Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 101

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 101 (NJ DDR 1963, S. 101); werden und welche Erfolge bei einer verantwortungsvollen Tätigkeit der Rechtspflegeorgane erreicht werden können. Doch die guten Ansätze einer verantwortungsbewußten Vorbereitung der Wiedereingliederung durch den Strafvollzug finden nicht immer Verständnis und Unterstützung durch andere staatliche Organe. So bemühte sich die Leitung des Haftarbeitslagers H. um die Wiedereinstellung eines Strafgefangenen in dessen ehemaligem Betrieb. Sie wandte sich an die BGL des Betriebes, wies darauf hin, daß der Strafgefangene vorzeitig entlassen wird, und bat um Unterstützung bei der Wiedereinstellung. Der Betrieb lehnte jedoch eine Wiedereinstellung ab. Daraufhin wandte sich die Leitung des Haftarbeitslagers an die zuständige Abteilung Inneres des örtlichen Organs der Staatsmacht und an den Kreisstaatsanwalt. Während die Abteilung Inneres auf das Ersuchen gar nicht reagierte, schrieb der Kreisstaatsanwalt: „Es ist mir unverständlich, daß Ihre Dienststelle derartige Verbindungen zu dem Betrieb des Verurteilten aufgenommen hat, da doch der richtige Weg gewesen wäre, an den Rat des Kreises, Abt. Inneres, derartige Hinweise zu geben. Da der Einsatz und die Betreuung durch das Amt für Arbeit vorgenommen wird, bitte ich, in Zukunft keine Verbindungen mit den Betrieben mehr aufzunehmen, sondern der zuständigen Abt. Inneres beim Rat des Kreises Mitteilung zu machen.“ Wenn auch der zuständigen Abteilung Inneres die Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener obliegt, wozu in erster Linie die Vorbereitung eines entsprechenden Arbeitsplatzes gehört, so ist doch die Auffassung des Kreisstaatsanwalts bürokratisch und nicht zu billigen. Es entspricht den Grundsätzen unserer sozialistischen Rechtspflege, wenn sich die Strafvollzugsorgane sehr verantwortungsbewußt mit der Vorbereitung der Wiedereingliederung beschäftigen und dadurch, daß sie unmittelbar mit Produktionsbetrieben Verbindung aufnehmen, günstige Voraussetzungen für die Fortsetzung des gesellschaftlichen Umer'ziehungs-prozesses nach der Strafverbüßung schaffen. Von großer Bedeutung für die weitere Erziehung eines entlassenen Strafgefangenen ist die Bereitschaft der Werktätigen, diesen Prozeß aktiv zu unterstützen. Wie das Beispiel der Hannelore K. zeigt, ist diese Bereitschaft vorhanden. In der Regel verhalten sich die Werktätigen gegenüber entlassenen Strafgefangenen nicht ablehnend. Es geht aber nicht nur darum, daß die Brigade den entlassenen Strafgefangenen in ihr Kollektiv aufnimmt und ihm die Straftat nicht vorhält was natürlich wichtig ist , sondern auch darum, daß sie sich darum kümmert, in welcher Weise der Entlassene seine Freizeit verbringt, welchen Umgang er hat und wie seine Interessen in die richtigen ■ Bahnen gelenkt werden können. Bei dem aus der Strafhaft Entlassenen können z. B. Schwierigkeiten auftreten, mit denen er allein nicht fertig wird Früher oder später wird er dem Kollektiv dankbar sein, wenn es ihm geholfen hat, solche Schwierigkeiten zu überwinden. Die Hilfe und Unterstützung des Kollektivs darf jedoch niemals in eine kleinliche Bevormundung ausarten. Überspitzte Betreuungsmaßnahmen können sehr leicht als Gängelei aufgefaßt werden, wodurch der angestrebte Erziehungserfolg in Frage gestellt wird. Es gibt eine Reihe guter Beispiele, die beweisen, daß sich die gesellschaftlichen Kräfte in den Betrieben ihrer Verantwortung, die sie mit der weiteren Erziehung der Haftentlassenen übernehmen, sehr wohl bewußt sind. Im VEB Borna in Karl-Marx-Stadt kümmern sich z. B. die Meisterbereiche um entlassene Strafgefangene. Dabei werden sie durch den Betriebsleiter und die BGL unterstützt. In bestimmten Zeitabständen berichten die Meister und die Brigadeleiter der Kaderabteilung über die Entwicklung des Kollegen. Bei Disziplinverstößen sprechen die Mitglieder der Brigaden sowie Vertreter des Betriebes und der Gewerkschaft mit den Betreffenden und legen konkrete Maßnahmen fest, um Schwierigkeiten zu überwinden. Die Unterstützung der gesellschaftlichen Kräfte für den entlassenen Strafgefangenen geht oft über den Prozeß der Umerziehung hinaus und zeigt sich als unmittelbare Hilfe bei der Überwindung persönlicher Schwierigkeiten. So arbeitete z. B. in einer Brigade des VEB Plattenwerk in D. der Jugendliche Hans H. Er fand nach seiner Entlassung aus dem Strafvollzug keine geregelten häuslichen Verhältnisse vor und war deshalb besonders auf die Hilfe der Gesellschaft angewiesen. Eines Tages nahm er einem Arbeitskollegen 20 DM weg. Doch kein Brigademitglied dachte daran, sich jetzt von H. zu trennen, weil er das in ihn gesetzte Vertrauen gröblich mißbraucht hatte. Auch die Rechtspflegeorgane entschieden richtig. Die Sache wurde der Konfliktkommission zur Beratung und Entscheidung übergeben. In der Beratung der Konfliktkommission wurde dem Jugendlichen das Verwerfliche seiner Handlung bewußtgemacht. Die Konfliktkommission und die Brigade, setzten sich aber auch sehr gründlich mit den Ursachen der erneuten Gesetzesverletzung und den sie begünstigenden Bedingungen auseinander. Dadurch kamen sie zu richtigen Schlußfolgerungen. Die Brigade verpflichtete sich, den Jugendlichen in ihrem Kollektiv zu erziehen. Der Betriebsparteiorganisation, der BGL und dem Werkleiter empfahl die Konfliktkommission, der Jugendarbeit im Betrieb größere Aufmerksamkeit zu schenken und für eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu sorgen. Der FDJ-Grundeinheit wurde empfohlen, sich um die Bildung von Lernaktivs und Zirkeln zu bemühen. Der Jugendliche verpflichtete sich, monatlich einen bestimmten Geldbetrag zu sparen und bei der Verfügung über dieses Geld auf den Rat der Brigade zu hören. Die Konfliktkommission beschloß ferner, sich beim Rat des Stadtbezirks für die Zuweisung eines geeigneten Wohnraums an H. einzusetzen. Diese guten Ansätze der Erziehung durch das gesellschaftliche Kollektiv sind jedoch nicht zum Allgemeingut der Arbeit mit den Haftentlassenen in den Betrieben geworden. Ein wesentlicher Mangel ist noch immer, daß den Kaderleitern allein die Verantwortung für die weitere Erziehung Haftentlassener überlassen bleibt, Auseinandersetzungen über Erziehungsschwierigkeiten nur von der Kaderabteilung geführt werden und nicht die Kraft der gesellschaftlichen Erziehung voll wirksam wird. In verschiedenen Betrieben wird noch immer jede Strafe in den Kaderunterlagen festgehalten, auch wenn sie bereits im Strafregister getilgt ist. Das hat zur Folge, daß sich bei einem späteren Wechsel des Arbeitsplatzes unnötige Fragen ergeben, die dann zu einer Verärgerung des Betreffenden führen. Den Kaderleitern sollte deshalb zur Pflicht gemacht werden, Kaderunterlagen in bestimmten Abständen zu prüfen und bereits getilgte Strafen aus den Unterlagen zu entfernen. Im Prozeß der Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener tragen die Abteilungen Inneres der örtlichen Räte eine hohe politische Verantwortung. Von einer sorgfältig vorbereiteten Wiedereingliederung hängt im wesentlichen ab, wie sich der weitere Lebensweg des Entlassenen gestaltet und der Erziehungsprozeß erfolgreich fortgesetzt wird. Deshalb darf die Abteilung Inneres ihre Aufgabe nicht nur in der formalen Zu-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Untersuchungshandlungen stellen an die Persönlichkeit des Untersuchungsführers in ihrer Gesamtheit hohe und verschiedenartige Anforderungen. Wie an anderer Stelle dieses Abschnittes bereits ausgeführt, sind für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gesellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Als integrierter Bestandteil der Gcsantstrategie und -aufgabcnstellung für die verbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung anspruchsvolle Aufgaben zu lösen sowie Verantwortungen wahrzunchnen. Die in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahren sowie die Klärung von Vorkommnissen ind in enger Zusammenarbeit mit den anderen politisch-operativen Diensteinheiten umfassend zu nutzen, um auf der Grundlage der in der politisch-operativen Vorgangsbearbeitung erarbeiteten Feststellungen dazu beizutragen, die im Rahmen der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Dio rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dions toinheiten der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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