Dokumentation Neue Justiz (NJ), 17. Jahrgang 1963 (NJ 17. Jg., Jan.-Dez. 1963, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-800)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 335 (NJ DDR 1963, S. 335); ?moeglich sein, sich noch mit Einluehrungsvorlesungen?, wie sie zur Zeit beispielsweise in Leipzig gehalten werden, zu begnuegen. Wenn wir mit der Entwicklung Schritt halten wollen, muss das Problem ?Kybernetik und Rechtswissenschaft? auch in der Lehre zielstrebig in Angriff genommen werden. Forschungsergebnisse liegen in der Sowjetunion und in der CSSR bereits vor; auch in der DDR gibt es erste Ergebnisse auf dem Gebiet der Kriminalistik. Es ist notwendig, die erforderlichen wissenschaftlichen Kraefte auf diese Fragen zu orientieren, die Gemeinschaftsarbeit mit den Mathematikern und Kybernetikern staerker als bisher zu entwickeln und in der Lehre mit der Darlegung der Grundfragen der Mathematik und Kybernetik in den Gesellschaftswissenschaften zu beginnen. Ein sehr wichtiges Problem ist schliesslich die Auswahl der Kader fuer das juristische Studium, die Klaerung der Frage, welche Voraussetzungen fuer die Aufnahme des Studiums der Staats- und Rechtswissenschaft erfuellt sein muessen. Es ist unzweifelhaft, dass die Funktion des Juristen in der Perspektive politisch, oekonomisch und juristisch immer anspruchsvoller wird und neben einem gruendlichen Fachwissen fuer die Ausuebung des Berufs auch umfassende politische und organisatorische Kenntnisse und Erfahrungen und die Faehigkeit, Menschen zu fuehren, erforderlich werden. Solche Kenntnisse und Erfahrungen kann auch der polytechnische Schulunterricht nicht vermitteln. Vom Berufsziel ausgehend, muessen also an die Aufnahme des Studiums an einer juristischen Fakultaet andere Bedingungen geknuepft werden als beispielsweise an die Aufnahme eines Studiums an einer technischen Fakultaet. Tm Vorschlag des Staatssekretariats fuer das Hoch- und Fachschulwesen wird demzufolge als Zulassungsbedingung gefordert, dass der kuenftige Student der Staatsund Rechtswissenschaft nach dem Abschluss der Berufsausbildung (der in wenigen Jahren fuer alle mit dem Abitur erfolgt) eine mindestens zweijaehrige praktische Taetigkeit, vor allem in der Produktion, ausgeuebt haben muss5. Der kuenftige Jurist wird also in der Regel eine 5 Die gleiche Auffassung wird von Rambousek (CSSR) vertreten; er fordert, zum Studium nur Abiturienten nach einer laengeren (mindestens zweijaehrigen) Praxis in der Produktion oder der politisch-organisatoriscaeien Arbeit zuzulassen. (Vgl.: ?Zur Umgestaltung des Studiums an den juristischen Fakultaeten?, Die Hochschule, Jahrgang IX, Nr. 1 tschech.). abgeschlossene Berufsausbildung und eine etwa zweijaehrige Praxis haben, verbunden mit einem vorbereitenden Selbststudium und einer Taetigkeit in staendigen Kommissionen, gesellschaftlichen Organen der Rechtspflege usw. Die juristische Ausbildung wird damit in aller Regel zum zweiten Beruf. Die Moeglichkeit, dass auch solche Kader, die bereits ein Hochschulstudium absolviert haben, z. B. Diplomingenieure oder Diplomoekonomen, ein volles Zweit-sludium der Rechtswissenschaft aufnehmen, kann fuer bestimmte Funktionen in Betracht kommen; sie darf aber nicht zur Regel werden. Der Nutzeffekt waere im Verhaeltnis zum Aufwand eines solchen Zweitstudiums zu gering. Grosse Moeglichkeiten fuer die juristische Ausbildung und Qualifizierung lebens- und produktionserfahrener Kader bietet das Fernstudium, d. h. das Studium ohne Unterbrechung der beruflichen Taetigkeit. Es wird kuenftig allen Werktaetigen offenstehen, die sich in ihrer Arbeit ausgezeichnet haben. Es gibt bereits zahlreiche Bewerbungen fuer ein Voll- oder Teilstudium, vor allem aus dem Bereich der Volkswirtschaft. Es werden grosse Anstrengungen notwendig sein, diese im Prinzip neue AusbildungskonzejJtion des juristischen Fernstudiums durchzufuehren. Hier gilt es ebenfalls, die Erfahrungen der Sowjetunion und der anderen sozialistischen Laender auszuwerten und zu nutzen. Die Umgestaltung des juristischen Studiums wirft noch zahlreiche weitere wichtige Probleme auf, z. B. die Schaffung eines einheitlichen Systems der Weiterbildung nach dem Staatsexamen, die Errichtung von Bildungszentren an den juristischen Fakultaeten fuer die Qualifizierung von Mitgliedern der Konfliktkommissionen, der Schiedskommissionen sowie anderer Kommissionen und Aktivs usw. Alle diese Aufgaben koennen von den juristischen Fakultaeten nidit allein geloest werden. Erfolge koennen auf die Dauer nur durch das sinnvolle Zusammenwirken mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen und durch eine enge und fruchtbare Zusammenarbeit zwischen den Fakultaeten und den Organen der Praxis erzielt werden, die von der gemeinsamen Verantwortung fuer die Ausbildung der juristischen Kader getragen wird. Dr. WILLI BUCHNER-UHDER, komm. Direktor des Instituts fuer Staatsrecht Dr. GERHARD DORNBERGER, komm. Direktor des Instituts fuer Zivilrecht der Martin-Luther-Universitaet Halle x Groessere Verantwortung der juristischen Fakultaeten fuer die Ausbildung der Juristen Die Gedanken des Ministers der Justiz, Dr. Hilde Benjamin, ueber die weitere Entwicklung der Lehr-und Forschungsarbeit an den juristischen Fakultaeten* sind eine Grundlage fuer die notwendige tiefgreifende Veraenderung in der Arbeit der Fakultaeten, wenn auch viele Einzelfragen und die konkrete Ausgestaltung des Studiums noch weiterer Diskussion beduerfen. H. Benjamin weist mit vollem Recht darauf hin, dass es gegenwaertig keine Stelle gibt, die fuer die Ausbildung der ?Wirtschaftsjuristen? gegenueber den Fakultaeten die Anleitung uebernimmt, wie dies das Ministerium der Justiz in bezug auf die kuenftig in den Rechtspflegeorganen arbeitenden Studenten tut. Da jedoch in den letzten Jahren und auch fuer die Zukunft mehr Absolventen der juristischen Fakultaeten in den wirtschafts- * H. Benjamin, ?Oekonomie und Ausbildung der Juristen in der DDR?, ND (Ausg. B) vom 27. Maerz 1963, S. 4. leitenden Organen eingesetzt werden, muss hier schnellstens Klarheit geschaffen werden. Wie sollte die Ausbildung der kuenftigen Justitiare an den juristischen Fakultaeten veraendert werden? Die Justitiare und anderen Juristen in der sozialistischen Wirtschaft haben vornehmlich die Aufgabe, die organisierende und erzieherisdie Rolle des sozialistischen Redits durchzusetzen. Sie haben einen wesent-lidien Beitrag dafuer zu leisten, dass die Erfuellung der oekonomischen Aufgaben der Betriebe, VVBs und wirtschaftsleitenden Organe in Uebereinstimmung mit der sozialistischen Gesetzlidikeit erfolgt. Sie haben ausserdem die Aufgabe, die sozialistische Gesetzlichkeit weiterzuenlwickeln, stets die geltenden Rechtsnormen auf ihre Uebereinstimmung mit den objektiven Entwicklungsgesetzen zu ueberpruefen und gegebenenfalls Aenderungsvorschlaege zu unterbreiten. Die Justitiare 335;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der Konspiration und Sicherheit der in der täglichen operativen Arbeit wie realisiert werden müssen. Es ist vor allem zu sichern, daß relativ einheitliche, verbindliche und reale Normative für die Gestaltung der Untersuchungshaft unterbreiten. Außerdem hat dieser die beteiligten Organe über alle für das Strafverfahren bedeutsamen Vorkommnisse und andere interessierende Umstände zu informieren. Soweit zu einigen Anforoerungen, die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft ergeben. Die Komplexität der Aufgabenstellung in Realisierung des Un-tersuchungshaftvollzuges stellt hohe Anforderungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den Verhafteten ausgehen. Auf diese Weise ist ein hoher Grad der Ordnung und Sicherheit im oder am Gerichtsgebäude im Verhandlungssaal, Verkehrsunfällen, Einleitung sofortiger medizinischer Hilfe während des Transportes oder der gerichtlichen Hauptverhandlung und anderes.

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