Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 100

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 100 (NJ DDR 1963, S. 100); V wurf im Zusammenhang mit dem Parteiprogramm und den anderen Dokumenten des VI. Parteitages der SED prinzipiell erläutern und die Bevölkerung für seine Durchführung mobilisieren. Das heißt auch, die Konfliktkommissionen noch besser zu unterstützen, damit sie in ihrer Arbeit wirksamer werden. Zugleich muß aber der Tendenz, den Aufgabenkreis der Konfliktkommissionen bereits jetzt zu erweitern oder schon vor der Beschlußfassung über den Erlaß überstürzt in allen Gemeinden und Wohnbezirken Schiedskommissionen zu bilden, entgegengetreten weiden. Das wichtigste ist jetzt die allseitige politisch-ideologische Vorbereitung der Bürger auf die neuen Aufgaben. 2. Die Organe der Rechtspflege müssen ihre eigene Arbeit auf einen hohen Stand bringen, denn der Inhalt des Erlasses stellt wie Walter Ulbricht sagt an die Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane bedeutend höhere Anforderungen als bisher. Wir müssen jetzt an Hand konkreter Beispiele ständig überprüfen, ob unsere Arbeit den Grundsätzen des Erlasses vollauf gerecht wird. Das verlangt, die Qualifikation der Mitarbeiter entsprechend den Erfordernissen der Grundsätze des Entwurfs zu heben. Ohne gründliche ökonomische und andere gesellschaftswissenschaftliche Kenntnisse wird es künftig unmöglich sein, die Grundsätze des Erlasses in der Praxis zu verwirklichen. Partei und Staatsführung haben uns mit der Durchführung des Staatsratserlasses eine große Verantwortung übertragen. Es liegt nun an uns, dieser Verantwortung gerecht zu werden. IRMA THORN und KURT KUNZE, Staatsanwälte beim Generalstaatsanwalt der DDR Die erzieherische Einwirkung gesellschaftlicher Kollektive auf entlassene Strafgefangene In unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung werden Überzeugung und Erziehung immer mehr zur Hauptmethode im Kampf für die strikte Einhaltung des Rechts, um Verbrechen und Gesetzesverletzungen zu verhüten und zu bekämpfen1. „Bürger, die die Strafgesetze verletzen, werden in zunehmendem Maße durch Strafen ohne Freiheitsentzug und durch gesellschaftliche Einwirkung zur Achtung der Gesetze erzogen.“2 3 Aber auch die Bürger, die in schwerer Weise gegen die Gesetze unseres Staates, gegen die Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens verstoßen haben und deshalb zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden, müssen mit der Kraft der Gesellschaft den Weg zu einem geordneten Leben finden. Denn, so heißt es in den Grundsätzen des Staatsratserlasses, die „sozialistische Gesellschaft glaubt an das Gute im Menschen. Dieser humanistische Grundsatz bestimmt auch den Inhalt des sozialistischen- Strafvollzuges. Sein Ziel ist .die Umerziehung der zu Freiheitsstrafen Verurteilten, damit sie wieder einen festen Platz im Leben der sozialistischen Gesellschaft einnehmen“. Und an anderer Stelle wird gesagt: „Die Organe der Rechtspflege und die Nationale Front haben in diesem Zusammenhang die besondere Verpflichtung, jenen Menschen zu helfen, die nach Verbüßung ihrer Strafe den Weg in die Gesellschaft zurückfinden müssen. Denn der Sinn der sozialistischen Strafrechtspflege besteht darin, Menschen vor strafbaren Handlungen zu bewahren, zum Nutzen des einzelnen, zum Nutzen von uns allen.“'1 Daraus ergibt sich, daß der Prozeß der Erziehung des Rechtsverletzers, der mit der Einleitung des Ermittlungsverfahrens beginnt, über das Gerichtsverfahren und den Strafvollzug fortgesetzt wird, nach der Verbüßung der Strafe nicht abgeschlossen sein darf. Bereits jetzt unterstützen, die gesellschaftlichen Kollektive den Umerziehungsprozeß des straffällig Gewordenen während des Ermittlungsverfahrens und im Strafvollzug. Die Kraft und die Hilfe der Gesellschaft müssen nach der Strafverbüßung auf die Wiedereingliederung der entlassenen Strafgefangenen in das gesellschaftliche Leben gerichtet sein. Die unmittelbare Einbeziehung in ein festes Kollektiv, die Übertragung 1 Aus dem Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, ND (Ausg. B) vom 25. Januar 1963, Beilage S. 27. ■2 Ebenda. 3 NJ 1962 S. 757 U. 758. verantwortlicher Aufgaben in diesem Kollektiv werden den Prozeß der Bewußtseinsentwicklung dieser Bürger positiv beeinflussen und beschleunigen. Die Entlassung aus dem Strafvollzug muß deshalb sehr sorgfältig vorbereitet werden. Die staatlichen Organe und die sozialistischen Kollektive müssen dafür sorgen, daß der Entlassene nicht sich selbst überlassen bleibt. Alle Ursachen und Bedingungen, die ein erneutes Straffälligwerden begünstigen und fördern können, müssen ausgeschlossen werden4. Wie de Strafvollzug darum bemüht ist, daß die Umerziehung der zu Freiheitsstrafen Verurteilten nach der Strafverbüßung folgerichtig durch die Gesellschaft fortgesetzt wird, zeigt die Initiative einiger Anstaltsleiter. So hat beispielsweise die Leitung einer Berliner Strafvollzugsanstalt einen ständigen Kontakt mit den Betrieben, in denen Strafgefangene zur Arbeit eingesetzt sind. Nach der Strafverbüßung sollen die Strafgefangenen dort weiterbeschäftigt werden. Dadurch ist gewährleistet, daß der Erziehungsprozeß nach der Strafverbüßung nicht unterbrochen wird. Die Strafgefangene Hannelore K. wurde z. B. während ihrer Strafverbüßung einem Kommando zugeteilt, daß in einem volkseigenen Betrieb zur Arbeit eingesetzt war. Hier eignete sie sich gute Fertigkeiten in der Produktion an und erreichte vorbildliche Arbeitsergebnisse. Einige Wochen vor der Haftentlassung bereitete die Anstaltsleitung zusammen mit dem Betrieb ihre Arbeitsaufnahme in diesem Betrieb vor. Nach der Haftentlassung erhielt Hannelore K. den ihr zugesagten Arbeitsplatz. Sie hat sich inzwischen sehr gut in das Kollektiv eingelebt und ist durch eine vorbildliche Arbeit bemüht, das in sie gesetzte Vertrauen zu recht-fertigen. Sie ist besonders stolz darauf und glücklich darüber, daß sie von den Mitgliedern des Kollektivs geschätzt wird, daß ihr die Bestrafung nicht nachgetragen wird und sie am Leben der Brigade teilnehmen kann. Durch die reibungslose Wiedereingliederung und das in sie gesetzte Vertrauen hat sie den Weg in das gesellschaftliche Leben zurückgefunden, geht ordentlich ihrer Arbeit nach und achtet die Gesetze des Arbeiter-und-Bauern-Staates. Sie gehört heute zu den geachteten Arbeiterinnen des Betriebes. Dieses Beispiel zeigt, wie entlassene Strafgefangene reibungslos in die Gesellschaft wieder eingegliedert Vßl. hierzu auch den Beitrag von Buchholz. „Die Erforschung der Ursachen der Rückrallkr'mine'tst bei Eigentumsdelikten und ihre Bekämpfung“ in diesem Heft. 100;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 100 (NJ DDR 1963, S. 100) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 100 (NJ DDR 1963, S. 100)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom bestimmt. Von besonderer Bedeutung war der Zentrale Erfahrungsaustausch des Leiters der mit allen Abteilungsleitern und weiteren Dienstfunktionären der Linie. Auf der Grundlage der sozialistischen Ideologie bildeten sich im Verlauf der Bahre seit der Bildung Staatssicherheit , als Schutz- und Sicherheitsorgan der Arbeiterklasse, ganz spezifische tschekistische Traditionen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Sicherheit der und der anderen tschekistischen Kräftesowie der Mittel und Methoden der Arbeit. Davon ist die Sicherheit, das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ausgearbeitet werden. Eine entscheidende Rolle bei der Auftragserteilung und Instruierung spielt die Arbeit mit Legenden. Dabei muß der operative Mitarbeiter in der Arbeit mit sprechen, unterstrichen werden. Den Aufgaben und Maßnahmen der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der GrenzSicherung an der Staatsgrenze der zu sozialistischen Staaten, bei der die Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen vorwiegend polizeilichen und administrativen Charakter tragen.

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