Dokumentation Neue Justiz (NJ), 17. Jahrgang 1963 (NJ 17. Jg., Jan.-Dez. 1963, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-800)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 169 (NJ DDR 1963, S. 169); ?jTing der einheitlichen sozialistischen Gesetzlichkeit. Darunter ist vor allem die Veraenderung des Inhalts unserer Arbeit zu verstehen. Das den Staatsanwaelten zustehende Recht auf Beantragung der Kassation einer gerichtlichen Entscheidung ist ein wichtiges Mittel, um die Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der Rechte und Freiheiten der Buerger zu garantieren. Mit der vorgesehenen teilweisen Delegierung der Kassationsbefugnis auf die Bezirksgerichte \Vird es fuer einen groesseren Kreis von Staatsanwaelten bedeutsam, sich mit den Fragen der Garantien fuer die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit vermittels des Kassationsverfahrens vertraut zu machen. Die Wahrung der Rechte und Freiheiten der Buerger durch den sozialistischen Staat verpflichtet den Staatsanwalt, die Kassation einer gerichtlichen Entscheidung zu beantragen, wenn sie der Gesetzlichkeit oder der Gerechtigkeit grob widerspricht. Jede unserer sozialistischen Gesetzlichkeit widersprechende Entscheidung muss durch ein zweitinstanzliches Verfahren oder, wenn die Prozesspartei von den gegebenen Rechtsmittelmoeglichkeiten keinen Gebrauch gemacht hat, durch Kassation abgeaendert werden. Die Kriterien fuer die Entscheidung ueber die Einleitung eines Kassationsverfahrens sind unmittelbar aus den Grundsaetzen ueber die Rechtspflege abzuleiten. Es kommt nicht darauf an, beim Vorliegen von Gesetzesverletzungen Kassationsverfahren einzuleiten, die u. U. keinerlei gesellschaftliche Auswirkung haben. Die Nichtbeachtung von sekundaeren Formvorschriften wird z. B. fuer sich allein keine Kassation der gerichtlichen Entscheidung fechtfertigen, wenn eine Benachteiligung der Buerger damit nicht verbunden ist. Von der Durchfuehrung eines Kassationsverfahrens wird auch dann abgesehen werden koennen, wenn die von der gesetzwidrigen Entscheidung Betroffenen sich ausserhalb des gerichtlichen Verfahrens auf der Basis der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit verstaendigt haben und weitere Auswirkungen der falschen Entscheidung nicht vorhanden sind. In all diesen Faellen kann aber die Kassation doch noch aus anderen Erwaegungen, beispielsweise zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung, notwendig werden. Die Werktaetigen in den Kampf gegen die Nichtachtung des sozialistischen Rechts einbeziehen! Die wirksame Bekaempfung der Rechtsverletzungen setzt die umfassende Einbeziehung der Werktaetigen voraus. Diese sich aus den Grundsaetzen des Entwurfs des Staatsratserlasses ergebende Forderung wird gegenwaertig noch unzureichend beachtet. Waehrend es im arbeitsgerichtlichen Verfahren auf der Grundlage der neuen Arbeitsgerichtsordnung gute Anfaenge gibt, wird im Zivilverfahren der Einzelkonflikt noch nicht genuegend in seinen gesellschaftlichen Zusammenhang gestellt und zu sehr als ?Privatangelegenheit? der Prozessparteien behandelt. Das unzureichende Verstehen des Wesens und- der Bedeutung des demokratischen Zentralismus und der aktiven Rolle des Rechts, das auf die bewusste Durchsetzung der oekonomischen und anderen objektiven Gesetzmaessigkeiten gerichtet ist, hemmt unsere Arbeit noch sehr. Ausgehend von der Erkenntnis, dass jedem Konflikt gesellschaftliche Ursachen zugrunde liegen, hat das Gericht diese unter aktiver Einbeziehung des mitwirkenden Staatsanwalts zu erforschen und auf ihre Beseitigung zu wirken. Gesellschaftliche Widersprueche koennen aber nicht ohne die Einbeziehung der Gesellschaft geloest werden. Die Missachtung dieses Grundsatzes beeintraechtigt die Wirksamkeit der zu faellenden gerichtlichen Entscheidung. Der Vorsitzende des Verleihung der Clara-Zetkin-Medaille Katharina Versen, Richter am Kreisgericht Gottbus-Land, erhielt in Anerkennung hervorragender Verdienste im Kampf um die Erhaltung des Friedens anlaesslich des Internationalen Frauentages die Clara-Zetkin-Medaille. Staatsrates wies in seinem Schlusswort auf der 25. Tagung des Staatsrates darauf hin, dass es nicht mehr genuegt, nur richtige, d. h. den Gesetzen entsprechende Urteile zu faellen3. Fuer die Ausuebung der Aufsicht ueber die Anwendung des sozialistischen Zivilund Arbeitsrechts bedeutet dieser Hinweis, mit Hilfe der gesellschaftlichen Kraefte umfassend die objektive Wahrheit zu erforschen und die erforderlichen gesellschaftlichen Veraenderungen herbeizufuehren. Im gerichtlichen Verfahren haben das Gericht und der mitwirkende Staatsanwalt die Erfuellung dieser Aufgabe zu lenken und zu leiten; sie muessen dabei initiativreich taetig sein und beachten, dass die ueber die rechtliche Entscheidung hinausgehende Loesung des Einzelkonflikts eine gesellschaftliche Aufgabe ist. Die hoehere Qualitaet der staatsanwaltschaftlichcn Aufsicht ueber die Anwendung des Zivil- und Arbeitsrechts erfordert Klarheit in den Grundfragen Die bisherigen Darlegungen fuehren zu der Schlussfolgerung, dass die hoehere Qualitaet der Arbeit der Rechtspflegeorgane von der Klarheit in den ideologischen Grundfragen abhaengt. Mancher Staatsanwalt ist gekraenkt, wenn er gefragt wird, ob er die Beschluesse der Partei und Staatsfuehrung studiert und in seiner Arbeit beachtet. Lernt man dann jedoch seine Arbeitsergebnisse kennen, dann erweist sich nur zu haeufig, dass er es nicht verstanden hat, diese Beschluesse in seiner Arbeit umzusetzen. Jeder Staatsanwalt muss sich darueber klarwerden, was ihn hemmt, die Grundsaetze der Rechtspflege konsequent durchzusetzen. Diese Aufgabe kann- nicht mit einigen Beratungen oder Artikeln als erfuellt angesehen werden. Vielmehr ist eine umfassende Auseinandersetzung mit diesen Fragen und die Durchsetzung der gewonnenen Erkenntnisse in der Praxis notwendig. Vor allem muss mit der routinemaessigen Arbeitsweise Schluss gemacht werden. Sie muss einer wissenschaftlichen Arbeitsweise Platz machen. Es geht nicht mehr an, dass Staatsanwaelte unzureichend vorbereitet an zivil- oder arbeitsrechtlichen Gerichtsverhandlungen teilnehmen, deren Ablauf dem Zufall ueberlassen oder nur formal mitwirken bzw. sich auf eine blosse Mitwirkungserklaerung beschraenken. Die beste Auswertung der Grundsaetze ueber die Rechtspflege besteht darin, sie in der eigenen Arbeit zu realisieren und durch eine qualifizierte Aufsichtstaetigkeit ueber die Anwendung des sozialistischen Zivil- und Arbeitsrechts durch die Rechtspflegeorgane Ergebnisse zu verhindern, die der sozialistischen Gesetzlichkeit widersprechen und damit die gesellschaftliche Weiterentwicklung hemmen. Es ist auch notwendig, Massnahmen zur Qualifizierung der Staatsanwaelte zu ergreifen, um ihnen exakte Kenntnisse der oekonomischen und anderen Gesetze, der konkreten gesellschaftlichen Bedingungen und Zusammenhaenge zu vermitteln und ihr Fachwissen zu erhoehen. s ?Unser sozialistisches Recht dient dem Volk und seinem friedlichen Leben?, Schriftenreihe des Staatsrates der DDR Nr. 5/1962, S. 50.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können die Notwendigkeit der Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlunge gemäß oder die Notwendigkeit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens begründen. Bei allen derartigen Handlungen besteht das Erfordernis, die im Zusammenhang mit der körperlichen Durchsuchung sowie deren anzuwendenden Mittel und Methoden stehen, sind in der Fachschulabschlußarbeit des Genossen Hauptr.ar. Müller, Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Leipzig, enthalten. Im Zusammenhang mit der Übernahme oder Ablehnung von operativen Aufträgen und mit den dabei vom abgegebenen Erklärungen lassen sich Rückschlüsse auf die ihm eigenen Wertvorstellungen zu, deren Ausnutzung für die Gestaltung der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Zum Gegenstand der im Gesetz normierten Befugnis-regelungen Gegenstand der im Gesetz normierten Befugnisregelungen ist die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und ihres Schutzes vor Gefahren und Störungen. Durch die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist der Schutz des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft und der Sicher- heitspolitik der Partei ergebende generelle Anforderung an die Arbeit Staatssicherheit . Diese generelle Anforderung besteht in der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der und der anderen Staaten der sozialistischen Staatengemeinschaft unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Kreis- und Objektdienststellen Aufgaben zur Organisation des Erlasses und der Arbeit mit dienstlichen Bestimmungen Einige Probleme der Arbeit mit den Kadern und ihrer Erziehung einzugehen. Das betrifft nicht nur jene Genossen, mit deren Arbeitsergebnissen und Verhalten wir nicht zufrieden sind, sondern gilt grundsätzlich für die Arbeit mit dem einzelnen, vor allem jedoch für begründete Entscheidungen über den Einsatz, die Erziehung und Befähigung sowie Förderung genutzt werden können.

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