Dokumentation Neue Justiz (NJ), 17. Jahrgang 1963 (NJ 17. Jg., Jan.-Dez. 1963, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-800)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 327 (NJ DDR 1963, S. 327); ?spitzung von Konflikten verhindern, sie guetlich loesen und einen groesseren Kreis von Werktaetigen ueber ihre Rechte und Pflichten belehren. Aehnliche Ergebnisse lassen sich um nur einige weitere Beispiele zu nennen bei Streitigkeiten ueber die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen. Treppenreinigung, schikanoeses Verhalten zwischen Wohn- und Grundstuecksnachbarn, Tierhaltung, Tierschaeden, Wege-und Grenzstreitigkeiten usw. erzielen. Die Entscheidung der Konfliktkommission Die Konfliktkommission kann bei der Beratung ueber kleinere zivilrechtliche Streitigkeiten zu folgenden Ergebnissen kommen: 1. Ablehnung des Antrags und zwar bis zum Abschluss der Beratung , wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig zu beurteilen ist; 2. Bestaetigung der guetlichen Einigung der Buerger; 3. Einstellung der Beratung, wenn keine guetliche Einigung moeglich ist. Die Konfliktkommission kann also im Unterschied zur Beratung ueber Arbeitsrechtssachen oder ueber geringfuegige Verletzungen des Strafrechts keine verbindlichen Festlegungen treffen, wenn sie nicht beide beteiligten Buerger ueberzeugt und eine guetliche Einigung erzielt hat. Ist aber eine guetliche Einigung ueber eine Geldforderung erzielt und von der Konfliktkommission bestaetigt worden, dann erlangt das Protokoll ueber die Einigung Rechtsverbindlichkeit. Erfuellt der Schuldner seine Verpflichtung nicht, dann kann der Geschaedigte beim Kreisgericht die Vollstreckbarkeit beantragen (Ziff. 71 der Richtlinie). Ueber diesen Antrag entscheidet der Sekretaer des Kreisgerichts. Gegen seine Entscheidung ist der Einspruch zulaessig, ueber den die Zivilkammer des Kreisgerichts entscheidet (? 38 Abs. 2 GVG). Der Antrag auf Beratung ueber einen zivilrechtlichen Anspruch vor der Konfliktkommission hemmt wie die Klageerhebung die Verjaehrung fuer die Dauer des Verfahrens (? 14 des Gesetzes zur Aenderung und Ergaenzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher*Be-stimmungen). Die Beratung ueber arbeitsrechtlichc Streitigkeiten Der Staatsratserlass stellt den Konfliktkommissionen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zwar vom Umfang her gesehen keine grundsaetzlich neuen Aufgaben. Auch hier gilt es jedoch, mit jeglicher Unterschaetzung der organisierenden Rolle des Rechts Schluss zu machen, die noch anzutreffende Trennung der Loesung oekonomischer Aufgaben von der Durchsetzung der sozialistischen Ge-setzlichkeitzu ueberwinden und die Kraft der Konfliktkommissionen voll fuer die Entwicklung der Produktivkraefte und die Festigung des sozialistischen Bewusstseins zu nutzen. Gegenwaertig ueberwiegen die Entscheidungen ueber Einzelfaelle: ueber Einsprueche gegen Disziplinarmassnahmen (? 144 Buchst, b GBA) oder ueber Streitfaelle zwischen den Werktaetigen und dem Betrieb ueber das Bestehen und die Verwirklichung von Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsrechtsverhaeltnis (? 144 Buchst, c GBA). Die Konfliktkommissionen verstehen es dabei in zunehmendem Masse, die Beratungen ueber diese Streitfaelle so zu organisieren, dass sie eine grosse erzieherische Wirkung haben, die der Entwicklung und Festigung des sozialistischen Bewusstseins der Werktaetigen dient. Die Mitarbeiter der Kammern fuer Arbeitssachen bei den Kreisgerichten muessen ihre Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit den Konfliktkommissionen nutzen und sich besonders dafuer verantwortlich fuehlen, dass die Arbeit der Konfliktkommissionen den Anforderungen des Staatsratserlasses entspricht. Keinesfalls duerfen die Verbindungen der bisherigen Arbeitsgerichte zu den Konfliktkommissionen zerreissen. Die Arbeitsrichter muessen vielmehr ihre Erfahrungen an die anderen Richter der Kreisgerichte weitergeben und so einen grossen Kreis qualifizierter Justizfunktionaere schaffen, die mit Sachkunde ihrer Anleitungsaufgabe gerecht werden koennen. Schnelles Reagieren auf Arbeitsrechtsverletzungen Die Konfliktkommissionen beraten gegenwaertig in 90 Prozent aller Arbeitsrechtsstreitigkeiten im Betrieb. Nur wenige Beschluesse werden mit dem Einspruch an-gefochten. Das spricht fuer die hohe Qualitaet und fuer die erzieherische Wirksamkeit der Taetigkeit der Konfliktkommissionen. Die Konfliktkommissionen tragen weitgehend zur Durchsetzung der im Gesetzbuch der Arbeit festgelegten Prinzipien bei. Wenn es dabei noch einige Schwaechen gibt, so vor allem auf drei Gebieten: 1. In verschiedenen Betrieben werden die Konfliktkommissionen noch nicht in den Kampf gegen die Ausschussarbeit (?? 48 bis 52 GBA) einbezogen. Die Ursachen fuer Ausschussarbeit werden ungenuegend erforscht. Auf schuldhaft verursachten Ausschuss wird nur in Einzelfaellen mit dem in ? 49 GBA vorgesehenen Lohnabzug reagiert; die materielle Verantwortlichkeit (? 52 GBA) wird nicht durchgesetzt. 2. Die erzieherische Wirkung der materiellen Verantwortlichkeit (?? 112 bis 115 GBA) kommt noch ungenuegend zur Geltung. 3. Die missbraeuchliche Ausnutzung von Leistungen der Sozialversicherung (?? 99 Abs. 2, 105 GBA) wird von den Betriebsleitern noch allzu haeufig hingenommen, Krankengeld und Lohnausgleich auch in den erforderlichen Faellen nicht entzogen und den Konfliktkommissionen dadurch weitgehend die Moeglichkeit genommen, durch ihre Beratung Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit auf diesem Gebiet auszuschalten (Ziff. 47 der Richtlinie). Die Duldung solcher Missstaende stellt nicht nur eine Verletzung der Bestimmungen des Gesetzbuches der Arbeit dar; vielmehr werden auch die Prinzipien der materiellen Interessiertheit, der Entlohnung nach der Leistung, das oekonomische Gesetz der planmaessigen Steigerung der Arbeitsproduktivitaet und andere oekonomische Gesetzmaessigkeiten missachtet. Es lebt doch auf Kosten seiner Kollegen, wer sich Ausschussarbeit oder Bummelschichten bezahlen laesst, missbraeuchlich SVK-Mittel in Anspruch nimmt oder sich nicht an der Beseitigung schuldhaft verursachten Schadens beteiligt. Jeder ehrliche Arbeiter verurteilt solche Praktiken, glaubt sich aber noch allzuoft nicht berufen, energisch ihre Beseitigung zu fordern. Die Mitglieder der Konfliktkommission sollten deshalb ihren ganzen Einfluss geltend machen und darauf dringen, dass die Betriebsleiter ihrer Verantwortung gerecht werden. Das Gesetz macht ihnen wie allen Werktaetigen dies zur Pflicht (? 9 VO ueber die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten SVO vom 21. Dezember 1961 - GBl. II S. 533). Es ist selbstverstaendlich, dass die Konfliktkommissionen bei all ihren Massnahmen die Ueberzeugungsarbeit in den Vordergrund stellen. Deshalb ist es falsch, wenn einige Betriebsleiter und Konfliktkommissionen im Bezirk Erfurt auf Arbeitsbummelei grundsaetzlich mit der materiellen Verantwortlichkeit reagierten. Sie koennen zwar berichten, dass sie die Arbeitsbummelei weitgehend beseitigt haben, sie haben aber nicht ueberzeugt und eine Art Geldstrafe eingefuehrt, die dem sozialistischen Arbeitsrecht fremd ist. Genauso waere es aber falsch, auf die Anwendung der materiellen Verantwortlichkeit gegen hartnaeckige, allen Uberzeugungsversuchen nicht zugaengliche Arbeitsbummelanten zu ver- 327;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ist die reale Einschätzung des Leiters über Aufgaben, Ziele und Probleme, die mit dem jeweiligen Ermittlungsverfahren in Verbindung stehen. Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit vor allen subversiven Angriffen des Feindes sind durch die Linien und Diens teinheiten des entscheidende Voraussetzungen für die weitere Einschränlcung und Zurückdrängung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und des staatsfeindlichen Menschenhandels sind die für diese Delikte charakteristischen Merkmale zu beachten, zu denen gehören:, Zwischen Tatentschluß, Vorbereitung und Versuch liegen besonders bei Jugendlichen in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen haben und welche regelhafte Verknüpfung zwischen diesen Faktoren und sozialen Ursachen im imperialistischen Herrschaftssystem sowie sozialen Bedingungen im Sozialismus, im Mikromilieu und in der Handlungssituation bestehen.

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