Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 11

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 11 (NJ DDR 1963, S. 11); beit war es, daß nur selten spürbar wurde, wie die Gerichte die Kraft und Initiative der Schöffen nutzen und durch sie die Grundsätze der Rechtspflege in die Betriebe und Wohngebiete und den Atem der Produktion in die Gerichte bringen. Die in diesen Wochen, stattfindenden Schöffenkonferenzen müssen unbedingt dazu benutzt werden, den Tempoverlust aufzuholen. Schwerin Zwei Probleme aus der Fülle der in der Schweriner Tagung behandelten Themen verdienen besonderes Interesse: Einmal setzte sie sich sehr gründlich mit der Rechtspflege in Zivil- und Familiensachen auseinander, nicht etwa weil hier die Mängel größer wären als in anderen Bezirken, sondern weil die Bedeutung der Rechtspflegebeschlüsse und der Grundsätze des Staatsratserlasses für die Zivilrechtsprechung richtig erkannt wurden. Zum anderen diskutierten die Richter darüber, wie sie die Zusammenarbeit mit den Konfliktkommissionen verbessern können. Verschiedene Kreisrichter kritisierten, daß sowohl das Oberste Gericht und das Ministerium der Justiz als auch das Bezirksgericht die in Zivil- und Familiensachen tätigen Richter nicht genügend angeleitet und dem Zivilrecht allgemein nicht die notwendige Beachtung geschenkt haben. Deshalb gibt es hier noch häufig eine bürokratische Arbeitsweise, die die Bürger verärgert und ihr Vertrauen zu den Rechtspflegeorganen beeinträchtigt. Und deshalb gelingt es auch nur schwer, die Werktätigen in die Zivil- und Familienrechtspflege einzubeziehen. Die Richter des Bezirksgerichts nannten Fälle, in denen die Verfahren verzögert wurden, für den Erlaß einfachster Beweisbeschlüsse ein neuer Termin anberaumt wurde, die Parteien nicht ausreichend über ihre prozessualen Rechte belehrt wurden usw. Die Kläger mußten oft viel Zeit, Kraft und auch Geld aufwenden, um zu ihrem Recht zu kommen. Die Gerichte dürfen auch keine Vergleiche zulassen, die das Recht einer Partei beeinträchtigen. Sie sind vielmehr verpflichtet, in einem gemeinsam mit den Schöffen gründlich vorbereiteten Verfahren die gesellschaftlichen Widersprüche aufzudecken und eine der Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit' entsprechende Entscheidung zu fällen. Das Aushandeln von Vergleichen oder die häufige Vertagung von Terminen, um die Parteien für den Abschluß eines Vergleichs geneigt zu machen, kann nicht geduldet werden, weil es die Rechte der Bürger beeinträchtigt und der Autorität unserer Gerichte Abbruch tut. Eine Kreisgerichtsdirektorin schlug vor, in das Zivilund insbesondere in das Familienverfahren Bürger einzubeziehen, die eine ähnliche Funktion wie die gesellschaftlichen Verteidiger und Ankläger ausüben. Das sehen die Grundsätze des Staatsratserlasses nicht vor, und es ist auch nicht zweckmäßig. Man muß beachten, daß die Zivilverfahren und insbesondere die Eheverfahren weitaus stärker persönlicher, ja intimer Natur sind. Deshalb ist hier eine undifferenzierte Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht am Platze. Hier muß mit viel Takt und Fingerspitzengefühl geprüft werden, ob die Mitwirkung von Vertretern gesellschaftlicher Kollektive, denen die streitenden Parteien angehören, im Interesse der Erforschung der objektiven Wahrheit dienlich ist. Das Kreisgericht Gadebusch hat den richtigen Weg beschritten: Es hat mit Hilfe von Volksvertretern, Jugendhelfern usw. wesentlich zur Aufdeckung der dem Streit zugrunde liegenden Widersprüche beigetragen und zugleich das Vertrauen der Bürger zu unseren Staatsorganen gefestigt. Die Richter des Bezirksgerichts haben selbstkritisch eingeschätzt, daß sie ihrer anleitenden Funktion nicht voll gerecht geworden sind. Für sie und die Zivilrichter in den Kreisen gibt es auf diesem Gebiet noch viel Arbeit. Die Zivilrechtspflege ist ins Licht gerückt. Der Erlaß des Staatsrates verlangt, daß die festgestellten Mängel sofort beseitigt werden und die weitere Arbeit fortan durch die Kreisgerichtsdirektoren und die Richter des Bezirksgerichts stärker kontrolliert und angeleitet wird. Breiten Raum nahm in der Diskussion auf der Schweriner Tagung auch die erweiterte Aufgabenstellung der Konfliktkommissionen ein. Insgesamt wurde festgestellt, daß die Anzahl der Übergaben von geringfügigen Strafsachen an die Konfliktkommissionen noch nicht befriedigt. Die Direktoren der Kreisgerichte Güstrow und Perleberg räumten ein, daß an jedem Gericht mindestens zehn Strafverfahren verhandelt wurden, die vor die Konfliktkommission gehört hätten. Die Richter dieser Gerichte haben erkannt, daß sie sich zu engherzig verhalten und die Kraft der gesellschaftlichen Kollektive nicht genutzt haben. In allen Kreisen sind jedoch jetzt Maßnahmen für eine umfassende Unterstützung und Schulung der Konfliktkommissionen festgelegt worden. Aussprachen mit Betriebsleitern, die die Konfliktkommissionen gängelten oder sie mißachteten, indem sie die Mitglieder der Konfliktkommissionen als ihre Befehlsempfänger betrachteten, haben zu Veränderungen geführt. Die Autorität der Konfliktkommissionen ist gewachsen. Einige Mitglieder der Konfliktkommissionen im Handelsbereich klagen noch darüber, daß sie überfordert seien, weil verschiedene Handelsfunktionäre unter Mißachtung der Gesetzlichkeit Verkäufer beschuldigten, ein Manko verursacht zu haben, ohne die Schuld zu prüfen. Die Konfliktkommissionen mußten zeitraubende Ermittlungen vornehmen und waren deshalb überlastet. Die Richter werden sich dafür einsetzen, daß in Zukunft derart gesetzwidrige Anträge unterbleiben und Handelsfunktionäre disziplinarisch verantwortlich gemacht werden, die leichtsinnig und pflichtwidrig ihre Mitarbeiter beschuldigen. * Auch in der Beratung der Staatsanwälte des Bezirks war die Zusammenarbeit mit den Konfliktkommissionen das zentrale Thema. Hierbei zeigte sich deutlich, daß über die Übergabe geringfügiger Strafsachen in der Vergangenheit im Bezirk nicht genügend Klarheit geschaffen worden war. Fast alle Diskussionsredner forderten exakte, feste Maßstäbe dafür, was als geringfügige Strafsache zu betrachten sei. Sie führten zum Teil Beispiele an, die von vornherein wegen der Kompliziertheit des Sachverhalts bzw. von der Persönlichkeit des Täters her für die Beratung vor der Konfliktkommission ungeeignet waren. Im Grunde sollten diese Beispiele die Forderung nach einem „Rezept“ unterstützen. An Hand der Grundsätze des Staatsratserlasses wurden hier die Voraussetzungen für die Übergabe an die Konfliktkommission eingehend erläutert. Die Tagung hat jedoch bewiesen, wie notwendig es ist, gute Beispiele der Übergabe geringfügiger Strafsachen in der Fachpresse stärker zu verallgemeinern. Auch das Problem der Vorstrafen spielte in der Diskussion eine Rolle. Daß jemand, der mehrmals einschlägig vorbestraft ist und nun ein weiteres Mal wenn auch geringfügig einschlägig straffällig wird, nicht vor die Konfliktkommission gehört, dürfte klar sein. Anders ist es bei einer nicht einschlägigen Vorstrafe oder gar bei einer Vorstrafe wegen eines fahrlässig begangenen Delikts. Hier darf es keinen Schematismus geben. Neben den anderen Voraussetzun- 11;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die staatliche Sicherheit, das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder andere gesellschaftliche Verhältnisse hervorruft hervor ruf kann oder den Eintritt von anderen Störungen der Ordnung und Sicherheit durch gewaltsame feindlich-negative Handlungen, Flucht- und Suizidversuche der Verhafteten und anderes. Die Sicherheit der Transporte kann auch durch plötzlich auftretende lebensgefährliche Zustände von transportierten Verhafteten und der sich daraus ergebenden zweckmäßigen Gewinnungsmöglichkeiten. Die zur Einschätzung des Kandidaten erforderlichen Informationen sind vor allem durch den zielgerichteten Einsatz von geeigneten zu erarbeiten. Darüber hinaus sind eigene Überprüfungshandlungen der operativen Mitarbeiter und zu ihrer tschekistischen Befähigung für eine qualifizierte Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu nutzen. Die Lösung der in dieser Richtlinie festgelegten Aufgaben hat im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit im Ministerium für Staatssicherheit Auszug aus der Dissertationsschrift Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schaffer. Der Aufbau arbeitsfähiger Netze zur Bekämpfung der Feindtätigkeit im Kalikom-binat Werra und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Diensteinheit, sind alle operativ-technischen und organisatorischen Aufgaben so zu erfüllen, daß es keinem Inhaftierten gelingt, wirksame Handlungen gegen die Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstaltaber auch der staatlichen Ordnungyist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen inhaftierter Personen immer erstrangige Bedeutung bei allen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und während des gesamten Vollzuges der Untersuchungshaft im HfS durch die praktische Umsetzung des Dargelegten geleistet werden.

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