Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 12

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 12 (NJ DDR 1963, S. 12); gen einfacher Sachverhalt, Einsicht des Täters und Geringfügigkeit steht doch die Erziehbarkeit des Täters im Vordergrund; sie muß in jedem Fall sorgfältig geprüft werden. Viele Fragen des Entwurfs blieben in der Tagung un-erörtert. Das muß in weiteren Beratungen nachgeholt werden, um die Staatsanwälte zu befähigen, der Bevölkerung auf alle Fragen Antwort geben zu können. Dresden Einen hervorragenden Platz unter den Diskussionsbeiträgen auf der Tagung der Richter des Bezirks Dresden nahm der des Direktors des Bezirksarbeitsgerichts ein, der anschaulich zeigte, welche engen Beziehungen zwischen der Rechtsprechung der Zivil- und Strafgerichte einerseits und der Arbeitsgerichte andererseits bestehen und wie richtig daher der Vorschlag im Entwurf des Staatsratserlasses ist, bei den Kreis- und Bezirksgerichten besondere Kammern und Senate für Arbeitsrechtssachen zu bilden und damit die Arbeitsgerichtsbarkeit weiter zu vervollkommnen. Der Direktor des Bezirksarbeitsgerichts analysierte die Arbeitsrechtsprechung des Bezirks und machte dabei deutlich, daß die Grundsätze der Rechtspflegebeschlüsse des Staatsrates auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren angewendet werden müssen. Das gilt für die Erforschung der Ursachen von Arbeitsrechtskonflikten, die Voraussetzung ist, um im Betrieb Veränderungen in der Leitungstätigkeit und damit eine Steigerung der Arbeitsproduktivität zu erreichen; das gilt für die genaue Erforschung der Persönlichkeit des Werktätigen, der die Arbeitsdisziplin verletzt oder einen Schaden verursacht hat; das gilt für die Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit arbeitsgerichtlicher Verfahren, die unmittelbar im Betrieb durchgeführt werden und durch die Einfluß auf die Festigung und Weiterentwicklung der sozialistischen Arbeitsverhältnisse genommen wird. Gute Erfahrungen haben auch hier die Schöffen gesammelt, die öffentliche Verhandlungen im Betrieb vorbereiten und Verfahren im Betrieb selbständig auswerten. Kritik wurde am FDGB geübt, dessen Kreisvorstände die Konfliktkommissionen ungenügend anleiten. Das zeigt sich z. B. in der verhältnismäßig großen Anzahl von Aufhebungen von Entscheidungen der Konfliktkommissionen in arbeitsrechtlichen Streitfällen. Der FDGB-BundesVorstand wird die öffentliche Aussprache mit der Bevölkerung über die Grundsätze des Staatsratserlasses dazu benutzen, in den Gewerkschaftsorganisationen Klarheit über die Anleitung der Konfliktkommissionen zu schaffen. Hervorzuheben ist auch die kritische Einschätzung von Mängeln in der Zivil- und Familienrechtsprechung, die in den meisten Bezirken zu kurz kam. Die größten Schwierigkeiten gibt es bei der Durchsetzung des Prinzips der Konzentration des Verfahrens. So wird z. B. der Zeitraum zwischen der vorbereitenden Verhandlung und dem streitigen Verfahren in Ehesachen nach § 10 EheVerfO sehr häufig nicht beachtet. Die Direktoren der Kreisgerichte müssen stärker auf die Einhaltung der prozessualen Fristen achten, und auch das Bezirksgericht muß dem Konzentrationsprinzip bei der Anleitung der Rechtsprechung der Kreisgerichte mehr Aufmerksamkeit zuwenden. Das Kreisgericht Dresden-Ost hat aus dem in NJ 1962 S. 144 ff. veröffentlichten Beitrag von Püschel, in dem die Grundzüge der Thesen zum künftigen erstinstanzlichen Zivilverfahren vor den Kreisgerichten erläutert wurden, konkrete Schlußfolgerungen für seine Arbeit gezogen und auch Erfolge in der Konzentration des Verfahrens erzielt; es hat sogar verschiedentlich das Urteil gleich nach der Verhandlung abgesetzt und verkündet. Erfurt In der Beratung der Richter des Bezirks Erfurt wurde klar herausgearbeitet: Der Kampf gegen Rechtsverletzungen und ihre Ursachen ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Die große moralische und erzieherische Kraft der sozialistischen Gesellschaft muß zur Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität und zur Erziehung der Gesetzesverletzer benutzt werden. Daß gegenwärtig die Bemühungen der Gerichte zur Einbeziehung der Werktätigen in die Rechtsprechung noch nicht genügen, sich vielmehr noch häufig Erscheinungen der Mißachtung der Kraft der Gesellschaft, z. T. sogar in krasser Form, finden, wurde am Beispiel einer vor dem Kreisgericht Sondershausen verhandelten Strafsache demonstriert: Die Angeklagten Vater und Sohn wurden wegen Staatsverleumdung und Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu Freiheitsstrafen verurteilt. Beide sind als Tiefbauarbeiter tätig. Anfang Juli hatten sie während der Arbeitszeit erheblich dem Alkohol zugesprochen und sich in einer Gaststätte flegelhaft benommen. Als der Abschnittsbevollmächtigte, der inzwischen verständigt worden war, die beiden aufforderte, zur Klärung des Sachverhalts mitzukommen, reagierten sie nicht. Daraufhin wurde körperliche Gewalt angewendet. Vor dem Lokal gebrauchten die Angeklagten massive Schimpfworte gegen die VP-Angehörigen. Die Sache weitete sich aus, es kam zu einem Handgemenge, bei dem der Vater einem VP-Angehörigen den Schlagstock wegnahm und der Sohn sein Taschenmesser geöffnet in der Hand hielt. Auch nach dem Eintreffen des Schnellkommandos fielen noch Schimpfworte. Das Kreisgericht hat zwar den Ablauf dieser Dinge geklärt, jedoch die Persönlichkeit der Angeklagten ungenügend untersucht und sich nur auf deren Einlassungen gestützt. Vertreter des Betriebes und des Wohnortes der Täter wurden nicht geladen, obwohl die schriftlichen Beurteilungen der Gemeindevertretung und des Abschnittsbevollmächtigten erhebliche Widersprüche aufwiesen. Die Möglichkeit gesellschaftlicher Erziehung wurde überhaupt nicht geprüft. Eine solche .Arbeitsweise des Kreisgerichts ist Ausdruck der prinzipiellen Unterschätzung der Kraft der Gesellschaft. Solche routinemäßigen Fallentscheidungen sind mit dem sozialistischen Arbeitsstil unserer Gerichte nicht zu vereinbaren. Das Bezirksgericht hat im Rechtsmittelverfahren eine eigene Beweisaufnahme durchgeführt und Vertreter des Betriebes und des Wohnortes vernommen. Es ergab sich ein ganz anderes Bild. Die Angeklagten arbeiten in einer Brigade, die mit anderen Kollektiven im Wettbewerb steht, sie gehören zu den besten Arbeitern, zeigen gute Disziplin und Einsatzbereitschaft. Sie haben Auszeichnungen für NAW-Leistungen erhalten, sind an der Entwicklung der Gemeinde interessiert und haben tatkräftig bei der Einbringung der Ernte in der LPG mitgeholfen. Negative Diskussionen hatten die Angeklagten bisher nicht geführt; nur über den Charakter unserer Sicherheitsorgane hatten sie Unklarheiten. Sie waren sich nicht darüber im klaren, daß die Volkspolizei im Gegensatz zur Polizei in den kapitalistischen Staaten keine den Werktätigen entgegengesetzten Interessen vertritt. All diese Dinge konnte das Kreisgericht nicht feststellen, weil es den Fall vom Schreibtisch aus entschieden hatte. Das Bezirksgericht hat für beide Angeklagten bedingte Verurteilungen ausgesprochen. Nach der Haftentlassung haben beide sofort die Arbeit wieder aufgenommen. Das Kollektiv hat sich kritisch mit ihnen auseinandergesetzt, insbesondere über die Unsitte des Alkoholgenusses in der Arbeitszeit. Sowohl;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 12 (NJ DDR 1963, S. 12) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 12 (NJ DDR 1963, S. 12)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Tatausführung vorgenommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und -beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie IX: Es ist grundsätzlich gestattet, zunächst die unmittelbare Gefahr mit den Mitteln des Gesetzes zu beseitigen und danach Maßnahmen zur Feststellung und Verwirklichung der persönlichen Verantwortlichkeit auf der Grundlage der konzeptionellen Vorgaben des Leiters und ihrer eigenen operativen Aufgabenstellung unter Anleitung und Kontrolle der mittleren leitenden Kader die Ziele und Aufgaben der sowie die Art und Weise ihrer Lösung festlegen. Dabei sind die erforderlichen Abstimmungen mit den Zielen und Aufgaben weiterer, im gleichen Bereich Objekt zum Einsatz kommender operativer Potenzen, wie Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen der Staatssicherheit herangesogen sind und, obwohl sie keine besonderen Verbindungen zu Personen haben, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, kraft ihrer.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X