schöneburg, Die Zersetzung der richterlichen Unabhängigkeit unter dem AdenaueiRegime, Berlin 1955, S. 7 (Hervorhebungen von uns d. Verf.). Vgl. auch die unter Mitwirkung von SChöneburg verfaßten „Thesen über das deutsche staats- und rechtswissenschaftliche Erbe“, Staat und Recht 1962, Heft 5, S. 830 ff., die die gleiche fehlerhafte Grundposition erkennen lassen. 129;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - E.Honecker. Zur Vorbereitung . Parteitages der Partei , Tagung der vom viß a.W.Lamberz. Die wachsende Rolle der sozialistischen Ideologie bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und in Abhängigkeit von der Wirksamkeit und dem Einfluß Staatssicherheit und seiner Angehörigen entwickelt sich die operative ständig.

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