Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 97

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 97 (NJ DDR 1962, S. 97); trag zur Lösung der grundlegenden politischen und ökonomischen Probleme in der Welt leisten könnten. Der Kampf aller Friedenskräfte um ein militärisch neutrales Deutschland und seine Bedeutung für die Stellung der DDR Die Verwirklichung des Gedankens der militärischen Neutralität Deutschlands würde somit entscheidende Bedingungen für die Sicherung des Friedens und die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts des deutschen Volkes auch in Westdeutschland schaffen. Zugleich sind allein die Ziele der militärischen Neutralität die unter den gegenwärtigen Bedingungen in Deutschland sowohl für die deutsche Arbeiterklasse, insbesondere also die DDR, wie alle Friedenskräfte, einschließlich national gesinnter Teile der Bourgeoisie, annehmbare Grundlage, auf der diese notwendigen Veränderungen in Westdeutschland im gemeinsamen Kampf gegen den deutschen Imperialismus und Militarismus durchgesetzt werden können. Unter den gegebenen Bedingungen ist die Festlegung der militärischen Neutralität beider deutscher Staaten auch die einzige Möglichkeit, die Fragen der Sicherung des Friedens in Deutschland und der Durchsetzung der Prinzipien des Potsdamer Abkommens auf einer Grundlage zu lösen, die sowohl für die sozialistischen Staaten wie alle friedliebenden Kräfte der übrigen, zum Abschluß des Friedensvertrages mit beiden deutschen Staaten verpflichteten Mächte annehmbar ist. Deshalb ist der entschiedenste Verfechter des Gedankens der militärischen Neutralität Deutschlands die deutsche Arbeiterklasse und insbesondere die DDR. Sie ist im Interesse der Beseitigung der NATO-Herrsdiaft in Westdeutschland, der Verhinderung der atomaren Aufrüstung und der Überwindung der Macht der imperialistischen und militaristischen Kräfte in Westdeutschland in Übereinstimmung mit den sozialistischen Staaten und unter der Voraussetzung der Verwirklichung entsprechender Maßnahmen in Westdeutschland zum Ausscheiden aus dem Warschauer Vertrag und zur Abrüstung bereit. Die sozialistische Staatsmacht in Deutschland erweist sich, wie die deutsche Arbeiterklasse überhaupt, als die einflußreichste und führende Kraft im Kampf um die friedliche Zukunft und den sozialen Fortschritt der ganzen Nation, der gegenüber sie keinerlei Sonderinteressen vertritt. Die Existenz von Staaten gegensätzlicher gesellschaftlicher Systeme ist folglich Kein Hindernis für gleichartige Verpflichtungen beider deutscher Staaten zur militärischen Neutralität in einem mit ihnen abzuschließenden Friedensvertrag. Das entscheidende Hemmnis hierfür ist die Macht des Imperialismus und Militarismus in Westdeutschland und die von ihm verfolgte Aggressionspolitik. Das Bestehen der DDR in Deutschland und ihre feste Verbundenheit mit dem sozialistischen Weltsystem, ihre Mitgliedschaft im Warschauer Vertrag, die zeitweilige Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR sowie ihre eigene Verteidigungsbereitschaft bilden, solange kein Friedensvertrag mit beiden deutschen Staaten abgeschlossen ist, einen entscheidenden Beitrag zur Erhaltung des Friedens und sichern in Übereinstimmung mit den Festlegungen des Potsdamer Abkommens, daß von Deutschland keine Aggression ausgeht. Sie stehen mit den nationalen Interessen des deutschen Volkes wie den grundlegenden völkerrechtlichen Prinzipien und den speziell für Deutschland getroffenen Vereinbarungen in vollem Einklang. Die Bereitschaft der Mitgliedstaaten des Warschauer Vertrages, dem Ausscheiden der DDR aus dieser Verteidigungsorganisation, dem Abzug der zeitweilig in der DDR stationierten sowjetischen Truppen wie der Abrüstung der DDR überhaupt zuzustimmen, ist deshalb ein großes Zugeständnis, das sie im Interesse der Verständigung beider deutscher Staaten und ihrer Annäherung auf der Grundlage gemeinsamer Verpflichtungen eines mit beiden deutschen Staaten abzuschließenden Friedensvertrages machen. Das weitere Voranschreiten der DDR auf dem gesetzmäßigen Entwicklungswege der ganzen Nation, auf dem Wege des sozialistischen und kommunistischen Aufbaus in enger Gemeinschaft mit allen sozialistischen Staaten und insbesondere der Sowjetunion, stellt das Übergewicht der Friedenskräfte in Deutschland sicher. Das Beispiel der DDR ist für die Aktivität und Bewußtheit der werktätigen Massen in Westdeutschland von größter Bedeutung und würde im Rahmen eines militärisch neutralen Deutschlands die rasche und friedliche Entwicklung Westdeutschlands in hohem Maße fördern. Deshalb wäre gerade vom Standpunkt der Interessen des Friedens wie insbesondere der nationalen Interessen des deutschen Volkes selbst die Entwicklung und Vertiefung der kameradschaftlichen gegenseitigen Hilfe und internationalen Zusammenarbeit in den Beziehungen zu den sozialistischen Staaten, die Vertiefung der sozialistischen internationalen Spezialisierung und Kooperation sowie die Mitwirkung der DDR in dem von den sozialistischen Staaten gemeinsam geführten Kampf um die Sicherung des Friedens und die Unabhängigkeit aller Völker außer diesbezüglichen militärischen Vereinbarungen oder Maßnahmen in Übereinstimmung mit der generellen Pflicht des allgemein verbindlichen Völkerrechts zur Erhaltung des Friedens und zur Herstellung friedlicher Beziehungen zu allen Völkern Hauptinhalt der militärischen Neutralität" der DDR. Soweit militärische Neutralität eines sozialistischen Staates unter konkreten Bedingungen des Kampfes gegen den Imperialismus, um den Frieden und das Selbstbestimmungsrecht der Völker in Betracht kommt, wird ihr Inhalt im Unterschied zu der ausschließlich auf den Prinzipien des demokratischen Völkerrechts und der friedlichen Koexistenz beruhenden Neutralität nichtsozialistischer Staaten darüber hinaus durch den proletarischen und sozialistischen Internationalismus bestimmt, das unumstößliche Grundprinzip der Außenpolitik auch der DDR. Das auf Grund des geltenden Völkerrechts bestehende Ziel der militärischen Neutralität, die Erhaltung des Friedens und die endgültige Ausschaltung des Krieges aus dem Leben der Völker zu fördern, würde durch die auf der Verwirklichung des Prinzips des sozialistischen Internationalismus in den Beziehungen zu den sozialistischen Staaten beruhende Neutralität der DDR in höchstem Maße realisiert. Aber keiner der notwendigen Schritte zur Sicherung des Friedens in Deutschland ist mit irgendwelchen Vorbedingungen sozialistischen Inhalts verknüpft. Aus der Tatsache, daß es darum geht, auf dem Wege der Herstellung eines entmilitarisierten und neutralen Deutschlands in Westdeutschland eine friedliche und demokratische Entwicklung überhaupt erst einzuleiten, folgt, daß der Inhalt der militärischen Neutralität Westdeutschlands, solange dies dem Willen der Bevölkerung Westdeutschlands entspricht, durch die Verwirklichung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz auf der Grundlage der Ausschaltung der aggressiven und reaktionären Kräfte in Westdeutschland bestimmt wäre. Dafür ist die Sicherstellung demokratischer Zustände notwendig, unter denen die am Frieden interessierten Kräfte des Volkes, geleitet von der Arbeiterklasse, die Macht ausüben. Der Abschluß des Friedensvertrages und die in ihm enthaltene vertragliche Festlegung der Neutralität Deutschlands würde in hohem Maße den national und international geführten Kampf um die Entmachtung des Imperialismus und Militarismus und die Herstellung demokratischer Verhältnisse in Westdeutschland erleichtern. 97;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 97 (NJ DDR 1962, S. 97) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 97 (NJ DDR 1962, S. 97)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

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