Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1962, Seite 96

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 96 (NJ DDR 1962, S. 96); gemeinsamen Kampfes der Staaten der ehemaligen Anti-Hitler-Koalition um die Herstellung eines dauerhaften Friedens wurde gesagt, daß „kein zukünftiger Frieden bewahrt bleiben kann, wenn Bewaffnung für den Land-, See- oder Luftkrieg weiterhin Nationen zur Verfügung steht, welche mit Angriffen jenseits ihrer Grenzen drohen und „daß die Entwaffnung solcher Nationen von wesentlicher Bedeutung ist, bis ein umfassenderes und dauerndes System der allgemeinen Sicherheit aufgebaut sein wird“21. In Deutschland ist deshalb die Verwirklichung der militärischen Neutralität gegen den deutschen Imperialismus und Militarismus untrennbar mit dem Kampf um allgemeine und vollständige Abrüstung verbunden. Diese den Bedingungen in Deutschland und den auch im Potsdamer Abkommen bezüglich Deutschlands getroffenen Festlegungen entsprechende Anwendung der Grundsätze der militärischen Neutralität würde einen gewaltigen Beitrag des deutschen Volkes zur Sicherung des Weltfriedens und insbesondere zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung überhaupt darstellen. Die Einigung beider deutscher Staaten über den Verzicht auf die Ausrüstung ihrer bewaffneten Kräfte mit Atomwaffen und deren Produktion entsprechend dem von der Regierung der DDR unterbreiteten Minimalprogramm als dringendstes Gebot der Beseitigung der von Westdeutschland ausgehenden Kriegsgefahr wäre zugleich ein günstiger Ausgangspunkt für die Herstellung eines entmilitarisierten und neutralen Deutschlands. Bei ihrem Feldzug gegen den Gedanken eines entmilitarisierten und neutralen Deutschlands suchen die westdeutschen Imperialisten und Militaristen die Bevölkerung Westdeutschlands glauben zu machen, die Abrüstung in Deutschland gefährde den Frieden, weil sie ein „militärisches Vakuum“ erzeuge. Sie besitzen die Stirn, ihre eigene aggressive Politik gegenüber neutralen Staaten in der Vergangenheit heranzuziehen, um ihre heutige Aggressionspolitik zu rechtfertigen. Gerade der deutsche Imperialismus und Militarismus hat immer wieder unter Hinweis auf die angeblich fehlende Sicherheit Überfälle auf neutrale Länder zu „rechtfertigen“ gesucht. So erklärte z. B. der Chef des Generalstabs der Armee, Generaloberst von M o 11 k e, am 3. August 1914 an das Auswärtige Amt: „Es muß am Dienstag, dem 4. August 1914, 6 Uhr morgens, der belgischen Regierung mitgeteilt werden, daß wir zu unserem Bedauern durch das ablehnende Verhalten der k. belgischen Regierung unseren wohlmeinenden Vorschlägen gegenüber gezwungen sein werden, die von uns unumgänglich notwendig dargelegten Sicherheitsmaßregeln gegen französische Bedrohung, wenn es sein muß mit Waffengewalt, zur Ausführung zu bringen. Die Mitteilung ist nötig, da unsere Truppen bereits morgen früh belgischen Boden betreten werden.“22 In ihrer Note vom 2. September 1939 an Norwegen erklärte die Hitler-Regierung u. a.: „Wenn die Reichsregierung diese Erklärung abgibt, so erwartet sie natürlich auch ihrerseits, daß Norwegen dem Reich gegenüber eine einwandfreie Neutralität beobachten wird und alle Einbrüche, die etwa von dritter Seite in die norwegische Neutralität erfolgen sollten, nicht dulden wird. Sollte die Haltung der königlich-norwegischen Regierung im Falle, daß ein derartiger Neutralitätsbruch von dritter Seite wiederkehrt, eine andere sein, so würde die Reichsregierung selbstverständlich genötigt sein, die Inter- 21 Bitte!, Die Vereinten Nationen, Berlin 1958, S. 20. 22 Dokumente der Deutschen Politik und Gesehidite von 1848 bis zur Gegenwart. Das Zeitalter Wilhelms II. 1890 bis 1918, Berlin, S. 292. essen des Reiches wahrzunehmen, wie die sich dann ergebende Lage es der Reichsregierung aufnötigen würde.“23 Gerade diese Politik, die die Völker, Europas wie das deutsche Volk wiederholt in die Katastrophe des Krieges stürzte, beweist doch, daß nicht die erneute Aufrüstung, sondern die Entmachtung gerade derjenigen Kräfte, auf die ein „militärisches Vakuum“ bisher stets anziehend gewirkt hat, allein die Sicherheit des deutschen Volkes und aller Völker einschließlich der neutralen Länder gewährleisten kann. In zynischer Offenheit wird in der Denkschrift der Bonner Hitler-Generale gesagt: „Die Bundesrepublik wird bei einem Krieg in Europa in jedem Fall Kampfgebiet.“24 Gerade das muß auf dem Wege der Herstellung eines militärisch neutralen Deutschlands verhindert werden. Es sind namentlich die Sowjetunion und die DDR gewesen, die den Vorschlag eines entmilitarisierten und neutralen Deutschlands stets mit dem Vorschlag der Garantie der Neutralität, d. h. der Verpflichtung der Hauptmächte der Anti-Hitler-Koalition, jegliche Aggression gegen beide deutsche Staaten oder einen von ihnen mit den notwendigen Mitteln abzuwehren, verbunden haben. Schließlich richtet sich der Kampf um die militärische Neutralität Deutschlands gegen die allen grundlegenden Normen des internationalen Rechts hohnsprechenden, für das deutsche Volk und alle betroffenen Völker rechtsunwirksamen, jederzeit zur Annullierung berechtigenden Pariser Verträge, die durch diese vollzogene Bindung Westdeutschlands an die NATO und die dadurch erfolgte Ausschaltung des Selbstbestimmungsrechts des deutschen Volkes in Westdeutschland. Er richtet sich gegen die Stationierung von Truppen fremder imperialistischer Mächte in Westdeutschland, die nicht zuletzt als kollektives Interventionsinstrument zur Unterdrückung jeder demokratischen Bewegung, soweit die deutschen Imperialisten hierzu nicht selbst in der Lage sind, dienen, gegen die Anwesenheit westlicher Interventionstruppen in Westberlin, kurz, gegen dieses ganze Komplott des deutschen Imperialismus mit dem amerikanischen Monopolkapital, gegen die Bindung Westdeutschlands an das gesetzmäßig dem Untergang geweihte imperialistische System und seinen aggressivsten und räuberischsten Exponenten. Die Etappen und Zeiträume der Lösung dieser Aufgabe müssen in internationalen Verhandlungen über den Abschluß des Friedensvertrages mit beiden deutschen Staaten festgelegt werden. Die rasche Lösung dieser Aufgabe ist vom Standpunkt der Interessen aller Völker sowie der nationalen Interessen des deutschen Volkes unerläßlich. * Die Beseitigung der NATO-Herrschaft und die Entmachtung der imperialistischen und militaristischen Kräfte in Westdeutschland auf dem Wege der Herstellung der militärischen Neutralität Deutschlands öffnet zugleich das Tor zu friedlichen, auf der Achtung und Sicherung der Rechte und der Gleichberechtigung aller Völker beruhenden internationalen Beziehungen auch Westdeutschlands und würde ihm einen festen Platz in der Familie der friedliebenden Völker verschaffen. Insbesondere wurde die Verwirklichung der Neutralität feste Garantien friedlicher Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten begründen. Militärische Neutralität Deutschlands würde bedeuten, daß zunächst beide deutsche Staaten und später das wiedervereinigte Deutschland als Mitglieder friedlicher politischer, wirtschaftlicher und kultureller Organisationen und vor allem der Vereinten Nationen einen wesentlichen Bei- 23 Zitiert in: Der Nürnberger Prozeß, herausgegeben von P. A. Steiniger, Berlin 1957, Band n, S. 184. 24 Dokumentation der Zeit, 1960, Heft 223, S. 16. 96;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 96 (NJ DDR 1962, S. 96) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Seite 96 (NJ DDR 1962, S. 96)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 16. Jahrgang 1962, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1962. Die Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1962 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 16. Jahrgang 1962 (NJ DDR 1962, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1962, S. 1-784).

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