Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 107

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 107 (NJ DDR 1963, S. 107); sind typischerweise dadurch gekennzeichnet, daß die Täter mit dem sozialistischen Aufbau nicht fest verbunden sind, häufig Aufenthaltsort und Arbeitsplatz wechseln und oft ein unstetes, teilweise direkt asoziales Leben führen. Vielfach arbeiten sie nicht oder sehr unregelmäßig; viele von ihnen haben das Schulziel nicht erreicht; und fast alle stehen auf einem recht niedrigen Kulturniveau. Vom Kampf der Werktätigen beim Aufbau des Sozialismus haben sie sich mehr oder minder stark isoliert sowohl arbeitsmäßig wie gesellschaftlich. Auf diese'Weise repräsentieren sie in besonderer Weise alte, überlebte Denk- und Lebensgewohnheiten, in denen sie weit mehr als andere Bürger verhaftet sind. Typische Lebensläufe dafür sind z. B. folgende: Ein 26jähriger Abfüller, der sich jetzt vor. dem Stadtbezirksgericht T. zu verantworten hatte, war als Jugendlicher wegen einer Straftat von 1951 bis 1953 im Jugendwerkhof gewesen. Nach einer erneuten Straftat wurde er 1954 republikflüchtig, kehrte im Dezember 1954 wieder zurück und arbeitete auf verschiedenen Arbeitsstellen, auch in Westberlin. Im Februar 1956 nahm er wegen eines angeblich höheren Verdienstes im westdeutschen Bergbau Arbeit an. Im September 1956 wurde er in Westdeutschland wegen Unterschlagung und Betruges zu sieben Wochen Gefängnis und ein Jahr später dort wegen versuchten Diebstahls zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt. Nach seiner erneuten Rückkehr in die DDR (1959) heiratete er und arbeitete dann im GHK Haushalt. Um sich einer Strafverfolgung wegen Diebstahls von Waren des GHK zu entziehen, wurde er im Mai 1960 wieder republikflüchtig, kehrte jedoch nachdem er in Westdeutschland verschiedene Buntmetalldiebstähle und Betrügereien begangen hatte 1961 wieder in die DDR zurück. Seine Festnahme unterbrach die Serie der Straftaten. Ein 32jähriger Schlosser, der bei Kriegsende in englische Gefangenschaft geraten war, ging nachdem er sich zunächst eine Zeitlang bei seinen Eltern in der Nähe von Berlin aufgehalten hatte 1947 nach Westdeutschland. Mehrere Jahre lebte er im Ausland, kehrte aber 1954 wieder nach Westdeutschland zurück. Dort wurde er 1956 wegen Betruges zu drei Wochen Gefängnis und später wegen Diebstahls zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Im Dezember 1957 kehrte er zu seinen Eltern in die DDR zurück und heiratete. Anfang 1961 wurde er republikflüchtig; nach Entwendung von 400 DM in Westdeutschland kam er im April 1961 wieder in die DDR, wo er bis zum 24. Oktober 1961 nur ganze 12 Tage gearbeitet hat. In dieser Zeit beging er eine Reihe von Diebstählen von persönlichem Eigentum, darunter Einbruchsdiebstähle in Böden und Kellern, für die drei Jahre und vier Monate Zuchthaus ausgesprochen wurden. Charakteristisch ist vor allem die unregelmäßige Arbeit und der Aufenthalt in Westdeutschland bzw. Westberlin. In der Rückfälligkeit noch ausgeprägter sind die Lebenswege solcher Täter, die sich auf die Begehung bestimmter Delikte spezialisiert haben und dort durch Übung und Erfahrung besondere. Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickelt haben, z. B. die Taschendiebe, die eine noch größere Zahl von Vorstrafen (bis zu 20) aufweisen* 21 22. Zwar ist ein nicht unerheblicher Teil der Rückfalltäter langjährig „kriminell geübt“, so daß sie auch unter sözialistischen Verhältnissen allen Möglichkeiten und sehlägige aufweist. Diese aber sind vor allem die eigentlichen, besonders gefährlicäien und ernst zu nehmenden Rückfälligen. 21 vgl. Bonge. „Hinweise zur Bekämpfung von Taschendieb- stählen“. Schriftenreihe der Deutschen Volkspolizei 1957, Heft 10, S. 84 ff. Ermahnungen zum Trotz hartnäckig an ihrer Lebensweise festhalten. Es gibt jedoch auch einen ernst zu nehmenden Teil rückfälliger junger Menschen, die bereits unter den Bedingungen der Arbeiter-und-Bauern-Macht aufwuchsen und auf Grund ungünstiger häuslicher Verhältnisse (teilweise als Nachwirkungen des Krieges), schlechter Umgebung, durch Mängel in der Erziehung und aus ähnlichen Gründen auf den Weg des Verbrechens gerieten. Wegen ihrer altersmäßig bedingten Labilität und ungenügenden Festigkeit konnte der schädliche Einfluß von Westberlin bzw. Westdeutschland gerade bei diesen jüngeren Tätern oft sehr wirksam werden. Vor dem Stadtbezirksgericht Berlin-T. stand im März 1962 ein 18jähriger Presserhelfer. Er hatte das Schulziel nicht erreicht- und war bereits als Jugendlicher straffällig geworden (Garderobendiebstahl). Nach zweijährigem Aufenthalt im Jugendwerkhof23 beging er einen Einbruchsdiebstahl zum Nachteil von Volkseigentum, wofür sechs Monate Freiheitsentzug bedingt ausgesprochen wurden. Bis zum 13. August 1961 arbeitete der Jugendliche dann in Westberlin als Beifahrer und hielt sich auch sonst dort vielfach auf. Danach nahm er im demokratischen Berlin Arbeit auf. Von 99 Arbeitstagen (bis zu seiner Festnahme) war er an 17 ohne Grund der Arbeit ferngeblieben, an 35 weiteren hatte er „krank“ gefeiert. In dieser Zeit gab er sich sehr dem Alkohol hin und beging, um Geld für Alkohol zu haben, eine Reihe von Straftaten (Diebstahl zum Nachteil von persönlichem und sozialistischem Eigentum, Einbruchsdiebstähle, bis zu schwerem Raub), wofür eine Strafe von sechs Jahren Zuchthaus verhängt wurde. Wiedereingliederung in die Gesellschaft Bei dem zweiten Fragenkomplex geht es von den Fragen des Strafvollzugs abgesehen vor allem um folgende Probleme: Wie wird die systematische Umerziehung durch die Gesellschaft gesichert? Wie wird die gesellschaftliche (nicht nur arbeitsmäßige!) Wiedereingliederung der Haftentlassenen verwirklicht und neuer Straffälligkeit vorgebeugt? Durch welche Maßnahmen wird gewährleistet, daß die betreffenden staatlichen Organe eine exakte Übersicht über die Entwicklung der Rückfalltäter (Aufenthaltsort, Arbeitsstelle, Lebenswandel usw.) und so die Möglichkeit haben, gemeinsam mit den gesellschaftlichen Kräften rechtzeitig bei beginnendem erneutem Abgleiten helfend einzugreifen? Mehrere Untersuchungen in der letzten Zeit zeigten, daß gegenwärtig von einer zielstrebigen Wiedereingliederung straffällig Gewordener, insbesondere Haftentlassener, und somit von einer bewußten Arbeit mit diesen Menschen noch nicht die Rede sein kann. Die Anordnung über die Eingliederung entlassener Strafgefangener in den Arbeitsprozeß vom 27. Dezember 1955 (GBl. I 1956 S. 57) wird vornehmlich papiermäßigorganisatorisch, beschränkt auf die Wohnraum- und Arbeitsstellenvermittlung, durchgeführt. Es besteht insbesondere ein Widerspruch zwischen den verschiedenen Ansätzen und Bemühungen einzelner Werktätiger, Funktionäre und Arbeitskollektive einerseits, die sich um die gesellschaftliche Einbeziehung dieses Menschen kümmern bzw. zu kümmern beginnen, und der Qualität der Leitungstätigkeit der örtlichen Organe, aber auch der Betriebe auf diesem Gebiete andererseits. So bleiben die positiven Bemühungen Einzelfälle, Einzelinitiative von Funktionären oder einer Brigade, ohne 23 Es ist gin sehr ernstes Signal, daß ein Großteil der Rückfälligen, besonders der jüngeren. Insassen von Jugendwerkhöfen waren. Offenbar sind sie dort nicht wirklich erzogen und gebessert entlassen worden. 107;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 107 (NJ DDR 1963, S. 107) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 107 (NJ DDR 1963, S. 107)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß bezüglich der gesellschaftlichen Pflichten für die die gleichen Normen gelten wie für jedes andere Mitglied unserer Partei für jeden anderen Bürger unserer Republik.

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