Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 12

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 12 (NJ DDR 1963, S. 12); gen einfacher Sachverhalt, Einsicht des Täters und Geringfügigkeit steht doch die Erziehbarkeit des Täters im Vordergrund; sie muß in jedem Fall sorgfältig geprüft werden. Viele Fragen des Entwurfs blieben in der Tagung un-erörtert. Das muß in weiteren Beratungen nachgeholt werden, um die Staatsanwälte zu befähigen, der Bevölkerung auf alle Fragen Antwort geben zu können. Dresden Einen hervorragenden Platz unter den Diskussionsbeiträgen auf der Tagung der Richter des Bezirks Dresden nahm der des Direktors des Bezirksarbeitsgerichts ein, der anschaulich zeigte, welche engen Beziehungen zwischen der Rechtsprechung der Zivil- und Strafgerichte einerseits und der Arbeitsgerichte andererseits bestehen und wie richtig daher der Vorschlag im Entwurf des Staatsratserlasses ist, bei den Kreis- und Bezirksgerichten besondere Kammern und Senate für Arbeitsrechtssachen zu bilden und damit die Arbeitsgerichtsbarkeit weiter zu vervollkommnen. Der Direktor des Bezirksarbeitsgerichts analysierte die Arbeitsrechtsprechung des Bezirks und machte dabei deutlich, daß die Grundsätze der Rechtspflegebeschlüsse des Staatsrates auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren angewendet werden müssen. Das gilt für die Erforschung der Ursachen von Arbeitsrechtskonflikten, die Voraussetzung ist, um im Betrieb Veränderungen in der Leitungstätigkeit und damit eine Steigerung der Arbeitsproduktivität zu erreichen; das gilt für die genaue Erforschung der Persönlichkeit des Werktätigen, der die Arbeitsdisziplin verletzt oder einen Schaden verursacht hat; das gilt für die Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit arbeitsgerichtlicher Verfahren, die unmittelbar im Betrieb durchgeführt werden und durch die Einfluß auf die Festigung und Weiterentwicklung der sozialistischen Arbeitsverhältnisse genommen wird. Gute Erfahrungen haben auch hier die Schöffen gesammelt, die öffentliche Verhandlungen im Betrieb vorbereiten und Verfahren im Betrieb selbständig auswerten. Kritik wurde am FDGB geübt, dessen Kreisvorstände die Konfliktkommissionen ungenügend anleiten. Das zeigt sich z. B. in der verhältnismäßig großen Anzahl von Aufhebungen von Entscheidungen der Konfliktkommissionen in arbeitsrechtlichen Streitfällen. Der FDGB-BundesVorstand wird die öffentliche Aussprache mit der Bevölkerung über die Grundsätze des Staatsratserlasses dazu benutzen, in den Gewerkschaftsorganisationen Klarheit über die Anleitung der Konfliktkommissionen zu schaffen. Hervorzuheben ist auch die kritische Einschätzung von Mängeln in der Zivil- und Familienrechtsprechung, die in den meisten Bezirken zu kurz kam. Die größten Schwierigkeiten gibt es bei der Durchsetzung des Prinzips der Konzentration des Verfahrens. So wird z. B. der Zeitraum zwischen der vorbereitenden Verhandlung und dem streitigen Verfahren in Ehesachen nach § 10 EheVerfO sehr häufig nicht beachtet. Die Direktoren der Kreisgerichte müssen stärker auf die Einhaltung der prozessualen Fristen achten, und auch das Bezirksgericht muß dem Konzentrationsprinzip bei der Anleitung der Rechtsprechung der Kreisgerichte mehr Aufmerksamkeit zuwenden. Das Kreisgericht Dresden-Ost hat aus dem in NJ 1962 S. 144 ff. veröffentlichten Beitrag von Püschel, in dem die Grundzüge der Thesen zum künftigen erstinstanzlichen Zivilverfahren vor den Kreisgerichten erläutert wurden, konkrete Schlußfolgerungen für seine Arbeit gezogen und auch Erfolge in der Konzentration des Verfahrens erzielt; es hat sogar verschiedentlich das Urteil gleich nach der Verhandlung abgesetzt und verkündet. Erfurt In der Beratung der Richter des Bezirks Erfurt wurde klar herausgearbeitet: Der Kampf gegen Rechtsverletzungen und ihre Ursachen ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Die große moralische und erzieherische Kraft der sozialistischen Gesellschaft muß zur Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität und zur Erziehung der Gesetzesverletzer benutzt werden. Daß gegenwärtig die Bemühungen der Gerichte zur Einbeziehung der Werktätigen in die Rechtsprechung noch nicht genügen, sich vielmehr noch häufig Erscheinungen der Mißachtung der Kraft der Gesellschaft, z. T. sogar in krasser Form, finden, wurde am Beispiel einer vor dem Kreisgericht Sondershausen verhandelten Strafsache demonstriert: Die Angeklagten Vater und Sohn wurden wegen Staatsverleumdung und Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu Freiheitsstrafen verurteilt. Beide sind als Tiefbauarbeiter tätig. Anfang Juli hatten sie während der Arbeitszeit erheblich dem Alkohol zugesprochen und sich in einer Gaststätte flegelhaft benommen. Als der Abschnittsbevollmächtigte, der inzwischen verständigt worden war, die beiden aufforderte, zur Klärung des Sachverhalts mitzukommen, reagierten sie nicht. Daraufhin wurde körperliche Gewalt angewendet. Vor dem Lokal gebrauchten die Angeklagten massive Schimpfworte gegen die VP-Angehörigen. Die Sache weitete sich aus, es kam zu einem Handgemenge, bei dem der Vater einem VP-Angehörigen den Schlagstock wegnahm und der Sohn sein Taschenmesser geöffnet in der Hand hielt. Auch nach dem Eintreffen des Schnellkommandos fielen noch Schimpfworte. Das Kreisgericht hat zwar den Ablauf dieser Dinge geklärt, jedoch die Persönlichkeit der Angeklagten ungenügend untersucht und sich nur auf deren Einlassungen gestützt. Vertreter des Betriebes und des Wohnortes der Täter wurden nicht geladen, obwohl die schriftlichen Beurteilungen der Gemeindevertretung und des Abschnittsbevollmächtigten erhebliche Widersprüche aufwiesen. Die Möglichkeit gesellschaftlicher Erziehung wurde überhaupt nicht geprüft. Eine solche .Arbeitsweise des Kreisgerichts ist Ausdruck der prinzipiellen Unterschätzung der Kraft der Gesellschaft. Solche routinemäßigen Fallentscheidungen sind mit dem sozialistischen Arbeitsstil unserer Gerichte nicht zu vereinbaren. Das Bezirksgericht hat im Rechtsmittelverfahren eine eigene Beweisaufnahme durchgeführt und Vertreter des Betriebes und des Wohnortes vernommen. Es ergab sich ein ganz anderes Bild. Die Angeklagten arbeiten in einer Brigade, die mit anderen Kollektiven im Wettbewerb steht, sie gehören zu den besten Arbeitern, zeigen gute Disziplin und Einsatzbereitschaft. Sie haben Auszeichnungen für NAW-Leistungen erhalten, sind an der Entwicklung der Gemeinde interessiert und haben tatkräftig bei der Einbringung der Ernte in der LPG mitgeholfen. Negative Diskussionen hatten die Angeklagten bisher nicht geführt; nur über den Charakter unserer Sicherheitsorgane hatten sie Unklarheiten. Sie waren sich nicht darüber im klaren, daß die Volkspolizei im Gegensatz zur Polizei in den kapitalistischen Staaten keine den Werktätigen entgegengesetzten Interessen vertritt. All diese Dinge konnte das Kreisgericht nicht feststellen, weil es den Fall vom Schreibtisch aus entschieden hatte. Das Bezirksgericht hat für beide Angeklagten bedingte Verurteilungen ausgesprochen. Nach der Haftentlassung haben beide sofort die Arbeit wieder aufgenommen. Das Kollektiv hat sich kritisch mit ihnen auseinandergesetzt, insbesondere über die Unsitte des Alkoholgenusses in der Arbeitszeit. Sowohl;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 12 (NJ DDR 1963, S. 12) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 12 (NJ DDR 1963, S. 12)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Qualität der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß sie vor allem kräftemäßig gut abgesichert, die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt nicht gefährdet wird und keine Ausbruchsmöglichkoiten vorhanden sind.

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